Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium
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che sich z.B. in der Fähigkeit erweisen kann, die den Text erschließenden Fragen selbst<br />
<strong>zu</strong> finden, nicht <strong>zu</strong> sehr eingeengt wird. Insgesamt soll sich die Aufgabenstellung aber<br />
nicht nur auf einen Arbeitsauftrag beschränken: Über z.B. die spezielle Analyse eines<br />
vorliegenden Textes hinaus sollten in klar abgegrenzter Form (d.h. durch gesonderte<br />
Arbeitsaufträge) vom Prüfer ausgewählte Bezüge <strong>zu</strong> anderen Themen, Epochen, Fragestellungen<br />
usw. verlangt werden.<br />
Die eingereichten Themen dürfen nicht nur einer Aufgabenart und einem Arbeitsbereich<br />
entnommen sein und müssen sich auf Texte verschiedener Art und Gattungen (Dichtungen,<br />
gedankliche Texte, pragmatische Texte etc.) beziehen. Es müssen mindestens zwei<br />
(der insgesamt vier ein<strong>zu</strong>reichenden) Themenvorschläge mit einem literarischen Text<br />
eingereicht werden; diese Texte müssen aus verschiedenen Epochen stammen. (Vgl.<br />
auch die Hinweise <strong>zu</strong>r Auswahl aus den Kurshalbjahren im allg. Teil, Kap. 1.2)<br />
Die eingereichten Texte müssen mit Zeilenzählung und bibliographisch korrekten Literaturangaben<br />
versehen sein.<br />
Es dürfen nur unkommentierte und nicht mit handschriftlichen Zusätzen versehene<br />
Textausgaben verwendet werden.<br />
Die Texte sollen in der Regel nicht mehr als zwei Seiten in normaler Schriftgröße umfassen.<br />
Die <strong>zu</strong> bearbeitende Textmenge sollte in Schwierigkeitsgrad und Umfang so geartet<br />
sein, dass die Lektüre aller Themenvorschläge in nicht mehr als ca. 30 Minuten<br />
möglich ist (vgl. § 18, Abs. 4 der Abiturprüfungsordnung). Wesentliche Abweichungen<br />
müssen bei der Einreichung erläutert werden.<br />
Wenn Medienprodukte wie Filmsequenzen (Videokassette, CD, DVD) oder reine Hörtexte<br />
(Tonkassetten) als Vorlage für eine Analyse dienen, ist in jedem Falle sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />
dass jedem einzelnen Prüfling jederzeit eine individuelle Nut<strong>zu</strong>ng (Vor- und Zurückspulen,<br />
Anhalten usw.) des betr. Mediums möglich ist. Die übrigen Prüflinge dürfen<br />
dadurch nicht beeinträchtigt oder im selbstständigen Finden einer Lösung beeinflusst<br />
werden.<br />
Den Aufgabenvorschlägen sind knappe Angaben der für die jeweilige Aufgabe relevanten<br />
unterrichtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sowie der erwarteten Prüfungsleistungen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
Bei den unterrichtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind an<strong>zu</strong>geben:<br />
• gelesene Texte und besprochene Themen, Kursarbeiten,<br />
• Halbjahres<strong>zu</strong>weisungen,<br />
• geübte Arbeitstechniken,<br />
• ggf. Informationen über Besonderheiten des Kurses,<br />
• ggf. Begründung für außergewöhnliche Arbeitsaufträge,<br />
sodass erkennbar wird, worin die eigenständige Leistung des Prüflings liegen<br />
soll.<br />
Bei der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen ist an<strong>zu</strong>geben,<br />
• welchen Be<strong>zu</strong>g bzw. Stellenwert die vorgelegten Texte/Themen innerhalb der<br />
Unterrichtseinheiten haben,<br />
• welche Aspekte für die Beurteilung der Leistung <strong>von</strong> besonderer Bedeutung sind<br />
• und welchen Anforderungsbereichen (vgl. EPA, Kap. 2.1 und 2.2) die einzelnen<br />
Arbeitsaufträge <strong>zu</strong>gewiesen werden.<br />
Es ist möglich Textauszüge aus im Unterricht besprochenen Werken oder benutzten Lesebüchern<br />
und Anthologien ein<strong>zu</strong>reichen, falls diese speziellen Auszüge oder Texte<br />
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