Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec
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Unabhängig von einem Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag<br />
könnte die Amola GmbH zudem aufgrund ihres faktischen Einflusses, unter<br />
an<strong>der</strong>em wegen <strong>der</strong> Stellung des alleinigen Gesellschafters <strong>der</strong> Amola<br />
GmbH Edmund Krix als Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong><br />
<strong>AG</strong>, bestimmte unattraktive Posten in <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> Amola GmbH in die Bi-<br />
lanz <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> verlagern. Sie würde damit zwar<br />
aus Konzernsicht nichts verän<strong>der</strong>n, die bilanzielle Verschlechterung bei <strong>der</strong><br />
<strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> könnte bei dieser allerdings existenzgefähr-<br />
dende Effekte bewirken.<br />
Die Amola GmbH könnte weiter mit <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> Ver-<br />
träge über Dienstleistungen abschließen o<strong>der</strong> sonstige Geschäftsbezie-<br />
hungen begründen, die die Amola GmbH begünstigen könnten. Bisher sind<br />
solche Verträge bzw. Geschäftsbeziehungen bis auf den Mietvertrag über<br />
das Geschäftsgrundstück <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> nicht begrün-<br />
det worden. Der Mietvertrag über das Geschäftsgrundstück hält einem<br />
Drittvergleich stand.<br />
Selbst wenn die auf Herrn Krix fokussierte Schlüsselkompetenz bislang ein<br />
wesentlicher Grund für den Erfolg <strong>der</strong> Gesellschaft war, hat die Konzentra-<br />
tion des Anteilseigentums auf die Amola GmbH auch zur Folge, dass ggf.<br />
ein Korrektiv fehlt, dass Fehlentwicklungen, die negative Auswirkungen auf<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Gesellschaft haben können,<br />
entgegensteuert.<br />
Die Amola GmbH hat sich hinsichtlich Stück 800.000 (= rund 80 %) <strong>der</strong> von<br />
ihr gehaltenen Aktien an <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> gegenüber<br />
<strong>der</strong> VEM Aktienbank <strong>AG</strong> freiwillig verpflichtet, diese innerhalb eines Zeit-<br />
raums von zwölf Monaten ab dem Datum <strong>der</strong> Handelsaufnahme <strong>der</strong> Aktien<br />
<strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> im Freiverkehr (Open Market) und Teil-<br />
bereich des Freiverkehrs (Entry Standard) <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse<br />
we<strong>der</strong> börslich noch außerbörslich, we<strong>der</strong> direkt noch indirekt anzubieten,<br />
zu veräußern, dies anzukündigen o<strong>der</strong> sonstige Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Zur Sicherstellung <strong>der</strong><br />
Einhaltung dieses zeitlich befristeten Veräußerungsverbots werden die ent-