Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />
<strong>2006</strong><br />
AachenMünchener Lebensversicherung AG
Kennzahlen der AachenMünchener Lebensversicherung AG<br />
<strong>2006</strong> Veränderung<br />
zum Vorjahr<br />
2005 2004<br />
€ in % € €<br />
Beiträge<br />
Gebuchte Bruttobeiträge Mio. 3.691,8 6,4 3.468,2 3.234,2<br />
Neuzugang 1<br />
laufender Jahresbeitrag Mio. 498,5 26,1 395,3 648,1<br />
Versicherungssumme Mio. 16.032,1 12,8 14.213,1 20.882,6<br />
Beitragssumme Mio. 13.015,7 29,9 10.018,5 15.605,4<br />
Versicherungsbestand 1<br />
Versicherungssumme Mio. 125.011,4 4,8 119.282,7 114.634,0<br />
laufender Jahresbeitrag Mio. 3.592,1 4,8 3.426,3 3.344,1<br />
Leistungen für unsere Kunden<br />
Aufwendungen für Versicherungsfälle f.e.R. Mio. 1.894,4 7,3 1.766,2 1.816,4<br />
Kapitalanlagen<br />
Bestand Mio. 23.758,3 8,7 21.866,6 19.707,6<br />
Nettoergebnis 2 Mio. 767,9 4,8 732,7 640,3<br />
Nettoverzinsung (in %) 2 4,5 4,5 4,1<br />
Eigenkapital (nach Gewinnausschüttung) Mio. 265,8 225,8 205,8<br />
1 selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft<br />
2 ohne Fondsgebundene Versicherungen (Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen)
AachenMünchener Lebensversicherung AG<br />
GESCHÄFTSBERICHT <strong>2006</strong>
Inhalt<br />
AUFSICHTSRAT.................................................................................................................................... 5<br />
VORSTAND........................................................................................................................................... 7<br />
BERICHT DES AUFSICHTSRATS.......................................................................................................... 9<br />
LAGEBERICHT.................................................................................................................................... 11<br />
WICHTIGE EREIGNISSE IM JAHR <strong>2006</strong> ............................................................................................. 13<br />
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG UND MARKTSITUATION........................................... 18<br />
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER AACHENMÜNCHENER LEBENSVERSICHERUNG AG ............... 21<br />
KAPITALANLAGEN............................................................................................................................. 29<br />
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG..................................................................................................... 33<br />
UNSERE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER ........................................................................... 34<br />
NEUE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN................................................................................... 36<br />
ORGANISATION ................................................................................................................................. 38<br />
NACHTRAGSBERICHT....................................................................................................................... 40<br />
CHANCEN .......................................................................................................................................... 41<br />
RISIKOMANAGEMENT UND RISIKEN DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG..................................... 43<br />
AUSBLICK AUF DAS JAHR 2007 ....................................................................................................... 50<br />
ANLAGE ZUM LAGEBERICHT ............................................................................................................ 53<br />
JAHRESABSCHLUSS <strong>2006</strong> ................................................................................................................ 61<br />
JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER <strong>2006</strong> ...................................................................................... 62<br />
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG............................................................................................... 67<br />
ANHANG............................................................................................................................................. 71<br />
BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND ERMITTLUNGSMETHODEN ............................................. 73<br />
ZEITWERTERMITTLUNG .................................................................................................................... 82<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ........................................................................................................84<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG........................................................ 96<br />
SONSTIGE ANGABEN........................................................................................................................ 98<br />
ANLAGE ZUM ANHANG ................................................................................................................... 101<br />
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS ................................................................. 189<br />
3
Aufsichtsrat<br />
Dr. Michael Kalka<br />
- Vorsitzender -<br />
(bis 31.05.<strong>2006</strong>)<br />
Generaldirektor i. R.<br />
Dr. Walter Thießen<br />
- Vorsitzender –<br />
(ab 01.06.<strong>2006</strong>)<br />
Vorsitzender des Vorstands der<br />
AMB Generali Holding AG<br />
Karl-Rupert Hasenkopf *)<br />
- stellv. Vorsitzender -<br />
Versicherungsangestellter<br />
Dr. Sergio Balbinot<br />
Amministratore Delegato der<br />
Assicurazioni Generali S.p.A.<br />
Paul Dieter Bock *)<br />
Haustechniker<br />
Susanne Hille *)<br />
Gewerkschaftssekretärin der<br />
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />
NRW<br />
Dietmar Meister<br />
Mitglied des Vorstands der<br />
AMB Generali Holding AG<br />
Markus Neuhaus *)<br />
Gewerkschaftssekretär der<br />
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />
NRW<br />
Dr. jur. Dr. h. c. mult. Reinfried Pohl<br />
Vorsitzender des Vorstands der<br />
Deutsche Vermögensberatung<br />
Aktiengesellschaft DVAG<br />
Stephan Schindler *)<br />
Leitender Angestellter<br />
Dr. Theo Waigel<br />
Rechtsanwalt<br />
Dietmar Zagolla *)<br />
Versicherungsangestellter<br />
*) Arbeitnehmervertreter/in<br />
Gremien<br />
5
Vorstand<br />
Michael Westkamp<br />
- Vorsitzender -<br />
Johannes Booms<br />
Walter Lex<br />
Dr. Jochen Petin<br />
Manfred Schell<br />
Christoph Schmallenbach<br />
Gremien<br />
7
Bericht des Aufsichtsrats<br />
Bericht des Aufsichtsrats<br />
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres laufend<br />
überwacht. Er wurde durch quartalsmäßige schriftliche Berichterstattung des Vorstands über die<br />
Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und trat darüber hinaus zu zwei<br />
ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung mit dem Vorstand zusammen. Gegenstand<br />
der außerordentlichen Sitzung waren geplante Veränderungen in der vertrieblichen Aufstellung der<br />
Gesellschaft.<br />
Die Prüfung gemäß § 317 des Handelsgesetzbuches wurde durch die PricewaterhouseCoopers<br />
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vorgenommen. Es ergaben sich keine<br />
Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben<br />
die Berichte des Abschlussprüfers unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des<br />
Aufsichtsrats von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.<br />
Den Lagebericht für das Geschäftsjahr <strong>2006</strong> und den Jahresabschluss hat der Aufsichtsrat geprüft. Er<br />
hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist.<br />
Mit Wirkung zum 31.05.<strong>2006</strong> hat Herr Dr. Michael Kalka sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
niedergelegt. Er bleibt Mitglied des Aufsichtsrats. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats ab<br />
01.06.<strong>2006</strong> wurde Herr Dr. Walter Thießen gewählt.<br />
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AachenMünchener<br />
Lebensversicherung AG für ihre erfolgreiche Arbeit und ihren tatkräftigen Einsatz.<br />
Aachen, den 07. März 2007<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Dr. Walter Thießen<br />
Vorsitzender<br />
9
LAGEBERICHT
Wichtige Ereignisse im Jahr <strong>2006</strong><br />
Geschäftsentwicklung<br />
Lagebericht<br />
Nachdem die Geschäftsentwicklung in der Lebensversicherung im Vorjahr in hohem Maße von den<br />
Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes überlagert war, sorgte im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> das Inkrafttreten<br />
der dritten von insgesamt vier Riester-Förderstufen für einen positiven Neugeschäftsimpuls. Aufgrund ihrer<br />
hervorragenden Marktposition in diesem Geschäftsfeld profitierte die AachenMünchener Lebensversicherung<br />
davon sehr stark. Die Riester-Rente hat durch die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich<br />
an Attraktivität gewonnen und ihre hohe Bedeutung für unsere Gesellschaft erneut bewiesen. Daneben<br />
haben unsere im Rahmen des „Drei-Schichten-Modells“ zu Beginn 2005 eingeführten innovativen<br />
Markenprodukte „PRIVATES ZUKUNFTKONZEPT“ bzw. „DIE WUNSCHPOLICE“ mit hohen Zuwachsraten<br />
zum Neugeschäftserfolg wesentlich beigetragen.<br />
Insgesamt konnte sich die AachenMünchener Lebensversicherung im Neugeschäft nach laufendem Beitrag<br />
mit 498,5 Mio. € (+ 26,1 % gegenüber Vorjahr) deutlich von der Branchenentwicklung (+ 14,0 %) abheben.<br />
Auch die gebuchten Bruttobeiträge sind mit 6,4 % erneut stärker gestiegen als in der Branche (+ 3,0 %).<br />
Auch in diesem Jahr leistete die Deutsche Vermögensberatung AG (Deutsche Vermögensberatung) als<br />
strategischer Partner den ganz entscheidenden Beitrag zum außerordentlich starken Wachstum der<br />
AachenMünchener Lebensversicherung.<br />
Im Bestand erzielte die Deutsche Vermögensberatung einen laufenden Jahresbeitrag von 2,7 Mrd. € und<br />
eine Versicherungssumme von 86,8 Mrd. €. Der laufende Jahresbeitrag des Neugeschäftes erreichte mit<br />
411,6 Mio. € einen Anteil von 82,6 %.<br />
Der seit Gründung der Gesellschaft konsequente Aufbau einer leistungsfähigen, zukunftsweisenden<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie, eine exzellente Service- und Beratungsleistung für die<br />
Kunden vor Ort sowie die Einhaltung höchster Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung der<br />
Vermögensberater bilden die entscheidende Grundlage für diesen Erfolg.<br />
Zudem verschafft sich die Deutsche Vermögensberatung durch die Konzentration ihrer einzigartigen<br />
Vertriebskraft auf ausgewählte renommierte Produktpartner mit innovativen und exklusiven Produkten<br />
Wettbewerbsvorteile. Davon profitiert die AachenMünchener Lebensversicherung in besonderem Maße.<br />
13
Lagebericht<br />
Strategische Neuausrichtung der AachenMünchener<br />
Die AachenMünchener hat sich mit einer richtungweisenden Entscheidung dazu entschlossen, sich klar auf<br />
ihren langjährigen strategischen Partner, die Deutsche Vermögensberatung, auszurichten. Dies bedeutet<br />
vertrieblich eine Konzentration auf die Ausschließlichkeit und im Übrigen eine Konzentration auf die<br />
Kernfunktionen Produktentwicklung und Kundenservice. Im Rahmen dieser Entscheidung sind drei Elemente<br />
wesentlich: Erstens ist zwischen der Deutschen Vermögensberatung und der AachenMünchener eine auf<br />
Dauer angelegte, wechselseitige exklusive Partnerschaft vereinbart worden. Zweitens konzentrieren wir uns<br />
auf die Ausschließlichkeit und übertragen unsere Nichtausschließlichkeit auf Partner in der AMB Generali<br />
Gruppe. Drittens fokussieren wir uns auf die Produktentwicklung und den Kundenservice. Diese<br />
Entscheidung sichert dauerhaft das Wachstum der AachenMünchener sowie das Einkommen und letztlich<br />
die Existenz unserer Vermittler.<br />
In der wechselseitigen exklusiven Partnerschaft zwischen der Deutschen Vermögensberatung und der<br />
AachenMünchener wird die AachenMünchener ihre Stammorganisation sowie die FVD Gesellschaft für<br />
Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland mbH (FVD) in eine Gesellschaft mit dem Arbeitstitel<br />
„Allfinanz“ einbringen. Diese Gesellschaft steht von Beginn an unter unternehmerischer Führung der<br />
Deutschen Vermögensberatung und wird im Zielzustand zu 100 % im Eigentum der Deutschen<br />
Vermögensberatung sein. Die Bündelung des Vertriebs in diese Gesellschaft verspricht eine Stärkung dieser<br />
Vertriebsorganisationen. Die neu zu gründende Gesellschaft wird nach einem Geschäftsmodell arbeiten, das<br />
entscheidend von den Erfolgsfaktoren der Deutschen Vermögensberatung geprägt ist. Dieses Modell hat seit<br />
mehr als drei Jahrzehnten bewiesen, dass es äußerst erfolgreich ist.<br />
Die Vertriebe der Deutschen Vermögensberatung werden der ausschließliche Vertriebspartner der<br />
AachenMünchener sein. Im Gegenzug hat sich die Deutsche Vermögensberatung verpflichtet, im Bereich der<br />
Versicherungsprodukte weiter exklusiv Produkte der AachenMünchener zu vermitteln. Neben einer<br />
Optimierung in der Vertriebsleistung liegt für die AachenMünchener ein Vorteil darin, dass die Vertriebskosten<br />
auf eine weitgehend variable Basis gestellt werden.<br />
Der Verzicht auf den bisherigen Vertriebsweg der Nicht-Ausschließlichkeit bedeutet, dass die<br />
AachenMünchener ihren Maklervertriebsweg aufgibt. Es ist vorgesehen, den Maklerservice, der unsere<br />
Maklerverbindungen im Bereich der Lebensversicherung betreut hat, an unsere Schwestergesellschaft<br />
Volksfürsorge zu übertragen. So wird sichergestellt, dass unsere Produkte künftig ausschließlich über die<br />
Deutsche Vermögensberatung verkauft werden können. Durch diese Exklusivität wird die<br />
Angebotskompetenz unseres Ausschließlichkeits-Vertriebs deutlich gestärkt. Neben der Möglichkeit, Bankund<br />
Fondsprodukte starker Produktgeber anbieten zu können, liegt darin ein weiteres wichtiges Element von<br />
deren ausgezeichneter Produktkompetenz.<br />
14
Lagebericht<br />
Die Konzentration auf Produktentwicklung und Kundenservice wird dazu führen, dass die<br />
AachenMünchener in diesen beiden Bereichen für ihre Kunden und den Vertrieb konzentrierter und besser<br />
arbeiten kann. In der Produktentwicklung werden die Produkt-Komponenten klarer auf die konkreten<br />
vertrieblichen und kundenbezogenen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Ebenso wird auch das<br />
Einführungstempo schneller werden. Beides verbessert die Grundlagen für erfolgreiche vertriebliche Arbeit.<br />
Auch der Kundenservice verbessert sich. Statt Kompromisse bei der Gestaltung optimaler Arbeitsabläufe für<br />
die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Vertriebswege eingehen zu müssen, wird eine klare und<br />
effiziente Ausrichtung möglich, so dass Kundenservice und Vermittler optimal zusammenarbeiten können.<br />
Die beschriebenen Maßnahmen sollen – das Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen seitens BaFin und<br />
Arbeitnehmervertretungen vorausgesetzt – bereits im Geschäftsjahr 2007 weitestmöglich umgesetzt werden.<br />
Es ist uns wichtig, dass sich unsere eigenen Vertriebe in die Beratungs- und Vergütungssystematik der<br />
Deutschen Vermögensberatung sinnvoll und konstruktiv integrieren. Die bisherigen Gespräche und<br />
Erfahrungen hierzu verlaufen erwartungsgemäß und bestärken unsere positive Prognose für die weitere<br />
Umsetzung.<br />
Einführung innovativer Produkte<br />
Um die durch Gesetzeslage und sonstige Rahmenbedingungen veränderte Bedürfnislage unserer Kunden<br />
besser zu bedienen, wurden im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> wiederum bedeutende Investitionen in die Qualität<br />
unserer Produkte getätigt. Hervorzuheben ist die Erweiterung unserer Produktpalette im Bereich der<br />
Pflegeversicherung. Hier bietet die AachenMünchener Lebensversicherung eine Reihe von Lösungen an, die<br />
je nach Lebenssituation und Vorsorgebedarf individuell ausgestaltet werden können.<br />
Unsere hohe Produktqualität wurde in diversen Testergebnissen erneut bestätigt. So sind beispielsweise<br />
unsere Produkte zur Absicherung der Berufsunfähigkeit vom unabhängigen Verbrauchermagazin „Stiftung<br />
Warentest“ wie auch vom Analysehaus Morgen & Morgen ausgezeichnet worden. Im Rating erhielten wir von<br />
Morgen & Morgen mit fünf Sternen die Höchstnote. Auch vom Analyse- und Beratungshaus Franke &<br />
Bornberg wurden Bestnoten für die AachenMünchener Lebensversicherung vergeben, die sich neben der<br />
Berufsunfähigkeitsabsicherung zusätzlich noch auf unsere Produkte zur Riester-Rente und zur<br />
Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung beziehen.<br />
Erhöhung der Kundenzufriedenheit<br />
Auch in <strong>2006</strong> haben wir kundenfreundliches Verhalten systematisch gefördert. Ziel ist es, in der<br />
Kundenzufriedenheit zu den Spitzenunternehmen der Branche zu zählen. Dazu wurden anspruchsvolle<br />
kundenorientierte Leistungsstandards gesetzt und laufend überprüft. Die im Vorjahr erstmalig von der TÜV<br />
Rheinland Group durchgeführte Untersuchung unserer Serviceprozesse wurde wiederholt. Das verliehene<br />
15
Lagebericht<br />
Gütesiegel „Zertifizierter Kundenservice“ bestätigt uns erneut eine schnelle und konsequente Bearbeitung der<br />
Kundenwünsche.<br />
Optimierung interner Abläufe<br />
Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe zu stärken und die Kosten weiter zu senken, hat der<br />
Konzern das Strukturprogramm „MOVE“ initiiert. Dessen Kernpunkte sind eine Intensivierung der laufenden<br />
Effizienzprogramme, ein verstärkter Best-practice-Austausch zwischen den Konzerngesellschaften sowie<br />
eine unternehmensübergreifende Konzentration in definierten Back-Office-Bereichen.<br />
Danach wird es im Bereich Kundenservice eine konzernweit abgestimmte Vorgehensweise zur Erreichung<br />
von Zielen der Produktivitätssteigerung geben. Der Kunden- und vertriebsorientierte Service liegt jedoch<br />
weiterhin in Händen der einzelnen Konzernunternehmen (KU).<br />
An den primären Ansprechpartnern der Vertriebe und Kunden in den einzelnen KU wird sich durch diese<br />
Maßnahmen jedoch nichts ändern.<br />
Schließlich werden bestimmte kundenfernere Funktionen aus den Konzerngesellschaften ausgelagert und<br />
durch eine zentrale Dienstleistungsgesellschaft erbracht. Dazu zählen Rechnungswesen, Steuern sowie<br />
zentrale Verwaltungsfunktionen.<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen soll ab 2007 erfolgen.<br />
Zur Optimierung in der Entwicklung von DV-Anwendungssystemen wird der gesamte Entwicklungsprozess<br />
hinsichtlich Strukturen und Schnittstellen neu geordnet. Die AMB Generali Holding AG (AMB Generali)<br />
übernimmt dabei eine koordinierende Funktion, die KU erhalten eine stärkere Eigenständigkeit hinsichtlich der<br />
Formulierung der fachlichen Anforderungen an die Systemunterstützung.<br />
Überschussbeteiligung unverändert<br />
Die Überschussbeteiligung für unsere Kunden in der Kapitallebens- und der Rentenversicherung bleibt für<br />
das kommende Jahr für den Bestand im Wesentlichen unverändert. Im Neugeschäft, das ab 01.01.2007<br />
Tarife mit einem niedrigeren Garantiezins von 2,25 % betrifft, sind die Überschussbeteiligungen so angesetzt<br />
worden, dass es zu keinen wesentlichen Abweichungen gegenüber den bisherigen Verhältnissen kommt.<br />
VVG-Reform<br />
Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober <strong>2006</strong> den Gesetzesentwurf zur Reform des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Dadurch soll das Versicherungsvertragsrecht wieder mit den<br />
praktischen und rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in Einklang gebracht werden. Der Entwurf<br />
berücksichtigt aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zu einer zeitnäheren<br />
Überschussbeteiligung der Lebensversicherungskunden, und des Bundesgerichtshofs u. a. zur Berechnung<br />
16
Lagebericht<br />
von Mindestrückkaufwerten. Insbesondere diese beiden Komponenten bedeuten eine Belastung für die<br />
Finanzkraft und Ertragsfähigkeit der Lebensversicherungsgesellschaften und werden deshalb derzeit intensiv<br />
diskutiert. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.<br />
Verschmelzungen<br />
Die Beteiligungen ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH (ARCADIUM) und<br />
Schloß Bensberg Grundstücks- GbR sind im Rahmen der Bereinigung der Beteiligungsstruktur im Laufe des<br />
Jahres auf die AachenMünchener Lebensversicherung angewachsen bzw. wurden verschmolzen. Die von<br />
ARCADIUM gehaltene Beteiligung an der Schloß Bensberg Management GmbH sowie die in der Schloß<br />
Bensberg Grundstücks- GbR enthaltene Immobilie werden nunmehr im Direktbestand ausgewiesen.<br />
Standard & Poor’s bewertet zum 8. Mal in Folge die Finanzstärke der<br />
AachenMünchener Lebensversicherung mit „AA“ = Ausgezeichnet –<br />
Bestnote aller deutschen Erstversicherer<br />
Auch im Jahr <strong>2006</strong> hat sich die AMB Generali Gruppe mit ihren Versicherungsunternehmen, darunter auch<br />
die AachenMünchener Lebensversicherung, einem interaktiven Rating durch die international renommierte<br />
Ratingagentur Standard & Poor’s unterzogen. Die AachenMünchener Lebensversicherung behält danach die<br />
hervorragende Bewertung „AA“ = Ausgezeichnet. Dies ist unter den deutschen Erstversicherern die derzeit<br />
höchste von Standard & Poor’s vergebene Note und für die AachenMünchener Lebensversicherung bereits<br />
eine seit 1999 zum 8. Mal in Folge erzielte Bewertung. Gestützt wird die Einstufung durch die Einbindung der<br />
AachenMünchener Lebensversicherung in die AMB Generali Gruppe als integraler Bestandteil des<br />
finanzstarken Großaktionärs Assicurazioni Generali S.p.A.<br />
Dieses Urteil basiert auf einer umfassenden und tief greifenden Analyse, die auch interne, nicht veröffentlichte<br />
Informationen mit einbezieht. Die Bewertung ist deshalb besonders fundiert und für unsere Kunden eine<br />
überaus gute Empfehlung bei ihrer Entscheidung.<br />
17
Lagebericht<br />
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Marktsituation<br />
Gesamtwirtschaft<br />
Die Weltwirtschaft ist im Jahr <strong>2006</strong> weiter gewachsen. Verglichen mit dem Vorjahr gewann die globale<br />
Wirtschaftsaktivität sogar deutlich an Stärke. Dies lag nicht zuletzt daran, dass die Erholung der<br />
Binnenwirtschaft dem Euro-Raum das höchste Wachstum seit sechs Jahren verschaffte. Positiv auf die<br />
Anleihemärkte wirkten das Ende der Leitzinsstraffungen in den USA und die Abkühlung der dortigen<br />
Wirtschaftstätigkeit zum Ende des Jahres. Fortgesetzte Leitzinsanhebungen und eine gute Konjunktur im<br />
Euro-Raum wirkten dem entgegen. Insgesamt stiegen die Renditen 10-jähriger Bundesanleihen gegenüber<br />
Jahresanfang. An den Aktienmärkten kam es zu überdurchschnittlich hohen Kurszuwächsen in Europa und<br />
den USA, der japanische Aktienmarkt tendierte hingegen seitwärts. Der US-Dollar verlor gegenüber dem<br />
Euro an Wert.<br />
Der Produktionszuwachs in Deutschland lag bei 2,6 % und damit erstmals seit mehr als einer Dekade wieder<br />
auf dem Niveau des Euro-Raums. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren wurde die<br />
gesamtwirtschaftliche Expansion auch von einer erstarkten Binnenwirtschaft getragen. Dabei war die hohe<br />
Investitionsdynamik von einer verbesserten Konsumtätigkeit begleitet. Rückenwind erhielten die<br />
Verbrauchsausgaben von einer Besserung der Lage am Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote lag mit 10,8 %<br />
im Jahresdurchschnitt um 0,9 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Darüber hinaus dürfte die<br />
Konsumaktivität von der Fußballweltmeisterschaft, Vorzieheffekten in Zusammenhang mit der<br />
Mehrwertsteuererhöhung sowie von nachgebenden Rohölpreisen im Verlauf des 2. Halbjahres <strong>2006</strong> gestützt<br />
worden sein. Letzterer Faktor hat zudem den Rückgang des Verbraucherpreisanstiegs auf 1,7 % im<br />
Vorjahresvergleich spürbar unterstützt.<br />
Finanzmärkte<br />
Die Aktienmärkte diesseits und jenseits des Atlantiks konnten in diesem Jahr sehr kräftige, allerdings volatile<br />
Kursanstiege verzeichnen. Getrieben wurden die Märkte von einem anhaltend hohen Gewinnwachstum der<br />
Unternehmen, einer nach wie vor hohen Fusions- und Übernahmeaktivität sowie einer prosperierenden<br />
Konjunktur. Zwischenzeitlich schickten Sorgen über fortgesetzte Leitzinsstraffungen der US-Notenbank die<br />
Aktienmärkte auf Talfahrt. Erst als sich deren Ende abzeichnete, war der Weg für steigende Kurse wieder frei.<br />
Gegenüber Jahresbeginn lieferte ein Engagement in Aktien einen Ertrag von 21 % in Europa und 16 % in den<br />
USA. Die deutschen Aktien stiegen ähnlich stark wie die europäischen. Die Aktienmarktentwicklung in Japan<br />
enttäuschte dagegen. Nach der fulminanten Entwicklung des Vorjahres tendierten japanische Aktien über<br />
das Jahr gerechnet lediglich seitwärts.<br />
18
Lagebericht<br />
Die Rentenmärkte gerieten in der 1. Hälfte des Jahres stark unter Druck. Allgemein gute Konjunkturdaten<br />
