Mitteilungen April 2006.prn - Münchener Anwaltverein eV
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Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />
Kollegen die Arbeit zu vereinfachen dachte ich, das Schreiben des<br />
AG Direktors sollte veröffentlicht werden.<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
Beate Müller<br />
Rechtsanwältin<br />
Der Direktor des Amtsgerichts -Zentrales Mahngericht- Coburg<br />
Aktenzeichen: LBS 67/05 MA<br />
Mahnverfahren WEG xxxxx München gegen xxxxxxxx<br />
Geschäftszeichen des Zentralen Mahngerichts: 05-3093353-083N<br />
Ihr Beanstandungsschreiben vom 07.09.2005, Ihr AZ: 367/05M13 BS,<br />
D13/5499<br />
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Müller,<br />
ich bitte zunächst zu entschuldigen, dass ich Ihnen auf Ihr Beanstandungsschreiben<br />
vom 07.09.2005 erst jetzt antworte. Eine frühere<br />
Antwort war mir leider infolge des Urlaubs der zuständigen Sachbearbeiterin<br />
nicht möglich.<br />
Das Amtsgericht Zentrale Mahngericht hält an der von Ihnen<br />
bemängelten Rechtsauffassung als Folge der Entscheidung des<br />
Bundesgerichtshofes vom 02.06.2005 nicht mehr fest. Damit erübrigt<br />
sich auch die von der Rechtspflegerin Ihnen gegenüber geäußerte<br />
Anforderung von Gemarkung, Band und Blattstellen der WEG.<br />
Diese nunmehrige, mit Ihrer Auffassung übereinstimmende Betrachtungsweise<br />
ist das Ergebnis einer längeren Diskussion innerhalb des<br />
Zentralen Mahngerichts. Diese Diskussion führte dazu, dass sämtliche<br />
Rechtspfleger sich der Auffassung angeschlossen, dass es zur<br />
Identifizierung der WEG lediglich der exakten Anschrift bedarf. Ich<br />
Vertiefungskurs<br />
zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfung<br />
für Rechtsanwaltsfachangestellte 2006/II<br />
Die Kurse werden abgehalten von<br />
RA Dr. Erwin Lohner und RA Nikolaus Lutje<br />
Ort: Rechtsanwaltskammer München,<br />
Tal 33, 80331 München<br />
Zeit: Dienstag, den 04. <strong>April</strong> 2006<br />
Montag, den 10. <strong>April</strong> 2006<br />
Dienstag, den 18. <strong>April</strong> 2006<br />
Mittwoch, den 26. <strong>April</strong> 2006<br />
Donnerstag, den 04. Mai 2006<br />
Montag, den 08. Mai 2006<br />
Montag, den 15. Mai 2006<br />
Mittwoch, den 24. Mai 2006<br />
Sämtliche Veranstaltungen beginnen um 16.00 Uhr.<br />
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine<br />
Anmeldung nicht erforderlich!<br />
wäre dankbar wenn Sie Verständnis dafür hätten, dass eine derartige<br />
Auffassung mitunter erst am Ende einer ausführlichen Diskussion<br />
stehen kann, für die eine Anregung wie die Ihre ein hilfreicher<br />
Auslöser war. Die durch diese genannte Diskussion entstandene<br />
Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
i. V.<br />
Böcking, Richter am Amtsgericht,<br />
ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts<br />
Leserbriefe<br />
§*§*§<br />
Durch einen interessanten Leserbrief im Berliner Anwaltsblatt<br />
1-2/2006, sind wir auf ein Problem in der Altersversorgung<br />
durch Lebensversicherungen aufmerksam geworden.<br />
Dies dürfte auch für hiesige Kollegen von Interesse sein.<br />
Kollege Apffelstaedt hat uns mit freundlicher Genehmigung<br />
seinen Leserbrief sowie die anschließenden Nachträge zum<br />
Abdruck überlassen.<br />
Unangenehm aufgefallen I<br />
Anwaltliche Altersversorgung durch Lebensversicherung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren.<br />
ich erlaube mir, auf folgende Umstände hinzuweisen, die mir im Verlaufe<br />
des letzten Jahres unangenehm aufgefallen sind:<br />
Der Unterzeichnende gehört zu der Generation, die seinerzeit noch<br />
nicht und jetzt ihre Altersversorgung nicht mehr über das anwaltliche<br />
Versorgungswerk sicherstellen konnten bzw. könnten. Für meine<br />
Altersversorgung wählte ich eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
über eine vom Berliner Anwaltsverein e.V. durch<br />
einen Gruppenversicherungsvertrag favorisierte Versicherung mit<br />
Sitz in Hamburg.<br />
Wie üblich erhält man vom Versicherer in gewissen Abständen sogenannte<br />
"Versorgungsbilanzen".<br />
Als ich eine solche Versorgungsbilanz Mitte des Jahres 2005 erhielt<br />
und die dort angegebenen Werte nicht nachvollziehen konnte - was<br />
sicherlich am eigenen Unvermögen liegt -, ersuchte ich den Versicherer,<br />
mir die negative Entwicklung näher zu erläutern. Kurze Zeit<br />
später erhielt ich ein Anschreiben, dass man mein Schreiben zum<br />
Anlass genommen habe. die Versorgungsbilanzen nochmals zu kontrollieren<br />
und auf gravierende Fehler gestoßen sei; man stellte fest,<br />
dass die Versorgungsbilanz um 32.000,00 € bzw. 43.000,00 € in dem<br />
jeweiligen Vertrag zu meinen Gunsten zu berichtigen sei.<br />
Der Versicherer erklärte, dass im Leistungsfall auf jeden Fall sämtliche<br />
Deckungskapitalia und Überschussanteile korrekt berechnet<br />
und zutreffend zur Auszahlung gekommen wären, räumte allerdings<br />
in den Versorgungsbilanzen falsch ausgewiesene Zahlen als<br />
bedauerliche Fehler ein; Hintergrund sei eine kürzlich vorgenommene<br />
Umstellung der dortigen EDV-Anlage!<br />
Da meine Ehefrau einen anderen Nachnamen führt und den gleichen<br />
Versicherer mit ihrer Altersversorgung betraut hat, wartete ich<br />
einige Zeit zu. Erst auf eine gleichlautende Anfrage erhielt dann<br />
auch sie eine "berichtigte Versorgungsbilanz", natürlich mit Entschuldigung.<br />
Da mir nicht sichergestellt scheint, dass alle Versicherungsnehmer<br />
dieses Versicherers unaufgefordert berichtigte Versorgungsbilanzen<br />
erhalten und einige Kollegen und Kolleginnen sich vielleicht wegen<br />
ungünstiger Versicherungsverläufe sorgen, sei dieser Hinweis gestattet.<br />
...<br />
(Den Rest des Leserbriefs, der sich mit unangenehmen Überraschungen<br />
betreffend Frankiermaschinen beschäftigt, finden Sie auf S. 7)<br />
6 <strong>Mitteilungen</strong> <strong>April</strong> 2006