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6.10 Gewinnverband E7 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen mit Beginn ab 1.7.2000<br />

6.11 Gewinnverband R4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

jeweils mit Policierung ab dem 1.7.2000<br />

WEITERE ANGABEN ZUM ANHANG<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kostenüberschussanteil<br />

beitragsbezogener Teil<br />

auf Kapitalabfindung bzw.<br />

Verrentungssumme bezogener Teil<br />

- Tarife AR, ARB, ARP, ART<br />

- Tarif 8ARB einschl. seiner<br />

Dynamikerhöhungen<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung, Versicherungen<br />

nach Tarif SR und SRP und aufgeschobeneRentenversicherungen<br />

ohne Kapitalwahlrecht<br />

gegen Einmalbeitrag, sofern der<br />

Einmalbeitrag aus einer abgelau<br />

fenen Versicherung bei der<br />

AMLeben stammt<br />

- übrige Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag<br />

Jahresbeitrag unter 1 200 €:<br />

0,5 %<br />

Jahresbeitrag ab 1 200 €:<br />

1 %<br />

0,2 ‰<br />

0,5 ‰<br />

3,05 % (4,00 %)<br />

Der Zins-Überschussanteil-Satz ist in<br />

den ersten 5 Versicherungsjahren<br />

gleich dem arithmetischen Mittel aus<br />

dem Zins-Überschussanteil-Satz für<br />

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung<br />

und dem über den<br />

Rechnungszins von 3,25 % hinausgehenden<br />

jeweils festgelegten, zum<br />

Versicherungsbeginn maßgebenden<br />

Zinssatz für Beitragsdepots.<br />

überschussberechtigter<br />

Jahresbeitrag<br />

Kapitalabfindung;<br />

Grundversicherung bei Tarif 8ARB:<br />

bei beitragspflichtigen Versicherungen<br />

Verrentungssumme, bei<br />

beitragsfreien Versicherungen<br />

Summe der noch nicht in Anspruch<br />

nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />

zusätzlich jeweils aus nicht in<br />

Anspruch genommenen Teilverrentungskapitalen<br />

gebildetes<br />

Teilverrentungskapital zum Ende<br />

der Aufschubzeit<br />

Deckungskapital zum<br />

Zuteilungszeitpunkt<br />

jährliche Überschussanteile zum Ende des<br />

Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

bis zu 19 Jahren erstmals zum<br />

Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der<br />

Aufschubzeit; bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

wird das angesammelte Guthaben zur<br />

Rentenerhöhung verwendet;<br />

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