05.05.2013 Aufrufe

Dıbern 21-06 gesamt - Amt Döbern Land

Dıbern 21-06 gesamt - Amt Döbern Land

Dıbern 21-06 gesamt - Amt Döbern Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Döbern</strong> - 6 - Nr. 10/20<strong>06</strong><br />

§ 2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR<br />

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

auf <strong>21</strong>.500 EUR<br />

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 107.000 EUR<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 320 v.H.<br />

§ 4<br />

1. In Abgrenzung der Begriffe "erheblich und geringfügig" im<br />

Sinne des § 79 Abs. 2 und 3 GO gelten:<br />

(1) Ein erheblicher Umfang im Sinne des § 79 Abs. 2 Ziff.<br />

2 GO ist gegeben, wenn Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen<br />

in Höhe von 10.000 EUR geleistet werden<br />

müssen.<br />

(2) Baumaßnahmen sind als geringfügig und unabweisbare<br />

Instandsetzungen an Bauten als nicht erheblich im Sinne<br />

des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 GO zu<br />

betrachten, wenn die Gesamtkosten der Maßnahmen den<br />

Betrag von 15.000 EUR nicht übersteigen.<br />

2. Über die Leistung unabweisbarer über- und außerplanmäßige<br />

Ausgaben entscheidet der Kämmerer gemäß § 81 Abs. 1<br />

GO in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung<br />

Brandenburg und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />

des <strong>Land</strong>es Brandenburg, wenn die Mehrausgabe<br />

bei den einzelnen Ausgabeansätzen nicht mehr als 1.500 EUR<br />

ausmacht.<br />

3. Bei Bereitstellung von zweck- und objektgebundenen Fördermitteln<br />

ist die <strong>Amt</strong>sverwaltung berechtigt, über- und<br />

außerplanmäßige Ausgaben in gleicher Höhe bzw. wenn der<br />

Eigenanteil bereits veranschlagt ist, in Höhe des Gesamtumfanges<br />

zu leisten.<br />

4. Die Ausgabeansätze des Vermögenshaushaltes dürfen nur mit<br />

Zustimmung des Kämmerers in das nächste Haushaltsjahr<br />

übertragen werden. Die Übertragung ist nur zulässig, wenn<br />

- der Zweck der Ausgabe fortdauert,<br />

- ein sachliches Bedürfnis besteht<br />

- die Ausgabe bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung<br />

notwendig ist.<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom<br />

11.04.20<strong>06</strong>, AZ.: 30/30.2-15.14.01, vom <strong>Land</strong>rat des <strong>Land</strong>kreises<br />

Spree-Neiße als allgemeiner unterer <strong>Land</strong>esbehörde erteilt.<br />

Hornow-Wadelsdorf, <strong>Döbern</strong>,<br />

den 25.04.20<strong>06</strong> den 25.04.20<strong>06</strong><br />

gez. Wolfgang Jazosch gez. Werner Guckenberger<br />

Vorsitzender <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

der Gemeindevertretung<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird die am 07.03.20<strong>06</strong> beschlossene Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf für das Haushaltsjahr<br />

20<strong>06</strong> im <strong>Amt</strong>sblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong> - Nr. 09 vom<br />

13.05.20<strong>06</strong> - öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 78 Abs. 4<br />

GO erforderliche Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

ist erfolgt. Mit Schreiben vom 11.04.20<strong>06</strong>, AZ: 30/30.2-<br />

15.14.01 hat der <strong>Land</strong>rat des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße als allgemeiner<br />

unterer <strong>Land</strong>esbehörde die vorstehende Haushaltssatzung<br />

unter Auflagen erteilt.<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann während der<br />

Sprechzeiten in der <strong>Amt</strong>sverwaltung, Dienstgebäude Hornow-<br />

Wadelsdorf, Schulweg 1, Zimmer 112, eingesehen werden.<br />

<strong>Döbern</strong>, 25.04.20<strong>06</strong><br />

gez. Werner Guckenberger<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bebauungsplan<br />

„Solarpark OT Jocksdorf“<br />

Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren<br />

„Solarpark OT Jocksdorf“ findet im Beisein<br />

des Planungsbüros V.Herger eine Erörterungsveranstaltung<br />

statt.<br />

Tag: Mittwoch, 07. Juni 20<strong>06</strong><br />

Zeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: OT Jocksdorf, Nr. 26, Feuerwehr<br />

Skizze<br />

Kniewel<br />

Bauamt<br />

Allgemeine Mitteilungen<br />

Pressemitteilungen<br />

des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße<br />

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung<br />

des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße<br />

In allen anderen Gebieten des <strong>Land</strong>kreises (i.d.F. alle Gemeinden<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong>) liegen die Voraussetzungen für<br />

eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 der Geflügel-<br />

Aufstallungsverordnung vor, so dass sämtliches Geflügel unter<br />

Einhaltung nachfolgender Bedingungen im Freien gehalten<br />

werden kann (Freilandhaltung):

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!