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Bayernfonds BestInvest - Real IS

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3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />

3.3.1 Abweichungen vom Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

Die der Prospekterstellung zugrunde liegenden<br />

absoluten Größen basieren auf durchschnittlichen<br />

historischen Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

und der weiteren zu erwartenden Entwicklung<br />

bzw. auf Erfahrungswerten der involvierten externen<br />

Experten (z. B. Gutachter, Steuerberater), des Projektpartners<br />

CAM sowie des Initiators im Allgemeinen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die<br />

angenommenen Werte in der Zukunft aufgrund einer<br />

anderen wirtschaftlichen Entwicklung nicht bestätigen.<br />

Die angenommenen Werte beruhen auf Prämissen,<br />

deren Eintritt nicht verlässlich vorausgesagt<br />

werden kann. Mit Abweichungen ist in der Praxis zu<br />

rechnen. Auch nennenswerte Abweichungen sind aus<br />

heutiger Sicht nicht auszuschließen. Abweichende<br />

Entwicklungen können die Rendite des Anlegers<br />

nachhaltig beeinflussen.<br />

Durch eine erhöhte Nachfrage nach Zielfonds und/<br />

oder Zielunternehmen besteht das Risiko, dass es zu<br />

verzögerten Investitionen kommen bzw. die geplante<br />

Investitionsquote nicht oder nur zu höheren Kaufpreisen<br />

erreicht werden kann. Dies kann die Rendite<br />

des Anlegers nachhaltig beeinflussen.<br />

Die dargestellten finanzmathematischen Renditen<br />

(IRR) stellen daher einen Orientierungswert dar und<br />

können nur bedingt mit der Rendite von Kapitalanlagen<br />

(z. B. von Pfandbriefen) verglichen werden.<br />

Durch den Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte<br />

Eigenkapitalplatzierung, etc. kann sich ein erhöhter<br />

Finanzierungsbedarf ergeben.<br />

3.3.2 Fehlen einer Platzierungsgarantie<br />

Die Fondsstruktur sieht nicht vor, dass von dritter<br />

Seite eine Platzierungsgarantie übernommen wird.<br />

Eine Platzierungsgarantie bewirkt bei ausreichender<br />

Liquidität des Platzierungsgaranten, dass ein teilweises<br />

Fehlschlagen der Platzierung von Vermögensanlagen<br />

kompensiert werden kann. Der jeweilige<br />

Platzierungsgarant würde die nicht platzierten Anteile<br />

selbst übernehmen.<br />

Sollte die in diesem Prospekt angebotene Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft nicht vollständig im Markt<br />

platziert werden können, besteht keine Möglichkeit,<br />

auf die Verpflichtung zur Übernahme durch einen<br />

Dritten zurückzugreifen. Fehlende Eigenmittel würden<br />

dazu führen, dass die Beteiligung an CAM VIER<br />

nicht oder nicht in dem geplanten Umfang erworben<br />

werden kann. Darüber hinaus kann eine Aufnahme<br />

von Fremdkapital notwendig werden. Dadurch kann<br />

die Ertragslage der Fondsgesellschaft eingeschränkt<br />

werden. Bei einem Scheitern der Platzierung drohen<br />

Verluste des angelegten Kapitals.<br />

3.3.3 Zwischenfinanzierung<br />

Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die<br />

Fondsgesellschaft Fremdmittel aufnimmt. Davon<br />

ausgenommen ist jedoch eine eventuelle Zwischenfinanzierung<br />

zur Erbringung der Einlage gegenüber<br />

der CAM VIER.<br />

Die Kosten einer eventuellen Zwischenfinanzierung<br />

gehen zu Lasten der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft.<br />

Dies kann die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

beeinträchtigen.<br />

Die gesamte Finanzierung ist mithin nur sichergestellt,<br />

wenn das Fondskapital vollständig gezeichnet<br />

ist und alle Anleger ihren Einzahlungsverpflichtungen<br />

pünktlich nachkommen. Zahlen Anleger das bei<br />

ihnen abgerufene Kapital nicht vollständig oder nicht<br />

rechtzeitig ein, kommen sie in Verzug und es kann<br />

zu einem Rückgriff der zwischenfinanzierenden Bank<br />

auf die Fondsgesellschaft kommen. Ferner kann die<br />

Fondsgesellschaft ihrerseits gegenüber CAM VIER<br />

in Verzug geraten und zur Leistung entsprechender<br />

Zinsen verpflichtet sein.<br />

3.3.4 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />

Sollte bei der Fondsgesellschaft aufgrund der in<br />

diesem Prospekt genannten Risiken weiterer Finanzierungsbedarf<br />

entstehen und kann dieser nicht aus<br />

einer Kapitalerhöhung gedeckt werden, zu der die<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtet sind, so müsste<br />

die Fondsgesellschaft möglicherweise Fremdmittel<br />

aufnehmen. Dies würde sich auf die Liquidität der<br />

Fondsgesellschaft erheblich nachteilig auswirken.<br />

Entsprechendes gilt, wenn z. B. durch Kündigung ein<br />

nicht unerheblicher Teil der Gesellschafter ausscheidet<br />

und die Fondsgesellschaft dadurch mit erheblichen<br />

Abfindungszahlungen belastet wird.

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