Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter
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1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und<br />
örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über<br />
Gestaltung<br />
Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme<br />
„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ stellte sich<br />
die Frage der Notwendigkeit des Erlasses einer<br />
Gestaltungssatzung. Hauptsächliches Ziel war<br />
inzwischen doch der Schutz des historischen<br />
<strong>Stadt</strong>bildes und die Verhinderung der immer<br />
häufiger festzustellenden „Verplattungen“ von<br />
Fachwerkgebäuden. Bis in die 80er Jahre war<br />
das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
durch die Kleinmaßstäblichkeit der mittelalterlichen<br />
Fachwerkhäuser geprägt.<br />
Eine Vielzahl verschiedener Bauformen machte<br />
den besonderen Reiz dieser Kleinstadt aus. Die<br />
vorherrschende Zweigeschossigkeit in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
war nur teilweise von einzelnen drei-<br />
und mehrgeschossigen Gebäuden überragt.<br />
Häufig wurden die Gebäude vom Eigentümer<br />
selbst bewohnt. Die Bebauung war durch zweigeschossige<br />
Geschäftshäuser gekennzeichnet,<br />
die es zu pflegen, zu fördern und zur Geltung zu<br />
bringen galt.<br />
24<br />
Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung<br />
des <strong>Stadt</strong>bildes der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
(ÖBV) wurde am 15.07.1980 im Ratskeller in einer<br />
vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 2a<br />
BBauG (Bundesbaugesetz) beraten und am<br />
22.11.1983 von der Bezirksregierung Braunschweig<br />
mit Maßgaben genehmigt.<br />
Gemäß Beschluss vom 25.01.1984 ist der Rat<br />
der <strong>Stadt</strong> diesen Maßgaben beigetreten und die<br />
Vorschrift konnte am 28.06.1985 durch Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
rechtswirksam veröffentlicht werden.<br />
Die Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) ist noch heute<br />
verbindlich, obwohl es inzwischen einen Ratsbeschluss<br />
zur Liberalisierung des örtlichen Baurechts<br />
und Abschaffung fast aller anderen örtlichen<br />
Gestaltungsvorschriften in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
gibt.<br />
Die Altstadtsatzung wurde hiervon ausgenommen<br />
und soll weiterhin Gültigkeit besitzen.