2.) Leistungs- und Kennzahlen Amtsärztliche und amtliche Gutachten Gelbfieber- und ReiseimpfungenHeilpraktikerüberprüfungenTodesfälle/Plausibilitätsüberprüfungen Amtsärztlicher Dienst 2000 2001 2002 2003 2004 1283 419 125 1344 ————————————————————————————————————— StA 53 <strong>Kommunaler</strong> <strong>Jahresgesundheitsbericht</strong> 2000 -13-
Probleme und Lösungsmöglichkeiten Amtsärztlicher Dienst Seit der Jahrhundertwende (20. Jahrhundert) wurden bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten erzielt. Volksseuchen wie z. B. Cholera, Diphtherie oder Pocken wurden nahezu völlig ausgerottet. Erreicht werden konnte dieses Ziel durch: 1. Verbesserung des allgemeinen Lebensstandards und der hygienischen Verhältnisse. 2. gezielte Einsatz wirksamer Schutzimpfungen. 3. Entwicklung potenter antibakterieller Wirkstoffe. Mitte der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts galten Infektionskrankheiten nicht nur in Deutschland als besiegt, zumindest aber als grundsätzlich besiegbar. Dementsprechend änderte sich auch die Einstellung zu Impfungen und der Stellenwert der infektionsepidemiologischen Überwachung der Infektionskrankheiten. Das globale Bevölkerungswachstum, die hohe Mobilität der Menschen und die Migration großer Bevölkerungsgruppen führten jedoch dazu, dass sich alte Krankheitserreger in den Industriestaaten wieder ausbreiten konnten. Zusätzlich kam es zum Auftreten neuer und gefährlicher Krankheitserreger und Krankheiten (HIV/Aids), die in bestimmten Kontinenten große Teile der Bevölkerung bedrohen. Momentan wird geschätzt, dass es sich bei 25 bis 30% aller Diagnosen und Behandlungen in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland um Infektionskrankheiten oder infektiöse Komplikationen bei anderen Krankheiten handelt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes vom 01.01.2001 tritt eine umfassendere Form der bisherigen gesetzlichen Regelung (Bundesseuchenschutzgesetz) zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten in Kraft. Die Prävention ist der Leitgedanke neben dem Erkennen und Bekämpfen von Infektionskrankheiten in diesem Gesetz. Die neuen Regelungen setzen auf Aufklärung, Information sowie Eigenverantwortlichkeit der Personen. Das Gesundheitsamt soll neben der infektionshygienischen Überwachung öffentlicher und gewerblicher Einrichtungen auch die Menschen dort über einen vollständigen altersgemäßen sowie ausreichenden Impfschutz und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären. Dieses ist auch dringend erforderlich, da sich zeigt, dass die Anzahl der Impfungen zurückgeht und es zu einer Zunahme von Impflücken in der Bevölkerung kommt. Es wird die Frage sein, wie man die Bevölkerung sensibilisieren kann für diese Thematik, da der Informationsfluss sowie die ambulante ärztliche Versorgung noch nie so gut waren, wie in der heutigen Zeit. Es wird ein Umdenken stattfinden müssen, bezüglich der Aufklärungsarbeit. Allgemeine Impfsprechstunden werden von der Bevölkerung nicht besonders angenommen. In Zukunft wird man sicherlich ein spezielleres Angebot machen müssen, bezüglich besonderer Bevölkerungsgruppen, aber auch bezüglich spezieller Infektionskrankheiten. Zu überlegen wäre, ob spezielle Impfaktionen (Grippeschutzimpfung, Hepatitis-Impfung etc.) durchgeführt werden sollten. Weiterhin sollte bedacht werden, ob spezielle Vorträge für bestimmte Altersgruppen in entsprechenden Einrichtungen gehalten werden sollten (Seniorennachmittage, Schule, Freizeitstätten). Um dieses zu initiieren, bedarf es umfangreicher Koordination und Kooperation zwischen verschiedenen Beteiligten wie z. B. Kostenträger, Verbände und auch politische Gremien. Ebenso wie im Infektionsschutzbereich bedarf es im Bereich der Sozialpsychiatrie einer umfangreichen fachspezifischen Koordination und Kooperation innerhalb des Gesundheitsamtes, zwischen den verschiedenen <strong>Stadt</strong>ämtern aber auch mit externen Behörden, Institutionen, Selbsthilfegruppen, Kostenträgern, Verbänden und politischen Gremien. Bezogen auf den Einzelfall gibt es auf allen Ebenen Schnittstellen sowie zielgruppenspezifische Belange, die zu berücksichtigen sind. Zudem ist intensive Kooperation zwischen allen Beteiligten unabdingbar, allerdings auch sehr zeitintensiv. ————————————————————————————————————— StA 53 <strong>Kommunaler</strong> <strong>Jahresgesundheitsbericht</strong> 2000 -14-