Benutzerhandbuch eANV-Portal (2MB) - Praxis EDV
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Elektronisches Register<br />
Allgemeines<br />
Der Entsorgungsvorgang wird bei nachweispflichtigen Abfällen durch Entsorgungsnachweise,<br />
Nachweiserklärungen und Begleitscheine sowie<br />
Übernahmescheine dokumentiert. Diese Dokumente müssen teilweise zum<br />
dauerhaften Nachweis des Entsorgungsvorgangs zeitlich und sachlich geordnet<br />
in einem elektronischen Register gespeichert werden. Dies gilt u.a.<br />
für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle, soweit sie<br />
auch zur elektronischen Führung von Nachweisen verpflichtet sind. Belege<br />
für nichtnachweispflichtige Abfälle können freiwillig oder auf Anordnung der<br />
Behörde in einem elektronischen Register geführt werden. Dabei sind immer<br />
die Vorgaben der elektronischen Form für BMU-Dokumente zu beachten.<br />
Vom Entsorger muss der originale Quittungsbeleg, der beim Transport<br />
bis zu diesem mitgeführt wird und dort verbleibt, am Ende in ein Formularregister<br />
eingestellt werden. Der parallel dazu elektronisch geführte Begleitschein<br />
muss nach der qualifizierten elektronischen Signatur des Entsorgers<br />
an alle Beteiligten versendet werden und am Ende in das elektronische<br />
Register eingestellt werden.<br />
Alle elektronischen Nachweise der Entsorgungsvorgänge, inklusive aller<br />
qualifizierten elektronischen Signaturen, müssen unverändert im elektronischen<br />
Register abgespeichert werden. Zur Kontrolle der Richtigkeit aller<br />
Vorgänge bei der Entsorgung von gefährlichen oder nicht gefährlichen<br />
Abfällen kann die zuständige Behörde das Register bzw. einzelne Angaben<br />
aus dem Register elektronisch anfordern oder Vor-Ort das elektronische<br />
Register kontrollieren.<br />
Dokumente im Register<br />
Sobald Daten und Dokumente elektronisch abgewickelt und signiert sind,<br />
werden sie im PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong>, sofern registerpflichtig, automatisch<br />
in das elektronische Register des Verfahrensteilnehmers eingestellt.<br />
Wichtig ist hierbei, dass die Dokumente vollständig signiert und inhaltlich<br />
korrekt sind. Außerdem müssen die notwendigen Pflichtfelder gefüllt sein.<br />
All diese Punkte werden automatisch vom Programm abgeprüft.<br />
Hinweis<br />
Dokumente, die im Register stehen sind im PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong> mit dem<br />
Symbol in der Spalte Reg. versehen.<br />
Unter Registerverh. Dokumente erfolgt die Anzeige der Dokumente,<br />
welche registerfähig sind, aber nicht ins Register gestellt werden können<br />
(z.B. wegen Dubletten, fehlender Daten oder Signaturen).<br />
So rufen Sie Dokumente im Register des PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong>s auf:<br />
1. Wählen Sie links in der Ordnerstruktur der Navigationsleiste den Menüpunkt<br />
Registerdokumente aus.<br />
PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong> 97