Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium
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vorgefertigte Aufgaben <strong>von</strong> Verlagen ohne Zuschnitt auf den Kurs bzw. vorausgegangene<br />
Unterrichtseinheiten.<br />
kleinschrittige Teilaufgaben mit weiteren Untergliederungen („Testaufgaben"),<br />
Lückentexte.<br />
Aus der Aufgabenstellung müssen Art und Umfang der geforderten Leistung hervorgehen.<br />
Deshalb müssen die Arbeitsanweisungen (vgl. Operatoren EPA S. 21) eindeutig und den<br />
Schülern aus dem Unterricht und früheren Kursarbeiten bekannt sein.<br />
Den ein<strong>zu</strong>reichenden Aufgabenvorschlägen ist jeweils eine Lösungsskizze mit Zuordnung<br />
der Aufgabenteile <strong>zu</strong> den Anforderungsbereichen der EPA bei<strong>zu</strong>fügen. Aus der Lösungsskizze<br />
muss die Zuordnung der Anforderungsbereiche klar erkennbar sein. Kurze Hinweise<br />
auf Quellen in Lehrbüchern oder Unterrichtsmaterialien genügen nicht.<br />
In jedem Fall ist die Abfolge der Leitthemen und der <strong>zu</strong>geordneten Bausteine an<strong>zu</strong>geben.<br />
Zusätzliche Hinweise <strong>zu</strong> den unterrichtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind nur dann hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen,<br />
wenn dies <strong>zu</strong>m Verständnis der Aufgabenstellung oder der Lösungsskizze erforderlich<br />
ist.<br />
Sofern wichtige Arbeitsunterlagen als Demonstrations- oder Schülerexperiment während<br />
der Prüfung gewonnen werden, sind die Ergebnisse des Experiments bereits beim Erstellen<br />
der Aufgabe <strong>zu</strong> sichern. Die erforderlichen Daten <strong>zu</strong>r weiteren Bearbeitung müssen<br />
auch beim Misslingen des Experiments <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden.<br />
1.3 Grundfachanforderungen<br />
Jeder Aufgabenvorschlag für das Grundfach (abgestuftes Leistungsfach) muss sich <strong>von</strong> dem<br />
für das Leistungsfach deutlich unterscheiden. Die Unterscheidung kann auch durch eine angemessene<br />
Kür<strong>zu</strong>ng der Aufgabenstellung im Leistungsfach erreicht werden. Bei dieser Kür<strong>zu</strong>ng<br />
sind innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen sowohl das Anspruchsniveau als auch<br />
der Umfang der einzelnen Teilaufgaben <strong>zu</strong> berücksichtigen. Die Reduzierung des Inhaltes (um<br />
1/3) und des Schwierigkeitsgrades sollte noch eine dem Anforderungsniveau im Grundfach<br />
entsprechende Aufgabe bilden.<br />
Der Anforderungsbereich III muss gemäß EPA auch im abgestuften Leistungsfach erreicht<br />
werden.<br />
2. Mündliche Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile, die Präsentation und das Prüfungsgespräch.<br />
Für die Präsentation wird dem Prüfling eine Aufgabe schriftlich vorgelegt, die er in der<br />
Vorbereitungszeit bearbeitet. In Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r schriftlichen Prüfung eignet sich der Einsatz<br />
<strong>von</strong> Experimenten, Materialien (z.B. lebende Organismen, Präparate, Modelle), Medien (z.B.<br />
Film- und Tonaufnahmen, Software) und Präsentationshilfen (z.B. Beamer, Computer etc.).<br />
Daher kann es erforderlich sein, die mündliche Prüfung und deren Vorbereitung in den Biologie-Fachräumen<br />
stattfinden <strong>zu</strong> lassen.<br />
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