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Fallbesprechung Arbeitsrecht - RheinAhrCampus

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Rudolf Simon Barth - 3 -<br />

Ines Christina Baur<br />

Silvia Benderoth<br />

1. SACHVERHALT<br />

Frau M hat am 1. Juni Erziehungsurlaub für ein Jahr angetreten. Es gilt ein Tarifvertrag, in<br />

dem für die Fälle des „ruhenden Arbeitsverhältnisses“ (Grundwehr- und Zivildienst sowie<br />

unbezahlte Freistellung, die über 2 Wochen hinausgeht) das 13. Monatsgehalt nur anteilig<br />

gezahlt wird. Der Arbeitgeber bezieht sich auf diese Passage und gewährt ihr am Jahresende<br />

5/12 eines Monatseinkommens für Januar bis Mai. M verlangt ein volles 13. Monatsgehalt, da<br />

ihr Fall nicht unter die Ausnahmeregelung des Tarifvertrags falle. Der Arbeitgeber reagiert<br />

mit einer Abmahnung und droht eine außerordentliche Kündigung an, weil sich M „in betrü-<br />

gerischer Absicht zusätzliches Einkommen habe verschaffen“ wollen. Frau M teilt darauf dem<br />

Arbeitgeber mit, sie sei entrüstet über dieses Mißtrauen und kündigt deshalb aus wichtigem<br />

Grund den Arbeitsvertrag.

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