03.05.2013 Aufrufe

Mitteilungen April 2006.prn - Münchener Anwaltverein eV

Mitteilungen April 2006.prn - Münchener Anwaltverein eV

Mitteilungen April 2006.prn - Münchener Anwaltverein eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des<br />

Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO -Mdl)<br />

- Verwaltungskostenverzeichnis (Anlage zur VwKost -Mdl)<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

L.<br />

An die Kreisstadt Dietzenbach z.Hd. Herrn L.<br />

hier: Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft (rechtliche<br />

Grundlagen)<br />

Sehr geehrter Herr L.,<br />

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.11.2005 nebst Anlagen.<br />

Meinerseits wurde zur Kenntnis genommen, dass die Hessische<br />

Landesregierung. bzw. der Hessische Landtag Gebühren, d.h.<br />

Verwaltungskosten beschlossen hat, die nur als "wucherisch"<br />

bezeichnet werden können.<br />

Es hätte wohl gereicht, wenn man seitens des Gesetzgebers bei der<br />

Umstellung von DM auf Euro lediglich die Währung geändert hätte,<br />

was schon eine Preissteigerung von 100% bewirkte, ohne nochmals<br />

einen Zuschlag zu erheben.<br />

Das ganze ist auch nicht gesetzesmäßig, unter Berücksichtigung des<br />

Verwaltungsrechtes nach der Maxime der Kostendeckung.<br />

Hier liegt zweifelsfrei Gewinnabsicht vor.<br />

Dies ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Holger Haß<br />

Rechtsanwalt<br />

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport<br />

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen<br />

Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdI) vom<br />

16.12.2003 (GVBl. IS. 350); hier: Kostenerhebung für Melderegisterauskünfte.<br />

Ihr Schreiben vom 25.11.2005<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haß,<br />

Sie führen Beschwerde darüber, dass für die einfache Melderegisterauskunft<br />

nach § 34 Abs. HMG eine Gebühr von 8 Euro erhoben wird,<br />

die in Nr. 4221 der Anlage zur VwKostO-MdI normierte Gebührenregelung<br />

aufgrund der verwaltungskostenrechtlichen Maxime der Kostendeckung<br />

nicht gesetzmäßig sei und wegen der von lhnen vermuteten<br />

Gewinnabsicht auch verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wäre.<br />

Ich darf Ihnen hierzu Folgendes erläutern:<br />

Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich meines<br />

Hauses sah in der Zeit vom 01.10.1993 bis 31.01.1999 für die einfache<br />

Melderegisterauskunft nach § 34 Abs. 1 HMG eine Gebührerhebung<br />

von 10 DM je Einwohner vor. Aufgund der zunehmenden<br />

Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Bereich des<br />

Meldewesens wurde ab 01.02.1999 eine Erhöhung dieser Gebühr<br />

auf 15 DM erforderlich, um dem Kostendeckungsgebot des<br />

HVwKostG Rechnung zu tragen. Anlässlich der Einführung des Euro<br />

wurde die Gebühr durch die VwKostO-MdI vom 20.08.2001 (GVBI. I<br />

S. 342) auf 7,50 Euro umgestellt. Mit der Neufassung der Vorschrift<br />

vom 16.12.2003 erfolgte eine Anhebung auf 8 Euro, um die Gebühr<br />

dem gestiegenen Personal- und Sachaufwand anzupassen.<br />

Die Gebührenhöhe der in Verwaltungskostenordnungen als kostenpflichtig<br />

bestimmten Amtshandlungen wird keinesfalls willkürlich<br />

bemessen, sondern nach Maßgabe des HVwKostG und der hierzu<br />

ergangenen Verwaltungsvorschriften ermittelt. So ist Zum Beispiel bei<br />

der Bemessung der Gebühr von dem mit der Amtshandlung<br />

verbundenen Verwaltungsaufwand auszugehen und die Bedeutung<br />

der Amtshandlung für deren Empfänger im Zeitpunkt ihrer Beendigung<br />

zu berücksichtigen. Die Gebühr darf den Verwaltungsaufwand<br />

nur dann unterschreiten (Kostenunterschreitungsverbot), wenn dies<br />

aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aus Billigkeit erforderlich<br />

ist oder die Amtshandlung für deren Empfänger belastend wirkt.<br />

Die Maßgaben wurden beachtet.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

(Fredrich)<br />

An das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport<br />

Verwaltungskostenordnung<br />

hier: Kostenerhebung für Melderegisterauskünfte<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.12.2005.<br />

Meinerseits wurde zur Kenntnis genommen, dass der Einsatz der<br />

elektronischen Datenverarbeitung nicht, wie allgemein bekannt,<br />

kostenreduzierend ist, sondern in Hessen kostensteigernd und dies<br />

um 50%.<br />

In Hessen sollte man auf die elektronische Datenverarbeitung verzichten,<br />

da dann, so der Umkehrschluss zu Ihrem Schreiben vom<br />

14.12.2005, die Verwaltungskosten um 1/3tel gesenkt werden könnten.<br />

Sie sollten dies als Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Holger Haß<br />

Rechtsanwalt<br />

Mit nachfolgendem Schreiben hat uns Herr Kollege Dr.<br />

Grandtner-Kohler sein ebenfalls abgedrucktes Schreiben an<br />

die Präsidentin des Landgerichts München I gesandt. Darin<br />

geht er auf die im Januar erfolgte Verteilung der Zeitschrift<br />

“Neue Solidarität” in die Gerichtsfächer ein.<br />

Propagandamaterial der BüSo in unserem Gerichtsschrankfach<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,<br />

anbei übersenden wir unser heutiges Schreiben an die Präsidentin<br />

des Landgerichts München I. Wir meinen, dass dort geschilderten<br />

Propagandaumtrieben der LaRouche-Bewegung seitens der Anwaltschaft<br />

entgegengewirkt werden sollte. Vielleicht kann vom Anwaltsverein<br />

in dieser Richtung auch etwas unternommen werden.<br />

Die bei uns im Gerichtsschrankfach eingelegte Zeitung haben wir<br />

nun nicht mehr verfügbar. Wir haben sie der Präsidentin des Landgerichts<br />

zur Verfügung gestellt. Bei der Neuen Solidarität handelt es<br />

sich um ein Machwerk der LaRouche-Bewegung, der aus unserer<br />

Sicht von Seiten des Berufsstandes der Anwaltschaft möglichst entgegengetreten<br />

werden sollte. Jeden- falls sollte unterbunden werden,<br />

dass entsprechende Propagandamaterialien in die Gerichtsschrankfächer<br />

gelegt werden können.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Dr. Ulrich Grandtner-Kohler<br />

Hinweis auf in Gerichtsschrankfach eingelegte Propagandamaterialien<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin Angerer,<br />

am 18.01.2006 hat unsere Kanzleimitarbeiterin aus unserem<br />

Gerichtsschrankfach 126 das zu Ihrer Information beigefügte Machwerk<br />

"Neue Solidarität" mitgebracht. Diese Zeitschrift war im<br />

Gerichtsschrankfach eingelegt.<br />

Bei der Zeitschrift "Neue Solidarität" handelt es sich um ein Blatt der<br />

"BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität", die auf den in vielen<br />

gängigen Veröffentlichungen als sektenähnlich agierend dargestellten<br />

Lyndon LaRouche zurückgeht.<br />

Informationen über diese Gruppe können zum Beispiel über folgende<br />

8 <strong>Mitteilungen</strong> <strong>April</strong> 2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!