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2010 - Neuruppin

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Beteiligungsbericht <strong>2010</strong> der Fontanestadt <strong>Neuruppin</strong><br />

1. Nach momentan gültigem Insolvenzrecht ist dies nicht nötig, solange eine positive Fortführungsprognose besteht. Der jährliche<br />

nicht gedeckte bilanzielle Fehlbetrag ist der hohen Abschreibung geschuldet – operativ entwickelt sich die wirtschaftliche<br />

Situation zunehmend positiv. Eine positive Fortführungsprognose ist daher sehr wahrscheinlich.<br />

2. Da die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Anlagen wie z.B. Landebahn, Tankstelle, Tower den Abschreibezeitraum deutlich<br />

überschreiten, werden zunehmend stille Reserven aufgebaut.<br />

Insofern ist der Hinweis auf eine mögliche bilanzielle Überschuldung zwar richtig, diese wird aber de facto aus o.a. Gründen sehr<br />

wahrscheinlich nicht zur Pflicht der Anmeldung einer Insolvenz führen. Durch die Einstellung des SoPo’s in die Gewinnrücklage ist die<br />

einmalige Anpassungsbilanz <strong>2010</strong> notwendig. Das BilMoG führt ebenfalls dazu, dass es neben der Handelsbilanz zukünftig auch eine<br />

Steuerbilanz gibt. In dieser wird der SoPo allerdings weiterhin jährlich aufgelöst.<br />

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