03.05.2013 Aufrufe

Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium

Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium

Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.2 Aufbewahrungsfrist für Prüfungsakten<br />

Für die Aufbewahrungsfrist <strong>von</strong> Prüfungsakten gilt das <strong>Rundschreiben</strong> vom 06.03.1986<br />

(Amtsbl. S. 227).<br />

3.3 Abgangszeugnis<br />

Muss eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund einer nicht bestandenen Abiturprüfung<br />

die Schule verlassen, so erhält sie oder er ein Abgangszeugnis mit dem Leistungsstand<br />

des Zeugnisses der Jahrgangsstufe 13. In diesem Zeugnis dürfen keine Leistungen aus<br />

der schriftlichen und/oder mündlichen Abiturprüfung enthalten sein.<br />

3.4 Widerspruch<br />

Legt ein Prüfling oder legen die Erziehungsberechtigten gegen die Versagung der Hochschulreife<br />

oder gegen das Abiturzeugnis Widerspruch ein, so ist wie folgt <strong>zu</strong> verfahren:<br />

– Zunächst hat die Prüfungskommission <strong>zu</strong> prüfen, ob sie den Widerspruch für begründet<br />

hält. In diesem Fall hilft die Schule dem Widerspruch ab.<br />

– Hält die Prüfungskommission den Widerspruch für unbegründet, legt die Schule den<br />

Vorgang mit einer begründeten Stellungnahme und allen erforderlichen Unterlagen<br />

der <strong>zu</strong>ständigen Schulaufsicht <strong>zu</strong>r Entscheidung vor.<br />

3.5 Freie Waldorfschulen<br />

Für die Freien Waldorfschulen gilt die "Abiturprüfungsordnung für Freie Waldorfschulen"<br />

vom 21.03.1988 (Amtsbl. S. 249), <strong>zu</strong>letzt geändert am 03.05.1993 (GAmtsbl. S.<br />

469) und durch Gesetz vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325, S. 349). § 9 dieser Landesverordnung<br />

enthält Regelungen über die Aufgabenstellung.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!