Kommunaler Jahresgesundheitsbericht Salzgitter ... - Stadt Salzgitter
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Arbeitsbereich § 218 und Muk-Beratung<br />
Hier trifft uns die Problematik aller Beratungsstellen in diesem Bereich.<br />
Die Beratung erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe, dennoch ist der Rechtsrahmen<br />
unklar. Besonders bedauern die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, dass die Möglichkeiten wirklich konkrete<br />
Hilfen anbieten zu können, doch sehr begrenzt sind.<br />
Gesundheitsschutz<br />
Aufgabendarstellung:<br />
• Schwangerenkonfliktberatung auf Grundlage der §§ 218f. StGB im Rahmen der im Schwangeren-<br />
und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) getroffenen Regelungen<br />
• Beratung nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch<br />
• Beratung zur Bundesstiftung „Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens<br />
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (finanzielle/persönliche Notlage)<br />
- Antragsaufnahme<br />
• Teilnahme am Arbeitskreis § 218 und MuK<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
Auftragsgrundlage<br />
• SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz)<br />
• §§ 218f. StGB (Strafgesetzbuch)<br />
Zielgruppe<br />
• Frauen/Paare, die sich im Falle einer Schwangerschaft zur Lösung möglicher Konfliktlagen beraten<br />
lassen wollen<br />
• Familien/alleinerziehende Mütter in finanziellen und/oder persönlichen Notlagen<br />
Ziele<br />
• Unterstützung der Frau/Paare bei der Bewältigung einer Not-/und Konfliktlage<br />
• wirtschaftliche Unterstützung bedürftiger Familien /allein erziehender Mütter<br />
Anmerkungen<br />
• Wünschenswert wäre eine intensivierte Zusammenarbeit mit Ärzten und Einrichtungen, die<br />
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, diese ist aufgrund der Personalsituation nicht möglich.<br />
• Eine Beratung nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch wird angeboten, jedoch selten genutzt.<br />
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StA 53 <strong>Kommunaler</strong> <strong>Jahresgesundheitsbericht</strong> 2000 -43-