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MITTEILUNGSBLATT - Nussbaum Medien

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Nummer 6<br />

Freitag, 8. Februar 2013<br />

Über 1.900 offene Ausbildungsstellen<br />

Ausbildungsbeginn 2013<br />

Wie die Agentur für Arbeit Heidelberg aktuell mitteilt, gibt es im<br />

gesamten Bezirk derzeit noch über 1.900 offene Ausbildungsstellen<br />

für den Ausbildungsbeginn in diesem Jahr und auch<br />

Plätze für ein Studium an den Dualen Hochschulen.<br />

Jugendliche, die Interesse haben, sollten sich einfach zum<br />

persönlichen Gespräch anmelden!<br />

Dies geht per E-Mail:<br />

Heidelberg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de<br />

oder telefonisch: 01801 – 555 111<br />

(Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)<br />

Die Berufsberaterinnen und Berufsberater helfen gerne!<br />

Viele freie Ausbildungsstellen gibt es unter anderem in diesen<br />

Berufen:<br />

Kaufmann/-frau im Einzelhandel,<br />

Gesundheits- und Krankenpfl eger/in,<br />

Altenpfl eger/in,<br />

Koch/Köchin,<br />

Verkäufer/in,<br />

Medizinische/r Fachangestellte/r,<br />

Hotelfachmann/-frau,<br />

Restaurantfachmann/-frau,<br />

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r,<br />

Bankkaufmann/-frau,<br />

Industriekaufmann/-frau,<br />

Fachkraft – Kurier-, Express- und Postdienstleistungen,<br />

Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei),<br />

Gesundheits- und Kinderkrankenpfl eger/in,<br />

Fachkraft – Lagerlogistik,<br />

Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk (Fleischerei),<br />

Altenpfl egehelfer/in,<br />

Bürokaufmann/-frau,<br />

und in 130 weiteren Ausbildungsberufen!<br />

Landeswohnraumförderprogramm<br />

2013 gestartet<br />

Höhere Zinsvergünstigung der Darlehen und höhere Darlehen<br />

für Selbstnutzer von Immobilien<br />

Mit dem Landeswohnraumförderprogramm wird der Anreiz für<br />

Investoren, mehr sozialen Mietwohnraum zu schaffen erhöht.<br />

Das fl exibilisierte Programm mit stärker zinsvergünstigten Darlehen<br />

soll vor allem in den Ballungsräumen mit angespannten<br />

Wohnungsmärkten wirken. Neu errichteter Mietwohnraum soll<br />

auch weiterhin einen gegenüber dem aktuellen allgemeinen<br />

Anforderungsniveau reduzierten Primärenergiebedarf aufweisen<br />

(KfW-70 Standard). Auch die Förderung der Modernisierung im<br />

Mietwohnungsbestand ist möglich in Verbindung mit den Angeboten<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Energieeffi zient<br />

Sanieren – Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen“.<br />

Wieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums.<br />

Neubauten müssen mindestens den KfW-Standard<br />

70 erfüllen. Für Bestandsimmobilien entfällt die Sanierungsverpfl<br />

ichtung des Erwerbers. Sie wird durch Anreize zur freiwilligen<br />

energetischen Sanierung der geförderten Wohnimmobilie, angelehnt<br />

an KfW-Programme, ersetzt. Eine zusätzliche Förderung<br />

ist möglich, wenn barrierefrei nach DIN gebaut oder saniert wird.<br />

Das KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ kann ebenfalls<br />

mit der Sanierung einer Bestandsimmobilie verknüpft werden.<br />

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können mit der Landesbank<br />

(L-Bank) Baden-Württemberg in Verbindung mit der<br />

KfW Bestandsobjekte sanieren. Ansprechpartner und Adressat<br />

für die Anträge ist die L-Bank. Anträge sind vom Verwalter der<br />

Immobilie zu stellen.<br />

Das Landeswohnraumförderprogramm 2013 sieht rund 40 Millionen<br />

Euro für die Mietwohnraumförderung, rund 18 Millionen<br />

Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums und 5,1<br />

Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

vor.<br />

Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt im Rhein-<br />

Neckar-Kreis, Nebengebäude, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund.<br />

Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann<br />

unter Tel. 06221/522-1291 oder E-Mail: karin.wiedemann@<br />

rhein-neckar-kreis.de. Auch auf der Internetseite der L-Bank<br />

unter www.l-Bank.de – Pfad: Privatpersonen – eigen genutzter<br />

Wohnraum oder Mietwohnraum – fi nden Interessierte Informationen<br />

zu diesem Thema. Auch die kostenlose Hotline der L-Bank<br />

steht für Fragen im Einzelfall zur Verfügung (0800 150 3030).<br />

Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2013<br />

Auch 2013 bieten die zuständigen Stellen der Regierungspräsidien<br />

wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an.<br />

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Abschlussprüfung<br />

im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in und danach<br />

eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens<br />

fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den<br />

Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweist oder wer<br />

durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen<br />

kann, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erworben hat. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite<br />

der Regierungspräsidien Baden-Württemberg http://www.<br />

rp.baden-wuerttemberg.de unter „Ausbildung/Hauswirtschaft“.<br />

Dort steht auch das Anmeldeformular zum Ausdruck zur Verfügung.<br />

Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums<br />

für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bis spätestens<br />

30. März 2013 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums<br />

für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bis<br />

spätestens 15. Juni 2013 beim zuständigen Regierungspräsidium,<br />

Referat 31 einzureichen.<br />

Das Amt für Landwirtschaft und<br />

Naturschutz informiert:<br />

Gezielte Düngung mit dem Nitratinformationsdienst (NID)<br />

Auch in diesem Jahr besteht für Landwirte die Möglichkeit,<br />

Bodenproben auf Nitrat-Stickstoff untersuchen zu lassen.<br />

Kosten bei Anlieferung ins Labor: 4,70 € pro Schicht bzw.<br />

9,40 € pro Beprobungsfl äche (bei 2 Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />

Kosten incl. Transport von der Sammelstelle zum Labor: 5,40 €<br />

pro Schicht bzw. 10,80 € pro Beprobungsfl äche (bei 2 Schichten)<br />

zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />

Die Probenahme sollte nicht früher als 14 Tage vor dem jeweiligen<br />

Düngetermin erfolgen. Die Bodenprobenahme soll strikt<br />

nach den kulturspezifi schen Probenahmezeiträumen erfolgen<br />

für Wintergetreide, Winterraps und für Sommergetreide ab Mitte<br />

Februar; Zuckerrüben ab Anfang/Mitte März; Tabak und Mais ab<br />

Mitte April (späte Nmin zu Mais etwa Ende Mai); Spargel zum<br />

Ende der Ernte, etwa Mitte Juni.<br />

Landwirte, die die Probenahme von fachkundigen Probenehmern<br />

vornehmen lassen wollen, können an den Sammelstellen<br />

Adressen von Probenehmern erfragen.<br />

Geräte und Anleitungen sowie die gezogenen Bodenproben<br />

können bei den dafür eingerichteten Sammelstellen abgeholt<br />

bzw. abgegeben werden:<br />

- ZG Heddesheim<br />

- Dirk Mampel, Kurzpfalzhof 7, Heidelberg<br />

- Holger Dehoust, Keilerweg 25, MA-Friedrichsfeld<br />

- Hans-Albert Nauert, Rennbahnstr. 50, Walldorf<br />

An den genannten Sammelstellen werden die Proben montags<br />

ab 15:30 Uhr abgeholt. Über Abholtermine ab Ende April, Mai<br />

können Sie über Ihre E-Mailadresse (bitte ins Auftragsformular<br />

notieren) informiert werden.<br />

Im „alten“ Dienstbezirk des Landwirtschaftsamtes Sinsheim<br />

fi ndet die Probenanlieferung unmittelbar ins Labor Bioplan,<br />

Sinsheim-Steinsfurt, statt. Die Öffnungszeiten sind von Montag<br />

bis Samstag, 8.30 bis 18.00 Uhr.

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