Dıbern 21-06 gesamt - Amt Döbern Land
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<strong>Döbern</strong> - 6 - Nr. 10/20<strong>06</strong><br />
§ 2<br />
Es werden festgesetzt:<br />
1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR<br />
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
auf <strong>21</strong>.500 EUR<br />
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 107.000 EUR<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 320 v.H.<br />
§ 4<br />
1. In Abgrenzung der Begriffe "erheblich und geringfügig" im<br />
Sinne des § 79 Abs. 2 und 3 GO gelten:<br />
(1) Ein erheblicher Umfang im Sinne des § 79 Abs. 2 Ziff.<br />
2 GO ist gegeben, wenn Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen<br />
in Höhe von 10.000 EUR geleistet werden<br />
müssen.<br />
(2) Baumaßnahmen sind als geringfügig und unabweisbare<br />
Instandsetzungen an Bauten als nicht erheblich im Sinne<br />
des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 GO zu<br />
betrachten, wenn die Gesamtkosten der Maßnahmen den<br />
Betrag von 15.000 EUR nicht übersteigen.<br />
2. Über die Leistung unabweisbarer über- und außerplanmäßige<br />
Ausgaben entscheidet der Kämmerer gemäß § 81 Abs. 1<br />
GO in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung<br />
Brandenburg und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />
des <strong>Land</strong>es Brandenburg, wenn die Mehrausgabe<br />
bei den einzelnen Ausgabeansätzen nicht mehr als 1.500 EUR<br />
ausmacht.<br />
3. Bei Bereitstellung von zweck- und objektgebundenen Fördermitteln<br />
ist die <strong>Amt</strong>sverwaltung berechtigt, über- und<br />
außerplanmäßige Ausgaben in gleicher Höhe bzw. wenn der<br />
Eigenanteil bereits veranschlagt ist, in Höhe des Gesamtumfanges<br />
zu leisten.<br />
4. Die Ausgabeansätze des Vermögenshaushaltes dürfen nur mit<br />
Zustimmung des Kämmerers in das nächste Haushaltsjahr<br />
übertragen werden. Die Übertragung ist nur zulässig, wenn<br />
- der Zweck der Ausgabe fortdauert,<br />
- ein sachliches Bedürfnis besteht<br />
- die Ausgabe bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung<br />
notwendig ist.<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom<br />
11.04.20<strong>06</strong>, AZ.: 30/30.2-15.14.01, vom <strong>Land</strong>rat des <strong>Land</strong>kreises<br />
Spree-Neiße als allgemeiner unterer <strong>Land</strong>esbehörde erteilt.<br />
Hornow-Wadelsdorf, <strong>Döbern</strong>,<br />
den 25.04.20<strong>06</strong> den 25.04.20<strong>06</strong><br />
gez. Wolfgang Jazosch gez. Werner Guckenberger<br />
Vorsitzender <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
der Gemeindevertretung<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird die am 07.03.20<strong>06</strong> beschlossene Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf für das Haushaltsjahr<br />
20<strong>06</strong> im <strong>Amt</strong>sblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong> - Nr. 09 vom<br />
13.05.20<strong>06</strong> - öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 78 Abs. 4<br />
GO erforderliche Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
ist erfolgt. Mit Schreiben vom 11.04.20<strong>06</strong>, AZ: 30/30.2-<br />
15.14.01 hat der <strong>Land</strong>rat des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße als allgemeiner<br />
unterer <strong>Land</strong>esbehörde die vorstehende Haushaltssatzung<br />
unter Auflagen erteilt.<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann während der<br />
Sprechzeiten in der <strong>Amt</strong>sverwaltung, Dienstgebäude Hornow-<br />
Wadelsdorf, Schulweg 1, Zimmer 112, eingesehen werden.<br />
<strong>Döbern</strong>, 25.04.20<strong>06</strong><br />
gez. Werner Guckenberger<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Bebauungsplan<br />
„Solarpark OT Jocksdorf“<br />
Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren<br />
„Solarpark OT Jocksdorf“ findet im Beisein<br />
des Planungsbüros V.Herger eine Erörterungsveranstaltung<br />
statt.<br />
Tag: Mittwoch, 07. Juni 20<strong>06</strong><br />
Zeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: OT Jocksdorf, Nr. 26, Feuerwehr<br />
Skizze<br />
Kniewel<br />
Bauamt<br />
Allgemeine Mitteilungen<br />
Pressemitteilungen<br />
des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße<br />
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung<br />
des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße<br />
In allen anderen Gebieten des <strong>Land</strong>kreises (i.d.F. alle Gemeinden<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong>) liegen die Voraussetzungen für<br />
eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 der Geflügel-<br />
Aufstallungsverordnung vor, so dass sämtliches Geflügel unter<br />
Einhaltung nachfolgender Bedingungen im Freien gehalten<br />
werden kann (Freilandhaltung):