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Benutzerhandbuch eANV-Portal (2MB) - Praxis EDV

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Elektronisches Register<br />

Allgemeines<br />

Der Entsorgungsvorgang wird bei nachweispflichtigen Abfällen durch Entsorgungsnachweise,<br />

Nachweiserklärungen und Begleitscheine sowie<br />

Übernahmescheine dokumentiert. Diese Dokumente müssen teilweise zum<br />

dauerhaften Nachweis des Entsorgungsvorgangs zeitlich und sachlich geordnet<br />

in einem elektronischen Register gespeichert werden. Dies gilt u.a.<br />

für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle, soweit sie<br />

auch zur elektronischen Führung von Nachweisen verpflichtet sind. Belege<br />

für nichtnachweispflichtige Abfälle können freiwillig oder auf Anordnung der<br />

Behörde in einem elektronischen Register geführt werden. Dabei sind immer<br />

die Vorgaben der elektronischen Form für BMU-Dokumente zu beachten.<br />

Vom Entsorger muss der originale Quittungsbeleg, der beim Transport<br />

bis zu diesem mitgeführt wird und dort verbleibt, am Ende in ein Formularregister<br />

eingestellt werden. Der parallel dazu elektronisch geführte Begleitschein<br />

muss nach der qualifizierten elektronischen Signatur des Entsorgers<br />

an alle Beteiligten versendet werden und am Ende in das elektronische<br />

Register eingestellt werden.<br />

Alle elektronischen Nachweise der Entsorgungsvorgänge, inklusive aller<br />

qualifizierten elektronischen Signaturen, müssen unverändert im elektronischen<br />

Register abgespeichert werden. Zur Kontrolle der Richtigkeit aller<br />

Vorgänge bei der Entsorgung von gefährlichen oder nicht gefährlichen<br />

Abfällen kann die zuständige Behörde das Register bzw. einzelne Angaben<br />

aus dem Register elektronisch anfordern oder Vor-Ort das elektronische<br />

Register kontrollieren.<br />

Dokumente im Register<br />

Sobald Daten und Dokumente elektronisch abgewickelt und signiert sind,<br />

werden sie im PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong>, sofern registerpflichtig, automatisch<br />

in das elektronische Register des Verfahrensteilnehmers eingestellt.<br />

Wichtig ist hierbei, dass die Dokumente vollständig signiert und inhaltlich<br />

korrekt sind. Außerdem müssen die notwendigen Pflichtfelder gefüllt sein.<br />

All diese Punkte werden automatisch vom Programm abgeprüft.<br />

Hinweis<br />

Dokumente, die im Register stehen sind im PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong> mit dem<br />

Symbol in der Spalte Reg. versehen.<br />

Unter Registerverh. Dokumente erfolgt die Anzeige der Dokumente,<br />

welche registerfähig sind, aber nicht ins Register gestellt werden können<br />

(z.B. wegen Dubletten, fehlender Daten oder Signaturen).<br />

So rufen Sie Dokumente im Register des PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong>s auf:<br />

1. Wählen Sie links in der Ordnerstruktur der Navigationsleiste den Menüpunkt<br />

Registerdokumente aus.<br />

PRAXIS <strong>eANV</strong>-<strong>Portal</strong> 97

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