Fallbesprechung Arbeitsrecht - RheinAhrCampus
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Rudolf Simon Barth - 3 -<br />
Ines Christina Baur<br />
Silvia Benderoth<br />
1. SACHVERHALT<br />
Frau M hat am 1. Juni Erziehungsurlaub für ein Jahr angetreten. Es gilt ein Tarifvertrag, in<br />
dem für die Fälle des „ruhenden Arbeitsverhältnisses“ (Grundwehr- und Zivildienst sowie<br />
unbezahlte Freistellung, die über 2 Wochen hinausgeht) das 13. Monatsgehalt nur anteilig<br />
gezahlt wird. Der Arbeitgeber bezieht sich auf diese Passage und gewährt ihr am Jahresende<br />
5/12 eines Monatseinkommens für Januar bis Mai. M verlangt ein volles 13. Monatsgehalt, da<br />
ihr Fall nicht unter die Ausnahmeregelung des Tarifvertrags falle. Der Arbeitgeber reagiert<br />
mit einer Abmahnung und droht eine außerordentliche Kündigung an, weil sich M „in betrü-<br />
gerischer Absicht zusätzliches Einkommen habe verschaffen“ wollen. Frau M teilt darauf dem<br />
Arbeitgeber mit, sie sei entrüstet über dieses Mißtrauen und kündigt deshalb aus wichtigem<br />
Grund den Arbeitsvertrag.