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Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde ...

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<strong>Satzung</strong> <strong>zur</strong> <strong>4.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Baumgarten vom 03.09.2004<br />

Präambel<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des § 5 <strong>der</strong> Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern (KV M-V) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 1<strong>4.</strong> Dezember 2007<br />

(GVOBl. M-V S. 410) wird nach Beschluss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 29.09.2009 die<br />

<strong>Hauptsatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Baumgarten wie folgt geän<strong>der</strong>t.<br />

Artikel 1<br />

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 4<br />

Ortsteile/Ortsteilvertretungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> Baumgarten besteht aus den Ortsteilen Baumgarten, Gralow, Katelbogen,<br />

Laase, Schependorf, Wendorf und Qualitz.<br />

(2) In den Ortsteilen Katelbogen, Gralow und Qualitz werden Ortsteilvertretungen gebildet.<br />

Die Ortsteile Katelbogen und Gralow bilden eine gemeinsame Ortsteilvertretung.<br />

(3) Die Ortsteilvertretungen bestehen aus einem Vertreter; dieser führt die Bezeichnung<br />

„Ortsvorsteher“.<br />

(4) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Verhältniswahl. Dabei werden die Stimmen<br />

für die Wahlvorschläge jeweils mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zu wählenden Sitze multipliziert und<br />

durch die Anzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen dividiert; die Sitzverteilung erfolgt nach den<br />

so ermittelten Höchstzahlen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Wahl<br />

gilt für die Dauer <strong>der</strong> Wahlperiode <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung.<br />

(5) Bei <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong> Ortsteilvertretung, ist auf Antrag <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreter/-innen, die<br />

ihr passives Wahlrecht aus dem Wohnsitz in diesem Ortsteil ableiten, das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Kommunalwahl in diesem Ortsteil zu berücksichtigen.<br />

(6) Der Ortsvorsteher hat in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung und den Ausschüssen das Rede- und<br />

Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils behandelt werden.<br />

(7) Die Ortsvorsteher sind bei allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören und zu beteiligen,<br />

soweit diese die Belange <strong>der</strong> Ortsteile berühren. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

1. Angelegenheiten <strong>der</strong> Flächennutzung,<br />

2. <strong>der</strong> Vorbereitung und Durchführung von Investitionen,<br />

3. <strong>der</strong> Errichtung, Übernahme o<strong>der</strong> wesentliche <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> und Aufhebung <strong>der</strong> in den<br />

Ortsteilen gelegenen <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen,<br />

<strong>4.</strong> <strong>der</strong> Ausarbeitung, <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> o<strong>der</strong> Aufhebung von <strong>Satzung</strong>en,<br />

5. <strong>der</strong> Ortsteilgestaltung sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen,<br />

6. <strong>der</strong> Feuerwehr, des Vereinslebens und Traditionspflege<br />

7. <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> von Grenzen <strong>der</strong> Ortsteile.<br />

(8) Der Ortsvorsteher kann Einwohnerversammlungen für den Ortsteil einberufen, zu denen<br />

<strong>der</strong> Bürgermeister einzuladen ist.


§ 8 a wird wie folgt neu eingefügt:<br />

§ 8 a<br />

Sprachformen<br />

Soweit in dieser <strong>Satzung</strong> Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in <strong>der</strong><br />

männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in <strong>der</strong><br />

weiblichen Sprachform.<br />

Artikel 2<br />

Die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>ssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Baumgarten, den 06.10.2009<br />

(Peters)<br />

Bürgermeisterin

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