verbunden mit der Spekulation über fortgesetzte Leitzinserhöhungen in den USA führten zu einem zeitweisen<br />
Anstieg der Rendite 10-jähriger Staatsanleihen auf über 5,0 % in den USA und auf über 4,0 % im Euro-<br />
Raum. Erst als sich im weiteren Verlauf des Jahres abzeichnete, dass die US-Notenbank ihren Schlüsselzins<br />
nicht mehr über das Niveau von 5,25 % hinaus anheben würde und die Konjunktur Zeichen einer Abkühlung<br />
zeigte, kam es wieder zu Kursgewinnen. Im Euro-Raum fiel die Erholung an den Rentenmärkten weniger<br />
stark aus, da die Europäische Zentralbank ihren Leitzins weiter in Richtung auf ein normales Niveau erhöhte<br />
und die Konjunktur besser als in den Vereinigten Staaten lief. Zum Jahresende lag das Renditeniveau lang<br />
laufender Staatsanleihen bei 4,6 % in den USA und bei 3,9% im Euro-Raum. Im Vergleich zum Jahresanfang<br />
stiegen die Renditen in den USA nur leicht, im Euro-Raum hingegen deutlich.<br />
Branchenentwicklung<br />
Die deutsche Versicherungswirtschaft durchläuft gegenwärtig eine Phase der Neuausrichtung. Eine<br />
zunehmende Wettbewerbsdynamik, sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen, steigende<br />
Anforderungen an hochwertigen Versicherungsschutz und fortschreitende internationale Arbeitsteilung stellen<br />
die Branche vor große Herausforderungen. Die Versicherer reagieren darauf mit notwendigen<br />
Anpassungsprozessen, um auch in Zukunft im Wettbewerb bestehen zu können. In diesem sich wandelnden<br />
Umfeld konnte die Branche zwar immer noch wachsen, im historischen Vergleich verliert das<br />
Expansionstempo jedoch leicht an Fahrt.<br />
Für die im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zusammengeschlossenen<br />
Mitgliedsunternehmen ergab sich – nach ersten Berechnungen – ein Zuwachs um rund 2,2 %. Damit lag das<br />
Wachstum deutlich unter den im Vorjahr erzielten 3,7 %. Die gesamten Beitragseinnahmen über alle Zweige<br />
und Sparten beliefen sich auf rund 161,4 Mrd. € (Vorjahr: 158,0 Mrd. €).<br />
Beitragswachstum wird ausschließlich von Personenversicherung getragen<br />
Das Wachstum der Branche wird ausschließlich von den Personenversicherern getragen.<br />
Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verbuchten insgesamt ein Beitragsplus – nach<br />
vorläufigen Schätzungen des GDV – von 4,2 % auf 78,3 Mrd. € (Vorjahr: 75,2 Mrd. €). Auf<br />
Lebensversicherungen im engeren Sinne entfielen dabei rund 74,7 Mrd. € und auf die Pensionskassen und<br />
-fonds 3,6 Mrd. €.<br />
Die auf das Jahr berechnete Beitragseinnahme aus dem Neuzugang stieg bei Lebensversicherungen mit<br />
laufender Beitragszahlung um 14,0 % auf 6,5 Mrd. € (Vorjahr: 5,7 Mrd. €) und bei solchen gegen<br />
Einmalbeitrag um 25,4 % auf 11,4 Mrd. € (Vorjahr: 9,1 Mrd. €).<br />
Vor allem die kapitalgedeckte Altersvorsorge entwickelt sich zunehmend dynamisch, so dass hier die<br />
Wachstumsdelle nach der Einführung des Alterseinkünftegesetzes überwunden werden konnte. Der<br />
19
Lagebericht<br />
Nachfragetrend zu langfristig ausgerichteten Vorsorgeverträgen zeigt sich verstärkt im Neugeschäft von<br />
Rentenversicherungen, die <strong>2006</strong> einen Anteil von rund 27 % (nach Stücken) am gesamten Neugeschäft<br />
aufweisen.<br />
Der Absatz so genannter „Riester-Produkte“ hat sich deutlich ausgeweitet. Insgesamt wurden <strong>2006</strong> über<br />
2,0 Mio. (Vorjahr: 1,1 Mio.) förderfähige Verträge abgeschlossen. Damit liegt der Bestand der branchenweit<br />
abgeschlossenen „Riester-Policen“ inzwischen bei knapp 6 Mio. Verträgen. Weiterhin schwach blieb<br />
dagegen die Nachfrage nach der so genannten „Rürup-Rente“. Insgesamt konnten bis zum Jahresende erst<br />
rund 170 000 Verträge der neuen Basisrente branchenweit abgesetzt werden. Veränderungen der<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen scheinen hier dringend erforderlich, um die Attraktivität dieser Schicht im<br />
Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zu verbessern.<br />
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung verlief das Geschäft zufrieden stellend, wobei sich bei den<br />
Pensionskassen ein abgeschwächtes Beitragswachstum von 9,7 % (Vorjahr: 37,9 %) ergab.<br />
20
Geschäftsentwicklung der AachenMünchener<br />
Lebensversicherung AG<br />
Geschäftsverlauf der AachenMünchener Lebensversicherung AG<br />
Neugeschäft<br />
Zweite Riester-Erhöhungsstufe gibt Neugeschäft zusätzlichen Schub<br />
Lagebericht<br />
Im Geschäftsjahr wurde ein eingelöstes Neugeschäft nach laufendem Beitrag von 498,5 Mio. € erzielt, was<br />
einem Zuwachs um 103,3 Mio. € bzw. 26,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Durch diese erfreuliche<br />
Entwicklung konnte sich die AachenMünchener Lebensversicherung von der Branche (+ 14,0 %) erneut<br />
positiv absetzen.<br />
Das gute Neugeschäftsergebnis wurde stark durch die zum Jahresanfang in Kraft getretene dritte<br />
Förderstufe bei Riesterversicherungen mit einem laufenden Beitrag von 73,2 Mio. € begünstigt. Auch ohne<br />
Berücksichtigung dieser Stufenerhöhungen ergäbe sich ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 7,6 %.<br />
Insgesamt belief sich das Riester-Geschäft („PRIVAT-RENTE MIT GARANTIE“) auf 146,3 Mio. €.<br />
Ein zentraler Wachstumsträger ist nach wie vor unser zu Beginn des Jahres 2005 eingeführtes Universal-Life-<br />
Produkt „DIE WUNSCHPOLICE“ bzw. „PRIVATES ZUKUNFTSKONZEPT“. Mit diesem innovativen Produkt<br />
wurde ein Neugeschäft von 149,5 Mio. € erzielt.<br />
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitierte die AachenMünchener Lebensversicherung von der<br />
steuerlichen Gleichstellung der Direktversicherung mit der Pensionskasse. Das Neugeschäft stieg deutlich um<br />
40,1 % auf 48,9 Mio. €. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem Rückgang des eingelösten Neugeschäfts<br />
bei der AMB Generali Pensionskasse AG. Für eine zusätzliche Belebung des Neugeschäfts in diesem<br />
Segment setzt die AachenMünchener Lebensversicherung verstärkt auf innovative Konzepte wie die speziell<br />
für die Direktversicherung entwickelten Fondsgebundenen Rentenversicherungen („bAV-Vorsorge PLUS“).<br />
Das Neugeschäft an Versicherungen gegen Einmalbeitrag stieg deutlich um 79,3 % auf 173,5 Mio. € (Vorjahr:<br />
96,8 Mio. €). Hier wirkten sich die staatliche Förderung in Form der Riesterzulage, die in Höhe von<br />
37,9 Mio. € (Vorjahr: 20,9 Mio. €) zum überwiegenden Teil als Einmalbeitrag gebucht wird, sowie<br />
Neuzugänge bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen von 76,6 Mio. € (Vorjahr: 14,0 Mio. €) vor allem<br />
im Rahmen der „WUNSCHPOLICE“ aus.<br />
Für den Gesamtbeitrag des Neugeschäfts ergab sich somit ein Wert in Höhe von 672,0 Mio. €, was einem<br />
Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 36,6 % entspricht.<br />
21
Lagebericht<br />
Versicherungssumme des Neugeschäfts um 12,8 % gestiegen<br />
Das eingelöste Neugeschäft erreichte mit 512 615 neuen Verträgen (Vorjahr: 460 137) eine<br />
Versicherungssumme von 16,0 Mrd. € nach 14,2 Mrd. € im Vorjahr (+ 12,8 %). Die Branche verzeichnete<br />
einen Zuwachs von 12,2 %.<br />
Innovative Markenprodukte festigen Marktposition<br />
Den Schwerpunkt unseres Neugeschäfts bildeten die Fondsgebundenen und konventionellen<br />
Rentenversicherungen, die gemeinsam gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs im Neugeschäft nach<br />
laufendem Beitrag von + 108,4 Mio. € bzw. 37,8 % verzeichnen konnten. Auf diese beiden<br />
Versicherungsarten entfielen mit 79,2 % fast vier Fünftel unseres Neugeschäfts (Vorjahr: 72,5 %). Diese<br />
Entwicklung spiegelt das steigende Bewusstsein der Bürger für die Notwendigkeit individueller Vorsorge<br />
wider. Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft ist damit – angesichts der Probleme der<br />
umlagefinanzierten Sozialsysteme - ein langfristiger Wachstumsmotor in der Lebensversicherung.<br />
Kennzeichnend für den Anstieg des Neugeschäfts ist insbesondere die anhaltend hohe Nachfrage im Bereich<br />
der so genannten „Riester-Rente“ („Privat-RENTE MIT GARANTIE“) mit mehr als 208 000 verkauften<br />
Verträgen (Vorjahr: rund 131 000). Insgesamt hat die AachenMünchener Lebensversicherung nun rund<br />
800 000 Verträge im Bestand und ist damit einer der Marktführer in diesem Segment. Gleichzeitig wurde das<br />
gute Neugeschäftsergebnis durch die zum Jahresanfang in Kraft getretene dritte Förderstufe bei<br />
Riesterversicherungen begünstigt. Im Geschäftsjahr wurden Stufenerhöhungen mit einem laufendem<br />
Jahresbeitrag von 73,2 Mio. € angenommen und trugen zum eingelösten Riester-Neugeschäft in Höhe von<br />
insgesamt 146,3 Mio. € in erheblichem Maße bei (279,1 % gegenüber Vorjahr). Damit hat sich das gesamte<br />
Riester-Neugeschäft gegenüber dem Vergleichszeitraum 2004 – dem Inkrafttreten der zweiten Riester-<br />
Förderstufe – um 60,0 Mio. € bzw. 70,0 % erhöht.<br />
Unser Markenprodukt „PRIVATES ZUKUNFTSKONZEPT“ bzw. „DIE WUNSCHPOLICE“ ist ein zweiter<br />
wesentlicher Träger des Neugeschäftserfolges unserer Gesellschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden<br />
rund 160 000 neue Verträge (+ 20,8 % im Vorjahresvergleich) mit einem laufenden Jahresbeitrag von<br />
149,5 Mio. € policiert. Damit wurden seit Produkteinführung insgesamt fast 300 000 Verträge mit einem<br />
Beitragsvolumen von 268,6 Mio. € abgeschlossen.<br />
Zu dem guten Neugeschäfts-Ergebnis hat auch der in den letzten Monaten – dank des erweiterten<br />
Tarifspektrums – gestiegene Absatz unserer Basisrente „RENTE PUR“ beigetragen. Mit einem laufenden<br />
Beitrag von 27,8 Mio. € haben sich insgesamt rund 17 000 Kunden (Vorjahr: rund 2 000) für dieses Produkt<br />
der Basisversorgung („Rürup-Rente“) entschieden.<br />
Dagegen haben die klassischen Kapitallebensversicherungen und die Fondsgebundenen<br />
Lebensversicherungen an Bedeutung verloren. Ihr Anteil ist – gemessen am laufenden Jahresbeitrag – von<br />
15,3 % im Vorjahr auf 11,3 % im Geschäftsjahr weiter rückläufig. Zwar konnten die klassischen<br />
22
Lagebericht<br />
Kapitallebensversicherungen mit 6,5 % einen Zuwachs im Vergleich zum ohnehin produktionsarmen Vorjahr<br />
verzeichnen, bewegten sich jedoch mit einem laufenden Beitrag von 36,3 Mio. € auf niedrigem Niveau. Das<br />
Minus bei den Fondsgebundenen Lebensversicherungen belief sich bei einem laufenden Beitrag von<br />
20,0 Mio. € auf 24,0 %.<br />
Für die selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen lag das Minus bei 5,9 %. Ihr Anteil am Neugeschäft<br />
erreichte 5,6 % (Vorjahr: 7,4 %). Die übrigen Versicherungen (Risikoversicherungen, Kollektivversicherungen,<br />
Selbständige Kinderinvaliditätsversicherungen und selbständige Pflegeversicherungen) machten 3,9 %<br />
(Vorjahr: 4,8 %) am Neugeschäft aus.<br />
Versicherungsbestand<br />
Versicherungssumme auf 125,0 Mrd. € angestiegen<br />
Zum Ende des Geschäftsjahres <strong>2006</strong> erhöhte sich die Versicherungssumme des Bestandes von<br />
119,3 Mrd. € im Vorjahr um 4,8 % auf 125,0 Mrd. €. Die Anzahl der Verträge stieg um 2,6 % auf rund<br />
5,4 Mio. Stück.<br />
Der hohe Anteil der Rentenversicherungen am Neugeschäft macht sich im Bestand erst allmählich<br />
bemerkbar. Hier besitzen die klassischen Kapitallebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von<br />
31,3 Mrd. € bzw. 25,0 % weiterhin den größten Anteil. Es folgen die Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />
(28,6 Mrd. €) mit 22,9 %, die Fondsgebundenen Rentenversicherungen (25,0 Mrd. €) mit 20,0 %, die<br />
Fondsgebundenen Lebensversicherungen (16,2 Mrd. €) mit 13,0 % sowie die konventionellen<br />
Rentenversicherungen (11,5 Mrd. €) mit 9,2 %. Auf die Risikoversicherungen (9,6 Mrd. €) entfallen lediglich<br />
7,7 % des Bestandes.<br />
Vorzeitiger Abgang angestiegen<br />
Die vorzeitigen Abgänge (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige<br />
Abgänge) lagen mit 7,2 % des mittleren Bestandes nach laufendem Jahresbeitrag über dem Vorjahr (6,8 %).<br />
Die Einzelangaben zur Aufgliederung und Bewegung unseres Bestandes sind auf den Seiten 56 bis 59<br />
dargestellt.<br />
Beitragseinnahmen<br />
Wachstum auf rund 3,7 Mrd. €<br />
Die gebuchten Bruttobeiträge erhöhten sich im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> erneut deutlich um 6,4 % auf<br />
3 691,8 Mio. € (Vorjahr: 3 468,2 Mio. €). Die Steigerungsrate der Branche lag - begünstigt durch hohe<br />
23
Lagebericht<br />
Einmalbeiträge - bei 3,0 %. Die Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung beliefen sich auf<br />
136,6 Mio. € (Vorjahr: 137,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung dieser Beiträge erhöhten sich die<br />
Gesamtbeiträge um 6,2 % auf 3 828,4 Mio. €.<br />
Leistungen für unsere Kunden<br />
Ausgezahlte Versicherungsleistungen von 2,2 Mrd. €<br />
Die an unsere Kunden ausgezahlten Leistungen sind im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> um 6,6 % auf 2 238,2 Mio. €<br />
gestiegen. Davon entfielen 131,8 Mio. € auf Todesfall-Leistungen (Vorjahr: 135,0 Mio. €) sowie<br />
1 348,5 Mio. € auf Ablaufleistungen und Rentenzahlungen (Vorjahr: 1 309,4 Mio. €). Die Aufwendungen für<br />
Rückkäufe beliefen sich auf 757,8 Mio. € (Vorjahr: 655,8 Mio. €).<br />
Leistungsverpflichtungen von 23,5 Mrd. €<br />
Zu den Gesamtleistungen eines Lebensversicherers gehören neben den ausgezahlten Versicherungsleistungen<br />
auch die Erhöhungen der Leistungsverpflichtungen. Sie entstehen aus den Sparanteilen der<br />
Beiträge, der rechnungsmäßigen Verzinsung dieser Sparanteile und der Direktgutschrift, die in der<br />
Deckungsrückstellung ausgewiesen werden. Hinzu kommen die erwirtschafteten Überschüsse für die<br />
Gewinnbeteiligung unserer Kunden, die die Rückstellung für Beitragsrückerstattung erhöhen. Die<br />
Gesamtleistungen an unsere Kunden betrugen im Berichtszeitraum 4 225,8 Mio. € (Vorjahr: 4 150,9 Mio. €).<br />
Die über die Jahre aufgebauten Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Kunden beliefen sich am<br />
Geschäftsjahresende auf 23,5 Mrd. € (Vorjahr: 21,5 Mrd. €).<br />
Abschluss- und Verwaltungskosten<br />
Abschlusskostensatz deutlich zurückgegangen<br />
Durch den erfreulichen Anstieg des Neugeschäfts erhöhten sich die Abschlusskosten im Berichtszeitraum<br />
um 5,1 % auf 588,5 Mio. € (Vorjahr: 559,8 Mio. €). Während die darin enthaltenen Abschlussprovisionen um<br />
14,3 % über dem Vorjahreswert lagen, sind die sonstigen Abschlusskosten deutlich um 14,3 %<br />
zurückgegangen. Hier zeigt sich der Erfolg unserer Maßnahmen zur Kostensenkung. Der<br />
Abschlusskostensatz (Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des eingelösten Neugeschäfts) lag mit<br />
4,5 % um 1,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert von 5,6 %. Rund 0,6 Prozentpunkte Verbesserung<br />
sind auf die geringeren sonstigen Abschlusskosten zurückzuführen. Die verbleibende Differenz hängt mit der<br />
zweiten Riester-Erhöhungsschicht zusammen. Während das Neugeschäftsvolumen in dem Jahr des<br />
Zugangs gewertet wird, belasten die Provisionen aus der Stufenanpassung in den Folgejahren das Ergebnis<br />
weiter, ohne dass diesen ein Neugeschäft gegenüber steht. Insofern stellen sich die Jahre mit Riester-<br />
24
Lagebericht<br />
Stufenerhöhungen mit Bezug auf den Abschlusskostensatz als „zu gut“ und die ohne Stufenerhöhung<br />
entsprechend als „zu schlecht“ dar.<br />
Verwaltungskostensatz auf Vorjahresniveau<br />
Die Verwaltungskosten stiegen von 104,6 Mio. € um 7,2 % auf 112,2 Mio. €. Ursächlich für diese<br />
Entwicklung sind im Wesentlichen höhere Bestandspflegeprovisionen. Der Verwaltungskostensatz<br />
(Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge) lag mit 3,0 % auf Vorjahresniveau.<br />
Gesamtüberschuss und Überschussverwendung<br />
Der Rohüberschuss erreichte im Geschäftsjahr – nach einem außerordentlichen Ergebnis von -10,1 Mio. € -<br />
insgesamt 569,6 Mio. € (+ 13,9 %). Das außerordentliche Ergebnis setzt sich zusammen aus Erträgen von<br />
44,3 Mio. € aus dem Verkauf unseres Maklerservices an unsere Schwestergesellschaft Volksfürsorge<br />
Deutsche Lebensversicherung einerseits und Aufwendungen von 46,7 Mio. € aus der vollständigen<br />
Abschreibung eines immateriellen Vermögensgegenstands im Zusammenhang mit der exklusiven Nutzung<br />
eines Vertriebsweges sowie dem Vorkaufsrecht auf Anteile an diesem Vertriebsweg und 7,6 Mio. € aus der<br />
Bildung einer Rückstellung für die Durchführung von strukturellen Maßnahmen infolge von Konzernprojekten<br />
andererseits. Nach Zuteilung der Direktgutschrift von 142,1 Mio. € ergab sich ein Gesamtüberschuss von<br />
427,5 Mio. €, der um 54,9 Mio. € bzw. 14,8 % über dem Wert des Vorjahres lag. Ursächlich für diesen<br />
Anstieg ist im Wesentlichen das bessere Nettoergebnis aus Kapitalanlagen.<br />
Aus dem Gesamtüberschuss haben wir der für zukünftige Überschussbeteiligungen der<br />
Versicherungsnehmer bestimmten Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) 387,5 Mio. € (Vorjahr:<br />
328,5 Mio. €) zugewiesen. Die RfB beträgt nach Entnahme von 247,5 Mio. € am Geschäftsjahresende<br />
nunmehr 1 266,9 Mio. €. Damit stellen wir unseren Kunden 529,6 Mio. € (93,0 %) aus dem<br />
Geschäftsjahresergebnis zur Verfügung. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung beträgt 40,0 Mio. €<br />
(Vorjahr: 44,0 Mio. €) und wird zur Stärkung des Eigenkapitals den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.<br />
25
Lagebericht<br />
Überschussbeteiligung unserer Kunden<br />
Unsere auf Kontinuität ausgerichtete Bemessung der Überschussbeteiligung, unsere Erfolge bei der<br />
Ertragsverbesserung und eine ausgewogene Entwicklung der RfB erlaubten es, die Überschussbeteiligung<br />
<strong>2006</strong> grundsätzlich aufrecht zu erhalten. Die Verzinsung der Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
(Deckungskapitale, verzinslich angesammelte Überschussguthaben) belief sich somit im Jahr <strong>2006</strong> – wie<br />
auch im Vorjahr – auf i. d. R. 4,05 % bis 4,25 %.<br />
Eine Ausnahme von dieser Regel waren diejenigen Bestandsgruppen der Rentenversicherungen, bei denen<br />
die Deckungsrückstellung aufgrund der stärker als erwartet gestiegenen Lebenserwartung der Versicherten<br />
seit dem 31.12.2004 mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen ermittelt wird. Hier ergibt sich ein<br />
Bedarf, die Deckungsrückstellungen aufzustocken. Zur Finanzierung dieses Mehrbedarfs wurde deshalb die<br />
Überschussbeteiligung der Versicherungen der betroffenen Bestandsgruppen <strong>2006</strong> gesenkt; sie wird auch<br />
bis auf weiteres niedriger als vorher ausfallen. Konkret wurde bei den betroffenen Beständen die<br />
Zinsüberschussbeteiligung reduziert (i. d. R. um 0,6 Prozentpunkte). Bei Tarifen mit 4 % Rechnungszins<br />
senkten wir die Zinsüberschussbeteiligung um 0,1 Prozentpunkte und minderten zusätzlich den<br />
Schlussüberschussanteil. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wurde der beitragsbezogene<br />
Kostenüberschussanteilsatz um einen Prozentpunkt gesenkt.<br />
Die Überschussbeteiligung unserer Kunden wird zum Teil aus der RfB dotiert, zum Teil erfolgt sie als<br />
Direktgutschrift. Nach unserem Geschäftsplan erhielten die Großlebens-, Kleinlebens-, Kollektiv-Kapital-,<br />
Vermögensbildungs- sowie Renten- und Pensionsversicherungen – wie in den Vorjahren – mit den Zins- und<br />
Ansammlungs-Überschussanteilen eine Direktgutschrift von 0,9 % bei den Tarifen, bei denen eine<br />
rechnungsmäßige Verzinsung von 3,0 % garantiert ist, und von 0,4 % bei den Tarifen mit einem<br />
Rechnungszins von 3,50 %. Die Tarife mit einem Rechnungszins von 3,25 % erhielten eine Direktgutschrift<br />
von 0,65% bzw. von 1,3 % bei der Tarifgeneration mit einem Rechnungszins von 2,75 %. Abweichend davon<br />
betrug die Direktgutschrift bei konventionellen Rentenversicherungen und Fondsgebundenen<br />
Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilrenten, bei denen die Anpassung der<br />
Deckungsrückstellung an die aktualisierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch eine vorübergehende<br />
Reduzierung der Überschussbeteiligung gegenfinanziert wird, 0,3 % des maßgebenden<br />
Versicherungsnehmer-Guthabens (bei einem Rechnungszins von 3,0 %) bzw. 0,05 % (bei einem<br />
Rechnungszins von 3,25 %). Bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 4,0 % entfiel die Direktgutschrift von<br />
Zinsüberschüssen. Ferner wurden die Grund-Überschussanteile für die Risikoversicherungen unserer<br />
Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 4,0 %, 3,25 % und 2,75 % sowie die Grund- und Risiko-<br />
Überschussanteile bei den Tarifen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG" in voller Höhe als<br />
Direktgutschrift gewährt.<br />
Für 2007 ist grundsätzlich keine Änderung der Überschussbeteiligung vorgesehen. Allerdings wird ab diesem<br />
Jahr auch bei Rentenversicherungen des regulierten Altbestandes (Vertragsabschlüsse bis 1994) zur<br />
Finanzierung der erforderlichen Anpassung der Deckungsrückstellung an die aktualisierten<br />
26
Lagebericht<br />
Sterbewahrscheinlichkeiten die Zinsüberschussbeteiligung reduziert (in der Aufschubzeit um<br />
0,6 Prozentpunkte, im Rentenbezug i. d. R. um 0,1 Prozentpunkte) und damit einstweilen eventuell auch<br />
ganz entfallen. Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach den Tarifen des regulierten Altbestandes wird die<br />
Schlussüberschussbeteiligung für die 2007 beginnenden Versicherungsjahre erhöht. Die für die einzelnen<br />
Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen festgelegten Überschussanteil-Sätze für das Jahr <strong>2006</strong> sind<br />
auf den Seiten 107 bis 187 ausgewiesen.<br />
27
Kapitalanlagen<br />
Entwicklung der Kapitalanlagen<br />
Erhöhung des Kapitalanlagebestandes<br />
Lagebericht<br />
Der Kapitalanlagebestand ist im Geschäftsjahr um 8,7 % bzw. 1,9 Mrd. € auf 23,8 Mrd. € erfreulich<br />
gestiegen. Daran partizipiert der Kapitalanlagebestand für Fondsgebundene Versicherungen (FLV) mit einer<br />
Steigerung von 1,2 Mrd. € bzw. 23,6 % von 5,2 Mrd. € auf 6,4 Mrd. €. Die Kapitalanlagen ohne FLV-Bezug<br />
erhöhten sich um 0,7 Mrd. € bzw. 4,0 % auf 17,4 Mrd. €.<br />
Das Bruttoneuanlagevolumen betrug 6,8 Mrd. € bzw. ohne FLV 5,9 Mrd. €. Dem standen Abgänge in Höhe<br />
von 5,4 Mrd. € bzw. 5,1 Mrd. € gegenüber.<br />
Grundbesitz<br />
Zum Jahresende belief sich der Wert des Grundbesitzes auf 416,3 Mio. € (Vorjahr: 332,1 Mio. €). Während<br />
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 21,7 Mio. € zu einer Bestandsminderung<br />
führten, ergab sich aus dem Saldo aus Käufen und Verkäufen sowie Anwachsung eine Erhöhung um<br />
105,6 Mio. €. Der Anteil der Immobilien an den Kapitalanlagen erhöhte sich auf 2,4 % (Vorjahr: 2,0 %).<br />
Verbundene Unternehmen<br />
Bei den Zugängen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 162,9 Mio. € handelt es sich in Höhe von<br />
55 Mio. € um Zweckgesellschaften, in die Hypothekendarlehen eingebracht wurden. Der Verkauf dieser<br />
Gesellschaften führte zu Abgängen in gleicher Höhe. Die AachenMünchener Lebensversicherung erhöhte im<br />
Geschäftsjahr ihre Beteiligungen an Private Equity - Gesellschaften um 47,6 Mio. € und investierte<br />
35,2 Mio. € in Immobilienfonds. Die Verschmelzung bzw. Anwachsung der Beteiligungen ARCADIUM<br />
Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH (ARCADIUM) und Schloß Bensberg Grundstücks-<br />
GbR führten zu entsprechenden Abgängen. Die von ARCADIUM gehaltene Beteiligung an der Schloß<br />
Bensberg Management GmbH sowie die in der Schloß Bensberg Grundstücks- GbR enthaltene Immobilie<br />
werden nunmehr im Direktbestand geführt. Die restlichen Abgänge entfallen mit 34,0 Mio. € auf eine Private<br />
Equity - Gesellschaft und mit 15,0 Mio. € auf eine Immobilien-KG.<br />
Der Abgang bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrifft mit 20,8 Mio. € die oben erwähnte<br />
Anwachsung. Bei den restlichen Abgängen handelt es sich um Rückzahlungen der ALLWO (13,6 Mio. €)<br />
sowie die vollständige Tilgung eines Nachrangdarlehens (10,0 Mio. €), das der AMB Generali Pensionskasse<br />
zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt worden war.<br />
29
Lagebericht<br />
Der Zugang von 58,3 Mio. € bei den Beteiligungen resultiert im überwiegenden Teil aus Investitionen in<br />
verschiedene Investmentfonds. Die Abgänge von 2,0 Mio. € betrafen rund zur Hälfte die vollständige<br />
Veräußerung der SM Wirtschaftsberatung AG.<br />
Der Bestand der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stieg damit insgesamt um<br />
44,0 Mio. € auf 384,2 Mio. €. Entsprechend erhöhte sich der Anteil an den Kapitalanlagen von 2,0 % im<br />
Vorjahr auf 2,2 % im Geschäftsjahr.<br />
Aktien/Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Gesamtbestand von 1 726,0 Mio. € auf 1 717,5 Mio. € geringfügig<br />
zurückgegangen. Bei Zukäufen von 1 027,2 Mio. € und Verkäufen von 1 023,3 Mio. € sanken die<br />
Investmentanteile unter Berücksichtung von Zu- und Abschreibungen um 79,1 Mio. € auf 1 135,5 Mio. €.<br />
Das bedeutet einen Rückgang im Anteil an den gesamten Kapitalanlagen von 7,3 % auf 6,5 %.<br />
Aktien wiesen Zukäufe von 264,8 Mio. € und Verkäufe von 195,2 Mio. € auf und stiegen unter<br />
Berücksichtigung von Zu- und Abschreibungen von 499,5 Mio. € auf 570,4 Mio. €. Dies bedeutet einen<br />
Anstieg des Anteils an den Kapitalanlagen von 3,0 % auf 3,3 %.<br />
