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lebensHAUS - Ambulante Dienste eV

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Vor 25 Jahren firmierten die größtenteils in Teilzeit arbeitenden<br />

Assistenzpersonen unter dem Label „Laienhelfer“.<br />

Viele waren Studierende oder Auszubildende aus Heilberufen.<br />

Die unterschiedlichen Interessen von KundInnen, Festangestell-<br />

ten und jenen „AssistentInnen“ gingen unter in der Euphorie,<br />

dass doch alle „dasselbe“ wollten: sich für die Belange der<br />

KundInnen engagieren und irgendwie auch Geld verdienen. Mit<br />

der zunehmenden Zahl der beteiligten Personen wurde deutlich,<br />

dass sich Probleme nicht alleine schon deshalb lösen, weil man<br />

freundschaftlich miteinander umgeht und prinzipiell die Vereinsziele<br />

teilt. Dass es bei Urlaub, Krankheit, Lohnfortzahlung arbeitsrechtliche<br />

Standards gibt, sickerte auch in den Verein <strong>Ambulante</strong><br />

<strong>Dienste</strong> e. V. ein, und das hieß ab einem bestimmten<br />

Punkt, dass es so etwas wie Arbeitsverträge geben musste.<br />

Mitte der 90er Jahre gab es einen größeren Personenkreis aus<br />

den Gründungsjahren des Vereins, der in erheblichem Umfang<br />

seinen Lebensunterhalt als „AssistentIn“ bestritt, ohne über ein<br />

klares Arbeitsverhältnis abgesichert zu sein. Vereinsintern wurde<br />

die „Helfertätigkeit“ immer noch als zeitlich begrenzte Aushilfstätigkeit<br />

wahrgenommen. Diese Sichtweise entsprach nicht<br />

mehr der Realität. Ab Frühjahr 1997 wurde auf Drängen der betroffenen<br />

Mitarbeitenden und deren Vertretung vom Vorstand<br />

ein Pool sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Anstellungsverträgen<br />

beschlossen und geschaffen, der seither kontinuierlich<br />

ausgebaut wurde .<br />

Dies erzeugt auf Dauer Kostendruck, der nur teilweise durch<br />

Kapazitätserweiterung zu kompensieren ist. Parallel entstand in<br />

den letzten Jahren ein „wilder Markt“, z. B. durch die EU-Ost-<br />

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