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Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium

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che sich z.B. in der Fähigkeit erweisen kann, die den Text erschließenden Fragen selbst<br />

<strong>zu</strong> finden, nicht <strong>zu</strong> sehr eingeengt wird. Insgesamt soll sich die Aufgabenstellung aber<br />

nicht nur auf einen Arbeitsauftrag beschränken: Über z.B. die spezielle Analyse eines<br />

vorliegenden Textes hinaus sollten in klar abgegrenzter Form (d.h. durch gesonderte<br />

Arbeitsaufträge) vom Prüfer ausgewählte Bezüge <strong>zu</strong> anderen Themen, Epochen, Fragestellungen<br />

usw. verlangt werden.<br />

Die eingereichten Themen dürfen nicht nur einer Aufgabenart und einem Arbeitsbereich<br />

entnommen sein und müssen sich auf Texte verschiedener Art und Gattungen (Dichtungen,<br />

gedankliche Texte, pragmatische Texte etc.) beziehen. Es müssen mindestens zwei<br />

(der insgesamt vier ein<strong>zu</strong>reichenden) Themenvorschläge mit einem literarischen Text<br />

eingereicht werden; diese Texte müssen aus verschiedenen Epochen stammen. (Vgl.<br />

auch die Hinweise <strong>zu</strong>r Auswahl aus den Kurshalbjahren im allg. Teil, Kap. 1.2)<br />

Die eingereichten Texte müssen mit Zeilenzählung und bibliographisch korrekten Literaturangaben<br />

versehen sein.<br />

Es dürfen nur unkommentierte und nicht mit handschriftlichen Zusätzen versehene<br />

Textausgaben verwendet werden.<br />

Die Texte sollen in der Regel nicht mehr als zwei Seiten in normaler Schriftgröße umfassen.<br />

Die <strong>zu</strong> bearbeitende Textmenge sollte in Schwierigkeitsgrad und Umfang so geartet<br />

sein, dass die Lektüre aller Themenvorschläge in nicht mehr als ca. 30 Minuten<br />

möglich ist (vgl. § 18, Abs. 4 der Abiturprüfungsordnung). Wesentliche Abweichungen<br />

müssen bei der Einreichung erläutert werden.<br />

Wenn Medienprodukte wie Filmsequenzen (Videokassette, CD, DVD) oder reine Hörtexte<br />

(Tonkassetten) als Vorlage für eine Analyse dienen, ist in jedem Falle sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />

dass jedem einzelnen Prüfling jederzeit eine individuelle Nut<strong>zu</strong>ng (Vor- und Zurückspulen,<br />

Anhalten usw.) des betr. Mediums möglich ist. Die übrigen Prüflinge dürfen<br />

dadurch nicht beeinträchtigt oder im selbstständigen Finden einer Lösung beeinflusst<br />

werden.<br />

Den Aufgabenvorschlägen sind knappe Angaben der für die jeweilige Aufgabe relevanten<br />

unterrichtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sowie der erwarteten Prüfungsleistungen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

Bei den unterrichtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind an<strong>zu</strong>geben:<br />

• gelesene Texte und besprochene Themen, Kursarbeiten,<br />

• Halbjahres<strong>zu</strong>weisungen,<br />

• geübte Arbeitstechniken,<br />

• ggf. Informationen über Besonderheiten des Kurses,<br />

• ggf. Begründung für außergewöhnliche Arbeitsaufträge,<br />

sodass erkennbar wird, worin die eigenständige Leistung des Prüflings liegen<br />

soll.<br />

Bei der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen ist an<strong>zu</strong>geben,<br />

• welchen Be<strong>zu</strong>g bzw. Stellenwert die vorgelegten Texte/Themen innerhalb der<br />

Unterrichtseinheiten haben,<br />

• welche Aspekte für die Beurteilung der Leistung <strong>von</strong> besonderer Bedeutung sind<br />

• und welchen Anforderungsbereichen (vgl. EPA, Kap. 2.1 und 2.2) die einzelnen<br />

Arbeitsaufträge <strong>zu</strong>gewiesen werden.<br />

Es ist möglich Textauszüge aus im Unterricht besprochenen Werken oder benutzten Lesebüchern<br />

und Anthologien ein<strong>zu</strong>reichen, falls diese speziellen Auszüge oder Texte<br />

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