Festverzinsliche Wertpapiere und sonstige Ausleihungen<br />
Im Bereich der Inhaberschuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere sowie sonstigen<br />
Ausleihungen ist im Geschäftsjahr stärker umgeschichtet worden. Abgängen von festverzinslichen<br />
Wertpapieren in Höhe von 2,6 Mrd. € und von Sonstigen Ausleihungen (Namensschuldverschreibungen,<br />
Schuldscheinforderungen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine) in Höhe von 0,9 Mrd. €<br />
standen Zugänge bei festverzinslichen Wertpapieren von 1,3 Mrd. € und bei Sonstigen Ausleihungen von<br />
2,6 Mrd. € gegenüber. Der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen<br />
Wertpapieren reduzierte sich dadurch von 5,7 Mrd. € zum Jahresbeginn auf 4,4 Mrd. € zum Jahresende.<br />
Dies entspricht 25,2 % des gesamten Kapitalanlagebestandes (Vorjahr: 34,1 %). Die Sonstigen Ausleihungen<br />
sind demgegenüber von 7,3 Mrd. € auf 9,0 Mrd. € angestiegen. Der Anteil an den Kapitalanlagen hat sich<br />
entsprechend von 43,9 % im Vorjahr auf 52,1 % zum Bilanzstichtag erhöht.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />
In <strong>2006</strong> wurde ein Portefeuille an Hypothekendarlehen in Höhe von 57,4 Mio. € veräußert. Aufgrund dieser<br />
Veräußerung und unter Berücksichtigung des Neugeschäfts, der planmäßigen Tilgungen, der Rückzahlungen<br />
und Abschreibungen fiel der Bestand der Hypothekendarlehen um 223,1 Mio. € auf 1 003,6 Mio. €. Der<br />
Anteil am Gesamtbestand der Kapitalanlagen war mit 5,8 % gegenüber dem Vorjahresniveau von 7,3 %<br />
entsprechend rückläufig.<br />
30
Kapitalanlagen für Fondsgebundene Versicherungen<br />
Lagebericht<br />
Der Wert der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen, die zu<br />
Zeitwerten bilanziert werden, stieg im Geschäftsjahr um 1 222,6 Mio. € auf 6 403,7 Mio. €. Eine Übersicht<br />
der Fonds, in die im Rahmen der Fondsgebundenen Versicherung investiert wurde, ist auf den Seiten 88 und<br />
89 zu finden.<br />
Bewertungsreserven<br />
Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,<br />
betrugen insgesamt 300,4 Mio. € (Vorjahr: 558,2 Mio. €).<br />
Der Rückgang betrifft in erster Linie das Portfolio der festverzinslichen Wertpapiere und resultiert aus dem<br />
Anstieg des Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr.<br />
Ergebnis aus Kapitalanlagen<br />
Nettoergebnis<br />
Die laufenden Kapitalerträge ohne FLV erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,1 % auf 876,5 Mio. €<br />
(Vorjahr: 781,7 Mio. €). Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Ausschüttungen aus<br />
Aktien und Investmentanteilen von insgesamt 158,6 Mio. € (Vorjahr: 60,2 Mio. €) sowie einer Steigerung der<br />
Erträge bei Inhaberschuldverschreibungen auf 225,3 Mio. € (Vorjahr: 212,2 Mio. €). Gegenläufig verliefen die<br />
Erträge aus Hypothekendarlehen, die planmäßig aufgrund der Bestandsreduzierung auf 62,7 Mio. € (Vorjahr:<br />
110,8 Mio. €) zurückgingen. Unter Einbezug der darüber hinaus erzielten Erträge aus den Anlagen für die<br />
Fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von 99,8 Mio. € betrugen die laufenden Erträge insgesamt<br />
976,3 Mio. € (Vorjahr: 851,5 Mio. €).<br />
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen (ohne FLV) konnten Gewinne in Höhe von 132,2 Mio. € erzielt werden.<br />
Die Verkaufsgewinne stammen überwiegend aus Aktien (46,0 Mio. €), Investmentanteilen (41,2 Mio. €) und<br />
festverzinslichen Wertpapieren (37,1 Mio. €). Diesen Gewinnen standen Verluste aus dem Abgang von<br />
Kapitalanlagen von 31,1 Mio. € gegenüber, die im Wesentlichen aus Abgängen von Kapitalanlagen in<br />
verbundenen Unternehmen (12,7 Mio. €), festverzinslichen Wertpapieren (12,7 Mio. €) und von<br />
Investmentanteilen (4,0 Mio. €) resultierten.<br />
Die außerplanmäßigen Abschreibungen von insgesamt 160,3 Mio. € entfielen mit 106,5 Mio. € auf Aktien und<br />
Investmentanteile (im Wesentlichen ausschüttungsbedingt) und mit 16,3 Mio. € auf festverzinsliche Titel.<br />
Weiter betroffen waren Hypothekendarlehen, Immobilien und Aktienoptionen. Hinzu kamen laufende<br />
Abschreibungen auf Immobilien in Höhe von 12,3 Mio. €. Die Zuschreibungen beliefen sich auf 37,3 Mio. €.<br />
Davon entfielen auf Investmentanteile 15,5 Mio. € und auf Aktien 9,0 Mio. €.<br />
Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 75,6 Mio. € liegen um 63,4 Mio. €<br />
unter dem Vorjahreswert, der als Sondereffekt einen Zuschuss von 49,2 Mio. € an die ALLWO Allgemeine<br />
Wohnungsvermögens-Aktiengesellschaft (ALLWO) zur Verstärkung der Kapitalausstattung enthielt.<br />
31
Lagebericht<br />
In der FLV haben aufgrund der insgesamt positiven Marktentwicklung die Erträge aus Zuschreibungen die<br />
erforderlichen Zeitwertabschreibungen um 637,2 Mio. € übertroffen.<br />
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen ohne FLV verzeichnet damit einen Anstieg um 4,8 % auf 767,9 Mio. €<br />
(Vorjahr: 732,7 Mio. €) und mit FLV um 7,7 % auf 866,6 Mio. € (Vorjahr: 804,7 Mio. €).<br />
Nettoverzinsung von 4,5 %<br />
Aus dem erzielten Nettoergebnis aus Kapitalanlagen ergibt sich eine Nettoverzinsung ohne die<br />
Fondsgebundene Lebensversicherung von 4,5 % (Vorjahr: 4,5 %).<br />
32
Gewinnabführungsvertrag<br />
Lagebericht<br />
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres <strong>2006</strong> vor Gewinnabführung belief sich auf 40,0 Mio. €<br />
gegenüber 44,0 Mio. € im Vorjahr. Der Jahresüberschuss wird mit Zustimmung der AMB Generali vollständig<br />
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.<br />
33
Lagebericht<br />
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
Personalsituation<br />
Am Ende des Geschäftsjahres waren 3 933 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 4 367) für die<br />
AachenMünchener (AachenMünchener Lebensversicherung: 1 290) tätig. Im Innendienst arbeiteten 3 155<br />
(AachenMünchener Lebensversicherung: 1 231) und im angestellten Außendienst 778 Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter (AachenMünchener Lebensversicherung: 59). Zusätzlich zu den vorher erwähnten fest<br />
angestellten Arbeitnehmern im Außendienst waren weitere 1 323 hauptberufliche Vermittler und eine Vielzahl<br />
nebenberuflicher Vermittler ausschließlich für uns tätig. Im Berichtsjahr haben wir 42 (AachenMünchener<br />
Lebensversicherung: 12) Auszubildende eingestellt. Zum Jahresende befanden sich 180 (AachenMünchener<br />
Lebensversicherung: 48) junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausbildung zum<br />
Versicherungskaufmann. 121 (AachenMünchener Lebensversicherung: 21) Auszubildende legten in <strong>2006</strong> ihre<br />
Prüfung mit Erfolg ab.<br />
Die Aufwendungen für Gehälter und Sozialabgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % gesunken<br />
(AachenMünchener Lebensversicherung: - 9,2 %; bedingt durch die Übertragung der ASO an die<br />
AachenMünchener Versicherung). Für die Altersversorgung wurden 9,8 Mio. € (AachenMünchener<br />
Lebensversicherung: 3,1 Mio. €) aufgewendet.<br />
Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
Das Jahr <strong>2006</strong> war von weit reichenden unternehmerischen Entscheidungen geprägt. Trotz der damit<br />
einhergehenden Verunsicherung und teilweise starker Betroffenheit in verschiedenen Bereichen haben sich<br />
unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr engagiert für eine optimale Betreuung unserer Kunden und<br />
Vertriebe eingesetzt. So konnten wir auf dem Weg zur Erreichung unseres gewagten Zieles – zu den Top 3 in<br />
der Branche bei der Kundenzufriedenheit zu gehören – Fortschritte erzielen. Dazu hat auch die fortgesetzte<br />
Diskussion der Grundwerte unseres Leitbildes beigetragen.<br />
Die anstehenden Veränderungen stellen hohe Anforderungen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
besonders auch an die Führungskräfte, die diese Prozesse steuern und begleiten. Wir unterstützten sie durch<br />
ein umfangreiches, den unterschiedlichen Situationen und Anforderungen angepasstes<br />
Entwicklungsprogramm, das auf einer systematischen Potenzialsichtung aufbaut.<br />
Wir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Führungskräften für ihr großes<br />
Engagement und die erbrachten guten Leistungen.<br />
34
Lagebericht<br />
Unser Dank gilt auch allen Betriebsräten und ihren Gremien sowie dem Sprecherausschuss der Leitenden<br />
Angestellten für die verantwortungsvolle und sachorientierte Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die<br />
Zusammenarbeit war stets vertrauensvoll und konstruktiv.<br />
Danken möchten wir auch denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach oft langjähriger und<br />
erfolgreicher Tätigkeit in den Ruhestand getreten sind. Den verstorbenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
und den verstorbenen Pensionären werden wir ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />
35
Lagebericht<br />
Neue Produkte und Dienstleistungen<br />
Das zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz teilt die Altersversorgung in die drei<br />
Schichten der Basisversorgung (hierzu gehören die sog. „Rüruptarife“), der kapitalgedeckten<br />
Zusatzversorgung (hierzu gehören die „Riestertarife“ und die betriebliche Altersversorgung) und der<br />
Kapitalanlageprodukte auf. Die Schichten unterscheiden sich in der Form ihrer steuerlichen Förderung.<br />
Anfang <strong>2006</strong> ergänzten wir unser nach einem „Universal-Life-Ansatz“ aufgebautes Produkt der dritten<br />
Schicht, „DIE WUNSCHPOLICE“ bzw. „PRIVATES ZUKUNFTSKONZEPT“, um eine weitere fondsgebundene<br />
Variante. Bei ihr können unsere Kunden Teilkapitalabfindungen oder -renten nicht nur hinsichtlich Höhe und<br />
Termin in sehr flexibler Weise auch noch während der Laufzeit wählen. Vielmehr können solche<br />
Auszahlungswünsche auch modellhaft vom Kunden bereits im Rahmen der Beratung vor Vertragsbeginn<br />
vorgegeben und berücksichtigt werden.<br />
Unter dem Produktnamen „PERSÖNLICHE STERBEFALLVORSORGE“ ergänzt eine Sterbegeldversicherung<br />
seit Beginn des Jahres <strong>2006</strong> unsere Angebotspalette. Wegen der mittlerweile ganz entfallenen<br />
Sterbegeldzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen gewinnen derartige Versicherungen zunehmend an<br />
Bedeutung. Der Vertragsabschluss ist in der Regel ohne die Beantwortung von detaillierten Fragen zur<br />
Gesundheit möglich.<br />
Pünktlich zum 01. Januar <strong>2006</strong> stellten wir die erfolgreiche „PRIVAT-RENTE MIT GARANTIE“, unsere<br />
„Riestertarife“, auf die seitdem für Neuverträge erforderliche Unisex-Kalkulation um. Das bedeutet, dass sich<br />
für Frauen und Männer trotz ihrer unterschiedlichen Lebenserwartungen bei gleichem Alter und gleichem<br />
Beitrag gleich hohe Renten ergeben.<br />
Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung haben wir im Sommer <strong>2006</strong> mit der „bAV-Vorsorge<br />
PLUS“ einen speziellen Tarif auf den Markt gebracht, der ideal die Anforderungen zur Absicherung einer<br />
Beitragszusage mit Mindestleistung im Sinne des Betriebsrentengesetzes ermöglicht – und das ohne<br />
Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Dadurch, dass die nicht für die Garantie benötigten Anteile des<br />
Sparbeitrags sowie die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn fondsgebunden investiert<br />
werden, kann der versicherte Arbeitnehmer gleichzeitig an den Chancen z. B. des Aktienmarktes teilhaben.<br />
Mitte <strong>2006</strong> haben wir auch unsere Produktpalette der „RENTE PUR“ für die erste Schicht erweitert.<br />
Nachdem die Finanzverwaltung klargestellt hatte, dass bei einem solchen Vertrag ein bei Tod des<br />
Versicherten verfügbares Kapital auch zur Bildung einer Hinterbliebenenrente verwendet werden darf,<br />
konnten wir entsprechende konventionelle und fondsgebundene Tarife einführen. Zusammen mit der vom<br />
Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 rückwirkend ab <strong>2006</strong> angepassten sog.<br />
Günstigerprüfung, durch die nun auch für Selbstständige die steuerliche Förderung für Verträge der<br />
36
Lagebericht<br />
Basisversorgung attraktiver wird, erwarten wir mit den zusätzlichen Tarifen nun mehr Akzeptanz in der<br />
Bevölkerung. Dem endgültigen Durchbruch steht leider immer noch im Wege, dass eine Kapitalabfindung<br />
- auch nur teilweise - bei „Rürupverträgen“ gesetzlich nicht erlaubt ist.<br />
Ein Schwerpunkt unserer Entwicklungsarbeiten des Jahres <strong>2006</strong> entfiel auf unsere neuen Produkte der<br />
„PRIVATEN PFLEGERENTE“. Hiermit ermöglichen wir unseren Kunden die finanzielle Absicherung des<br />
Pflegefallrisikos in verschiedenen Formen. Die „PRIVATE PFLEGERENTE 3PLUS“ bietet eine nach der<br />
Schwere der Pflegebedürftigkeit gestaffelte Leistung bereits ab der ersten von drei Pflegestufen, in jedem Fall<br />
jedoch, wenn der Versicherte demenziell erkrankt. Mit der preiswerteren „PRIVATEN PFLEGERENTE BASIS”<br />
wird nur der schlimmste Fall, der Eintritt der Pflegestufe 3, finanziell abgesichert. Eine Marktneuheit ist, dass<br />
wir bei dieser Tarifvariante vor Vertragsbeginn vom Antragsteller nicht die Beantwortung von detaillierten<br />
Gesundheitsfragen erwarten. Bei der „PRIVATEN PFLEGERENTE OPTIO“ kann sich ein Kunde mit einem<br />
relativ geringen Beitrag das Recht sichern, zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von seinen dann<br />
vorliegenden Gesundheitsverhältnissen eine lebenslange Pflegefallabsicherung gegen Einmalbeitrag zu<br />
erwerben.<br />
Zum Jahreswechsel <strong>2006</strong>/2007 haben wir unsere gesamten Neugeschäftstarife, bei denen wir eine<br />
Zinsgarantie bieten, entsprechend der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung auf den seit dem<br />
höchstzulässigen Rechnungszinssatz von 2,25 % umgestellt.<br />
37
Lagebericht<br />
Organisation<br />
Einbindung in die AMB Generali Gruppe<br />
Die AachenMünchener Lebensversicherung ist eine Gesellschaft der AMB Generali Gruppe, an deren Spitze<br />
die AMB Generali Holding AG (AMB Generali) steht. Die AMB Generali gehört mehrheitlich zur weltweit<br />
tätigen Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eine der größten Versicherungsgruppen in Europa.<br />
Vertriebe und Kundenservice<br />
Starke Partner im Verbund<br />
Die Einbindung der AachenMünchener in die AMB Generali Gruppe bietet unseren Kunden ein komplettes<br />
Service- und Finanzdienstleistungsangebot aus dem Versicherungs-, Banken-, Investment- und<br />
Bausparbereich. Durch diesen leistungsstarken Verbund können wir mit aufeinander abgestimmten<br />
Produkten allen Kundenbedürfnissen in den Bereichen der privaten Risikoabsicherung und Altersvorsorge,<br />
bei Finanzierungen, Bankprodukten sowie in der Vermögensanlage gerecht werden. Die Vermittlung unserer<br />
Produkte erfolgte in <strong>2006</strong> über unsere eigenen Vertriebe und die Deutsche Vermögensberatung sowie die<br />
Deutsche Bausparkasse Badenia AG, die CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AG und auch über Makler.<br />
Eigene Vertriebe gut behauptet<br />
Unsere eigenen Vertriebe konnten im Geschäftsjahr im Bestand eine Versicherungssumme von 29,1 Mrd. €<br />
mit einem laufenden Jahresbeitrag von 711,3 Mio. € erreichen. Das vermittelte Neugeschäft belief sich auf<br />
einen laufenden Jahresbeitrag von 79,7 Mio. €. Mit diesem Ergebnis trugen diese Vertriebe wiederum den<br />
zweitgrößten Anteil zum Neugeschäft bei. Zu den eigenen Vertriebsorganisationen zählten als<br />
Ausschließlichkeitsvertriebe die AachenMünchener Beratungs- und Serviceorganisation (AMBuS) und die<br />
FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland mbH sowie als<br />
Nichtausschließlichkeitsvertriebe die AMPAS AachenMünchener Partner-Service GmbH und der<br />
Maklerservice. Neben der kompletten Produktpalette der AachenMünchener in Leben und Komposit<br />
vermitteln diese Vertriebe alle Versicherungs- und Finanzprodukte unserer Partner, der AMB Generali Asset<br />
Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH, der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG, der Deutsche<br />
Bausparkasse Badenia AG, der Commerzbank AG sowie der CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AG.<br />
Zudem bieten wir über die AM Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH in dem Wachstumsmarkt<br />
der betrieblichen Altersversorgung maßgeschneiderte Produkte in allen fünf Durchführungswegen an. Dabei<br />
werden auch Produkte der AMB Generali Pensionskasse AG verkauft.<br />
38
Versicherungsbetrieb kunden- und vertriebsnah ausgerichtet<br />
Lagebericht<br />
Die Wettbewerbsfähigkeit der AachenMünchener wurde auch in diesem Jahr durch konsequente<br />
Ausrichtung des Versicherungsbetriebes auf unsere Kunden und noch intensivere Unterstützung unserer<br />
Vertriebe weiter gestärkt. Zur Förderung kundenfreundlichen Verhaltens haben wir die traditionell<br />
produktivitätsorientierten Teamergebnisse der Abteilungen und Gruppen in unseren Kundenservice-<br />
Direktionen um anspruchsvolle kundenorientierte Leistungsstandards erweitert.<br />
Die durchschnittliche telefonische Erreichbarkeit der KD’en konnte weiter gesteigert werden und liegt jetzt<br />
ganzjährig deutlich über 80 %. Unsere Erfahrungen und Rückmeldungen zeigen, dass dieser Service-Level<br />
sowohl unter Zufriedenheits- als auch unter Kostenaspekten sehr gut ist.<br />
Auch in der maschinellen Antragsbearbeitung sind weitere Fortschritte erzielt worden. Die nachhaltige<br />
Erhöhung des maschinell verarbeitbaren Anteils der auf elektronischem Weg eingereichten Neuanträge führte<br />
zu einer schnelleren und kundenfreundlicheren Policierung.<br />
Die AachenMünchener hat für ihren hervorragenden Kundenservice zum zweiten Mal in Folge das Gütesiegel<br />
der TÜV Rheinland Group erhalten. Bestätigt hat der TÜV das Gütesiegel für die Kommunikation der<br />
AachenMünchener mit ihren Kunden per Telefon, Brief und E-Mail, das bereits im vergangenen Jahr erstmals<br />
vergeben wurde. Das Gütesiegel „Zertifizierter Kundenservice“ bestätigt die AachenMünchener darin, eine<br />
schnelle und kompetente Bearbeitung der Kundenwünsche zu gewährleisten.<br />
39
Lagebericht<br />
Nachtragsbericht<br />
Es sind keine Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres von besonderer Bedeutung eingetreten.<br />
40
Chancen<br />
Lagebericht<br />
Die AachenMünchener belegt heute bereits in ihrem einheitlichen Auftritt von Lebens- und Sachversicherung<br />
eine Reihe von führenden Positionen im deutschen Versicherungsmarkt. Dies gilt z.B. für Fondsgebundene<br />
Versicherungen, Riester-Produkte, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch bei aktuellen Innovationen in<br />
der Kraftfahrt-Versicherung. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die erreichten Positionen<br />
in einem schwierigen Umfeld immer wieder verteidigt werden müssen.<br />
Die AachenMünchener stellt sich diesen Herausforderungen des zunehmend härter werdenden<br />
Wettbewerbes durch eine richtungweisende und in der Branche einzigartige strategische Neuausrichtung<br />
des Vertriebs. Die Zusammenführung unserer eigenen AachenMünchener Beratungs- und Service-<br />
Organisation (AMBuS) und der FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland<br />
mbH in die Gesellschaft „Allfinanz“ und die Übertragung dieser Gesellschaft an die Deutsche<br />
Vermögensberatung verspricht eine Stärkung dieses Vertriebswegs. Spezifische Stärken der bisher<br />
getrennten Organisationen werden gebündelt und dem Kunden in einem umfassenden Beratungsservice zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die AachenMünchener bekennt sich mit dieser Strategie uneingeschränkt zum Ausschließlichkeitsvertrieb<br />
und nutzt damit konsequent die Chancen, die sich für diese Vertriebsform aus der EU-Vermittlerrichtlinie, die<br />
Anfang 2007 in deutsches Recht transformiert wird, ergeben. Durch die klare Rollenverteilung wird sich die<br />
AachenMünchener zukünftig ausschließlich auf die Entwicklung moderner, attraktiver Produkte zur privaten<br />
Vorsorge im Bereich der Lebens- und Sachversicherung sowie das Gewerbegeschäft, auf eine qualitativ<br />
hervorragende Vertriebsunterstützung und einen erstklassigen Kundenservice konzentrieren.<br />
Die alleinige Vertriebskompetenz liegt bei der Deutschen Vermögensberatung. Beide Unternehmen erwarten<br />
von dieser exklusiven Partnerschaft eine Verbesserung ihrer strategischen Position, weiteres Wachstum und<br />
die Ausschöpfung von Kostensynergien.<br />
Die strategische Position der AachenMünchener verbessert sich, weil sie sich auf ihre Funktionen als<br />
Produktgeber und Betreuer für Kunden und Vertriebe konzentrieren kann. Dadurch gewinnt sie in diesen<br />
Bereichen an Umsetzungskraft und –qualität. Durch den Verzicht auf den Vertrieb über Nicht-<br />
Ausschließlichkeitsvertriebe gewinnt die Produktpalette durch ihre Exklusivität, die im vertrieblichen Ansatz<br />
von großer Bedeutung für die Deutsche Vermögensberatung ist.<br />
Wir erwarten auch ein stärkeres Wachstum aus dem dadurch entstehenden Ausschließlichkeitsvertrieb. Für<br />
die Vermittler der Deutsche Vermögensberatung verbessern sich die Rahmenbedingungen durch den<br />
Zugewinn an Aufmerksamkeit für sie; für die bisherigen AMBuS-Vermittler werden sich durch die<br />
Verbreiterung der Produktpalette auf attraktive Bank- und Fondsprodukte sowie durch die Übertragung des<br />
41
Lagebericht<br />
wachstumsorientierten Geschäftsmodells der Deutsche Vermögensberatung zusätzliche Wachstumschancen<br />
ergeben.<br />
Schließlich erwarten wir die Erzielung von Kostensynergien. Durch den Verzicht auf eine aufwändige,<br />
kostenintensive, dezentrale Infrastruktur zur Unterstützung der Vermittler verbessert sich die Kostensituation.<br />
Außerdem werden die Vertriebsaufwendungen auf eine flexible Basis gestellt. Hinzu kommen<br />
Kostenersparnisse in der zentralen Vertriebsunterstützung.<br />
Unsere Kunden profitieren von diesen Maßnahmen durch eine klare Beratung, einen erstklassigen Service<br />
und ausgezeichnete Leistungen. Der vertriebliche Ansatz der Deutsche Vermögensberatung verfolgt eine<br />
stabile, langfristige Vollkundenstrategie. Sie bildet die Grundlage für Bestand und Ausbau unserer<br />
Kundenbeziehungen. Wir unterstützen dies durch die laufende Verbesserung unserer Arbeitsorganisation und<br />
die Gestaltung einer entsprechenden technischen Unterstützung. Periodische Kundenbefragungen geben<br />
uns Hinweise, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und ob ergriffene Maßnahmen sich in<br />
Verbesserungen der Kundenzufriedenheit niederschlagen.<br />
Durch den eingeschlagenen Weg profitiert die AachenMünchener noch mehr als bisher von der Marktnähe<br />
und der Vertriebskompetenz der Deutsche Vermögensberatung. Dies gilt insbesondere auch bei der<br />
Entwicklung neuer Produkte.<br />
Eine einzigartige Chance zur Differenzierung und Voraussetzung erfolgreicher Marktentwicklung liegt in der<br />
Finanzstärke unseres Unternehmens. Seit 1999 in Folge erhält die AachenMünchener Lebensversicherung<br />
eine „AA“-Bewertung („Ausgezeichnet“) im interaktiven Rating der international anerkannten Ratingagentur<br />
Standard & Poor's. Dies ist einzigartig in Deutschland. Diese Bewertung ist eine wichtige Empfehlung in<br />
Zeiten steigender Bedürfnisse nach Sicherheit und Transparenz in der Finanzdienstleistungsbranche. Seit<br />
2005 erfolgt diese Wertung im Konzernverbund mit der AMB Generali, Aachen, und der Assicurazioni<br />
Generali S.p.A., Triest.<br />
Das ausgezeichnete Rating sowie die Konzentration auf das am Markt langfristig angelegte und sehr<br />
erfolgreiche Vertriebsmodell der Deutsche Vermögensberatung führen zu einer dauerhaften Sicherung und<br />
Entwicklung der AachenMünchener. Auf der Grundlage dieser weit reichenden unternehmerischen<br />
Entscheidungen sind wir zuversichtlich, auch in Zukunft ertragreich zu wachsen.<br />
42
Lagebericht<br />
Risikomanagement und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
Organisation des Risikomanagements<br />
Das Risikomanagementsystem unserer Gesellschaft ist in das zentrale Steuerungssystem der AMB Generali<br />
Gruppe eingebunden. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, systematisch zu analysieren sowie<br />
zu kontrollieren.<br />
Das Risikomanagementsystem des Unternehmens ist vor diesem Hintergrund sowohl zentral als auch<br />
dezentral organisiert. Das dezentrale Risikomanagement koordiniert die Aktivitäten in den einzelnen<br />
Konzernunternehmen. Der dezentrale Risikomanager ist zugleich fachlicher Ansprechpartner für den<br />
Vorstand und den zentralen Konzernrisikomanager. Der aufbauorganisatorische Rahmen des<br />
Risikomanagementsystems umfasst die Mitglieder des Vorstandes, die Verantwortlichen aller betroffenen<br />
Fachbereiche, den Risikomanager und die Abteilung Konzern-Revision.<br />
Alle wesentlichen aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen des Risikomanagements sind im<br />
Risikomanagementsystem zusammengefasst und dokumentiert, welches somit die Grundlage für die<br />
integrierte Risikoüberwachung und –steuerung bildet.<br />
Um die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems zu gewährleisten, wird es regelmäßig durch die<br />
Abteilung Konzern-Revision als übergeordnete, prozessunabhängige Instanz geprüft.<br />
Das Risikomanagementsystem innerhalb der AMB Generali Gruppe<br />
