lebensHAUS - Ambulante Dienste eV
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Vor 25 Jahren firmierten die größtenteils in Teilzeit arbeitenden<br />
Assistenzpersonen unter dem Label „Laienhelfer“.<br />
Viele waren Studierende oder Auszubildende aus Heilberufen.<br />
Die unterschiedlichen Interessen von KundInnen, Festangestell-<br />
ten und jenen „AssistentInnen“ gingen unter in der Euphorie,<br />
dass doch alle „dasselbe“ wollten: sich für die Belange der<br />
KundInnen engagieren und irgendwie auch Geld verdienen. Mit<br />
der zunehmenden Zahl der beteiligten Personen wurde deutlich,<br />
dass sich Probleme nicht alleine schon deshalb lösen, weil man<br />
freundschaftlich miteinander umgeht und prinzipiell die Vereinsziele<br />
teilt. Dass es bei Urlaub, Krankheit, Lohnfortzahlung arbeitsrechtliche<br />
Standards gibt, sickerte auch in den Verein <strong>Ambulante</strong><br />
<strong>Dienste</strong> e. V. ein, und das hieß ab einem bestimmten<br />
Punkt, dass es so etwas wie Arbeitsverträge geben musste.<br />
Mitte der 90er Jahre gab es einen größeren Personenkreis aus<br />
den Gründungsjahren des Vereins, der in erheblichem Umfang<br />
seinen Lebensunterhalt als „AssistentIn“ bestritt, ohne über ein<br />
klares Arbeitsverhältnis abgesichert zu sein. Vereinsintern wurde<br />
die „Helfertätigkeit“ immer noch als zeitlich begrenzte Aushilfstätigkeit<br />
wahrgenommen. Diese Sichtweise entsprach nicht<br />
mehr der Realität. Ab Frühjahr 1997 wurde auf Drängen der betroffenen<br />
Mitarbeitenden und deren Vertretung vom Vorstand<br />
ein Pool sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Anstellungsverträgen<br />
beschlossen und geschaffen, der seither kontinuierlich<br />
ausgebaut wurde .<br />
Dies erzeugt auf Dauer Kostendruck, der nur teilweise durch<br />
Kapazitätserweiterung zu kompensieren ist. Parallel entstand in<br />
den letzten Jahren ein „wilder Markt“, z. B. durch die EU-Ost-<br />
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