Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium
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Aufgabenstellung für den ersten Prüfungsteil<br />
Für den ersten Prüfungsteil kommt als Aufgabenstellung die analytischinterpretierende<br />
Bearbeitung eines oder mehrerer Ausgangstexte <strong>zu</strong>r Anwendung.<br />
Prüfungsgrundlage können sein<br />
• ein Text oder mehrere Texte <strong>von</strong> insgesamt 200-300 Wörtern,<br />
• visuelle Materialien (z.B. bandes dessinées, caricatures, statistiques,<br />
graphiques, diagrammes), gegebenenfalls in Verbindung mit einem Text,<br />
• ein auditiv bzw. audiovisuell vermittelter Text (Länge 3-5 Minuten), ggf.<br />
in Verbindung mit visuellem Material.<br />
Für die Auswahl der Vorlagen gelten bezüglich des Anspruchsniveaus der Texte dieselben<br />
Kriterien wie für die Auswahl der Texte für die schriftliche Prüfung.<br />
Aufgabenstellung im zweiten Prüfungsteil<br />
Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das vor allem größere<br />
fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge überprüfen soll. Im zweiten<br />
Prüfungsteil ist ein weiteres Thema aus einem anderen Kurshalbjahr an<strong>zu</strong>sprechen.<br />
Vorbereitung<br />
Die Prüflinge dürfen während der Vorbereitungszeit ein einsprachiges Wörterbuch<br />
benutzen. Weitere lexikalische Hilfen sind auf die Fälle <strong>zu</strong> beschränken, die nicht<br />
ohne weiteres den <strong>zu</strong>gelassenen Wörterbüchern <strong>zu</strong> entnehmen sind. Bei Hörverstehens-<br />
und Hör/Sehverstehensaufgaben sind die Aufgaben dem Prüfling vor<strong>zu</strong>legen<br />
und die Vorlagen je nach Schwierigkeitsgrad zweimal oder dreimal vor<strong>zu</strong>spielen.<br />
2.3 Kriterien der Bewertung<br />
Die Prüflinge sollen das Prüfungsgespräch aktiv mitgestalten, indem sie unter Einbringung<br />
<strong>von</strong> Sachkenntnissen eigene Meinungen äußern, Positionen argumentierend vertreten und auf<br />
Fragen und Äußerungen <strong>von</strong> Gesprächspartnern eingehen.<br />
Die Bewertung umfasst die Bereiche „Sprache“ und „Inhalt“. Der Schwerpunkt liegt auf der<br />
mündlichen Ausdrucksfähigkeit. Im Einzelnen gelten die Hinweise in Abschnitt 4.3 der EPA.<br />
3. EPA<br />
Im Übrigen wird auf die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Französisch“<br />
vom 01.12.1989, in der Fassung vom 05.02.2004 verwiesen.<br />
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