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Gemeinde Baumgarten

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong><br />

Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Vorlagen- Nr.: 0014/10<br />

Fachamt:<br />

Bauamt<br />

öffentlich o nicht öffentlich<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungsdatum<br />

TOP<br />

Vertreter<br />

gew. anw.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

ja nein enth. ausg.<br />

2 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 27.04.2010 07. 8 8 7 0 1 0<br />

1 Bauausschuss 26.04.2010 11 5 4 4 0 0 0<br />

Gegenstand der Vorlage<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung und Durchführung von Ausgleichs- und<br />

Pflegemaßnahmen im Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung der Klarstellung und<br />

Ergänzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong><br />

Begründung<br />

Im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> wird auf Grund von Eingriffen in Natur und Landschaft, in den<br />

Ergänzungsflächen 1 bis 3, folgende naturschutzbezogene Festsetzung ausgewiesen.<br />

Auf dem gemeindeeigenen Flurstück aus 8/4 der Flur 1 sind auf eine ca. 1.200 m² Fläche; aus<br />

dem jetzigen Bestand, in eine Streuobstwiese umzuwandeln. Innerhalb der Fläche sind 10 St.<br />

Hochstammobst STU 10-12 cm zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten.<br />

Den Ergänzungsflächen wird nachfolgende Baumanzahl zugeordnet:<br />

Ergänzungsfläche 1 3 Stk. Obstbäume<br />

Ergänzungsfläche 2 2 Stk. Obstbäume<br />

Ergänzungsfläche 3 5 Stk. Obstbäume<br />

Die geschätzten Finanzierungskosten betragen pro Baum mit Anpflanzung und zweijähriger<br />

Anwuchsgarantie 250,00 €.<br />

Hierbei sind zwei Möglichkeiten der Finanzierung durch die <strong>Gemeinde</strong> zu prüfen:<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> finanziert die Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen der Streuobstwiese<br />

auf dem gemeindeeigenen Flurstück.<br />

• Die finanziellen Mittel sind von den Grundstückseigentümern, der einzelnen<br />

Ergänzungsflächen, an die <strong>Gemeinde</strong> bereitzustellen (Eigentümerliste siehe Anlage).<br />

Zur sofortigen Umsetzung der Maßnahme, ist es zweckmäßig im Vorfeld, d.h. noch<br />

vor Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baumgarten</strong>, die finanziellen Mittel bereitzustellen.<br />

Dadurch wird durch die <strong>Gemeinde</strong> die Kompensationsmaßnahme der Streuobstwiese im<br />

Geltungsbereich der Satzung gesichert.<br />

Eine andere Möglichkeit der Sicherung ist die Eintragung der Fläche der Streuobstwiese und<br />

deren Kompensationsmaßnahme im Grundbuch. Da mit der Grundbucheintragung ein sehr<br />

langwieriges Verfahren verbunden ist, empfiehlt die Verwaltung mit der vorherigen<br />

Maßnahme die Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese zu sichern.<br />

Beschluss-<br />

empfehlung


Beschlussvorschlag<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Baumgarten</strong> beschließt:<br />

1.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> ist verantwortlich, für die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese, auf dem gemeindeeigenen<br />

Flurstück im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellung und Ergänzungssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, in der Gemarkung <strong>Baumgarten</strong> Flur 1 , Teilfläche aus Flurstück 8/4.<br />

Zur Finanzierung dieser gesamten Ausgleichsmaßnahme<br />

a) stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> im Haushalt die finanziellen Mittel bereit<br />

b) Vor Satzungsbeschluss der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> sind durch die Grundstückseigentümer der jeweiligen<br />

Ergänzungsflächen die finanziellen Mittel anteilig bereitzustellen.<br />

Ergänzungsfläche 1 3 Stk. Obstbäume<br />

Ergänzungsfläche 2 2 Stk. Obstbäume<br />

Ergänzungsfläche 3 5 Stk. Obstbäume<br />

Oder<br />

2.<br />

Die Fläche der Streuobstwiese und deren Kompensationsmaßnahme, im Geltungsbereich der<br />

1. Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, sind im Grundbuch<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> zu sichern.<br />

Beschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Baumgarten</strong> beschließt:<br />

1.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> ist verantwortlich, für die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese, auf dem gemeindeeigenen<br />

Flurstück im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellung und Ergänzungssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, in der Gemarkung <strong>Baumgarten</strong> Flur 1 , Teilfläche aus Flurstück 8/4.<br />

Zur Finanzierung dieser gesamten Ausgleichsmaßnahme<br />

a) stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> im Haushalt die finanziellen Mittel bereit. Die Kosten<br />

werden auf die Eigentümer umgelegt.

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