Rundschreiben_zu AbiPrO_09 - Max-von-Laue-Gymnasium
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Fachspezifische Hinweise für das Fach Musik<br />
Be<strong>zu</strong>g: EPA für das Fach Musik vom 01.12.1989 i.d.F. vom 17.11.2005<br />
– Schriftliche Prüfung<br />
– Leistungsfachanforderungen<br />
– Aufgabenarten<br />
Für die schriftliche Prüfung sind als Aufgabenart <strong>zu</strong>gelassen:<br />
– Analyse und Interpretation<br />
Man versteht darunter Untersuchung <strong>von</strong> Material, Struktur und Verlauf eines vorgegebenen<br />
Musikstücks, sowie nachfolgende Deutung des Analysebefunds.<br />
– Erörterung fachbezogener Texte<br />
Der Prüfling soll die inhaltliche Position dieser Texte erfassen, sie in Verbindung mit einem<br />
Musikstück setzen und da<strong>zu</strong> Stellung nehmen.<br />
– Kompositorische Gestaltungsaufgabe (mit erläuterndem Text)<br />
Der Prüfling soll nach bestimmten Vorgaben in traditioneller erweiterter oder graphischer<br />
Notation eine Komposition (oder mehrere kleine Kompositionen) entwerfen oder teilweise<br />
ausarbeiten. Verfahren und Ergebnisse müssen in einem ausführlichen angehängten Text<br />
erläutert werden.<br />
– Hinweise für das Erstellen <strong>von</strong> Aufgabenvorschlägen<br />
Die Fachlehrkraft reicht drei völlig verschiedene Aufgabenvorschläge aus den in der Qualifikationsphase<br />
(Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 und Jahrgangsstufe 13) behandelten Themen ein.<br />
Sie sollten sich in der Wahl der Aufgabenart <strong>von</strong>einander unterscheiden. Ein Vorschlag muss<br />
aus dem Themenbereich der Jahrgangsstufe 13 stammen. Die einzelnen Aufgabenvorschläge<br />
sollten in sich einheitlich, in der Fragestellung untergliedert und nicht <strong>zu</strong> umfangreich sein.<br />
Notenbeispiele sind mit ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
Den Aufgabenvorschlägen sind die Angaben der für die jeweilige Aufgabe relevanten unterrichtlichen<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen sowie der erwarteten Prüfungsleistungen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
Die Aufgabenteile sind den Anforderungsbereichen der EPA (vgl. Nr. 1.1 des <strong>Rundschreiben</strong>s)<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen.<br />
– Grundfachanforderungen<br />
Grundsätzlich müssen bei den Aufgaben für das abgestufte Leistungsfach auch alle drei Anforderungsbereiche<br />
<strong>zu</strong>r Geltung kommen. Es können hier einige Teilaufgaben entfallen, aber<br />
auch gegenüber dem Leistungsfach völlig neue oder modifizierte Aufgaben gestellt werden.<br />
– Bewertung<br />
Der Prüfling soll vertieftes Verständnis und spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten im Fach<br />
Musik nachweisen. Er muß in der Lage sein, wissenschaftliche Arbeitsmethoden (z.B. Entde-<br />
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