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Durchführungsverordnung zum EU-Hygienerecht - VHM - Verband ...

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Merkblatt<br />

ständige Gesetzestexte veröffentlicht (siehe<br />

Kasten “Die neuen “Fünf”).<br />

Mit Inkrafttreten dieser <strong>Durchführungsverordnung</strong>,<br />

welche die fünf unmittelbar geltenden <strong>EU</strong>-<br />

Verordnungen lediglich in Bereichen ergänzt, in<br />

denen eine Ergänzung auch <strong>EU</strong>-rechtlich zulässig<br />

war, ist nunmehr der Rechtssetzungsprozess in<br />

diesem Rechtsgebiet national abgeschlossen.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass noch der Erlass<br />

der Allgemeinen VerwaltungsVorschrift über die<br />

Durchführung der amtlichen Überwachung von<br />

Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs (AVV – Lebensmittelhygiene) bevorsteht.<br />

Diese AVV hat zwar keine rechtliche<br />

Außenwirkung, wird jedoch wesentlich zur<br />

Vereinheitlichung der Tätigkeit der Überwachungsbehörden<br />

führen. Sobald die AVV erlassen<br />

ist, werden wir dieses Merkblatt entsprechend<br />

ergänzen.<br />

Die wichtigsten Bestimmungen<br />

Durch die Deutsche <strong>Durchführungsverordnung</strong><br />

ergeben sich für die Milchwirtschaft gegenüber<br />

der bisher geltenden Milchverordnung einige<br />

grundlegende Änderungen. Diese finden Sie<br />

nachfolgend stichpunktartig erläutert.<br />

Artikel 1 – “Lebensmittelhygiene-Verordnung”<br />

Relevant für die Milchwirtschaft sind in dieser<br />

Verordnung:<br />

Begriffsbestimmungen<br />

In § 2 werden die Begriffe “nachteilige<br />

Beeinflussung” und “leicht verderbliches<br />

Lebensmittel” definiert.<br />

die Erfordernis von Fachkenntnissen im<br />

Umgang mit Lebensmitteln<br />

In § 4 wird eine ausreichende Fachkenntnis<br />

von Personen verlangt, die leicht verderbliche<br />

Lebensmittel herstellen, behandeln<br />

oder in Verkehr bringen. Die Fachkenntnisse<br />

sind ggf. durch eine Schulung zu<br />

erwerben.<br />

die Erläuterungen zur Herstellung traditioneller<br />

Lebensmittel<br />

In Anlage 3 zu § 6 sind die traditionellen<br />

Lebensmittel aufgeführt, für die bestimmte<br />

<strong>Durchführungsverordnung</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Hygienerecht</strong><br />

Die neuen “Fünf”<br />

Mit der Deutschen <strong>Durchführungsverordnung</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Hygienerecht</strong><br />

wurden 5 eigenständige Verordnungen<br />

erlassen:<br />

Lebensmittelhygiene Verordnung<br />

Tierische Lebensmittel Hygieneverordnung<br />

Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung<br />

Verordnung mit lebensmittelrechtlichen<br />

Vorschriften zur Überwachung<br />

von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />

Lebensmitteleinfuhr Verordnung<br />

Diese 5 neuen Verordnungen haben<br />

wir für Sie im Imnternet bereit gestellt<br />

unter:<br />

www.milchhandwerk.info/milch_und_<br />

kaese/2007/04<br />

<strong>Verband</strong> für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V. 4

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