Gemeinde Baumgarten
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong><br />
Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Vorlagen- Nr.: 0014/10<br />
Fachamt:<br />
Bauamt<br />
öffentlich o nicht öffentlich<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungsdatum<br />
TOP<br />
Vertreter<br />
gew. anw.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
ja nein enth. ausg.<br />
2 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 27.04.2010 07. 8 8 7 0 1 0<br />
1 Bauausschuss 26.04.2010 11 5 4 4 0 0 0<br />
Gegenstand der Vorlage<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung und Durchführung von Ausgleichs- und<br />
Pflegemaßnahmen im Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung der Klarstellung und<br />
Ergänzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong><br />
Begründung<br />
Im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> wird auf Grund von Eingriffen in Natur und Landschaft, in den<br />
Ergänzungsflächen 1 bis 3, folgende naturschutzbezogene Festsetzung ausgewiesen.<br />
Auf dem gemeindeeigenen Flurstück aus 8/4 der Flur 1 sind auf eine ca. 1.200 m² Fläche; aus<br />
dem jetzigen Bestand, in eine Streuobstwiese umzuwandeln. Innerhalb der Fläche sind 10 St.<br />
Hochstammobst STU 10-12 cm zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten.<br />
Den Ergänzungsflächen wird nachfolgende Baumanzahl zugeordnet:<br />
Ergänzungsfläche 1 3 Stk. Obstbäume<br />
Ergänzungsfläche 2 2 Stk. Obstbäume<br />
Ergänzungsfläche 3 5 Stk. Obstbäume<br />
Die geschätzten Finanzierungskosten betragen pro Baum mit Anpflanzung und zweijähriger<br />
Anwuchsgarantie 250,00 €.<br />
Hierbei sind zwei Möglichkeiten der Finanzierung durch die <strong>Gemeinde</strong> zu prüfen:<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> finanziert die Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen der Streuobstwiese<br />
auf dem gemeindeeigenen Flurstück.<br />
• Die finanziellen Mittel sind von den Grundstückseigentümern, der einzelnen<br />
Ergänzungsflächen, an die <strong>Gemeinde</strong> bereitzustellen (Eigentümerliste siehe Anlage).<br />
Zur sofortigen Umsetzung der Maßnahme, ist es zweckmäßig im Vorfeld, d.h. noch<br />
vor Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baumgarten</strong>, die finanziellen Mittel bereitzustellen.<br />
Dadurch wird durch die <strong>Gemeinde</strong> die Kompensationsmaßnahme der Streuobstwiese im<br />
Geltungsbereich der Satzung gesichert.<br />
Eine andere Möglichkeit der Sicherung ist die Eintragung der Fläche der Streuobstwiese und<br />
deren Kompensationsmaßnahme im Grundbuch. Da mit der Grundbucheintragung ein sehr<br />
langwieriges Verfahren verbunden ist, empfiehlt die Verwaltung mit der vorherigen<br />
Maßnahme die Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese zu sichern.<br />
Beschluss-<br />
empfehlung
Beschlussvorschlag<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Baumgarten</strong> beschließt:<br />
1.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> ist verantwortlich, für die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese, auf dem gemeindeeigenen<br />
Flurstück im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellung und Ergänzungssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, in der Gemarkung <strong>Baumgarten</strong> Flur 1 , Teilfläche aus Flurstück 8/4.<br />
Zur Finanzierung dieser gesamten Ausgleichsmaßnahme<br />
a) stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> im Haushalt die finanziellen Mittel bereit<br />
b) Vor Satzungsbeschluss der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> sind durch die Grundstückseigentümer der jeweiligen<br />
Ergänzungsflächen die finanziellen Mittel anteilig bereitzustellen.<br />
Ergänzungsfläche 1 3 Stk. Obstbäume<br />
Ergänzungsfläche 2 2 Stk. Obstbäume<br />
Ergänzungsfläche 3 5 Stk. Obstbäume<br />
Oder<br />
2.<br />
Die Fläche der Streuobstwiese und deren Kompensationsmaßnahme, im Geltungsbereich der<br />
1. Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, sind im Grundbuch<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> zu sichern.<br />
Beschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Baumgarten</strong> beschließt:<br />
1.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> ist verantwortlich, für die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen der Streuobstwiese, auf dem gemeindeeigenen<br />
Flurstück im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellung und Ergänzungssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong>, in der Gemarkung <strong>Baumgarten</strong> Flur 1 , Teilfläche aus Flurstück 8/4.<br />
Zur Finanzierung dieser gesamten Ausgleichsmaßnahme<br />
a) stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baumgarten</strong> im Haushalt die finanziellen Mittel bereit. Die Kosten<br />
werden auf die Eigentümer umgelegt.