Durchführungsverordnung zum EU-Hygienerecht - VHM - Verband ...
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Merkblatt<br />
ständige Gesetzestexte veröffentlicht (siehe<br />
Kasten “Die neuen “Fünf”).<br />
Mit Inkrafttreten dieser <strong>Durchführungsverordnung</strong>,<br />
welche die fünf unmittelbar geltenden <strong>EU</strong>-<br />
Verordnungen lediglich in Bereichen ergänzt, in<br />
denen eine Ergänzung auch <strong>EU</strong>-rechtlich zulässig<br />
war, ist nunmehr der Rechtssetzungsprozess in<br />
diesem Rechtsgebiet national abgeschlossen.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass noch der Erlass<br />
der Allgemeinen VerwaltungsVorschrift über die<br />
Durchführung der amtlichen Überwachung von<br />
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />
Ursprungs (AVV – Lebensmittelhygiene) bevorsteht.<br />
Diese AVV hat zwar keine rechtliche<br />
Außenwirkung, wird jedoch wesentlich zur<br />
Vereinheitlichung der Tätigkeit der Überwachungsbehörden<br />
führen. Sobald die AVV erlassen<br />
ist, werden wir dieses Merkblatt entsprechend<br />
ergänzen.<br />
Die wichtigsten Bestimmungen<br />
Durch die Deutsche <strong>Durchführungsverordnung</strong><br />
ergeben sich für die Milchwirtschaft gegenüber<br />
der bisher geltenden Milchverordnung einige<br />
grundlegende Änderungen. Diese finden Sie<br />
nachfolgend stichpunktartig erläutert.<br />
Artikel 1 – “Lebensmittelhygiene-Verordnung”<br />
Relevant für die Milchwirtschaft sind in dieser<br />
Verordnung:<br />
Begriffsbestimmungen<br />
In § 2 werden die Begriffe “nachteilige<br />
Beeinflussung” und “leicht verderbliches<br />
Lebensmittel” definiert.<br />
die Erfordernis von Fachkenntnissen im<br />
Umgang mit Lebensmitteln<br />
In § 4 wird eine ausreichende Fachkenntnis<br />
von Personen verlangt, die leicht verderbliche<br />
Lebensmittel herstellen, behandeln<br />
oder in Verkehr bringen. Die Fachkenntnisse<br />
sind ggf. durch eine Schulung zu<br />
erwerben.<br />
die Erläuterungen zur Herstellung traditioneller<br />
Lebensmittel<br />
In Anlage 3 zu § 6 sind die traditionellen<br />
Lebensmittel aufgeführt, für die bestimmte<br />
<strong>Durchführungsverordnung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Hygienerecht</strong><br />
Die neuen “Fünf”<br />
Mit der Deutschen <strong>Durchführungsverordnung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Hygienerecht</strong><br />
wurden 5 eigenständige Verordnungen<br />
erlassen:<br />
Lebensmittelhygiene Verordnung<br />
Tierische Lebensmittel Hygieneverordnung<br />
Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung<br />
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen<br />
Vorschriften zur Überwachung<br />
von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />
Lebensmitteleinfuhr Verordnung<br />
Diese 5 neuen Verordnungen haben<br />
wir für Sie im Imnternet bereit gestellt<br />
unter:<br />
www.milchhandwerk.info/milch_und_<br />
kaese/2007/04<br />
<strong>Verband</strong> für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V. 4