2010 - Neuruppin
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Beteiligungsbericht <strong>2010</strong> der Fontanestadt <strong>Neuruppin</strong><br />
1. Nach momentan gültigem Insolvenzrecht ist dies nicht nötig, solange eine positive Fortführungsprognose besteht. Der jährliche<br />
nicht gedeckte bilanzielle Fehlbetrag ist der hohen Abschreibung geschuldet – operativ entwickelt sich die wirtschaftliche<br />
Situation zunehmend positiv. Eine positive Fortführungsprognose ist daher sehr wahrscheinlich.<br />
2. Da die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Anlagen wie z.B. Landebahn, Tankstelle, Tower den Abschreibezeitraum deutlich<br />
überschreiten, werden zunehmend stille Reserven aufgebaut.<br />
Insofern ist der Hinweis auf eine mögliche bilanzielle Überschuldung zwar richtig, diese wird aber de facto aus o.a. Gründen sehr<br />
wahrscheinlich nicht zur Pflicht der Anmeldung einer Insolvenz führen. Durch die Einstellung des SoPo’s in die Gewinnrücklage ist die<br />
einmalige Anpassungsbilanz <strong>2010</strong> notwendig. Das BilMoG führt ebenfalls dazu, dass es neben der Handelsbilanz zukünftig auch eine<br />
Steuerbilanz gibt. In dieser wird der SoPo allerdings weiterhin jährlich aufgelöst.<br />
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