Neugeborenen-Screening auf angeborene ... - AWMF
Neugeborenen-Screening auf angeborene ... - AWMF
Neugeborenen-Screening auf angeborene ... - AWMF
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
024/012 – <strong>Neugeborenen</strong>-<strong>Screening</strong> <strong>auf</strong> <strong>angeborene</strong> Stoffwechselstörungen und Endokrinopathien<br />
1 Einleitung<br />
Das <strong>Neugeborenen</strong>-<strong>Screening</strong> ist eine bevölkerungsmedizinische Präventionsmaßnahme, deren Ziel<br />
sowohl die vollständige und frühzeitige Erkennung als auch die qualitätsgesicherte Therapie aller<br />
<strong>Neugeborenen</strong> mit behandelbaren endokrinen und metabolischen Krankheiten ist. Da bei diesem<br />
Bevölkerungs-<strong>Screening</strong> die gesamte Population vorwiegend gesunder Neugeborener ohne das<br />
Vorliegen klinischer Symptome oder eines erhöhten Risikos <strong>auf</strong> bestimmte Erkrankungen untersucht<br />
wird, sind an die Prozessqualität im analytischen sowie prä- und postanalytischen <strong>Screening</strong>abl<strong>auf</strong><br />
besonders hohe Anforderungen zu stellen. Auch muss ein effektives <strong>Screening</strong>programm<br />
sicherstellen, dass alle in den <strong>Screening</strong>prozess involvierten Berufsgruppen, die Eltern und die<br />
Bevölkerung über das <strong>Screening</strong> informiert sind.<br />
In Deutschland wurde dieses <strong>Neugeborenen</strong>-<strong>Screening</strong> im Juli 2005 flächendeckend eingeführt.<br />
Geregelt sind die Grundzüge des <strong>Screening</strong>verfahrens in den vom gemeinsamen Bundesausschuss<br />
der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) gemäß § 26 SGB V beschlossenen Kinder-Richtlinien über die<br />
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-<br />
Richtlinien“) in Anlage 2-4 [1]. Darüber hinaus unterliegt dieses <strong>Screening</strong> den Regelungen des am<br />
01.02.2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes (GenDG [2]). In § 5 der Kinder-Richtlinie sind<br />
die Zielkrankheiten des <strong>Screening</strong>s abschließend definiert. Über eine Aufnahme weiterer<br />
Zielkrankheiten müssen der G-BA <strong>auf</strong> der Grundlage der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Evidenz<br />
sowie die am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gendiagnostikkommission entscheiden.<br />
Die <strong>Screening</strong>proben dürfen nur in Laboratorien untersucht werden, die nach Absatz III §§11-15 der<br />
Kinder-Richtlinie zugelassen sind [1].<br />
2 Zielkrankheiten des <strong>Screening</strong>s<br />
Im erweiterten <strong>Neugeborenen</strong>-<strong>Screening</strong> wird derzeit ausschließlich <strong>auf</strong> die nachfolgenden<br />
Zielkrankheiten gescreent:<br />
1. Hypothyreose<br />
2. Adrenogenitales Syndrom (AGS)<br />
3. Biotinidasemangel<br />
4. Galaktosämie<br />
5. Phenylketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie (HPA)<br />
6. Ahornsirupkrankheit (MSUD)<br />
7. Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase (MCAD)-Mangel<br />
8. Long-Chain-3-Hydroxy-Acyl-CoA-Dehydrogenase (LCHAD)-Mangel<br />
9. Very-Long-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase (VLCAD)-Mangel<br />
10. Carnitinzyklusdefekte<br />
a) Carnitin-Palmitoyl-Transferase-I (CPT-I)-Mangel<br />
Seite 4 von 40 Stand: 12/2011