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Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec

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Unabhängig von einem Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag<br />

könnte die Amola GmbH zudem aufgrund ihres faktischen Einflusses, unter<br />

an<strong>der</strong>em wegen <strong>der</strong> Stellung des alleinigen Gesellschafters <strong>der</strong> Amola<br />

GmbH Edmund Krix als Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong><br />

<strong>AG</strong>, bestimmte unattraktive Posten in <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> Amola GmbH in die Bi-<br />

lanz <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> verlagern. Sie würde damit zwar<br />

aus Konzernsicht nichts verän<strong>der</strong>n, die bilanzielle Verschlechterung bei <strong>der</strong><br />

<strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> könnte bei dieser allerdings existenzgefähr-<br />

dende Effekte bewirken.<br />

Die Amola GmbH könnte weiter mit <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> Ver-<br />

träge über Dienstleistungen abschließen o<strong>der</strong> sonstige Geschäftsbezie-<br />

hungen begründen, die die Amola GmbH begünstigen könnten. Bisher sind<br />

solche Verträge bzw. Geschäftsbeziehungen bis auf den Mietvertrag über<br />

das Geschäftsgrundstück <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> nicht begrün-<br />

det worden. Der Mietvertrag über das Geschäftsgrundstück hält einem<br />

Drittvergleich stand.<br />

Selbst wenn die auf Herrn Krix fokussierte Schlüsselkompetenz bislang ein<br />

wesentlicher Grund für den Erfolg <strong>der</strong> Gesellschaft war, hat die Konzentra-<br />

tion des Anteilseigentums auf die Amola GmbH auch zur Folge, dass ggf.<br />

ein Korrektiv fehlt, dass Fehlentwicklungen, die negative Auswirkungen auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Gesellschaft haben können,<br />

entgegensteuert.<br />

Die Amola GmbH hat sich hinsichtlich Stück 800.000 (= rund 80 %) <strong>der</strong> von<br />

ihr gehaltenen Aktien an <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> gegenüber<br />

<strong>der</strong> VEM Aktienbank <strong>AG</strong> freiwillig verpflichtet, diese innerhalb eines Zeit-<br />

raums von zwölf Monaten ab dem Datum <strong>der</strong> Handelsaufnahme <strong>der</strong> Aktien<br />

<strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> im Freiverkehr (Open Market) und Teil-<br />

bereich des Freiverkehrs (Entry Standard) <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse<br />

we<strong>der</strong> börslich noch außerbörslich, we<strong>der</strong> direkt noch indirekt anzubieten,<br />

zu veräußern, dies anzukündigen o<strong>der</strong> sonstige Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Zur Sicherstellung <strong>der</strong><br />

Einhaltung dieses zeitlich befristeten Veräußerungsverbots werden die ent-

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