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Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter

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1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und<br />

örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über<br />

Gestaltung<br />

Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme<br />

„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ stellte sich<br />

die Frage der Notwendigkeit des Erlasses einer<br />

Gestaltungssatzung. Hauptsächliches Ziel war<br />

inzwischen doch der Schutz des historischen<br />

<strong>Stadt</strong>bildes und die Verhinderung der immer<br />

häufiger festzustellenden „Verplattungen“ von<br />

Fachwerkgebäuden. Bis in die 80er Jahre war<br />

das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

durch die Kleinmaßstäblichkeit der mittelalterlichen<br />

Fachwerkhäuser geprägt.<br />

Eine Vielzahl verschiedener Bauformen machte<br />

den besonderen Reiz dieser Kleinstadt aus. Die<br />

vorherrschende Zweigeschossigkeit in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

war nur teilweise von einzelnen drei-<br />

und mehrgeschossigen Gebäuden überragt.<br />

Häufig wurden die Gebäude vom Eigentümer<br />

selbst bewohnt. Die Bebauung war durch zweigeschossige<br />

Geschäftshäuser gekennzeichnet,<br />

die es zu pflegen, zu fördern und zur Geltung zu<br />

bringen galt.<br />

24<br />

Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung<br />

des <strong>Stadt</strong>bildes der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

(ÖBV) wurde am 15.07.1980 im Ratskeller in einer<br />

vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 2a<br />

BBauG (Bundesbaugesetz) beraten und am<br />

22.11.1983 von der Bezirksregierung Braunschweig<br />

mit Maßgaben genehmigt.<br />

Gemäß Beschluss vom 25.01.1984 ist der Rat<br />

der <strong>Stadt</strong> diesen Maßgaben beigetreten und die<br />

Vorschrift konnte am 28.06.1985 durch Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

rechtswirksam veröffentlicht werden.<br />

Die Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) ist noch heute<br />

verbindlich, obwohl es inzwischen einen Ratsbeschluss<br />

zur Liberalisierung des örtlichen Baurechts<br />

und Abschaffung fast aller anderen örtlichen<br />

Gestaltungsvorschriften in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

gibt.<br />

Die Altstadtsatzung wurde hiervon ausgenommen<br />

und soll weiterhin Gültigkeit besitzen.

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