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Kommunaler Jahresgesundheitsbericht Salzgitter ... - Stadt Salzgitter

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Arbeitsbereich § 218 und Muk-Beratung<br />

Hier trifft uns die Problematik aller Beratungsstellen in diesem Bereich.<br />

Die Beratung erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe, dennoch ist der Rechtsrahmen<br />

unklar. Besonders bedauern die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, dass die Möglichkeiten wirklich konkrete<br />

Hilfen anbieten zu können, doch sehr begrenzt sind.<br />

Gesundheitsschutz<br />

Aufgabendarstellung:<br />

• Schwangerenkonfliktberatung auf Grundlage der §§ 218f. StGB im Rahmen der im Schwangeren-<br />

und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) getroffenen Regelungen<br />

• Beratung nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch<br />

• Beratung zur Bundesstiftung „Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens<br />

- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (finanzielle/persönliche Notlage)<br />

- Antragsaufnahme<br />

• Teilnahme am Arbeitskreis § 218 und MuK<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

Auftragsgrundlage<br />

• SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz)<br />

• §§ 218f. StGB (Strafgesetzbuch)<br />

Zielgruppe<br />

• Frauen/Paare, die sich im Falle einer Schwangerschaft zur Lösung möglicher Konfliktlagen beraten<br />

lassen wollen<br />

• Familien/alleinerziehende Mütter in finanziellen und/oder persönlichen Notlagen<br />

Ziele<br />

• Unterstützung der Frau/Paare bei der Bewältigung einer Not-/und Konfliktlage<br />

• wirtschaftliche Unterstützung bedürftiger Familien /allein erziehender Mütter<br />

Anmerkungen<br />

• Wünschenswert wäre eine intensivierte Zusammenarbeit mit Ärzten und Einrichtungen, die<br />

Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, diese ist aufgrund der Personalsituation nicht möglich.<br />

• Eine Beratung nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch wird angeboten, jedoch selten genutzt.<br />

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StA 53 <strong>Kommunaler</strong> <strong>Jahresgesundheitsbericht</strong> 2000 -43-

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