Das Risikomanagementsystems der AMB Generali Gruppe gliedert sich in verschiedene Bausteine, die wie<br />
folgt untereinander verbunden sind:<br />
43
Lagebericht<br />
Abb. 1: Zusammenhänge im Risikomanagementsystem (RMS)<br />
Der erste Schritt im Rahmen des Risikomanagementsystems besteht in der Identifikation aller Risiken, die<br />
das Unternehmen an der Erreichung der Geschäftsziele hindern können. Die Erfassung dieser Risiken<br />
geschieht auf Basis einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Risikoinventur in den einzelnen (Konzern-)<br />
Unternehmen.<br />
In Anlehnung an Branchenstandards wird das gesamte Unternehmensrisiko den folgenden vier Risikoklassen<br />
zugeordnet; diese weisen jeweils mehrere Unterklassen und –arten auf:<br />
Abb. 2: Risikoklassen und -unterklassen<br />
44<br />
Markt Markt- -<br />
preise risiken<br />
Risikosteuerung<br />
Kapital -<br />
anlage -<br />
risiken<br />
W Wäh- -<br />
risiken rungen<br />
Adressaus- Konz -<br />
entrations fall/ Konzentration<br />
risiken<br />
Kapitalanlagen<br />
Risiko -<br />
identifikation<br />
Überwachung<br />
des RMS<br />
Risikoreporting<br />
Kreditrisiken<br />
Rückversicherung<br />
Unternehmensrisiko<br />
Sonstige<br />
Forderungen<br />
Risikoanalyse<br />
und -bewertung<br />
Segment -<br />
spezifische<br />
Risiken<br />
Sonstige<br />
Risiken<br />
Leben Kranken Komposit
Risikoklassen und –arten:<br />
Lagebericht<br />
Kapitalanlagerisiken<br />
Die Kapitalanlagerisiken setzen sich aus Markt-, Währungs- und Konzentrationsrisiken zusammen, die<br />
aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Faktoren - wie Zins-,<br />
Aktienkurs- oder Wechselkursveränderungen sowie Immobilienpreisen - oder aufgrund einer unzureichenden<br />
Diversifikation im Portefeuille, Verluste generieren können.<br />
Kreditrisiken<br />
Kreditrisiken sind Risiken, bei denen aus einer dauerhaften Bonitätsverschlechterung, dem Ausfall oder<br />
Teilausfall eines Emittenten oder Kontrahenten Verluste entstehen können. Risiken aus dem Ausfall von<br />
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft ergeben sich in der Erstversicherung insbesondere aus<br />
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, -vermittlern und Rückversicherern.<br />
Segmentspezifische (sog. versicherungstechnische) Risiken<br />
Das segmentspezifische Risiko für die Lebensversicherung setzt sich aus Kostenrisiko, biometrischem Risiko<br />
und Stornorisiko zusammen. Die Risiken resultieren daraus, dass die zukünftige Kosten- oder Stornosituation<br />
sowie der mögliche Eintritt des Versicherungsfalles von den Erwartungen abweichen können, die der<br />
Prämienkalkulation zugrunde gelegen haben.<br />
Sonstige Risiken<br />
Sonstige Risiken treten im Zusammenhang mit allen betrieblichen Systemen und Prozessen auf, vor allem als<br />
Risiken, die durch menschliches oder technisches Versagen und externe Einflussfaktoren entstehen können.<br />
Sonstige Risiken umfassen somit allgemeine Geschäftsrisiken, operationale, strategische und rechtliche<br />
Risiken.<br />
Innerhalb der Risikoanalyse und –bewertung werden alle identifizierten Risiken im Rahmen des<br />
Risikomanagementsystems der AMB Generali Gruppe einer adäquaten Betrachtungsweise zugeordnet, die<br />
der unterschiedlichen Qualität der Risiken Rechnung trägt.<br />
Die Zuordnung der Risiken auf vier standardisierte Betrachtungsweisen und nachfolgenden<br />
Managementprozessen folgt drei wesentlichen Kriterien:<br />
1. Wesentlichkeit des Risikos<br />
2. Quantifizierbarkeit des Risikos;<br />
3. Zeithorizont, mit der das sich realisierende Risiko potenziell zur Bestandsgefährdung beitragen kann.<br />
45
Lagebericht<br />
Kriterium Klassifizierung des Risikos<br />
Wesentlichkeit ja ja ja nein<br />
Quantifizierbarkeit ja nein ja/ nein ja/ nein<br />
Zeithorizont < 1 Jahr ja ja nein nein<br />
46<br />
Quantitativ gestützter<br />
Managementprozess<br />
Abb. 3: Zuordnung der Risiken zu Prozessen<br />
Qualitativer<br />
Managementprozess<br />
Strategischer<br />
Controllingprozess<br />
Regulärer<br />
Geschäftsprozess<br />
Ist das identifizierte Risiko quantifizierbar und kann binnen eines Jahres den Fortbestand des Unternehmens<br />
gefährden, so wird es dem quantitativ gestützten Managementprozess zugeordnet. Die notwendige<br />
Risikoquantifizierung erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Konzernrisikomodells und umfasst alle<br />
Kapitalanlage-, Kredit- und segmentspezifischen Risiken. Sonstige Risiken werden im Rahmen des<br />
Konzernrisikomodells pauschal abgebildet, da sie mangels ausreichend quantifizierbarer Beobachtung zurzeit<br />
nicht genügend modellierbar sind.<br />
Die Sonstigen Risiken werden primär einem qualitativen Managementprozess zugeordnet. Hier werden<br />
solche Risiken berücksichtigt, die nicht bzw. nicht angemessen quantifizierbar sind, aber dennoch kurzfristig<br />
binnen eines Jahres den Fortbestands des Unternehmens wesentlich bedrohen könnten. Wichtigstes<br />
Beispiel dieser Gruppe von Risiken sind die IT-Risiken.<br />
Der strategische Controllingprozess informiert das Management über nicht modellierte bzw. nicht<br />
angemessen modellierbare Risiken mit dem Potenzial für eine langfristige, schleichende Bedrohung des<br />
Fortbestands des Unternehmens.<br />
Nicht bestandsgefährdende Risiken umfassen übrige Risiken, die definierte Schwellenwerte unterschreiten<br />
und nicht signifikant zur Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens beitragen. Ihre Steuerung erfolgt in<br />
den Regulären Geschäftsprozessen und ist Bestandteil selbstverständlicher Sorgfalt in der täglichen<br />
Unternehmensführung.<br />
Das vierteljährliche Risikoreporting zu den vorab identifizierten Risiken gewährleistet eine regelmäßige<br />
Kommunikation. Zusätzlich ist ein Ad-Hoc-Berichtswesen etabliert. In den quartärlichen Risikoberichten<br />
stehen die Risiken im Fokus, die den quantitativen und qualitativen Managementprozessen zugeordnet<br />
worden sind und kurzfristig den Fortbestand des Unternehmens bedrohen können. Die Berichterstattung<br />
berücksichtigt zudem neu identifizierte bzw. neu erfasste Risiken.
Lagebericht<br />
Hinsichtlich der Risiken aus dem quantitativen Risikomanagementprozess werden in den Risikoberichten<br />
sowie weiteren Unterlagen detaillierte Aussagen zum erforderlichen Risikokapital getroffen. Die Kapitalbedarfe<br />
für die Risikotreiber werden einzeln ausgewiesen und unter Berücksichtigung von Risikoausgleichseffekten<br />
zum gesamten Kapitalbedarf aggregiert und den Eigenmitteln des Unternehmens gegenübergestellt.<br />
Zusätzlich werden verschiedene Kennziffern zur Adäquanz von verfügbarem zu erforderlichem Risikokapital<br />
ermittelt.<br />
Als Berichtsperioden werden die Ist-Quartalsstichtage sowie der Planungszeitraum abgebildet. Auf der Basis<br />
der unternehmensbezogenen Einzelberichte wird durch eine Konzernaggregation zudem ein Gesamtbericht<br />
(Konzernrisikobericht) erstellt. Berichtsempfänger ist v. a. die Unternehmensführung (Vorstand), betroffene<br />
Fachbereiche sowie die interne Revision. Eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt zudem in den RMC-<br />
Sitzungen (Risk Management Committee). Hier erfolgt der unternehmensübergreifende Austausch zu<br />
risikomanagementrelevanten Sachverhalten. Auch die Dokumentation sowie das Controlling der eingeleiteten<br />
Maßnahmen zur Steuerung der identifizierten Risiken finden im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung<br />
statt. Insgesamt erlaubt das Risikoreporting somit eine systematische und geordnete Weiterleitung<br />
risikorelevanter Informationen an die Entscheidungsträger.<br />
Zusätzlich werden die Rahmenbedingungen für die Risikosteuerung durch Kapitalanlage- und<br />
Zeichnungsrichtlinien, verschiedene Analyseinstrumente und vorhandene Limitsysteme ergänzt. Diese<br />
berücksichtigen neben ökonomischen Sicherheitsnebenbedingungen auch gesetzliche und sonstige<br />
Restriktionen.<br />
Sollte aufgrund einer sich unterjährig verschärfenden Risikosituation eine Abweichung von den<br />
Kapitalanlage-, Zeichnungs- oder anderweitigen Richtlinien erforderlich werden, so können risikomindernde<br />
Maßnahmen durch den Vorstand der Gesellschaft jederzeit beschlossen werden, da das Ad-Hoc-<br />
Instrumentarium ein diesbezügliches Vorgehen unterstützt.<br />
Die Risikoüberwachung obliegt in erster Linie den einzelnen Risikoverantwortlichen. Dies sind die<br />
Verantwortlichen aller betroffenen Fachbereiche, der Risikomanager sowie die Mitglieder des Vorstandes.<br />
Darüber hinaus ist in die Risikoüberwachung auch die Interne Revision eingebunden, die die<br />
Risikoeinschätzungen und Maßnahmeempfehlungen erhält, sowie, wenn notwendig, bewertende<br />
Stellungnahmen zu den dargestellten Sachverhalten abgibt. Als prozessunabhängige Instanz obliegt ihr die<br />
regelmäßige Prüfung des Risikomanagementsystems insbesondere im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit,<br />
wobei die Grundsätze Funktionstrennung und Revisionsfähigkeit durchgängig beachtet werden. Die<br />
Revisionsfähigkeit wird unter den Schwerpunktaspekten Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit durch<br />
47
Lagebericht<br />
• Vier-Augen-Prinzip,<br />
• Routinen des Internen Kontroll-Systems und<br />
• Dokumentation der zu befolgenden Richtlinien<br />
sichergestellt.<br />
Solvabilitätsanforderungen<br />
Die Solvabilität beträgt 148,8 %. Diese Quote ergibt sich ohne Abzug von Beteiligungen an Kreditinstituten,<br />
Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen. Auf Ebene der Solo-Solvabilität besteht keine<br />
Abzugsverpflichtung von Beteiligungen an Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen<br />
sowie Forderungen aus Genussrechten und Nachrangdarlehen gegenüber Kreditinstituten,<br />
Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen, da das Unternehmen in die Berechnung einer<br />
Finanzkonglomeratesolvabilität auf Ebene der AMB Generali einbezogen wird. Es wurden vorhandene<br />
Eigenmittel in Höhe von 1 278,1 Mio. € berücksichtigt. Bewertungsreserven flossen in die Berechnung nicht<br />
ein. Die Kapitalausstattung ist dem Geschäftszweck und der Risikolage angemessen.<br />
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage<br />
Im Rahmen der expliziten Risikobewertung durch das Konzernrisikomodell ist eine adäquate Kapitalisierung<br />
der AachenMünchener Lebensversicherung zum heutigen Zeitpunkt zu verzeichnen.<br />
Auch den operationalen Risiken begegnen wir frühzeitig und sachgerecht. Durch die Einbindung der AMB<br />
Generali Informatik Services GmbH - bei ihr sind die Aufgaben des Konzerns im Bereich IT gebündelt - in das<br />
Risikomanagementsystem der AMB Generali Gruppe verfügen wir über effiziente Instrumente, IT-Risiken<br />
konzernweit zu erkennen.<br />
Die Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen<br />
resultieren, werden fortlaufend überwacht und hinsichtlich bilanzieller Konsequenzen geprüft. Dabei wird<br />
insbesondere die Entwicklung bei der ALLWO Allgemeine Wohnungsvermögens-Aktiengesellschaft (ALLWO),<br />
eine Beteiligung der AachenMünchener Lebensversicherung AG, betrachtet. Die ALLWO sieht sich einer<br />
größeren Anzahl von Klagen auf Rückabwicklung von Wohnungsverkäufen aus den frühen 90´er Jahren<br />
ausgesetzt. Eine abschließende Beurteilung der Prozessrisiken ist erfolgt. Ihr wurde durch Bildung einer<br />
ausreichenden Risikovorsorge bei der ALLWO Rechnung getragen.<br />
Der Bundesgerichtshof hatte am 12. Oktober 2005 entschieden, dass Lebensversicherer Kunden, die ihre<br />
Policen kündigen, auch nach kurzer Laufzeit mindestens etwa die Hälfte der gezahlten Beiträge erstatten<br />
müssen. Die daraus resultierenden Ansprüche werden laufend bearbeitet und reguliert, der<br />
AachenMünchener Lebensversicherung werden allerdings auch weiterhin zusätzliche Kosten entstehen.<br />
48
Lagebericht<br />
Mögliche Aufwendungen, die aus dieser Regelung resultieren, werden allerdings zu mindestens 90 % von<br />
der Versichertengemeinschaft zu tragen sein, d. h. zu Lasten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und<br />
zu höchstens 10 % zu Lasten des Jahresüberschusses gehen.<br />
Gesteuert durch die Verbraucherzentrale Hamburg legten im vergangenen Jahr 20 Versicherungsnehmer der<br />
AachenMünchener Lebensversicherung in gewillkürter Streitgenossenschaft Klage bei dem Landgericht<br />
Aachen ein, da sie mit der seitens des Unternehmens vorgenommenen Bearbeitung ihrer Ansprüche aus<br />
dem o. g. BGH-Urteil nicht einverstanden waren. Die Klage wurde - nachdem das Gericht Zweifel hinsichtlich<br />
der Zulässigkeit geäußert hatte - zunächst wieder zurückgenommen. 15 dieser Versicherungsnehmer haben<br />
zwischenzeitlich ihre Ansprüche an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, welche sodann erneut bei<br />
dem Landgericht Aachen klagte. In dem laufenden Verfahren geht es um Fragen der Verjährung, des<br />
Stornoabzugs und der Rückkaufswertberechnung von grundlegender Bedeutung.<br />
Die Auswirkungen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes werden in eigens hierfür gebildeten<br />
Arbeitsgruppen erhoben und Maßnahmen vorbereitet.<br />
Mit Hilfe gezielter Kapitalanlage- und Zeichnungsrichtlinien, vorhandener Limitsysteme sowie eines<br />
durchgängigen Controllings der Bestände in der AachenMünchener Lebensversicherung wird potenziellen<br />
Risiken in der Kapitalanlage und der Versicherungstechnik frühzeitig Rechnung getragen.<br />
Insgesamt zeichnet sich auch aufgrund dessen gegenwärtig keine Entwicklung ab, die die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der AachenMünchener Lebensversicherung erheblich beeinträchtigen könnte.<br />
Bestandsgefährdende Risiken sind somit derzeit nicht erkennbar.<br />
49
Lagebericht<br />
Ausblick auf das Jahr 2007<br />
Gesamtwirtschaftliche Erwartungen<br />
Das globale Wirtschaftswachstum dürfte sich im Jahr 2007 auf hohem Niveau etwas verlangsamen.<br />
Insbesondere in den USA rechnen wir angesichts nachlassender Auftriebskräfte mit einem für diese<br />
Volkswirtschaft unterdurchschnittlichen Anstieg. Für den Euro-Raum erwarten wir eine Verminderung des<br />
Wachstums auf 1,8 %. In Deutschland dürften die Auswirkungen der Mehrwertsteueranhebung sowie die<br />
Verminderung des Weltwirtschaftswachstums zu einer deutlich geringeren Produktionsausweitung führen.<br />
Insgesamt ist ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 % zu erwarten.<br />
Moderate Entwicklung an den Finanzmärkten<br />
Nach vier sehr guten Aktienjahren ist auch im Jahr 2007 wieder mit positiven Erträgen zu rechnen. Allerdings<br />
dürften diese trotz nach wie vor guter Bewertungsrelationen deutlich schwächer als im Jahr zuvor ausfallen.<br />
Vor dem Hintergrund einer schwächeren Konjunktur dürften sich das Gewinnwachstum sowie das Tempo<br />
bei Fusionen und Übernahmen verlangsamen. Stützend auf die Aktienmärkte dürften das voraussichtliche<br />
Ende der Leitzinserhöhungen im Euro-Raum sowie der Beginn von Leitzinssenkungen in den USA wirken.<br />
Über das Jahr erwarten wir für den Euro-Raum Erträge im einstelligen Prozentbereich, damit aber<br />
voraussichtlich leicht stärker als in den USA.<br />
An den Anleihemärkten erscheinen moderat steigende Renditen wahrscheinlich. So dürften am langen Ende<br />
die Renditen von Staatsanleihen in den USA zum Jahresende bei 4,7 % und im Euro-Raum bei 4,0 % liegen,<br />
wobei wir zwischenzeitlich mit deutlich niedrigeren Ständen rechnen. Für leicht steigende Renditesätze in<br />
beiden Regionen spricht, dass die globalen Leitzinsstraffungen der vergangenen Jahre mehr und mehr<br />
Wirkung an den Rentenmärkten entfalten sollten. Zudem gehen wir zum Ende kommenden Jahres von einer<br />
Stabilisierung der Konjunktur aus. Bei verhaltener Inflationsentwicklung ist mit einem größeren<br />
Renditerückschlag aber nicht zu rechnen. Der Renditeanstieg ist insbesondere im Euro-Raum nach wie vor<br />
als Normalisierung - ausgehend von einem historisch sehr niedrigen Niveau - zu interpretieren.<br />
50
Versicherungswirtschaft mit verringertem Beitragswachstum<br />
Lagebericht<br />
Das Wachstum der deutschen Versicherungswirtschaft wird im Jahr 2007 geringer ausfallen als im Vorjahr.<br />
Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden abgeschwächten wirtschaftlichen Entwicklung und einer eher<br />
zurückhaltenden Verbrauchergrundstimmung ist eine stärkere Nachfrage nach Versicherungsprodukten<br />
kaum vorstellbar. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) prognostiziert<br />
daher eine Beitragssteigerung von rund 1 % im Jahr 2007.<br />
Die Normalisierung der Gesamtentwicklung in <strong>2006</strong> - nach der Einführung des Alterseinkünftegesetzes<br />
2005 - dürfte sich in 2007 weiter fortsetzen. Der steigende Bedarf an eigenverantwortlicher, kapitalgedeckter<br />
Altersvorsorge sowie die insgesamt zunehmende Akzeptanz von Vorsorgeprodukten werden sich positiv auf<br />
das Geschäft auswirken. Dem gegenüber stehen allerdings nach wie vor eine schwache<br />
Einkommensentwicklung und eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Die hieraus resultierende abwartende<br />
Haltung zu Vorsorge-Entscheidungen bei vielen Bürgern kann kurzfristig nicht überwunden werden. Von der<br />
Absenkung des Garantiezinses zum Jahreswechsel gehen voraussichtlich keine negativen Effekte aus.<br />
Im Neugeschäft setzt sich in den kommenden Jahren generell der Trend zu einem höheren Anteil der<br />
Rentenversicherungen fort. Entsprechend wird sich auch das Riester-Geschäft weiter ausweiten. Allerdings<br />
fehlt im Gegensatz zu <strong>2006</strong> der günstige Sondereffekt der neuen Riester-Förderstufe, der allein mit rund<br />
1 Prozentpunkt zum Beitragswachstum des vergangenen Jahres beigetragen hat. Fraglich ist auch, ob die<br />
Nachfrage nach Basisrenten – trotz günstigerer steuerlicher Rahmenbedingungen – steigt.<br />
Insgesamt wird erwartet, dass die Beiträge der Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds<br />
bei deutlich reduzierter Wachstumsdynamik angesichts der dargestellten Bestimmungsfaktoren in 2007 um<br />
rund 2 % wachsen werden.<br />
Die AachenMünchener Lebensversicherung erwartet in 2007 - ohne Berücksichtigung der Riester-<br />
Erhöhungsstufe in <strong>2006</strong> - ein erneutes Wachstum der Beiträge sowie des Neugeschäfts. Darüber hinaus wird<br />
mit einem Anstieg der gebuchten Bruttobeiträge über Branchenniveau gerechnet. Gestützt wird diese<br />
Erwartung durch unsere innovativen Produkte sowie die Marktnähe und Stärke im Vertrieb. Die Absenkung<br />
des Rechnungszinses zum 01. Januar 2007 auf 2,25 % wird einen eher geringeren Einfluss auf das<br />
Neugeschäft haben. Nicht nur unter Sicherheits-, sondern auch unter Renditeaspekten ist die<br />
Lebensversicherung bei längerfristiger Betrachtung – zumal in Verbindung mit ihren Leistungsgarantien –<br />
weiterhin gut positioniert.<br />
51
ANLAGE ZUM LAGEBERICHT
Anlage zum Lagebericht<br />
Anlage zum Lagebericht<br />
In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten<br />
54<br />
SELBST ABGESCHLOSSENES GESCHÄFT<br />
1. Kapitalversicherung (ohne die Vermögensbildungsversicherung und ohne Fondsgebundene<br />
Lebensversicherung) als Einzel und Kollektivversicherung<br />
1.1 Kapitalbildende Versicherung<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit reduzierter Todesfall-Leistung<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit erhöhter Todesfall-Leistung<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen<br />
Versicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt<br />
Versicherung zweier Leben auf den Todes- und Erlebensfall<br />
Versicherung zweier Leben auf den Todes- und Erlebensfall mit Recht auf vorgezogene<br />
Teilauszahlungen<br />
Sterbegeldversicherung (lebenslange Todesfallversicherung)<br />
1.2 Risikoversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung<br />
Risikoversicherung mit Umtauschrecht auf ein oder zwei Leben<br />
Risikoversicherung mit jährlich gleichmäßig fallender Todesfallsumme auf ein oder zwei Leben<br />
Risikoversicherung mit fallender Todesfallsumme auf ein oder zwei Leben<br />
2. Fondsgebundene Lebensversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit reduzierter Todesfall-Leistung<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit erhöhter Todesfall-Leistung<br />
Versicherung zweier Leben auf den Todes- und Erlebensfall<br />
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen bzw.<br />
Teilrenten in garantierter Höhe<br />
Aufgeschobene Rente mit garantierter Todesfall-Leistung<br />
Aufgeschobene Rente ohne Todesfall-Leistung<br />
Aufgeschobene Rente mit Recht auf vorgezogene Teilrenten, mit garantierter Mindestlaufzeit und<br />
Kapitalleistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung<br />
3. Renten- und Pensionsversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung<br />
Sofort beginnende Leibrente auf ein oder zwei Leben<br />
Sofort beginnende Leibrente mit Kapitalleistung bei Tod und Recht auf Kapitalabfindung<br />
Aufgeschobene Rente mit und ohne Kapitalleistung bei Tod<br />
Aufgeschobene Rente auf zwei Leben mit Beitragsfreistellung bei Tod einer der beiden versicherten<br />
Personen vor Rentenbeginn und Kapitalleistung bei Tod beider versicherten Personen
Anlage zum Lagebericht<br />
Aufgeschobene Rente mit Hinterbliebenenversorgung<br />
Aufgeschobene Rente mit Recht auf vorgezogene Teilrenten zu festgelegten Terminen, mit<br />
garantierter Mindestlaufzeit und Kapitalleistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung<br />
4. Aufgeschobene Renten nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes als Einzel- und<br />
Kollektivversicherung<br />
5. Risikoversicherung als Kollektivversicherung<br />
Risikoversicherung mit monatlich fallender Todesfallsumme (Restschuldversicherung)<br />
Bauspar-Risikoversicherung<br />
6. Rentenversicherung als Kollektivversicherung<br />
Sofort beginnende abgekürzte und lebenslange Leibrente mit und ohne Hinterbliebenenversorgung<br />
Sofort beginnende abgekürzte Invaliditätsrente, auch in Verbindung mit einer aufgeschobenen,<br />
lebenslangen Leibrente, mit und ohne Hinterbliebenenversorgung<br />
7. Berufsunfähigkeits- oder Kinderinvaliditäts-Versicherung als Einzelversicherung<br />
7.1 Berufsunfähigkeits-Versicherung<br />
7.2 Berufsunfähigkeits-Versicherung mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürzter Versicherungsund<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
7.3 Kinderinvaliditäts-Versicherung<br />
8. Pflegerentenversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung<br />
8.1 Lebenslange Pflegerentenversicherung<br />
8.2 Lebenslange Pflegerentenversicherung für den Fall sehr schwerer Pflegebedürftigkeit<br />
9. Zusatzversicherung<br />
9.1 Unfall-Zusatzversicherung<br />
9.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
9.3 Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung<br />
9.4 Pflegerenten-Zusatzversicherung<br />
9.5 Todesfall-Zusatzversicherung<br />
9.6 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
Zu fast allen Kapitalversicherungen sowie den Berufsunfähigkeits- und Kinderinvaliditäts-Versicherungen,<br />
zu den Fondsgebundenen Lebensversicherungen und zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen<br />
kann die automatische Summen- bzw. Rentenanpassung nach dem Dynamik-Plan vereinbart werden.<br />
55
Anlage zum Lagebericht<br />
56<br />
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr <strong>2006</strong><br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Gesamtes selbst abgeschlossenes<br />
Versicherungsgeschäft<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
Einmalbeitrag<br />
in Tsd. €<br />
Versicherungssumme<br />
bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente<br />
in Tsd. €<br />
Einzelversicherungen<br />
Kapitalversicherungen<br />
(einschl. Vermögensbildungsversicherungen)<br />
ohne Risikoversicherungen<br />
und sonstige<br />
Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
I. Bestand am Anfang des<br />
Geschäftsjahres 5 237 926 3 426 320 119 282 731 1 657 217 1 040 562<br />
II. Zugang während des<br />
Geschäftsjahres<br />
1. Neuzugang<br />
a) eingelöste<br />
Versicherungsscheine 512 615 338 106 135 515 12 172 238 23 152 9 136<br />
b) Erhöhungen der<br />
Versicherungssummen - 160 427 37 949 3 859 880 - 27 190<br />
2. Erhöhungen der<br />
Versicherungssummen<br />
durch Überschussanteile - - 152 255 - -<br />
3. Übriger Zugang 3 437 2 167 542 64 209 492 360<br />
4. Gesamter Zugang<br />
III. Abgang während des<br />
Geschäftsjahres<br />
1. Tod, Heirat,<br />
516 052 500 700 174 006 16 248 582 23 644 36 686<br />
Berufsunfähigkeit<br />
2. Ablauf der Versicherung/<br />
23 173 6 385 184 353 18 055 2 545<br />
Beitragszahlung<br />
3. Rückkauf u. Umwandlung in<br />
81 861 71 026 1 880 344 38 974 28 990<br />
beitragsfreie Versicherungen 234 441 225 092 6 202 156 56 426 50 454<br />
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang<br />
5. Übriger Abgang<br />
35 671 27 949 2 121 860 1 083 1 604<br />
4 432 4 494 131 172 382 389<br />
6. Gesamter Abgang<br />
IV. Bestand am Ende des<br />
379 578 334 946 10 519 884 114 920 83 981<br />
Geschäftsjahres 5 374 400 3 592 073 125 011 429 1 565 941 993 267<br />
Die Beitragssumme des Neuzugangs beläuft sich auf 13 015 673 Tsd. €.
Risikoversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
Einzelversicherungen<br />
Rentenversicherungen<br />
(einschl. Berufsunfähigkeitsversicherungen)<br />
ohne<br />
sonstige<br />
Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
Sonstige<br />
Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
Anlage zum Lagebericht<br />
Kollektivversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Lfd. Beitrag<br />
für<br />
ein Jahr<br />
in Tsd. €<br />
247 756 88 465 963 363 531 371 2 183 864 1 730 238 185 726 35 682<br />
24 846 14 228 249 051 130 829 199 859 180 312 15 707 3 600<br />
- 944 - 71 465 - 60 651 - 177<br />
- - - - - - - -<br />
1 521 200 356 355 981 1 208 87 45<br />
26 367 15 372 249 407 202 650 200 840 242 171 15 794 3 821<br />
420 145 1 227 1 061 2 693 2 587 778 47<br />
5 277 1 603 2 314 7 912 13 342 31 177 21 954 1 344<br />
16 627 6 077 32 427 32 971 127 110 133 415 1 851 2 175<br />
1 295 673 19 943 13 262 13 350 12 410 - 1<br />
1 150 699 1 150 836 1 664 2 454 86 116<br />
24 769 9 197 57 061 56 042 158 159 182 043 24 669 3 683<br />
249 354 94 640 1 155 709 677 980 2 226 545 1 790 366 176 851 35 820<br />
57
Anlage zum Lagebericht<br />
1.<br />
58<br />
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)<br />
Gesamtes selbst<br />
abgeschlossenes<br />
Versicherungsgeschäft<br />
Anzahl der<br />
Versicherungen <br />
Versicherungssumme<br />
bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente in<br />
Tsd. €<br />
Kapitalversicherungen<br />
(einschl. Vermögensbildungsversicherungen)<br />
ohne Risikoversicherungen<br />
und sonstige<br />
Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Einzelversicherungen<br />
Versicherungssumme<br />
in Tsd. €<br />
Risikoversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen <br />
Versicherungssumme<br />
in Tsd. €<br />
Bestand am Anfang<br />
des Geschäftsjahres 5 237 926 119 282 731 1 657 217 33 410 947 247 756 8 887 395<br />
davon beitragsfrei 836 585 4 930 263 508 966 2 448 643 8 230 62 252<br />
Bestand am Ende<br />
2.<br />
des Geschäftsjahres 5 374 400 125 011 429 1 565 941 31 301 831 249 354 9 606 249<br />
davon beitragsfrei 871 613 5 446 268 486 001 2 510 868 9 608 73 021<br />
1.<br />
2.<br />
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen<br />
Zusatzversicherungen<br />
insgesamt<br />
Anzahl der<br />
Versicherungen <br />
Versicherungssumme<br />
bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente in<br />
Tsd. €<br />
Unfall-Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits- oder<br />
Invaliditäts-<br />
Zusatzversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen <br />
Versicherungssumme<br />
in Tsd. €<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
12fache<br />
Jahresrente<br />
in Tsd. €<br />
Bestand am Anfang<br />
des Geschäftsjahres 1 413 796 57 070 086 230 814 1 732 421 1 152 665 54 874 017<br />
Bestand am Ende<br />
des Geschäftsjahres 1 428 111 60 773 600 209 373 1 570 739 1 159 472 58 276 080<br />
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen<br />
Versicherungssumme am Anfang des<br />
1.<br />
Geschäftsjahres:<br />
Versicherungssumme am Ende des<br />
2.<br />
Geschäftsjahres:
Rentenversicherungen<br />
(einschl. Berufsunfähigkeitsversicherungen)<br />
ohne<br />
sonstige Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Einzelversicherungen<br />
12fache<br />
Jahresrente<br />
in Tsd. €<br />
Sonstige Lebensversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Versicherungs-<br />
summe<br />
in Tsd. €<br />
Anlage zum Lagebericht<br />
Kollektivversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Versicherungs-<br />
summe bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente in<br />
Tsd. €<br />
963 363 35 182 882 2 183 864 39 535 932 185 726 2 265 575<br />
90 022 715 095 186 383 1 259 785 42 984 444 488<br />
1 155 709 40 626 607 2 226 545 41 217 084 176 851 2 259 659<br />
117 242 849 537 217 758 1 560 784 41 004 452 058<br />
Risiko- und Zeitrenten-<br />
Zusatzversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Versicherungssumme<br />
bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente in<br />
Tsd. €<br />
Sonstige Zusatzversicherungen<br />
Anzahl<br />
der<br />
Versicherungen<br />
Versicherungssumme<br />
bzw.<br />
12fache<br />
Jahresrente in<br />
Tsd. €<br />
23 268 384 047 7 049 79 601<br />
52 659 829 207 6 607 97 575<br />
-<br />
-<br />
Tsd. €<br />
Tsd. €<br />
59
JAHRESABSCHLUSS <strong>2006</strong>
Jahresbilanz zum 31. Dezember <strong>2006</strong><br />
31.12.<strong>2006</strong> 31.12.2005<br />
Aktiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
A. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
B. Kapitalanlagen<br />
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte<br />
und Bauten einschließlich der Bauten auf<br />
70 46 782<br />
fremden Grundstücken<br />
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen<br />
und Beteiligungen<br />
416 348 332 064<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 307 369 261 480<br />
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 44 403<br />
3. Beteiligungen<br />
4. Ausleihungen an Unternehmen,<br />
75 193 32 717<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 669 1 669<br />
384 231 340 269<br />
III. Sonstige Kapitalanlagen<br />
1. Aktien, Investmentanteile und andere<br />
nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />
2. Inhaberschuldverschreibungen und<br />
1 717 547 1 726 034<br />
andere festverzinsliche Wertpapiere<br />
3. Hypotheken-, Grundschuld- und<br />
4 375 320 5 702 576<br />
Rentenschuldforderungen<br />
4. Sonstige Ausleihungen<br />
1 003 636 1 226 706<br />
a) Namensschuldverschreibungen<br />
b) Schuldscheinforderungen und<br />
2 309 142 1 741 364<br />
Darlehen<br />
c) Darlehen und Vorauszahlungen<br />
6 188 157 5 071 927<br />
auf Versicherungsscheine 259 345 251 646<br />
d) übrige Ausleihungen 288 485 280 539<br />
9 045 130 7 345 476<br />
5. Einlagen bei Kreditinstituten 400 000 0<br />
6. Andere Kapitalanlagen 12 412 12 412<br />
16 554 045 16 013 203<br />
17 354 623 16 685 536<br />
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von<br />
Inhabern von Lebensversicherungspolicen 6 403 651 5 181 061<br />
Zwischensumme 23 758 345 21 913 378<br />
62
31.12.<strong>2006</strong> 31.12.2005<br />
Aktiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
Übertrag 23 758 345 21 913 378<br />
D. Forderungen<br />
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen<br />
Versicherungsgeschäft an:<br />
1. Versicherungsnehmer<br />
a) fällige Ansprüche<br />
davon: an verbundene Unternehmen<br />
140 Tsd. € (Vj. 136 Tsd. €)<br />
66 340 61 687<br />
b) noch nicht fällige Ansprüche 293 020 325 643<br />
359 360 387 330<br />
2. Versicherungsvermittler<br />
davon: an verbundene Unternehmen<br />
34 858 9 554<br />
996 Tsd. € (Vj. 598 Tsd. €)<br />
II. Abrechnungsforderungen aus dem<br />
394 218 396 884<br />
Rückversicherungsgeschäft<br />
davon: an verbundene Unternehmen<br />
27 680 Tsd. € (Vj. 42 132 Tsd. €)<br />
27 680 42 132<br />
III. Sonstige Forderungen<br />
davon: an verbundene Unternehmen<br />
11 417 Tsd. € (Vj. 6 127 Tsd. €)<br />
39 890 70 467<br />
461 788 509 482<br />
E. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
I. Sachanlagen und Vorräte<br />
II. Laufende Guthaben bei Kredit-<br />
16 459 19 322<br />
instituten, Schecks und Kassenbestand 659 012 531 254<br />
III Andere Vermögensgegenstände 31 037 29 335<br />
706 509 579 910<br />
F. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 322 011 330 442<br />
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 28 359 54 315<br />
350 370 384 757<br />
Summe Aktiva 25 277 011 23 387 528<br />
Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den<br />
gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.<br />
Aachen, 26. Januar 2007 Der Treuhänder<br />
Kauhsen<br />
63
31.12.<strong>2006</strong> 31.12.2005<br />
Passiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital 71 270 71 270<br />
II. Kapitalrücklage<br />
III. Gewinnrücklagen<br />
4 090 4 090<br />
1. Gesetzliche Rücklage 4 090 4 090<br />
2. Andere Gewinnrücklagen 186 353 146 353<br />
190 443 150 443<br />
IV. Bilanzgewinn 0<br />
265 803 225 803<br />
B. Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
C. Versicherungstechnische Rückstellungen<br />
I. Beitragsüberträge<br />
0 0<br />
1. Bruttobetrag<br />
2. davon ab:<br />
Anteil für das in Rückdeckung<br />
127 421 129 878<br />
gegebene Versicherungsgeschäft - 108 263 - 113 392<br />
19 158 16 486<br />
II. Deckungsrückstellung<br />
1. Bruttobetrag<br />
2. davon ab:<br />
Anteil für das in Rückdeckung<br />
15 966 527 15 376 207<br />
gegebene Versicherungsgeschäft - 2 353 473 - 2 305 136<br />
13 613 053 13 071 071<br />
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
Versicherungsfälle<br />
1. Bruttobetrag<br />
2. davon ab:<br />
Anteil für das in Rückdeckung<br />
340 602 341 953<br />
gegebene Versicherungsgeschäft - 166 - 175<br />
340 436 341 778<br />
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und<br />
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung<br />
1. Bruttobetrag 1 266 824 1 126 905<br />
1 266 824 1 126 905<br />
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 0 0<br />
15 239 471 14 556 240<br />
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich<br />
der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko<br />
von den Versicherungsnehmern getragen wird<br />
I. Deckungsrückstellung<br />
1. Bruttobetrag<br />
2. davon ab:<br />
Anteil für das in Rückdeckung<br />
6 209 502 5 043 045<br />
gegebene Versicherungsgeschäft - 243 510 - 217 820<br />
5 965 992 4 825 225<br />
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen<br />
1. Bruttobetrag 194 149 138 016<br />
194 149 138 016<br />
6 160 141 4 963 240<br />
Zwischensumme 21 665 415 19 745 283<br />
64
31.12.<strong>2006</strong> 31.12.2005<br />
Passiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
Übertrag 21 665 415 19 745 283<br />
E. Andere Rückstellungen<br />
I. Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen 70 469 69 162<br />
II. Steuerrückstellungen 106 286 70 544<br />
III. Sonstige Rückstellungen 72 487 59 397<br />
249 241 199 103<br />
F. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung<br />
gegebenen Versicherungsgeschäft<br />
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
2 652 933 Tsd. € (Vj. 2 580 485 Tsd. €)<br />
G. Andere Verbindlichkeiten<br />
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst<br />
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft<br />
gegenüber<br />
2 705 247 2 636 349<br />
1. Versicherungsnehmern<br />
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
21 Tsd. € (Vj. 98 Tsd. €)<br />
544 605 646 485<br />
2. Versicherungsvermittlern<br />
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
3 882 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)<br />
davon: gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht: 0 Tsd. € (Vj. 1 Tsd. €)<br />
27 329 20 276<br />
571 934 666 760<br />
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus<br />
dem Rückversicherungsgeschäft<br />
davon: an verbundene Unternehmen<br />
735 Tsd. € (Vj.728 Tsd. €)<br />
1 312 1 273<br />
III Sonstige Verbindlichkeiten<br />
davon:<br />
gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
5 426 Tsd. € (Vj. 67 448 Tsd. €)<br />
2 795 Tsd. € aus Steuern (Vj. 1 662 Tsd. €)<br />
im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />
2 Tsd. € (Vj. 1 777 Tsd. €)<br />
53 277 122 036<br />
626 523 790 069<br />
H. Rechnungsabgrenzungsposten 30 585 16 724<br />
Summe Passiva<br />
Rundungsdifferenzen aus rechentechnischen Gründen möglich<br />
25 277 011 23 387 528<br />
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C. II. und D. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter<br />
Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Abs.1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist;<br />
für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum<br />
VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 05.10.<strong>2006</strong> genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.<br />
Aachen, 26. Januar 2007 Der Verantwortliche Aktuar<br />
Booms<br />
65
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember <strong>2006</strong><br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
I. Versicherungstechnische Rechnung<br />
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung<br />
a) Gebuchte Bruttobeiträge 3 691 758 3 468 162<br />
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge - 270 738 - 282 846<br />
3 421 020 3 185 315<br />
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge<br />
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den<br />
2 456 3 593<br />
Bruttobeitragsüberträgen - 5 129 - 5 566<br />
- 2 673 - 1 973<br />
3 418 347 3 183 342<br />
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung<br />
für Beitragsrückerstattung<br />
3. Erträge aus Kapitalanlagen<br />
136 602 137 739<br />
a) Erträge aus Beteiligungen<br />
davon: aus verbundenen Unternehmen 7 281 Tsd. €<br />
(Vj. 6 618 Tsd. €)<br />
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen<br />
davon: aus verbundenen Unternehmen 8 104 Tsd. €<br />
(Vj. 10 018 Tsd. €)<br />
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen<br />
Rechten und Bauten einschließlich der Bauten<br />
8 869 8 863<br />
auf fremden Grundstücken 21 206 20 756<br />
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 946 242 821 871<br />
967 449 842 627<br />
c) Erträge aus Zuschreibungen 37 327 157 741<br />
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 139 122 227 297<br />
1 152 767 1 236 528<br />
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 666 723 784 093<br />
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 11 239 9 757<br />
Zwischensumme 5 385 678 5 351 457<br />
67
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
Übertrag 5 385 678 5 351 457<br />
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung<br />
a) Zahlungen für Versicherungsfälle<br />
aa) Bruttobetrag 2 142 131 1 983 585<br />
bb) Anteil der Rückversicherer - 246 407 - 243 258<br />
1 895 723 1 740 327<br />
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht<br />
abgewickelte Versicherungsfälle<br />
aa) Bruttobetrag - 1 351 25 254<br />
bb) Anteil der Rückversicherer 8 579<br />
- 1 342 25 833<br />
1 894 381 1 766 160<br />
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen<br />
Netto-Rückstellungen<br />
a) Deckungsrückstellung<br />
aa) Bruttobetrag 1 756 777 1 798 198<br />
bb) Anteil der Rückversicherer - 74 027 - 85 286<br />
1 682 750 1 712 912<br />
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen 56 133 54 806<br />
1 738 883 1 767 718<br />
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige<br />
Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung<br />
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung<br />
387 453 328 505<br />
a) Abschlussaufwendungen 588 455 559 788<br />
b) Verwaltungsaufwendungen 112 161 104 605<br />
700 616 664 393<br />
c) davon ab:<br />
erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus<br />
dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft - 27 603 - 26 111<br />
673 013 638 282<br />
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen<br />
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,<br />
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für<br />
die Kapitalanlagen 75 625 138 984<br />
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen<br />
davon außerplanmäßige Abschreibungen<br />
gemäß § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB:<br />
160 342 Tsd. € (Vj. 74 723 Tsd. €)<br />
172 639 87 578<br />
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 37 939 205 242<br />
286 203 431 805<br />
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen<br />
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für<br />
29 548 20 730<br />
eigene Rechnung 213 220 268 950<br />
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 162 978 129 309<br />
68
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 162 978 129 309<br />
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung<br />
1. Sonstige Erträge 88 120 116 562<br />
2. Sonstige Aufwendungen 134 056 147 267<br />
- 45 936 - 30 705<br />
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 117 042 98 604<br />
4. Außerordentliche Erträge 44 254<br />
5. Außerordentliche Aufwendungen 54 385<br />
6. Außerordentliches Ergebnis - 10 130<br />
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 66 324 53 385<br />
8. Sonstige Steuern<br />
davon Konzernumlage: 40 Tsd. € (Vj. 45 Tsd. €)<br />
587 1 219<br />
66 911 54 604<br />
9. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungsoder<br />
eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 0 24 000<br />
10. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
11. Einstellung in Gewinnrücklagen<br />
40 000 20 000<br />
a) in andere Gewinnrücklagen 40 000 20 000<br />
40 000 20 000<br />
12. Bilanzgewinn<br />
Rundungsdifferenzen aus rechentechnischen Gründen möglich<br />
0 0<br />
69
ANHANG
Anhang zum Jahresabschluss <strong>2006</strong><br />
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden<br />
Anhang<br />
BILANZWERTERMITTLUNG AKTIVA<br />
Bei den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um EDV-Software bzw.<br />
entsprechende Lizenzgebühren, die mit den Anschaffungskosten abzüglich zeitanteiliger Abschreibungen<br />
bewertet werden.<br />
Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich<br />
höchstzulässigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen nur bei einer<br />
dauerhaften Wertminderung. Grundstücke und Bauten, die zum alsbaldigen Verkauf vorgesehen sind, wurden<br />
nach ihren voraussichtlich zu erzielenden Veräußerungserlösen bewertet.<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls<br />
vermindert um notwendige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB, bewertet.<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,<br />
sind zum Nennwert bewertet.<br />
Aktien und Investmentanteile sowie Inhaberschuldverschreibungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu<br />
dienen bestimmt sind, wurden dem Anlagevermögen zugeordnet. Gemäß § 341 b Abs. 2 S. 1 HGB i.V.m.<br />
§ 253 Abs. 2 HGB erfolgte die Bewertung nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften. Zur<br />
Feststellung, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der betreffenden Vermögensgegenstände<br />
vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB vorzunehmen ist, wurden<br />
die Zeitwerte der letzten sechs Monate herangezogen. Eine voraussichtlich andauernde Wertminderung<br />
wurde angenommen, wenn der Zeitwert der einzelnen Wertpapiergattungen in diesem Zeitraum durchgehend<br />
weniger als 80 % des durchschnittlichen Buchwertes zum Bewertungsstichtag betrug. Sofern eine<br />
außerplanmäßige Abschreibung erforderlich war, wurde auf den jeweils höheren Wert aus Ertrags- bzw.<br />
Zeitwert abgeschrieben.<br />
Darüber hinaus wurde für ausgewählte Aktienpositionen des Anlagevermögens, für die bei stringenter<br />
Anwendung des Aufgreifkriteriums keine Abschreibungen notwendig gewesen wären, anhand interner<br />
Analysen die Dauerhaftigkeit der Wertminderung über einen 2-Jahres-Zeitraum gesondert überprüft.<br />
Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach interner Analyse nur dann<br />
vorgenommen, wenn von einer Dauerhaftigkeit der Wertaufholung auszugehen war.<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Börsenkurswerten zum<br />
Bewertungsstichtag bilanziert, sofern diese niedriger sind. In den Vorjahren vorgenommene Abschreibungen<br />
73
Anhang<br />
nach dem strengen Niederstwertprinzip sind durch das Wertaufholungsgebot gemäß § 280 Nr. 1 HGB im<br />
Geschäftsjahr bis maximal zu den Anschaffungskosten zugeschrieben worden.<br />
Hypotheken- und Grundschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden grundsätzlich<br />
zum Nennwert abzüglich geleisteter Tilgungsbeträge angesetzt. Das Disagio aus der Ausleihung von<br />
Hypotheken und Darlehen wurde kapitalanteilig auf die Laufzeit der jeweiligen Ausleihungen verteilt.<br />
Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die anderen Kapitalanlagen wurden zu den<br />
Anschaffungskosten bilanziert. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von<br />
Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert bilanziert.<br />
Alle Forderungen sind mit dem Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen<br />
vorgenommen.<br />
Zu den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer<br />
wurden Pauschalwertberichtigungen wegen des Zahlungsausfallrisikos vorgenommen, die aktivisch bei den<br />
entsprechenden Forderungen in Abzug kamen. Die Berechnungsverfahren sind gegenüber der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegt.<br />
Die Forderungen an Versicherungsvermittler aus Abschlusstätigkeiten sind unter Berücksichtigung der Bonität<br />
bewertet. Darüber hinaus wurde hinsichtlich rückzubelastender Abschlussprovisionen eine Pauschalwertberichtigung<br />
auf der Basis der Erfahrungen der Vergangenheit gebildet, die aktivisch abgesetzt wurde.<br />
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu den Anschaffungskosten, vermindert um<br />
steuerlich zulässige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll<br />
abgeschrieben.<br />
Die Vorräte werden unter Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahrens ausgehend von den Anschaffungsund<br />
Herstellungskosten bewertet. In Einzelfällen wurden Abschreibungen vorgenommen.<br />
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt.<br />
Die unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Zinsen sind mit den Nominalbeträgen bewertet.<br />
BILANZWERTERMITTLUNG PASSIVA<br />
Die Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen einzeln<br />
unter Berücksichtigung der genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wird der Teil der im<br />
Geschäftsjahr fälligen Beiträge, der den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt.<br />
Die nicht übertragungsfähigen Ratenzuschläge und Kostenanteile bleiben gemäß Schreiben des<br />
Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 unberücksichtigt.<br />
Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen<br />
Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen prospektiv ermittelt und beinhaltet auch die<br />
Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre und beitragsfreie Versicherungen. Für den Altbestand<br />
74
Anhang<br />
im Sinne des § 11 c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG<br />
sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig<br />
festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie der<br />
aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet. Die Deckungsrückstellung für bereits<br />
zugeteilte Summen- bzw. Rentenerhöhungen und Erlebensfallboni wurde wie für beitragsfreie Versicherungen<br />
ermittelt. Die Verwaltungskosten für die beitragspflichtige Zeit wurden implizit berücksichtigt. Die<br />
Deckungsrückstellung beinhaltet eine zusätzliche Rückstellung für Rentenversicherungen gemäß der von der<br />
Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Interpolation der Deckungsrückstellungen basierend auf<br />
den Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 zur Anpassung an die aktualisierten<br />
Rechnungsgrundlagen. Bei der Ermittlung der zusätzlichen Rückstellung wurden dabei für die in der<br />
Aufschubzeit befindlichen Rentenversicherungen unternehmensindividuelle Storno- und<br />
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen gemäß den<br />
Vorschlägen der DAV angesetzt. Die zusätzliche Rückstellung wurde dadurch ausschließlich für den zukünftig<br />
in Rentenbezug gehenden Teil des Bestandes gebildet. Für Fondsgebundene Rentenversicherungen enthält<br />
die Deckungsrückstellung eine zusätzliche Rückstellung zur Anpassung an die aktualisierten<br />
Rechnungsgrundlagen, die nach den gleichen Grundsätzen wie für Rentenversicherungen ermittelt wurde. Sie<br />
entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert der zusätzlichen Anlagebeiträge, die benötigt werden,<br />
wenn bei Beginn der Rentenzahlungen die Deckungsrückstellungen mit den aktualisierten Rechnungsgrundlagen<br />
ermittelt werden. In dem Umfang, wie im weiteren Verlauf der Versicherungsverträge die<br />
eingehenden Beiträge vertragsgemäß in Anteileinheiten angelegt werden, wird die zusätzliche Rückstellung<br />
zum Ankauf zusätzlicher Anteileinheiten verwendet und dementsprechend die zusätzliche Deckungsrückstellung<br />
sukzessive in den Passivposten D. I. 1. überführt. Für die Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherungen und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen enthält die Deckungsrückstellung<br />
eine zusätzliche Rückstellung gemäß VerBAV 1998, S. 295 f. zur Berücksichtigung aktualisierter<br />
Rechnungsgrundlagen.<br />
Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlusskosten wurden für Versicherungen des Altbestands<br />
in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der<br />
uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung als Forderungen an Versicherungsnehmer aktiviert (Aktiva<br />
D. I. 1b). Für den Neubestand wurden die Forderungen an Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger<br />
Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in<br />
Höhe des Zillmersatzes nicht übersteigen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt sind. Bei<br />
den aufgeschobenen Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes werden die<br />
Abschlusskosten bis zur Höhe von in der Regel und höchstens 40 ‰ der Beitragssumme auf die ersten<br />
10 Jahre der Aufschubzeit verteilt. Forderungen an Versicherungsnehmer für noch nicht fällige Ansprüche<br />
werden für diese Versicherungen nicht gebildet. Aufgrund des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurde die<br />
Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultieren,<br />
auf die sich das BGH-Urteil erstreckt. Außerdem wurde sichergestellt, dass bei Verträgen, die in dem<br />
75
Anhang<br />
relevanten Zeitraum abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden Mindestrückkaufswerte durch die<br />
vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden. Aufgrund des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurden<br />
noch nicht fällige Ansprüche, soweit sie aus Verträgen resultieren, auf die sich das BGH-Urteil erstreckt,<br />
einzelwertberichtigt. Dies betrifft kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen, sofern die<br />
Aktivierbarkeit aufgrund der möglichen Unwirksamkeit der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Klausel<br />
in den AVB nicht mehr gegeben sein könnte.<br />
Die verwendeten Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung und deren prozentuale<br />
Anteile ergeben sich aus der folgenden Übersicht:<br />
Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung<br />
76<br />
Tarifbezeichnung Rechnungszins Ausscheideordnung<br />
Zillmersatz<br />
‰ a)<br />
Bezugsgröße<br />
Anteil an der<br />
Deckungs-<br />
Rückstellung<br />
Passiva C.II.1.<br />
Einzelkapitalversicherung 2,75 DAV 94T 40 Beitragssumme 0,23 %<br />
3,25 DAV 94T 40 Beitragssumme 1,37 %<br />
4,00 DAV 94T 40 Beitragssumme 13,10 %<br />
3,50 1986 M/F 35 Versicherungssumme 31,80 %<br />
3,00 1960/62 M 35 Versicherungssumme 20,52 %<br />
3,00 1924/26 M 35 Versicherungssumme 1,70 %<br />
Vermögensbildungsvers. 3,50 1986 M/F 35 Versicherungssumme 059 %<br />
3,00 1960/62 M 35 Versicherungssumme 0,94 %<br />
Risikoversicherung 3,25 DAV 94T 40 Beitragssumme 0,05 %<br />
4,00 DAV 94T 40 Beitragssumme 0,07 %<br />
3,50 1986 M/F 35 c) Versicherungssumme 0,10 %<br />
Rentenversicherung einschl. 2,75 DAV 94R 40 Beitragssumme 0,63 %<br />
Selbständige 2,75 DAV 2004 R 40 Beitragssumme 0,87 %<br />
BU-Versicherung 3,25 DAV 97 I u. DAV 94T a) 40 Beitragssumme 0,90 %<br />
2,75 DAV 97 I u. DAV 94T a) 40 Beitragssumme 0,05 %<br />
3,25 DAV 94R 40 Beitragssumme 4,25 %<br />
3,25 DAV 2004 R-B 0 g) 0,22 %<br />
4,00 DAV 94R 40 Beitragssumme 5,99 %<br />
4,00 DAV 2004 R-B 0 g) 0,17 %<br />
3,50 1986 M/F mit BU 1935 0 0,08 %<br />
3,00 1949/51 M 25 d) Versicherungssumme 0,54 %
Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung<br />
Tarifbezeichnung Rechnungszins Ausscheideordnung<br />
Zillmersatz<br />
‰ a)<br />
Bezugsgröße<br />
Anhang<br />
Anteil an der<br />
Deckungs-<br />
Rückstellung<br />
Passiva C.II.1.<br />
Fondsgebundene Kapital- 2,75 % DAV 94 T 40 Beitragssumme 0,07 %<br />
und Rentenversicherung 2,75 % DAV 94 R 40 Beitragssumme 0,08 %<br />
2,75 % DAV 2004 R 40 Beitragssumme 0,06 %<br />
3,25 % DAV 94 T 40 Beitragssumme 1,42 %<br />
3,25 % DAV 94 R 35 / 40 Beitragssumme 1,65 %<br />
3,25 % DAV 2004 R-B 0 g) 0,15 %<br />
4,00 % DAV 94 T 35 / 40 Beitragssumme 4,25 %<br />
4,00 % DAV 94 R 35 / 40 Beitragssumme 0,25 %<br />
4,00 % DAV 2004 R-B 0 g) 0,13 %<br />
Kollektivversicherung 2,75 % DAV 94 T 20 Beitragssumme 0,06 %<br />
3,25 % DAV 94 T 20 Beitragssumme 0,24 %<br />
3,25 % DAV 94 R 20 Beitragssumme 0,13 %<br />
4,00 % DAV 94 T 20 Beitragssumme 0,51 %<br />
4,00 % DAV 94 R 20 Beitragssumme 0,06 %<br />
4,00 % PSV 1996 R 0 0,26 %<br />
3,50 % 1986 M/F 20 e) Versicherungssumme 0,90 %<br />
3,00 % 1960/62 M 20 Versicherungssumme 0,25 %<br />
3,00 % 1949/51 M 0 f) Versicherungssumme 0,21 %<br />
3,25 % PSV 2000 R 0 0,43 %<br />
2,75 % PSV 2000 R 0 0,41 %<br />
BU-Zusatzversicherung 2,75 % DAV 97 I u. DAV 94T b) 40 Beitragssumme 0,08 %<br />
3,25 % DAV 97 I u. DAV 94T b) 40 Beitragssumme 1,63 %<br />
und EUZS 4,00 % DAV 97 I u. DAV 94T b) 40 Beitragssumme 0,05 %<br />
4,00 % VT90 M/F u. DAV 94T 40 Beitragssumme 1,19 %<br />
3,50 % VT90 M/F u. DAV 94T 0 0,08 %<br />
3,50 % 1986 M/F u. USA 35/39 0 0,85 %<br />
3,00 % 1960/62M u. USA 35/39 0 0,24 %<br />
Übrige<br />
a) In geringem Umfang auch Tarife mit niedrigerem Zillmersatz f) teilweise (aber gering) auch 14<br />
0,18 %<br />
b) unternehmenseigene Invalidisierungstafel in Anlehnung an DAV 97 I<br />
c) Reduzierungen in Abhängigkeit der Versicherungsdauer<br />
d) teilweise (aber gering) auch 27,5 oder 30<br />
e) bei Risikoversicherungen (aber gering) auch 35 ‰, reduziert wie b)<br />
g) ausschließlich Nachreservierung<br />
77
Anhang<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe)<br />
wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der<br />
Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis<br />
zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine<br />
pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Wegen des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurden für<br />
bereits vorzeitig abgegangene Versicherungen die erhöhten Rückkaufsleistungen zurückgestellt, soweit sie<br />
aus Verträgen resultieren, auf die sich das BGH-Urteil erstreckt. Die erwarteten Nachzahlungen für Abgänge<br />
vor der Verkündigung des Urteils wurden unter Berücksichtigung von Beobachtungen zu geltend gemachten<br />
Ansprüchen in der Vergangenheit ermittelt.<br />
Der Fonds für die Schluss-Überschussanteile wurde so berechnet, dass sich für jede Versicherung der Teil<br />
des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen<br />
Rentenversicherungen) vorgesehenen Schluss-Überschussanteils ergab, der dem Verhältnis der abgelaufenen<br />
Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für<br />
Rentenversicherungen entspricht, abgezinst mit einem je Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe<br />
festgelegten Zinssatz. Für den Altbestand im Sinne von § 11 c VAG und Artikel 16 § 2 des Dritten<br />
Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG erfolgte die Berechnung nach dem von der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan. Der Zinssatz beträgt 8,5 %, laufzeitunabhängige<br />
Sockelbeträge bleiben - mit Ausnahme bei der Vermögensbildungsversicherung - in Höhe von 6 % der<br />
Versicherungssumme unberücksichtigt. Für die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt der Zinssatz 6,5 %. Für den Neubestand entspricht der<br />
Zinssatz dem über 10 Jahre errechneten arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen der Anleihen der<br />
öffentlichen Hand gemäß der von der Deutschen Bundesbank in ihren Monatsberichten veröffentlichten<br />
Kapitalmarktstatistik (4,3 %).<br />
Für vorzeitig fällige Schluss-Überschussanteile wurden von der Restlaufzeit und der voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme abhängige Abschläge auf die bei Ablauf fällige Leistung berücksichtigt. Für die Selbständige<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (jeweils für Bedingungen mit<br />
einem Auflagedatum vor 1995) beträgt der Zinssatz 6,5 %.<br />
Die Deckungsrückstellung der Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern<br />
getragen wird (Fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen), wurde für jede<br />
Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt, in Anteileinheiten geführt und beinhaltet auch die<br />
Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre und beitragsfreie Versicherungen. Für den Altbestand<br />
im Sinne des § 11 c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG<br />
sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig<br />
festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie der<br />
aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet. Die Verwaltungskosten für die<br />
beitragspflichtige Zeit wurden implizit berücksichtigt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für<br />
78
Anhang<br />
den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf entfallende Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und<br />
im Passivposten C. II. 1 geführt. Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine zusätzliche Rückstellung für die<br />
Fondsgebundene Rentenversicherung gemäß der von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen<br />
Interpolation der Deckungsrückstellungen basierend auf den Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und<br />
DAV 2004 R-B20 zur Anpassung an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen in der Höhe, dass die<br />
einzelvertraglich gebildete Deckungsrückstellung damit proportional zum Verhältnis der Rente je 10 000 €<br />
Deckungskapital zum Beginn der Rentenzahlung nach bisherigen und aktualisierten Rechnungsgrundlagen<br />
erhöht wird. Bei der Ermittlung der zusätzlichen Rückstellung wurden dabei für die in der Aufschubzeit<br />
befindlichen Fondsgebundenen Rentenversicherungen unternehmensindividuelle Storno- und<br />
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen gemäß den<br />
Vorschlägen der DAV angesetzt. Die zusätzliche Rückstellung wurde dadurch ausschließlich für den zukünftig<br />
in Rentenbezug gehenden Teil des Bestandes gebildet. Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte<br />
Abschlusskosten wurden für Versicherungen des Altbestands in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der<br />
geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung als<br />
Forderungen an Versicherungsnehmer aktiviert (Aktiva D. I. 1b). Für den Neubestand wurden die Forderungen<br />
an Versicherungsnehmer für noch nicht fällige Ansprüche auf Beiträge der Versicherungsnehmer in dem<br />
Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlussaufwendungen in Höhe des Zillmersatzes nicht<br />
übersteigen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt sind. Die Zillmersätze betragen für den<br />
Altbestand maximal 35 ‰ der Beitragssumme, für den Neubestand maximal 40 ‰ der Beitragssumme. Bei<br />
den aufgeschobenen Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes werden die<br />
Abschlusskosten bis zur Höhe von maximal 40 ‰ der Beitragssumme auf die ersten 10 Jahre der<br />
Aufschubzeit verteilt. Forderungen an Versicherungsnehmer für noch nicht fällige Ansprüche werden für diese<br />
Versicherungen nicht gebildet. Aufgrund des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurde die<br />
Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultieren,<br />
auf die sich das BGH-Urteil erstreckt. Außerdem wurde sichergestellt, dass bei Verträgen, die in dem<br />
relevanten Zeitraum abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden Mindestrückkaufswerte durch die<br />
vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden. Aufgrund des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurden<br />
noch nicht fällige Ansprüche, soweit sie aus Verträgen resultieren, auf die sich das BGH-Urteil erstreckt,<br />
einzelwertberichtigt. Dies betrifft kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen, sofern die<br />
Aktivierbarkeit aufgrund der möglichen Unwirksamkeit der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Klausel<br />
in den AVB nicht mehr gegeben sein könnte.<br />
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen, bei denen das Anlagerisiko von den<br />
Versicherungsnehmern getragen wird, wurden für jede Versicherung einzeln, entsprechend den in<br />
Anteileinheiten umgerechneten zugeteilten Überschussanteilen ermittelt.<br />
Beim Mitversicherungsgeschäft wurden die Positionen gemäß den Angaben des geschäftsführenden<br />
Mitversicherers bilanziert.<br />
79
Anhang<br />
Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an<br />
den Rückstellungen den Rückversicherungsverträgen. Die Bewertungsmethoden entsprechen denen des<br />
selbst abgeschlossenen Bruttogeschäftes.<br />
Für die Handelsbilanz wurden die Pensionsrückstellungen unter Anwendung der Richttafeln von Prof. Dr.<br />
Klaus Heubeck RT 2005 G mit dem Teilwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 %<br />
versicherungsmathematisch ermittelt. Für kongruent rückgedeckte Pensionszusagen durch<br />
Gehaltsumwandlung wurde die Pensionsrückstellung in Höhe des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung<br />
angesetzt; für sonstige durch Gehaltsumwandlung erworbene Ansprüche in Höhe des<br />
Anwartschaftsbarwertes, wobei sicher gestellt ist, dass der steuerliche Teilwert nicht unterschritten wird.<br />
In der Steuerbilanz wurden die Pensionsrückstellungen unter Anwendung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus<br />
Heubeck RT 2005 G mit dem Teilwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 6,0 % versicherungsmathematisch<br />
ermittelt. Es wurden die BMF-Schreiben vom 16.12.2005 (IV B 2 – S 2176 - 106/05 und IV B 2<br />
– S 2176 - 105/05) sowie die Bestimmungen des § 6a EStG berücksichtigt.<br />
Die Berechnung der Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen erfolgte nach den Bestimmungen des<br />
BMF-Schreibens (IV B 1 – S 2176 - 104/84) vom 16.10.1984. Die Verpflichtungen wurden in der Steuerbilanz<br />
mit einem Rechnungszins von 6,0 % und in der Handelsbilanz von 5,5 % bewertet.<br />
Im Berichtsjahr wurde der Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsrückstellungen und<br />
Vorruhestandsverpflichtungen für die Handelsbilanz von 6,0 % auf 5,5 % herabgesetzt. Aus der Absenkung<br />
des Rechnungszinses resultiert ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von 3,7 Mio. €, der in voller<br />
Höhe das operative Ergebnis mindert. Die Anpassung des Rechnungszinses erfolgt vor dem Hintergrund,<br />
dass dauerhaft nicht mehr von einer Verzinsung in Höhe von 6,0 % ausgegangen wird.<br />
Für Verpflichtungen aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen erfolgt die handelsrechtliche Rückstellungsberechnung<br />
auf Basis der IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) vom 18.11.1998 und die steuerliche<br />
Rückstellung auf Basis des BMF-Schreibens (IV C 2 – S 2176-93/99) vom 11.11.1999. Der Rechnungszins<br />
beträgt 5,5 %.<br />
Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden in der Steuerbilanz für schriftlich zugesagte<br />
Jubiläumsleistungen gebildet, soweit Anwartschaften hierfür nach dem 31. Dezember 1992 erworben wurden.<br />
Für die Bewertung gilt § 5 Abs. 4 EStG insbesondere unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens (IV B 2 –<br />
S 175 - 47/93) vom 29. Oktober 1993. Der Rechnungszins beträgt 5,5 %. Über die nach den o. a.<br />
Vorschriften steuerlich zulässige Zuführung hinaus hat die Gesellschaft eine weitere Zuführung zu den<br />
Jubiläumsrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen vorgenommen.<br />
Der Wertansatz der Rückstellung für Verpflichtungen aus Sozialplan und der übrigen Rückstellungen orientiert<br />
sich am voraussichtlichen Bedarf.<br />
80
Anhang<br />
Die Gesellschaft hat gegenüber Konzerngesellschaften, für die sie durch Erklärung des Schuldbeitritts mit<br />
Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis die wirtschaftliche Verpflichtung zur Erfüllung aus den<br />
Pensionsverpflichtungen trägt, eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen. In gleicher<br />
Höhe weisen die arbeitgebenden Unternehmen, die weiterhin arbeitsrechtlich verpflichtet sind, einen<br />
Erstattungsanspruch aus.<br />
81
Anhang<br />
Zeitwertermittlung<br />
Die Bewertung der Grundstücke und Bauten erfolgte zum Bilanzstichtag grundsätzlich nach dem<br />
Ertragswertverfahren. Bei den Baugrundstücken und im Bau befindlichen Objekten sowie den überwiegend<br />
eigengenutzten Immobilien wurden als Zeitwerte die Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. fortgeführten<br />
Anschaffungskosten angesetzt.<br />
Die fremdgenutzten Grundstücke und Bauten werden nach einem festgelegten Mehrjahresplan in einem<br />
Zeitraum von 5 Jahren von externen Gutachtern (öffentlich bestellte Sachverständige) bewertet. In <strong>2006</strong><br />
wurden von 33 Grundstücken und Bauten 3 neu bewertet.<br />
Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und Investmentanteile richtete sich der Zeitwert der<br />
börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentanteile<br />
nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Die Ermittlung der Zeitwerte für diejenigen Null-<br />
Kupon-Namenspapiere, die dem Emittenten ein nutzbares Kündigungsrecht einräumen, erfolgte durch die<br />
Zusammenführung der getrennten Bewertungen beider Teilkomponenten (Basis- und Derivativgeschäft).<br />
Hierbei wurden die marktüblichen Methoden angewandt. Für die Bewertung der Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen und an Beteiligungsgesellschaften, deren Aktien jeweils an der Börse gehandelt worden sind,<br />
galt grundsätzlich der Börsenkurs zum Bewertungsstichtag als maßgebend. Andere Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen haben wir nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Lagen Marktwerte nicht vor oder erfüllten<br />
Unternehmen Teilfunktionen unserer Gesellschaft oder stellten die Anteile an ihnen ausschließlich eine<br />
Kapitalanlage dar, wurden die Anteile mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft<br />
oder mit dem Buchwert angesetzt. Der Grundsatz der Vorsicht ist bei der Bewertung beachtet worden. Die<br />
Zeitwerte der Anderen Kapitalanlagen entsprechen den Anschaffungskosten.<br />
82<br />
Zeitwert<br />
Mio. €<br />
Buchwert<br />
Mio. €<br />
Es sind folgende Zeitwerte der zu Anschaffungskosten bilanzierten<br />
Kapitalanlagen ermittelt worden:<br />
• Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 420,0 416,3<br />
• Anteile an verbundenen Unternehmen 315,4 307,4<br />
• Beteiligungen 75,5 75,2<br />
• Aktien, Investmentanteile und andere nicht<br />
festverzinsliche Wertpapiere<br />
1 912,1 1 716,0<br />
• Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie sonstige Ausleihungen<br />
5 313,8 5 221,5<br />
Summe 8 036,8 7 736,4<br />
Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Währungsumrechnung<br />
Anhang<br />
Alle zum versicherungstechnischen Geschäft und zum Auslandsgeschäft gehörenden Fremdwährungsposten<br />
sind mit den Devisenumrechnungskursen (Mittelkursen) vom 01. November <strong>2006</strong>, die Kapitalanlagen und alle<br />
anderen Positionen in Fremdwährung mit den Mittelkursen des 29. Dezember <strong>2006</strong> bewertet.<br />
83
Anhang<br />
Erläuterungen zur Bilanz<br />
Aktiva<br />
ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A., B. I. BIS III. IM GESCHÄFTSJAHR <strong>2006</strong><br />
84<br />
Bilanzwerte Zugänge<br />
01.01.<strong>2006</strong><br />
Tsd. € Tsd. €<br />
A. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 46 782 64<br />
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich<br />
der Bauten auf fremden Grundstücken 332 064 137 797<br />
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 261 480 162 859<br />
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 44 403 0<br />
3. Beteiligungen 32 717 58 324<br />
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-<br />
verhältnis besteht 1 669 0<br />
5. Summe B. II. 340 269 221 183<br />
B. III. Sonstige Kapitalanlagen<br />
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere 1 726 034 1 292 031<br />
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere 5 702 576 1 264 701<br />
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1 226 706 7 641<br />
4. Sonstige Ausleihungen<br />
a) Namensschuldverschreibungen 1 741 364 1 003 399<br />
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 5 071 927 1 513 130<br />
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 251 646 93 511<br />
d) übrige Ausleihungen 280 539 7 946<br />
5. Einlagen bei Kreditinstituten 0 400 000<br />
6. Andere Kapitalanlagen 12 412 0<br />
7. Summe B. III. 16 013 203 5 582 359<br />
Insgesamt 16 732 318 5 941 403<br />
Rundungsdifferenzen sind aus rechentechnischen Gründen in dieser und den nachfolgenden Tabellen möglich.
Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte<br />
31.12.<strong>2006</strong><br />
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €<br />
Anhang<br />
0 5 0 46 770 70<br />
32 215 374 21 673 416 348<br />
13 490 114 782 0 15 679 307 369<br />
0 44 403 0 0 0<br />
-13 490 1 973 0 384 75 193<br />
0 0 0 0<br />
0 0 0 0 1 669<br />
0 161 157 0 16 063 384 231<br />
0 1 218 480 24 456 106 493 1 717 547<br />
0 2 575 630 0 16 327 4 375 320<br />
0 231 127 12 497 12 081 1 003 636<br />
0 435 621 0 0 2 309 142<br />
0 396 900 0 0 6 188 157<br />
0 85 812 0 0 259 345<br />
0 0 0 0 288 485<br />
0 0 0 0 400 000<br />
0 0 0 0 12 412<br />
0 4 943 569 36 953 134 902 16 554 045<br />
0 5 136 946 37 327 219 409 17 354 694<br />
85
Anhang<br />
A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE<br />
Bei den aktivierten immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene EDV-<br />
Software und Lizenzgebühren. Vor dem Hintergrund der im November <strong>2006</strong> beschlossenen Neuausrichtung<br />
des Vertriebs der AachenMünchener ist ein künftiger Nutzen des bislang aktivierten immateriellen<br />
Vermögensgegenstands im Zusammenhang mit der exklusiven Nutzung eines Vertriebsweges sowie dem<br />
Vorkaufsrecht auf Anteile an diesem Vertriebsweg nicht mehr eindeutig quantifizierbar. Wir haben daher eine<br />
vollständige Abschreibung des angesetzten Rechts in Höhe von 46 741 Tsd. € vorgenommen.<br />
B. KAPITALANLAGEN<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> fielen außerordentliche Abschreibungen auf Kapitalanlagen (ohne FLV) in Höhe von<br />
160 342 Tsd. € an.<br />
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken<br />
Der Bilanzwert der im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit überwiegend eigengenutzten Grundstücke<br />
und Bauten betrug:<br />
Eigennutzung 23 326 Tsd. €<br />
Konzernnutzung 71 354 Tsd. €<br />
B. II. 1. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />
Eine vollständige Aufstellung über den Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB ist im elektronischen<br />
Bundesanzeiger einzusehen.<br />
B. III. Sonstige Kapitalanlagen<br />
Die offenen Derivatepositionen enthalten per 31.12.<strong>2006</strong> Devisentermingeschäfte und Aktienoptionen. Diese<br />
werden jeweils zum Terminkurs bzw. zu den Stichtagskursen bewertet.<br />
Strukturierte Produkte werden mit dem Optionspreismodell von Hull-White bewertet.<br />
Zeit- und Nominalwert offener Derivatepositionen zum 31.12.<strong>2006</strong><br />
Währungsabsicherung:<br />
Forwards<br />
86<br />
1) 2)<br />
Zeitwert Nominalwert<br />
Mio. €<br />
Mio. €<br />
<strong>2006</strong> 2005 <strong>2006</strong> 2005<br />
-0,7<br />
0,5<br />
65,0<br />
79,7
Zeitwerte und Handelsvolumen offener Absicherungsgeschäfte zum 31.12.<strong>2006</strong><br />
Aktienoptionen:<br />
Aktiva<br />
Zeitwert<br />
Mio. €<br />
Nominalwert<br />
Mio. €<br />
<strong>2006</strong> 2005 <strong>2006</strong> 2005<br />
Verbindlichkeiten aus Ertragsvermehrungs- und Erwerbsvorbereitungsgeschäften<br />
Aktienoptionen:<br />
Passiva<br />
1,6<br />
Zeitwert 2)<br />
Mio. €<br />
0,0,<br />
202,3<br />
Nominalwert<br />
Mio. €<br />
<strong>2006</strong> 2005 <strong>2006</strong> 2005<br />
-0,5<br />
Zeit- und Buchwert der strukturierten Produkte zum 31.12.<strong>2006</strong><br />
0,0,<br />
38,6<br />
Anhang<br />
Zeitwert<br />
Buchwert<br />
Mio. €<br />
Mio. €<br />
<strong>2006</strong> 2005 <strong>2006</strong> 2005<br />
Strukturen mit Zinsrisiko 1 260,5 1 151,3 1 293,0 1 079,1<br />
Strukturen mit<br />
Währungsrisiko<br />
26,7<br />
28,5<br />
25,6<br />
25,6<br />
Strukturen mit Kreditrisiko 16,3 17,3 15,3 15,3<br />
1)<br />
Der Zeitwert ist zum Abschluss des Sicherungsgeschäftes gleich Null. Der angegebene Zeitwert spiegelt die aktuelle Wertentwicklung<br />
wider.<br />
2)<br />
Für Positionen mit negativer Entwicklung wurden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.<br />
B. III. 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />
Die ausgewiesenen stillen Reserven der Aktien, Investmentanteile und anderer nicht festverzinslicher<br />
Wertpapiere erhöhten sich um 70,5 Mio. € auf 196,1 Mio. €. Die stillen Reserven entfallen auf Aktien in Höhe<br />
von 149,6 Mio. € und auf Investmentanteile in Höhe von 46,5 Mio. €.<br />
Stille Lasten bestehen aufgrund der Anwendung des § 341 b Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag in Höhe von<br />
32,4 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).<br />
0,0<br />
0,0<br />
87
Anhang<br />
C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON<br />
LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN<br />
Bezeichnung der Fonds<br />
Zahl der Anteileinheiten<br />
zum<br />
31.12.<strong>2006</strong><br />
Stück<br />
dbi-Fonds Assecura I 1 007 764<br />
SEB ImmoInvest* 2 273 283<br />
SEB Invest Aktienfonds* 9 279 848<br />
SEB Invest Europafonds* 2 582 418<br />
SEB Invest Rentenfonds* 3 422 932<br />
SEB Invest Zinsglobal* 1 718 198<br />
DIT-Concentra A* 5 459 431<br />
Grundbesitz-Invest* 6 398 761<br />
SEB ImmoInvest* 1 152 725<br />
SEB Invest Aktienfonds* 584 829<br />
SEB Invest Europafonds* 970 912<br />
SEB Invest Rentenfonds* 302 618<br />
SEB Invest Zinsglobal* 161 254<br />
DIT-Vermögensbildung Dtl. A 1 076 965<br />
DIT-Industria A 7 845 745<br />
DIT-Interglobal A 1 958 566<br />
DIT-Europazins A 470 972<br />
DIT-Euro Rentenfonds A 61 034<br />
DIT-Vermögensbildung Europa A 1 277 416<br />
DIT-Wachstum Europa A 4 678 677<br />
SEB Optimix Chance 313 946<br />
SEB Optimix Ertrag 15 563<br />
SEB Optimix Wachstum 118 318<br />
INTER ImmoProfil 95 857<br />
DIT-Internationaler Rentenfonds A 227 076<br />
DIT-Concentra A* 13 109 226<br />
Grundbesitz-Invest* 1 542 734<br />
AMB Generali Aktien Deutschland 124 824<br />
AMB Generali Aktien Euroland 100 311<br />
AMB Generali Aktien Europa 174 986<br />
AMB Generali Aktien Global 96 222<br />
AMB Generali Bond Euro 60 534<br />
AMB Generali Bond Europa Plus 27 941<br />
AMB Generali Bond Global 20 153<br />
AMB Generali Komfort-Balance 204 023<br />
AMB Generali Komfort-Wachstum 393 594<br />
AMB Generali Komfort-Dynamik Europa 1 026 960<br />
AMB Generali Komfort-Dynamik Global 901 253<br />
SEB Invest EuroCompanies 195 251<br />
SEB Invest Global Players 45 829<br />
Commerz Grundbesitz Haus-Invest 43 384<br />
DIT-Euroaktien A 1 070 041<br />
88
Anhang<br />
Bezeichnung der Fonds<br />
Zahl der Anteileinheiten<br />
zum<br />
31.12.<strong>2006</strong><br />
Stück<br />
DIT-Transatlanta A 210 134<br />
DIT-Japan Pazifikfonds A 102 735<br />
DIT-Vermögensbildung Global A 308 140<br />
DIT-Wachstum Deutschland A 78 420<br />
DIT-Wachstum Global A 426 233<br />
CB-Basis Aktien Anteilsklasse AV 644<br />
DWS Plus Invest (Wachstum) 1 145 655<br />
DWS Plus Invest (Balance) 263 526<br />
DWS Plus Invest (Einkommen) 100 689<br />
DWS Top 50 Europa 457 520<br />
DWS Top 50 Welt 237 437<br />
DWS Top 50 Asien 88 183<br />
DWS Investa 294 600<br />
DWS Eurovesta 109 341<br />
DWS Provesta 27 582<br />
DWS Intervest 62 508<br />
DWS Vermögensbildung I 2 279 894<br />
DWS Akkumula 15 566<br />
DWS Eurorenta 261 175<br />
DWS Vermögensbildung R 1 476 344<br />
DWS Inter-Renta 182 515<br />
DWS Geldmarktfonds 6 897<br />
Grundbesitz Global 19 563<br />
DWS FlexPension 2013 82 500<br />
DWS FlexPension 2014 39 293<br />
DWS FlexPension 2015 1 287 816<br />
DWS FlexPension 2016 283 268<br />
DWS FlexPension 2017 103 541<br />
DWS FlexPension 2018 131 225<br />
AM Generali Aktiv Mix Ertrag 7 132<br />
DWS FlexPension 2019 97 009<br />
EURO ImmoProfil* 3 286 439<br />
EURO ImmoProfil* 4 168 511<br />
EURO ImmoProfil* 290 412<br />
DWS FlexPension 2020 95 004<br />
DWS FlexPension 2021 1 258 569<br />
Inovesta Classic 74<br />
Inovesta Opportunity 14<br />
DWS Select-Invest 104<br />
DWS Invest Total Return Bonds LD 28<br />
DWS Global Value 279<br />
DWS Invest European Dividend Plus LD 105<br />
DWS Bonuszertifikate 438<br />
DWS FlexProfit 80 7 501<br />
DWS FlexProfit 85 2 394<br />
DWS FlexProfit 90<br />
* Mehrfachnennung aufgrund unterschiedlicher Tarifgenerationen<br />
1 561<br />
89
Anhang<br />
Die gesamten Kapitalanlagen stellen sich zum 31. Dezember <strong>2006</strong> wie folgt dar:<br />
90<br />
<strong>2006</strong><br />
Tsd. €<br />
2005<br />
Tsd. €<br />
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
416 348 332 064<br />
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 384 231 340 269<br />
B. III. Sonstige Kapitalanlagen 16 554 045 16 013 203<br />
Zwischensumme 17 354 623 16 685 536<br />
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von<br />
Lebensversicherungspolicen (Fondsgebundene Versicherungen) 6 403 651 5 181 061<br />
Kapitalanlagen gesamt 23 758 274 21 866 597<br />
D. FORDERUNGEN<br />
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen 3 627 Tsd. €.<br />
D. III. Sonstige Forderungen<br />
In den sonstigen Forderungen ist das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Körperschaftsteuergesetz<br />
enthalten. Das Körperschaftsteuerguthaben wird entsprechend der aufgeschobenen Fälligkeiten bis 2017<br />
periodengerecht mit einem Zinssatz von 4 % abgezinst ausgewiesen. Ab dem Jahr 2008 werden insgesamt<br />
5 009 Tsd. € in 10 gleichen Jahresbeträgen ausgezahlt.<br />
Der Steueraufwand wurde um den abgezinsten Betrag in Höhe von 4 045 Tsd. € gemindert.<br />
E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE<br />
E. I. Sachanlagen und Vorräte<br />
Der Bilanzposten umfasst EDV-Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Kraftfahrzeuge und Vorräte.<br />
E. III. Andere Vermögensgegenstände<br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. €<br />
Vorausgezahlte Versicherungsleistungen und Überschussanteile 27 558 26 556<br />
Vorgelegte Regulierungsaufwendungen 5 5<br />
Übrige andere Vermögensgegenstände 3 475 2 774<br />
Summe 31 037 29 335<br />
F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />
F. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Agio aus Hypotheken- und Grundschuldforderungen,<br />
Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und<br />
Darlehen<br />
<strong>2006</strong><br />
Tsd. €<br />
24 459<br />
2005<br />
Tsd. €<br />
24 420<br />
Sonstige vorausgezahlte Aufwendungen 3 900 29 895<br />
Summe 28 359 54 315
Passiva<br />
Anhang<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
Das gezeichnete Kapital von 71 270 Tsd. € besteht zum 31.12.<strong>2006</strong> aus 1 900 800 auf den Namen lautende<br />
Stückaktien und 633 600 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Der gesamte Aktienbestand wird von der<br />
AMB Generali gehalten. Die Gewinnanteilsscheine und die Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber.<br />
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL<br />
Von den im Geschäftsjahr erzielten Abgangsgewinnen bei Immobilien wurden 869 Tsd. € als Sonderposten<br />
mit Rücklageanteil gemäß § 6b EStG auf die AM Sechste Immobilien AG & Co. KG übertragen.<br />
C. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN<br />
C. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung<br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. €<br />
Stand am 01. Januar 1 126 905 1 041 935<br />
Entnahme für zugeteilte Überschussanteile des Geschäftsjahres -247 534 -243 535<br />
Zuführung aus dem Bruttoüberschuss des Geschäftsjahres 387 453 328 505<br />
Stand am 31. Dezember 1 266 824 1 126 905<br />
Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über 2,75 % p.a., 3,0 % p.a., 3,25 % p.a., 3,5 % p.a.<br />
bzw. 4,0 % p.a. hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile.<br />
Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Ende entfallen auf bereits für 2007 festgelegte, aber noch<br />
nicht zugeteilte jährliche Überschussanteile 116 311 Tsd. € und auf bereits für 2007 festgelegte, aber noch<br />
nicht zugeteilte Schluss-Überschussanteile 104 145 Tsd. €, sowie auf bereits für 2007 festgelegte, aber noch<br />
nicht zugeteilte Bonusrenten, Todesfallboni, Rentenzuschläge 30 705 Tsd. €. Darüber hinaus sind für künftige,<br />
noch nicht festgelegte Schluss-Überschussanteile und für Auffüllbeträge im Rahmen der Mindestleistung aus<br />
der Überschussbeteiligung 630 046 Tsd. € (Schluss-Überschussanteilfonds, Fonds für Mindestleistung aus<br />
der Überschussbeteiligung, Rentenzuschlagfonds) gebunden.<br />
Zur Finanzierung der 2007 insgesamt fällig werdenden jährlichen Überschussanteile stehen der in der<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegte Betrag von 116 311 Tsd. € und die Direktgutschrift aus<br />
dem Geschäftsergebnis des Jahres 2007 zur Verfügung.<br />
Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/ Bestandsgruppen festgesetzten Überschuss-Anteilsätze sind auf<br />
den Seiten 107 bis 187 ausgewiesen.<br />
91
Anhang<br />
E. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN<br />
E. III. Sonstige Rückstellungen<br />
92<br />
Tsd. €<br />
Rückstellung für Sozialplan und Restrukturierungen 10 879<br />
Rückstellung für Altersteilzeit 5 924<br />
Rückstellung für Vertreterbezüge 5 531<br />
Rückstellung für Dienstjubiläen 2 340<br />
Rückstellung für noch zu zahlende Vergütungen an Mitarbeiter 1 653<br />
Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen 1 347<br />
Rückstellung für Garantieleistungen aus Grundstücksinvestitionen 776<br />
Rückstellung für Bauleistungen 568<br />
Rückstellung für Jahresabschlusskosten<br />
Rückstellung für noch zu zahlende Beiträge zur gesetzlichen<br />
410<br />
Unfallversicherung/Schwerbehindertenabgabe<br />
346<br />
Übrige Rückstellungen 42 714<br />
Summe 72 487<br />
G. ANDERE VERBINDLICHKEITEN<br />
G. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft<br />
G. I.1. gegenüber Versicherungsnehmern<br />
In diesem Posten sind 159 694 Tsd. € verzinslich angesammelte Überschussanteile enthalten.<br />
H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />
Hier handelt es sich im Wesentlichen um das auf die Folgejahre entfallende Disagio aus Hypotheken- und<br />
Grundschuldforderungen sowie Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen im Sinne des<br />
§ 341 c Abs. 2 Satz 1 HGB.<br />
<strong>2006</strong><br />
2005<br />
Tsd. €<br />
Tsd. €<br />
Schuldscheinforderungen und Darlehen 25 585 15 781<br />
Namensschuldverschreibungen 4 797 656<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 190 266<br />
Übrige Ausleihungen – Namensgenussscheine 14 20<br />
Summe 30 585 16 724
Anhang<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 452 004 Tsd. € setzen sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
1. Resteinzahlungsverpflichtungen gegenüber der Protektor Lebensversicherungs-AG von<br />
190 701 Tsd. €,<br />
2. Resteinzahlungsverpflichtungen gegenüber Immobilienfonds und Gesellschaften, die der<br />
Immobilienanlage dienen, von 213 305 Tsd. €,<br />
3. Verpflichtungen aus dem Verkauf von Überzinsen aus Hypotheken von 41 012 Tsd. €,<br />
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 250 Tsd. €,<br />
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen von durchschnittlich rund 6 735 Tsd. € pro<br />
Jahr; die durchschnittliche Vertragsdauer beträgt 1,1 Jahre.<br />
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der<br />
Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche<br />
Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein<br />
Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist.<br />
Die zukünftigen Verpflichtungen hieraus betragen für die Gesellschaft 11,9 Mio. € für <strong>2006</strong>.<br />
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der<br />
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 19,9 Mio. €<br />
für <strong>2006</strong>.<br />
Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor<br />
Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei<br />
einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der<br />
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den<br />
Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus<br />
den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag<br />
190,7 Mio. €.<br />
93
Anhang<br />
94<br />
� Darüber hinaus bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen :<br />
Finanzielle Verpflichtung gegenüber Höhe<br />
Tsd. €<br />
Art der Verpflichtung<br />
NRW.Bank 17 119 Vorkäufe Darlehen<br />
NRW.Bank 55 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Landesbank 17 150 Vorkäufe Darlehen<br />
Nord LB 55 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Deka Bank 55 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayern LB 15 457 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayern LB 15 281 Vorkäufe Darlehen<br />
Nord LB 35 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 35 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 40 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 25 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Nord LB 35 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Landesbank Hessen-Thüringen 50 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Landesbank Hessen-Thüringen 40 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Münchener Hypothekenbank 15 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Westdeutsche Immobilienbank 20 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 50 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 50 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Bayrische Hypo- und Vereinsbank 50 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Hypothekenbank in Essen 50 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Deutsche Postbank AG 98 820 Vorkäufe Darlehen<br />
Österreichische Volksbanken 30 000 Vorkäufe Darlehen<br />
Mit Rücksicht auf die hohe umsatzmäßige Bedeutung für unser Unternehmen haben wir zur Festigung der<br />
Geschäftsbeziehung mit der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, Frankfurt am Main, die<br />
Verpflichtung übernommen, auf entsprechende Aufforderung hin, Anteile an der Deutsche<br />
Vermögensberatung zu erwerben oder an Dritte zu vermitteln. Der Betrag der Verpflichtung kann nicht<br />
beziffert werden, da derzeit nicht von der Verwirklichung einer solchen Aufforderung ausgegangen wird und<br />
Vergleichsmaßstäbe fehlen.<br />
Aus dem für die Lebensversicherer eingerichteten Sicherungsfonds können gem. § 129 VAG<br />
Zahlungsverpflichtungen bis zur Höhe von maximal 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-
Anhang<br />
Rückstellungen entstehen. Der noch nicht eingeforderte Jahresbeitrag für das Geschäftsjahr 2005 beträgt<br />
0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen.<br />
Sonstige Haftungsverhältnisse<br />
Es besteht eine Prozessbürgschaft in Höhe von 5 Tsd. € gegenüber der „Qualit Gesellschaft für Wirtschaftsund<br />
Finanzberatung GmbH & Co. KG“, Bottrop.<br />
95
Anhang<br />
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />
I. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG<br />
1. Gebuchte Bruttobeiträge<br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. €<br />
a) gebuchte Bruttobeiträge aus<br />
aa) Laufenden Beiträgen 3 517 752 3 370 370<br />
bb) Einmalbeiträgen 174 006 97 792<br />
Summe<br />
b) gebuchte Bruttobeiträge untergliedert nach Beiträgen im<br />
Rahmen von Verträgen:<br />
3 691 758 3 468 162<br />
aa) ohne Gewinnbeteiligung 0 0<br />
bb) mit Gewinnbeteiligung<br />
cc) bei denen das Kapitalanlagerisiko von den<br />
1 867 101 1 747 665<br />
Versicherungsnehmern getragen wird<br />
1 824 657<br />
1 720 497<br />
Summe 3 691 758 3 468 162<br />
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene<br />
Rechnung<br />
Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um erfolgsabhängige<br />
Beitragsrückerstattungen.<br />
Die Aufwendungen für Beitragsrückerstattung ohne Berücksichtigung der Verträge, bei denen das<br />
Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, beliefen sich in 2005 auf 110 346 Tsd. €;<br />
der entsprechende Wert für <strong>2006</strong> wird im Rahmen der zu erstellenden Zerlegung des Rohergebnisses nach<br />
Ergebnisquellen ermittelt.<br />
Direktgutschrift<br />
Die Direktgutschrift ist in folgenden Positionen enthalten:<br />
<strong>2006</strong><br />
2005<br />
Tsd. €<br />
Tsd. €<br />
Veränderung der Deckungsrückstellung<br />
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene<br />
Rechnung:<br />
66 628 68 606<br />
Zinsen auf gutgeschriebene/angesammelte Überschussanteile 4 895 5 578<br />
übrige Aufwendungen 70 579 53 167<br />
Direktgutschrift insgesamt 142 102 127 351<br />
96
Rückversicherungssaldo<br />
Anhang<br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. €<br />
Verdiente Beiträge des Rückversicherers<br />
- Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle<br />
275 867 288 413<br />
- Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für den<br />
-246 399 -242 679<br />
Versicherungsbetrieb<br />
-27 603 -26 111<br />
Zwischensumme<br />
+ Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-<br />
1 865 19 623<br />
Deckungsrückstellung<br />
-74 027 -85 286<br />
Rückversicherungssaldo -72 162 -65 663<br />
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen<br />
<strong>2006</strong> 2005<br />
Tsd. € Tsd. €<br />
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des<br />
§ 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 498 406 439 092<br />
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 29 485 46 443<br />
3. Löhne und Gehälter 64 556 72 912<br />
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 11 163 12 379<br />
5. Aufwendungen für Altersversorgung 3 346 5 723<br />
6. Aufwendungen gesamt 606 956 576 551<br />
Sonstiges<br />
Aus dem BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 resultieren in <strong>2006</strong> Aufwendungen in Höhe von 4 848 Tsd. € aus<br />
der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle.<br />
II. NICHTVERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG<br />
4. Außerordentliche Erträge<br />
Hierbei handelt es sich um Erträge aus der Übertragung unseres Maklerservice an die Volksfürsorge.<br />
5. Außerordentliche Aufwendungen<br />
Hierin enthalten sind die Abschreibung auf einen immateriellen Vermögensgegenstand in Zusammenhang mit<br />
der exklusiven Nutzung eines Vertriebsweges sowie dem Vorkaufsrecht auf Anteile an diesem Vertriebsweg in<br />
Höhe von 46 741 Tsd. € sowie Zuführungen zur Rückstellung für Strukturmaßnahmen zur Steigerung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit in Höhe von 7 643 Tsd. €.<br />
97
Anhang<br />
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Der Steueraufwand in Höhe von 66,3 Mio. € resultiert aus dem Ergebnis der gewöhnlichen und<br />
außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie aus der Aktivierung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-<br />
Guthabens in Höhe von 4,0 Mio. €. Der außerordentliche Ertrag hat nach Zuführung zur<br />
Überschussbeteiligung das Einkommen erhöht; die außerordentlichen Aufwendungen wirkten sich nicht im<br />
vollen Umfang steuerentlastend aus.<br />
Sonstige Angaben<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf den Seiten 5 und 7 dieses Berichts aufgeführt.<br />
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 276 Tsd. €, die des Vorstands 2 100 Tsd. €. An frühere<br />
Vorstandsmitglieder bzw. ihre Hinterbliebenen wurden Pensionen in Höhe von 967 Tsd. € gezahlt. Die<br />
Rückstellungen für Anwartschaften und laufende Renten dieses Personenkreises sind in voller Höhe gebildet.<br />
Sie betragen 12 419 Tsd. €.<br />
An Mitglieder des Vorstands bestanden Kredite mit einem Nominalkapital von 598 Tsd. €. Am Jahresende<br />
valutierten die Kredite mit 228 Tsd. €. Sie haben eine Effektivverzinsung von 4,18 % bis 5,90 %. Im<br />
Berichtszeitraum wurden Tilgungen in Höhe von 294 Tsd. € geleistet. Alle Kredite sind durch eingetragene<br />
Grundpfandrechte dinglich gesichert.<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2006</strong> beschäftigten wir im Durchschnitt 1 400 festangestellte Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter, davon 1 260 im Innendienst, 89 im Außendienst und 51 als Auszubildende.<br />
Nach Durchführung der von der Hauptversammlung am 24. Juni 2002 beschlossenen Übertragung der Aktien<br />
der Minderheitsaktionäre hält die AMB Generali 100 % der Stimmrechte der AachenMünchener<br />
Lebensversicherung.<br />
Mit der AMB Generali besteht seit dem 30. Juni 1997 nach § 291 AktG ein Beherrschungsvertrag und seit<br />
dem 15. Oktober 2001 ein Gewinnabführungsvertrag.<br />
Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den von der AMB Generali als herrschendem Unternehmen<br />
aufzustellenden Teilkonzernabschluss einbezogen und im Bundesanzeiger publiziert. Dadurch wird unsere<br />
Gesellschaft von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen,<br />
gemäß § 291 HGB befreit.<br />
Durch die Mehrheitsbeteiligung an der AMB Generali hält die Assicurazioni Generali S.p.A. mittelbar die<br />
Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital unserer Gesellschaft. Gemäß § 271 Abs. 2 HGB ist unsere<br />
Gesellschaft verbundenes Unternehmen des Generali-Konzerns, für den die Assicurazioni Generali S.p.A.<br />
einen Konzernabschluss aufstellt. Dieser Konzernabschluss wird am Sitz der Assicurazioni Generali S.p.A.<br />
Triest/Italien hinterlegt und bei den italienischen Aufsichtsbehörden eingereicht.<br />
98
Anhang<br />
Unser Unternehmen gehört dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin, den<br />
diesem angeschlossenen Fachverbänden, der Wiesbadener Vereinigung, Bonn, sowie dem<br />
Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen e.V., München, an.<br />
Wir sind Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln.<br />
Aachen, den 30. Januar 2007<br />
AachenMünchener Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
Westkamp<br />
Booms Lex Dr. Petin<br />
Schell Schmallenbach<br />
99
ANLAGE ZUM ANHANG
Anlage zum Anhang<br />
Überschussbeteiligung unserer Kunden<br />
Anlage zum Anhang<br />
Bei den einzelnen Versicherungsformen gelten für das Kalenderjahr 2007 – bzw. für den Todesfallbonus bei<br />
Risikolebensversicherungen bis zum Ende des in 2007 beginnenden Versicherungsjahres – die auf den<br />
Seiten 107 bis 187 angegebenen Überschussanteil-Sätze.<br />
Ansammlungsüberschussanteil-Satz<br />
Der Ansammlungsüberschussanteil-Satz ergänzt die rechnungsmäßige Verzinsung der verzinslich<br />
anzusammelnden Überschussguthaben auf 4,25 % bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,25 %<br />
oder 2,75 % und auf 4,15 % bei den übrigen Tarifen.<br />
Direktgutschrift<br />
Die Großlebens- und Kollektiv-Kapitalversicherungen, die Vermögensbildungsversicherungen, die<br />
Kleinlebensversicherungen, die Risiko-Lebensversicherungen mit verzinslicher Ansammlung der<br />
Überschussanteile, die Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene<br />
Teilauszahlungen bzw. Teilrenten und die Rentenversicherungen erhalten in der Regel eine Direktgutschrift.<br />
Sie wird aus dem im Jahr 2007 erwirtschafteten Geschäftsergebnis zugeteilt.<br />
Sofern es sich nicht um konventionelle Rentenversicherungen oder Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
mit Recht auf vorgezogene Teilrenten handelt, bei denen die Anpassung der Deckungsrückstellung an die<br />
aktualisierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch eine vorübergehende Reduzierung der<br />
Überschussbeteiligung gegenfinanziert wird, gilt Folgendes: Die Direktgutschrift beträgt 0,9 % des<br />
maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens bei den Tarifen mit einem geschäftsplanmäßig garantierten<br />
Zins (Rechnungszins) von 3,0 % bzw. 0,4 % bei einem Rechnungszins von 3,5 %. Bei den K-, KS-, FLG-,<br />
AR-Tarifen und Tarif ARBS sowie den Risiko-Lebensversicherungen der Tarifgeneration mit einem<br />
Rechnungszins von 4,0 % gilt ein Direktgutschrift-Satz von 0 % bzw. von 0,65 % bei der Tarifgeneration<br />
(einschließlich der RG-Tarife) mit einem Rechnungszins von 3,25 %. Bei den K-, FLG-, AR-, KR-, RG-Tarifen<br />
sowie den Risiko-Lebensversicherungen der Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 2,75 % gilt ein<br />
Direktgutschrift-Satz von 1,3 %, bei einem Rechnungszins von 2,25 % beläuft sich der Direktgutschrift-Satz<br />
stets auf 1,8 %. Sofern es sich um Erhöhungsversicherungen im Rahmen des Dynamikplans mit 2,75 %<br />
Rechnungszins zu Grundversicherungen mit 3,25 % oder 4,0 % Rechnungszins handelt, beträgt die<br />
Direktgutschrift 1,15 %, bei einem Rechnungszinssatz der Erhöhungsversicherung von 2,25 % beträgt der<br />
103
Anlage zum Anhang<br />
Satz der Direktgutschrift 1,65 %. Der Direktgutschriftsatz beläuft sich jedoch höchstens auf den jeweils<br />
angegebenen Zins-Überschussanteilsatz.<br />
Bei konventionellen Rentenversicherungen und Fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Recht auf<br />
vorgezogene Teilrenten, bei denen die Anpassung der Deckungsrückstellung an die aktualisierten<br />
Sterbewahrscheinlichkeiten durch eine vorübergehende Reduzierung der Überschussbeteiligung<br />
gegenfinanziert wird, beträgt die Direktgutschrift 0,3 % des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens<br />
bei den Tarifen mit einem garantierten Zins (Rechnungszins) von 3,0 % bzw. 0,05 % bei einem<br />
Rechnungszins von 3,25 %. Handelt es sich um Erhöhungsversicherungen im Rahmen des Dynamikplans<br />
mit einem Rechnungszins von 2,75 %, beträgt die Direktgutschrift 0,55 %, bei einem Rechnungszinssatz der<br />
Erhöhungsversicherung von 2,25 % beträgt die Direktgutschrift 1,05 %. Die Direktgutschrift beläuft sich<br />
jedoch höchstens auf den jeweils angegebenen Zinsüberschussanteil-Satz. Bei Tarifen mit einem<br />
Rechnungszins von 4,0 % entfällt die Direktgutschrift.<br />
