Bayernfonds BestInvest - Real IS
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3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />
3.3.1 Abweichungen vom Investitions- und<br />
Finanzierungsplan<br />
Die der Prospekterstellung zugrunde liegenden<br />
absoluten Größen basieren auf durchschnittlichen<br />
historischen Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />
und der weiteren zu erwartenden Entwicklung<br />
bzw. auf Erfahrungswerten der involvierten externen<br />
Experten (z. B. Gutachter, Steuerberater), des Projektpartners<br />
CAM sowie des Initiators im Allgemeinen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die<br />
angenommenen Werte in der Zukunft aufgrund einer<br />
anderen wirtschaftlichen Entwicklung nicht bestätigen.<br />
Die angenommenen Werte beruhen auf Prämissen,<br />
deren Eintritt nicht verlässlich vorausgesagt<br />
werden kann. Mit Abweichungen ist in der Praxis zu<br />
rechnen. Auch nennenswerte Abweichungen sind aus<br />
heutiger Sicht nicht auszuschließen. Abweichende<br />
Entwicklungen können die Rendite des Anlegers<br />
nachhaltig beeinflussen.<br />
Durch eine erhöhte Nachfrage nach Zielfonds und/<br />
oder Zielunternehmen besteht das Risiko, dass es zu<br />
verzögerten Investitionen kommen bzw. die geplante<br />
Investitionsquote nicht oder nur zu höheren Kaufpreisen<br />
erreicht werden kann. Dies kann die Rendite<br />
des Anlegers nachhaltig beeinflussen.<br />
Die dargestellten finanzmathematischen Renditen<br />
(IRR) stellen daher einen Orientierungswert dar und<br />
können nur bedingt mit der Rendite von Kapitalanlagen<br />
(z. B. von Pfandbriefen) verglichen werden.<br />
Durch den Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte<br />
Eigenkapitalplatzierung, etc. kann sich ein erhöhter<br />
Finanzierungsbedarf ergeben.<br />
3.3.2 Fehlen einer Platzierungsgarantie<br />
Die Fondsstruktur sieht nicht vor, dass von dritter<br />
Seite eine Platzierungsgarantie übernommen wird.<br />
Eine Platzierungsgarantie bewirkt bei ausreichender<br />
Liquidität des Platzierungsgaranten, dass ein teilweises<br />
Fehlschlagen der Platzierung von Vermögensanlagen<br />
kompensiert werden kann. Der jeweilige<br />
Platzierungsgarant würde die nicht platzierten Anteile<br />
selbst übernehmen.<br />
Sollte die in diesem Prospekt angebotene Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft nicht vollständig im Markt<br />
platziert werden können, besteht keine Möglichkeit,<br />
auf die Verpflichtung zur Übernahme durch einen<br />
Dritten zurückzugreifen. Fehlende Eigenmittel würden<br />
dazu führen, dass die Beteiligung an CAM VIER<br />
nicht oder nicht in dem geplanten Umfang erworben<br />
werden kann. Darüber hinaus kann eine Aufnahme<br />
von Fremdkapital notwendig werden. Dadurch kann<br />
die Ertragslage der Fondsgesellschaft eingeschränkt<br />
werden. Bei einem Scheitern der Platzierung drohen<br />
Verluste des angelegten Kapitals.<br />
3.3.3 Zwischenfinanzierung<br />
Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die<br />
Fondsgesellschaft Fremdmittel aufnimmt. Davon<br />
ausgenommen ist jedoch eine eventuelle Zwischenfinanzierung<br />
zur Erbringung der Einlage gegenüber<br />
der CAM VIER.<br />
Die Kosten einer eventuellen Zwischenfinanzierung<br />
gehen zu Lasten der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft.<br />
Dies kann die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
beeinträchtigen.<br />
Die gesamte Finanzierung ist mithin nur sichergestellt,<br />
wenn das Fondskapital vollständig gezeichnet<br />
ist und alle Anleger ihren Einzahlungsverpflichtungen<br />
pünktlich nachkommen. Zahlen Anleger das bei<br />
ihnen abgerufene Kapital nicht vollständig oder nicht<br />
rechtzeitig ein, kommen sie in Verzug und es kann<br />
zu einem Rückgriff der zwischenfinanzierenden Bank<br />
auf die Fondsgesellschaft kommen. Ferner kann die<br />
Fondsgesellschaft ihrerseits gegenüber CAM VIER<br />
in Verzug geraten und zur Leistung entsprechender<br />
Zinsen verpflichtet sein.<br />
3.3.4 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />
Sollte bei der Fondsgesellschaft aufgrund der in<br />
diesem Prospekt genannten Risiken weiterer Finanzierungsbedarf<br />
entstehen und kann dieser nicht aus<br />
einer Kapitalerhöhung gedeckt werden, zu der die<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtet sind, so müsste<br />
die Fondsgesellschaft möglicherweise Fremdmittel<br />
aufnehmen. Dies würde sich auf die Liquidität der<br />
Fondsgesellschaft erheblich nachteilig auswirken.<br />
Entsprechendes gilt, wenn z. B. durch Kündigung ein<br />
nicht unerheblicher Teil der Gesellschafter ausscheidet<br />
und die Fondsgesellschaft dadurch mit erheblichen<br />
Abfindungszahlungen belastet wird.