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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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(3) Neben den Benutzungsgebühren sind für das Übergangswohnheim Weseler Str. 21<br />

die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung) aufgrund einer Gebührenkalkulation, in<br />

monatlichen Pauschalbeträgen pro Person, zu entrichten:<br />

1. Stromkostenpauschale 28,54 €<br />

2. Wasserkostenpauschale 23,89 €<br />

3. Heizkostenpauschale 32,11 €<br />

Die Verbrauchskosten für das Übergangswohnheim Daruper Str. 42 – 46 werden den<br />

technischen Möglichkeiten entsprechend für jede Wohnung separat ermittelt und abge-<br />

rechnet.<br />

Für die Entrichtung der Kostenbeiträge gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.03.2003 außer<br />

Kraft.<br />

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