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Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium

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Aufgabenstellung für den ersten Prüfungsteil<br />

Für den ersten Prüfungsteil kommt als Aufgabenstellung die analytischinterpretierende<br />

Bearbeitung eines oder mehrerer Ausgangstexte <strong>zu</strong>r Anwendung.<br />

Prüfungsgrundlage können sein<br />

• ein Text oder mehrere Texte <strong>von</strong> insgesamt 200-300 Wörtern,<br />

• visuelle Materialien (z.B. bandes dessinées, caricatures, statistiques,<br />

graphiques, diagrammes), gegebenenfalls in Verbindung mit einem Text,<br />

• ein auditiv bzw. audiovisuell vermittelter Text (Länge 3-5 Minuten), ggf.<br />

in Verbindung mit visuellem Material.<br />

Für die Auswahl der Vorlagen gelten bezüglich des Anspruchsniveaus der Texte dieselben<br />

Kriterien wie für die Auswahl der Texte für die schriftliche Prüfung.<br />

Aufgabenstellung im zweiten Prüfungsteil<br />

Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das vor allem größere<br />

fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge überprüfen soll. Im zweiten<br />

Prüfungsteil ist ein weiteres Thema aus einem anderen Kurshalbjahr an<strong>zu</strong>sprechen.<br />

Vorbereitung<br />

Die Prüflinge dürfen während der Vorbereitungszeit ein einsprachiges Wörterbuch<br />

benutzen. Weitere lexikalische Hilfen sind auf die Fälle <strong>zu</strong> beschränken, die nicht<br />

ohne weiteres den <strong>zu</strong>gelassenen Wörterbüchern <strong>zu</strong> entnehmen sind. Bei Hörverstehens-<br />

und Hör/Sehverstehensaufgaben sind die Aufgaben dem Prüfling vor<strong>zu</strong>legen<br />

und die Vorlagen je nach Schwierigkeitsgrad zweimal oder dreimal vor<strong>zu</strong>spielen.<br />

2.3 Kriterien der Bewertung<br />

Die Prüflinge sollen das Prüfungsgespräch aktiv mitgestalten, indem sie unter Einbringung<br />

<strong>von</strong> Sachkenntnissen eigene Meinungen äußern, Positionen argumentierend vertreten und auf<br />

Fragen und Äußerungen <strong>von</strong> Gesprächspartnern eingehen.<br />

Die Bewertung umfasst die Bereiche „Sprache“ und „Inhalt“. Der Schwerpunkt liegt auf der<br />

mündlichen Ausdrucksfähigkeit. Im Einzelnen gelten die Hinweise in Abschnitt 4.3 der EPA.<br />

3. EPA<br />

Im Übrigen wird auf die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Französisch“<br />

vom 01.12.1989, in der Fassung vom 05.02.2004 verwiesen.<br />

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