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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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§ 3<br />

189<br />

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

(2) Mit Inkrafttreten der vorgenannten Verordnung tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung<br />

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in den Ortsteilen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> vom 05.04.2004 außer Kraft.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong><br />

als örtliche Ordnungsbehörde<br />

189

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