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BERICHT DES AUFSICHTSRATS<br />
BERICHT DES AUFSICHTSRATS<br />
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr die<br />
ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden<br />
Aufgaben wahr und überwachte die<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft laufend.<br />
Durch vierteljährliche Berichte und in fünf<br />
Sitzungen wurde der Aufsichtsrat mündlich<br />
und schriftlich im Sinne des § 90 AktG über<br />
die allgemeine Geschäftsentwicklung ein-<br />
gehend unterrichtet.<br />
Die Beschlussfassungen des Allgemeinen<br />
Ausschusses des Aufsichtsrats erfolgten im<br />
Geschäftsjahr im schriftlichen Umlauf-<br />
verfahren. Der Ausschuss für Personal- und<br />
Vorstandsangelegenheiten tagte zweimal;<br />
weitere Beschlussfassungen erfolgten auch<br />
hier auf schriftlichem Wege. Eine Sitzung<br />
des Vermittlungsausschusses war auch in<br />
2001 nicht erforderlich.<br />
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in ständi-<br />
ger Verbindung mit dem Vorstandsvor-<br />
sitzenden und erhielt laufend Informationen<br />
über alle wichtigen Vorgänge und<br />
Entscheidungen. Die Geschäftslage wurde<br />
in den Aufsichtsratssitzungen beraten. Der<br />
Aufsichtsrat hat zu den vorgelegten zustim-<br />
mungspflichtigen Geschäften seine Zu-<br />
stimmung erteilt.<br />
Die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß<br />
§ 341 k HGB i. V. mit § 316 HGB und § 57<br />
VAG wurde durch die KPMG Deutsche<br />
Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vor-<br />
genommen. Es ergaben sich keine Bean-<br />
standungen. Der Bestätigungsvermerk ist<br />
uneingeschränkt erteilt. Die Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht<br />
und den Geschäftsbericht unverzüglich<br />
erhalten. Die Berichte sind in der<br />
Bilanzsitzung des Aufsichtsrats von den<br />
Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem<br />
Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.<br />
Aus der eingehenden Prüfung dieser<br />
Berichte durch den Aufsichtsrat ergaben<br />
sich keine Einwände. Der Aufsichtsrat<br />
stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu.<br />
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,<br />
den Lagebericht des Vorstands sowie den<br />
Vorschlag des Vorstands für die Ver-<br />
wendung des Jahresüberschusses geprüft<br />
und erhebt nach dem abschließenden<br />
Ergebnis seiner Prüfung keine Einwen-<br />
dungen. Er billigt den Jahresabschluss für<br />
das Geschäftsjahr 2001, der damit gemäß<br />
§ 172 AktG festgestellt ist. Dem Vorschlag<br />
des Vorstands für die Verwendung des<br />
Jahresüberschusses schließt sich der<br />
Aufsichtsrat an.<br />
Zum 30. Juni 2001 hat Frau Gerhild Elias ihr<br />
Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Der<br />
Aufsichtsrat hat ihr für die geleistete Arbeit<br />
seinen herzlichen Dank ausgesprochen.<br />
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen<br />
vom 13. Juni 2001 wurde mit Wirkung ab 1.<br />
Juli 2001 Frau Judith Kerschbaumer an ihrer<br />
Stelle bestellt.