Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium
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Fachspezifische Hinweise für das Fach Italienisch und Spanisch<br />
Be<strong>zu</strong>g: EPA für das Fach Italienisch und Spanisch vom 1.12.1989 i.d.F. vom 5.2.2004<br />
1. Schriftliche Prüfung<br />
-Entfällt<br />
2. Mündliche Prüfung<br />
2.1. Aufgabenstellung<br />
Ausgangspunkt der Prüfung ist ein dem Prüfling nicht bekannter literarischer Text oder<br />
Sachtext oder – im Sinne eines erweiterten Textbegriffs- eine auditive oder audio-visuelle<br />
Vorlage oder die Kombination eines schriftlichen Textes mit einer anderen Vorlage (Bild,<br />
Hörtext, Video, etc.) <strong>zu</strong> einem in der Hauptphase behandelten Thema.<br />
Der Text umfasst etwa 200-300 Wörter.<br />
Bei der Vorlage <strong>von</strong> auditivem oder audio-visuellem Material sollte die Abspieldauer 3 – 5<br />
Minuten nicht überschreiten.<br />
2.2. Vorbereitung<br />
Der Prüfling darf während der Vorbereitungszeit ein ein- bzw. zweisprachiges Wörterbuch<br />
benutzen. Es wird empfohlen, dem Schüler wegen der kurzen Vorbereitungszeit (ca. 20<br />
Min.) lexikalische Hilfen <strong>zu</strong> geben. Einen Hörtext oder audio-visuelles Material kann der<br />
Prüfling beliebig oft hören oder anschauen.<br />
2.3. Durchführung der Prüfung<br />
Die Prüfung erfolgt in italienischer und spanischer Sprache.<br />
Sie gliedert sich in zwei Teile:<br />
- Kurzvortrag oder Präsentation<br />
(Leseprobe; <strong>zu</strong>sammenhängende Erörterung des vorgelegten Textes anhand <strong>von</strong><br />
globalen Arbeitsaufträgen; Vortrag der Ergebnisse)<br />
- Prüfungsgespräch<br />
(Es müssen Sachkenntnis, Argumentation, sowie größere fachliche und fachübergreifende<br />
Zusammenhänge berücksichtigt werden.)<br />
Zur Sicherung einer angemessenen inhaltlichen Breite der Prüfung muss sich die Aufgabenstellung<br />
auf zwei Qualifikationsphasen beziehen.<br />
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