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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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<strong>Nottuln</strong>, 29.06.2006<br />

Der Bürgermeister<br />

Peter A. Schneider<br />

Der Bürgermeister <strong>Nottuln</strong>, 19.02.2009<br />

An die<br />

Mitarbeiter/Innen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Dienstanweisung über die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen bei der Ge-<br />

meinde <strong>Nottuln</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

70<br />

als Anlage übersende ich Ihnen den gemeindlichen Runderlass zur Beschleunigung von Investiti-<br />

onen durch Vereinfachung im Vergaberecht vom 03. Februar 2009 (Az.: 121-80-20/02) und das<br />

Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Februar 2009 (Az.: H<br />

4010-9.1.-IV A 3).<br />

Mit diesem gemeindlichen Runderlass sind durch Beschleunigung von Investitionen vereinfachte<br />

Möglichkeiten zur Durchführung beschränkter Ausschreibungen und freihändiger Vergabe ge-<br />

schaffen worden, wobei die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaft-<br />

lichkeit und Sparsamkeit unberührt bleiben.<br />

Danach können im Rahmen der VOL/A bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von<br />

100.000 € ohne Umsatzsteuer die Vergabestellen wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine<br />

beschränkte Ausschreibung durchführen.<br />

Im Bereich der VOB/A können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000<br />

€ ohne Umsatzsteuer die Vergabestellen eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem<br />

vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer können die Verga-<br />

bestellen eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Nähere Einzelheiten zum Teilnahmewett-<br />

bewerb, Einholung von Angeboten und Veröffentlichungspflicht werden aufgeführt.<br />

Diese Regelungen stehen im Widerspruch zu meiner Dienstanweisung über die Ausschreibung<br />

und Vergabe von Aufträgen bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> vom 15.07.2006.<br />

70

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