Ferner werden die eventuellen Grund-Überschussanteile für die Risiko-Lebensversicherungen unserer<br />
Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 4,0 %, 3,25 % und 2,75 % und 2,25 %, die jährlichen<br />
Überschussanteile für die Bauspar-Risikoversicherungen des Gewinnverbandes E2 sowie die Grund- und<br />
Risiko-Überschussanteile bei den Tarifen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“ in voller<br />
Höhe als Direktgutschrift zugeteilt. Die Überschussbeteiligung aus der Direktgutschrift wird auf die jährlichen<br />
Überschussanteile angerechnet.<br />
Formen der Überschussbeteiligung<br />
Erlebensfallbonus<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Bildung von beitragsfreien Versicherungen<br />
verwendet, aus denen bei Erleben des Ablaufs der Versicherung Leistungen fällig werden (Erlebensfallbonus).<br />
Die Erlebensfallbonus-Summen sind als beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt. Bei<br />
konventionellen Versicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen wird bei Inanspruchnahme<br />
einer Teilauszahlung auch eine vorgezogene Leistung aus der Überschussbeteiligung ausgezahlt. Bei Eintritt<br />
des Versicherungsfalls durch Tod werden die vertraglich garantierte Todesfallsumme und gegebenenfalls ein<br />
Schluss-Überschussanteil gezahlt. Als gesamte Todesfall-Leistung wird jedoch mindestens ein Betrag in<br />
Höhe der Rückkaufsleistung, erhöht um einen im Geschäftsplan festgelegten Zuschlag, erbracht. Bei den K-<br />
und KS-Tarifen erbringen wir als gesamte Todesfall-Leistung mindestens einen Betrag in Höhe der<br />
Deckungsrückstellung und gegebenenfalls des Schluss-Überschussanteils.<br />
Summen- bzw. Rentenerhöhung<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung<br />
(Summen- bzw. Rentenerhöhung) verwendet. Die Summen- bzw. Rentenerhöhung ist als beitragsfreie<br />
Versicherung wiederum überschussberechtigt. Für Großlebens- (außer nach den K-Tarifen) und Kollektiv-<br />
104
Anlage zum Anhang<br />
Kapitalversicherungen (außer nach den KS-Tarifen) sowie Vermögensbildungsversicherungen wird bei<br />
vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls im Allgemeinen ab Beginn eine Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung gewährt; bereits bestehende Summenerhöhungen werden auf die Mindestleistung<br />
angerechnet.<br />
Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die jährliche Gesamtverzinsung des<br />
Ansammlungsguthabens beträgt im Jahr 2007 4,15 %, bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,25 %<br />
oder 2,75 % beträgt die Gesamtverzinsung 4,25 %. Das Ansammlungsguthaben wird grundsätzlich bei<br />
Beendigung der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit zur<br />
Rentenerhöhung verwendet.<br />
Todesfallbonus<br />
Bei Tod der versicherten Person wird ein Todesfallbonus in der für das betreffende Versicherungsjahr<br />
festgesetzten Höhe fällig.<br />
Beitragsanrechnung<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden in Prozent des überschussberechtigten Beitrags bemessen und auf<br />
den Beitrag angerechnet.<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Für alle Großlebens-, Kleinlebens-, Kollektiv-Kapital-, Vermögensbildungsversicherungen mit Sparkapitalbildung,<br />
die Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene<br />
Teilauszahlungen bzw. Teilrenten in garantierter Höhe und die aufgeschobenen Rentenversicherungen nach<br />
den KR- und AR-Tarifen bzw. Tarif ARBS sowie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der ehemaligen<br />
„die individuale Lebensversicherung AG“ kann zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen bei Ablauf<br />
bzw. Beginn der Rentenzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vorzeitiger Beendigung<br />
der Versicherung und bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls ein Schluss-Überschussanteil<br />
hinzukommen.<br />
Auch bei den übrigen Tarifen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sowie bei der selbstständigen<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung und der Todesfall-<br />
Zusatzversicherung erfolgt die Überschussbeteiligung u. a. in Form eines Schluss-Überschussanteils.<br />
Rentenzuschlag<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung für eine Zusatzrente verwendet,<br />
deren Höhe gleich bleibt, solange sich die maßgebenden Überschussanteil-Sätze nicht ändern.<br />
105
Anlage zum Anhang<br />
Bonusrente<br />
Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine<br />
Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.<br />
Umrechnung in Anteileinheiten<br />
Bei den Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden die jährlichen Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der<br />
maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Bei unseren neuen Tarifgenerationen<br />
der Kapital-, Risiko-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kinderinvaliditäts-Versicherungen sowie der<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung können die laufenden Überschussanteile auf Wunsch des<br />
Versicherungsnehmers ebenfalls in Fondsanteile investiert werden. Hierfür steht dem Versicherungsnehmer<br />
jeweils eine breite Fondspalette zur Verfügung.<br />
Nachreservierung bei Rentenversicherungen<br />
Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen<br />
und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei<br />
Rentenversicherungen (einschließlich der Fondsgebundenen Rentenversicherungen und der<br />
Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes) die Deckungsrückstellungen mit<br />
neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren<br />
Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen<br />
Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese<br />
Sterbetafeln erfordern in vielen Teilbeständen eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen. Die<br />
Überschussbeteiligung der Versicherungen dieser Teilbestände fällt deshalb seit <strong>2006</strong> (bei den<br />
konventionellen Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss bis 1994 ab 2007) bis auf weiteres niedriger als<br />
vorher aus. Konkret wird bei den betroffenen Beständen die Zinsüberschussbeteiligung reduziert (i. d. R. um<br />
0,6 Prozentpunkte). Bei Tarifen mit 4 % Rechnungszins wird die Zinsüberschussbeteiligung um<br />
0,1 Prozentpunkte gesenkt und zusätzlich der Schlussüberschussanteil gemindert. Bei Fondsgebundenen<br />
Rentenversicherungen wird bis auf weiteres der beitragsbezogene Kostenüberschussanteilsatz um einen<br />
Prozentpunkt gesenkt. Die Tarife mit 2,25 % und 2,75 % Rechnungszins sind von der Gegenfinanzierung<br />
nicht betroffen.<br />
106
ÜBERSCHUSSANTEIL-SÄTZE 2007<br />
Übersicht<br />
1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Großlebensversicherungen (einschließlich Vermögensbildungsversicherungen)<br />
und Gewinnverbände K2, K3, K4, K5, STM1, STKM1, STM2 und STKM2 der<br />
Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Großlebensversicherungen der ehemaligen „die<br />
individuale Lebensversicherung AG“<br />
2 Abrechnungsverband Gruppenversicherungen bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
sowie Abrechnungsverband Gruppen-Kapitallebensversicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung<br />
AG“ bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen der ehemaligen „die individuale<br />
Lebensversicherung AG“ (ohne Gewinnverbände K2, K3, K4, K5, STM1, STKM1, STM2,<br />
STKM2, R2, R3, R4, R5 und R6)<br />
Anlage zum Anhang<br />
3 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen 122<br />
4 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, AV2) 126<br />
und Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände KAV1, KAV2)<br />
5 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, KAV1) 141<br />
6 Bestandsgruppen Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Kollektiv-Rentenversicherungen nach 158<br />
dem AltZertG, Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände AV1 und<br />
AV2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1 und KAV2 der Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Rentenversicherungen, Gewinnverbände AV1 und KAV1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene<br />
Rentenversicherungen<br />
7 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Risikoversicherungen und Gewinnverbände R2, R3, R4,<br />
R5 und R6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Risikoversicherungen der ehemaligen<br />
„die individuale Lebensversicherung AG“<br />
8 Restschuldversicherungen im Abrechnungsverband Risikoversicherungen bzw. Bestandsgruppe Restschuldversicherungen<br />
168<br />
9 Bestandsgruppe Bauspar-Risikoversicherungen 168<br />
10 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen und Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen<br />
168<br />
11 Bestandsgruppe Pflegerentenversicherungen und Bestandsgruppe Kollektiv-<br />
Pflegerentenversicherungen<br />
173<br />
12 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) sowie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />
(BUZV) der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
174<br />
13 Pflegerenten-Zusatzversicherungen (PZV) und Options-Zusatzversicherungen auf eine Pflegerentenversicherung<br />
(POZV)<br />
181<br />
14 Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherungen (KIZ) 182<br />
15 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZV) 183<br />
16 Todesfall-Zusatzversicherungen (TZV) 185<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung 186<br />
Seite<br />
108<br />
119<br />
165<br />
107
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil-Sätze 2007 (evtl. abweichende Vorjahreswerte in Klammern)<br />
1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Großlebensversicherungen (einschließlich Vermögensbildungs-<br />
versicherungen) und Gewinnverbände K2, K3, K4, K5, STM1, STKM1, STM2 und STKM2 der Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Großlebensversicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung<br />
AG“<br />
1.1 Gewinnverband K0 Kleinlebenstarife (L-, T-, St-, F-, G-, E-Tarife) und Vereinsgruppentarife der ehemaligen Volkshilfe<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
108<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,4‰ 1,0‰<br />
30 bis 39 J.: 0,5‰ 1,4‰<br />
40 bis 49 J.: 0,8‰ 1,9‰<br />
ab 50 Jahre: 0,9‰ 2,3‰<br />
1,05%<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, wobei<br />
nur die ab 1950 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
zur Anrechnung kommen; für<br />
die ab 1950 bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
1.2 Gewinnverband K1 Tarife 2, 2A, 4, 5, IVB, A, C, S, K (alt) und mt<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Abzugssatz auf den<br />
Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,4‰ 1,0‰<br />
30 bis 39 J.: 0,5‰ 1,4‰<br />
40 bis 49 J.: 0,8‰ 1,9‰<br />
ab 50 Jahre: 0,9‰ 2,3‰<br />
1,05%<br />
Todesfallsumme<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
6‰ Versicherungssumme<br />
(maximal 30.677,51 €)<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für<br />
die bis 1978 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre 6‰, für<br />
die ab 1978 bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
verzinsliche Ansammlung oder Anrechnung auf<br />
den Beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)
Anlage zum Anhang<br />
1.3 Gewinnverband K2 w-Tarife<br />
1.4 Gewinnverband K3 z-Tarife<br />
1.5 Gewinnverband K4 TAT-Tarife<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Abzugssatz auf den<br />
Zins-Überschussanteil<br />
w-Tarife<br />
z-Tarife<br />
TAT-Tarife<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,4‰ 1,0‰<br />
30 bis 39 J.: 0,5‰ 1,4‰<br />
40 bis 49 J.: 0,8‰ 1,9‰<br />
ab 50 Jahre: 0,9‰ 2,3‰<br />
1,05%<br />
3,0‰<br />
1,5‰<br />
6,0‰<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
10%<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Versicherungssumme<br />
(maximal 30.677,51 €)<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für<br />
die bis 1978 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre 6‰, für<br />
die ab 1978 bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu<br />
Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich<br />
bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles.<br />
Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen<br />
infolge Tod der versicherten Person<br />
werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen<br />
auf 10% der Versicherungssumme<br />
aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien<br />
Termfixversicherung wird mindestens<br />
das Deckungskapital der so aufgefüllten<br />
Summenerhöhungen ausgezahlt.<br />
1.6 Gewinnverband K5 O-Tarife<br />
1.7 Gewinnverband K6 M-Tarife<br />
1.8 Gewinnverband K7 N-Tarife mit Beginnjahr bis 1980<br />
1.9 Gewinnverband K8 N-Tarife mit Beginnjahr von 1981 bis 1986<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Abzugssatz auf den<br />
Zins-Überschussanteil<br />
O-Tarife<br />
M-Tarife<br />
N-Tarife<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,4‰ 1,0‰<br />
30 bis 39 J.: 0,5‰ 1,4‰<br />
40 bis 49 J.: 0,8‰ 1,9‰<br />
ab 50 Jahre: 0,9‰ 2,3‰<br />
1,05%<br />
6,0‰<br />
0,5‰<br />
-<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Versicherungssumme<br />
(maximal 30.677,51 €)<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu<br />
Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich<br />
bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
109
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
110<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
10%<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für<br />
die bis 1978 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre 6‰, für<br />
die ab 1978 bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
versicherte Erlebensfall-<br />
summe<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles.<br />
Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen<br />
infolge Tod der versicherten Person<br />
werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen<br />
auf 10% der Versicherungssumme<br />
aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien<br />
Termfixversicherung wird mindestens<br />
das Deckungskapital der so aufgefüllten<br />
Summenerhöhungen ausgezahlt.<br />
1.10 Gewinnverband K9a und Versicherungen mit laufender Beitragszahlung im Gewinnverband E0<br />
N-Tarife mit laufender Beitragszahlung mit Beginnjahr ab 1987, N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr von 1987 bis 1992<br />
1.11 Gewinnverband K9b93<br />
N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1993<br />
1.12 Gewinnverband K9b94 und Versicherungen mit Einmalbeitragszahlung im Gewinnverband E0<br />
N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1994 bzw. 1995<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Reduktionssatz bei Erlebens-<br />
fallbonus<br />
Tarife 1N, 1NE, 2N, 2NE, 3N,<br />
5N, 8N mit Beginnjahr von<br />
1987 bis 1992; Tarife 4N, 4NF,<br />
6N mit Beginnjahr ab 1987<br />
Tarife 1N, 1N10, 2N, 3N, 3N10,<br />
5N, 8N, 8N10 und 9N mit<br />
Beginnjahr ab 1993, Tarife 1NE<br />
und 2NE mit Beginnjahr ab<br />
1993<br />
Tarif 1NA<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,8‰ 0,7‰<br />
30 bis 39 J.: 0,9‰ 0,8‰<br />
40 bis 49 J.: 1,0‰ 0,8‰<br />
ab 50 Jahre: 1,1‰ 0,9‰<br />
0,55%<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
40% von den laufenden Zuteilungen<br />
einzubehaltende Risiko-<br />
beiträge<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu<br />
Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich<br />
bei Ablauf<br />
Bei bereits bestehenden Erlebensfallbonussummen<br />
wird der Zins-Überschussanteil um<br />
einen Abzugssatz gekürzt. Dieser Abzugssatz<br />
ist die Differenz zwischen Grund-Überschussanteilsatz<br />
und 1,2‰.<br />
falls als Todesfallsumme ein höherer Betrag als<br />
die garantierte Todesfallsumme und der bei<br />
Tod fällige Schluss-Überschussanteil zu erbringen<br />
ist<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Bildung von Erlebensfallbonussummen<br />
Dauerabkürzung
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
10%<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr ab<br />
dem 4., für die bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung für Versicherungen mit Verwendung der Überschussanteile zur<br />
Summenerhöhung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles mit Ausnahme der Tarife 1N10, 3N10 und 8N10<br />
sowie mit Ausnahme der Versicherungssummen, die sich bei den Tarifen 8N, 8N10 und 9N durch Nicht-<br />
Inanspruchnahme von Teilauszahlungen ergeben. Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen infolge Tod<br />
der versicherten Person werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen auf 10% der Versicherungssumme<br />
aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien Termfixversicherung wird mindestens das Deckungskapital<br />
der so aufgefüllten Summenerhöhungen ausgezahlt.<br />
1.13 Gewinnverband E1<br />
K-Tarife mit Policierung vor dem 20.5.1997 (Haustarife: vor dem 1.8.1997, Versicherungen gegen Einmalbeitrag: vor dem 1.1.1998)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
beitragsfreie Versicherungen,<br />
nicht in Anspruch genommene<br />
Teilauszahlungen in der beitrags-<br />
freien Zeit sowie bestehende<br />
Summenerhöhungen und Erle-<br />
bensfallbonussummen<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 1,25%<br />
ab 1.227,10 €: 1,75%<br />
Bei Versicherungen nach Tarif<br />
8K10, 8K, 9K Reduzierung des<br />
Grund-Überschussanteilsatzes<br />
pro in Anspruch nehmbarer, vor<br />
dem Ablauftermin liegender Teilauszahlung<br />
(höchstens 5 werden<br />
gerechnet) um 0,2%-Punkte<br />
1‰<br />
0,5‰<br />
0,1%<br />
25%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Erlebensfallsumme der nicht<br />
in Anspruch genommenen<br />
Teilauszahlungen<br />
jeweilige Erlebensfallsumme<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
Grund-, Zins- und Risiko-Überschussanteile zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zu<br />
Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung<br />
111
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versiche-<br />
rungsjahre<br />
Tarife 1KM, 2KM, 3KM, 5K,<br />
8KM, 9K<br />
Tarife 1KF, 2KF, 3KF, 8KF<br />
Tarife 1K10, 3K10, 8K10, 4K<br />
- beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
- grundsätzlich dauerunab-<br />
hängiger Teil<br />
112<br />
4,7‰<br />
4,4‰<br />
4,1‰<br />
4,1‰<br />
22‰<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für<br />
die a) vor 2002, b) in 2002<br />
begonnenen Versicherungsjahre<br />
a) 7,0‰, b) 6,3‰<br />
a) 6,5‰, b) 5,9‰<br />
a) 6,0‰, b) 5,4‰<br />
a) 6,0‰, b) 5,4‰<br />
Versicherungssumme<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden)<br />
Bei ab dem 3.2.1997 abgeschlossenen Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsdauern<br />
unter 12 Jahren sind die Sätze<br />
der beitragsfreien Versicherungsjahre und des<br />
grundsätzlich dauerunabhängigen Teils noch<br />
mit dem Quotienten aus Versicherungsdauer in<br />
Jahren und 12 zu multiplizieren.<br />
1.14 Gewinnverband E2<br />
K-Tarife mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: vom 1.8.1997, Versicherungen gegen Einmalbeitrag: vom 1.1.1998) bis<br />
zum 30.6.2000<br />
1.15 Gewinnverband EO2<br />
Tarif 1K ohne Gesundheitsprüfung mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: vom 1.8.1997, Versicherungen gegen Einmalbeitrag:<br />
vom 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />
1.16 Gewinnverband EM2<br />
Tarife 1K und 1K60 mit vereinfachter Gesundheitsprüfung mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: vom 1.8.1997, Versicherun-<br />
gen gegen Einmalbeitrag: vom 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />
1.17 Gewinnverband K2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
K-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: vom 1.8.1997, Versicherungen gegen Einmalbeitrag:<br />
vom 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versiche-<br />
rungsjahre<br />
Tarife 1K, 2K, 5K<br />
Tarife 1K60, 4K<br />
Tarife 8K, 9K, nicht in Anspruch<br />
genommene Teilauszahlungen<br />
- beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
- grundsätzlich dauerunab-<br />
hängiger Teil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 0,45%<br />
ab 1.227,10 €: 0,95%<br />
0,6‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVersicherungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilauszahlungen,<br />
zusätzlich jeweils die Erlebensfallsumme<br />
aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilauszahlungen;Summenerhöhungen<br />
und Erlebensfallbonussummen<br />
30% jährlicher Risikobeitrag<br />
0,1%<br />
4,1‰<br />
3,9‰<br />
3,4‰<br />
4,6‰<br />
6‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die a)<br />
vor 2002, b) in 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
a) 6,00‰, b) 5,40‰<br />
a) 5,75‰, b) 5,20‰<br />
a) 5,00‰, b) 4,50‰<br />
a) 6,75‰, b) 6,10‰<br />
Deckungskapital<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; Summenerhöhung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden)<br />
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze der beitragsfreien Versicherungsjahre<br />
für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.
Anlage zum Anhang<br />
1.18 Gewinnverband E3<br />
K-Tarife mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
1.19 Gewinnverband EO3<br />
Tarif 1K ohne Gesundheitsprüfung mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
1.20 Gewinnverband EM3<br />
Tarife 1K und 1K60 mit vereinfachter Gesundheitsprüfung mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
1.21 Gewinnverband K3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
K-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,4‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVersicherungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilauszahlungen,<br />
zusätzlich jeweils die Erlebensfallsumme<br />
aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilauszahlungen;Summenerhöhungen<br />
und Erlebensfallbonussummen<br />
- Risiko-Überschussanteil 30% jährlicher Risikobeitrag<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versiche-<br />
rungsjahre<br />
Tarife 1K, 1K10, 1K60, 2K, 4K<br />
und 5K<br />
Tarife 8K, 9K, nicht in Anspruch<br />
genommene Teilauszahlungen<br />
- beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
- grundsätzlich dauerunabhän-<br />
giger Teil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Verträge für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
der<br />
selbstständigen hauptberuflichen<br />
Versicherungsvertreter in Form<br />
einer Grundversicherung nach<br />
Tarif 2K200 mit jährlichen Ergänzungsversicherungen<br />
nach Tarif<br />
1K10E<br />
0,85%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; Summenerhöhung<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (<strong>2006</strong>: 0,85%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 3,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
Überschussverwendungsart:<br />
Fondsanlage sonstige<br />
4,6‰ 4,9‰<br />
4,1‰ 4,4‰<br />
5,1‰ 5,6‰<br />
1,9‰ 2,0‰<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die a)<br />
vor 2002, b) in 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
a) 7,25‰, b) 6,50‰<br />
a) 6,50‰, b) 5,90‰<br />
a) 8,25‰, b) 7,40‰<br />
Deckungskapital<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden)<br />
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze der beitragsfreien Versicherungsjahre<br />
für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
Bei Tod des Versicherten wird die erreichte Todesfallleistung<br />
- im 1. Versicherungsjahr auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Erstjahresbeitrags<br />
- in den folgenden Jahren auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Durchschnitts aller<br />
in den Vorjahren fälligen Beiträge<br />
aufgefüllt.<br />
113
Anlage zum Anhang<br />
1.22 Gewinnverband E4<br />
K-Tarife mit Policierung vom 1.1.2004 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
1.23 Gewinnverband K4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
K-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 1.1.2004 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
114<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,4‰<br />
- Risiko-Überschussanteil 30%<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarife 1K, 1K10, 1K60, 4K<br />
Tarif 2K<br />
Tarif 5K sowie Tarife 8K, 9K<br />
einschließlich nicht in Anspruch<br />
genommener Teilauszahlungen<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Verträge für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
der<br />
selbstständigen hauptberuflichen<br />
Versicherungsvertreter in Form<br />
einer Grundversicherung nach<br />
Tarif 2K200 mit jährlichen Ergänzungsversicherungen<br />
nach Tarif<br />
1K10E<br />
1,5%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVersicherungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilauszahlungen,<br />
zusätzlich jeweils die Erlebensfallsumme<br />
aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilauszahlungen;Summenerhöhungen<br />
und Erlebensfallbonussummen<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; Summenerhöhung<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
für die ab 2004 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre<br />
4,0‰<br />
3,0‰<br />
3,5‰<br />
bei Ablauf Deckungskapital<br />
einschließlich Deckungskapital<br />
bzw. verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
(jedoch nicht fondsgebundenem<br />
Überschussguthaben)<br />
für jedes Versicherungsjahr<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
Bei Tod des Versicherten wird die erreichte Todesfallleistung<br />
- im 1. Versicherungsjahr auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Erstjahresbeitrags<br />
- in den folgenden Jahren auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Durchschnitts aller<br />
in den Vorjahren fälligen Beiträge<br />
aufgefüllt.
Anlage zum Anhang<br />
1.24 Gewinnverband E5<br />
K-Tarife der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
1.25 Gewinnverband K5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
K-Tarife als Kollektivversicherungen der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarife 1K, 1K10, 1K60<br />
Tarif 2K<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Verträge für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
der<br />
selbstständigen hauptberuflichen<br />
Versicherungsvertreter in Form<br />
einer Grundversicherung nach<br />
Tarif 2K200 mit jährlichen Ergänzungsversicherungen<br />
nach Tarif<br />
1K10E<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,4‰<br />
30%<br />
2,0%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVersicherungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilauszahlungen,<br />
zusätzlich jeweils die Erlebensfallsumme<br />
aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilauszahlungen;Summenerhöhungen<br />
und Erlebensfallbonussummen<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres;<br />
Summenerhöhung<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
4,0‰<br />
3,0‰<br />
bei Ablauf Deckungskapital<br />
einschließlich Deckungskapital<br />
bzw. verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
(jedoch nicht fondsgebundenem<br />
Überschussguthaben)<br />
für jedes Versicherungsjahr<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
Bei Tod des Versicherten wird die erreichte Todesfallleistung<br />
- im 1. Versicherungsjahr auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Erstjahresbeitrags<br />
- in den folgenden Jahren auf 60% der Beitragssumme<br />
auf Basis des Durchschnitts aller<br />
in den Vorjahren fälligen Beiträge<br />
aufgefüllt.<br />
115
Anlage zum Anhang<br />
1.26 Großlebensversicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
(Versicherungen nach Einzel-<br />
tarifen)<br />
- Risiko-Überschussanteil 40%<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
116<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 7 Jahre: 0,45%<br />
8 bis 12 Jahre: 0,50%<br />
13 bis 19 Jahre: 0,65%<br />
20 bis 29 Jahre: 0,75%<br />
30 bis 39 Jahre: 0,90%<br />
ab 40 Jahre: 1,00%<br />
maximal 2,5‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
Risikosumme zu Beginn des<br />
jeweiligen Versicherungsjahres<br />
0,55% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[2]<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 2,80‰<br />
20 bis 29 Jahre: 3,55‰<br />
30 bis 39 Jahre: 3,80‰<br />
ab 40 Jahre: 4,30‰<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
voll zurückgelegte Versicherungsjahr,<br />
für die bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre bei<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 7,50‰<br />
20 bis 29 Jahre: 8,25‰<br />
30 bis 39 Jahre: 8,50‰<br />
ab 40 Jahre: 9,00‰,<br />
für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr bei Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 4,00‰<br />
20 bis 29 Jahre: 4,75‰<br />
30 bis 39 Jahre: 5,00‰<br />
ab 40 Jahre: 5,50‰<br />
Grund- und Risiko-Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung, Zins- und Ansammlungs-Überschussanteile<br />
jeweils zum Ende des<br />
Versicherungsjahres;<br />
Anrechnung der Grund-Überschussanteile auf<br />
den Beitrag und verzinsliche Ansammlung der<br />
Risiko- und Zins-Überschussanteile; im Rahmen<br />
eines Firmen- und Verbandsgruppen-<br />
oder eines Sammelversicherungsvertrages verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mindestens 1/3 der Laufzeit<br />
oder 10 Jahren sowie bei Tod werden reduzierte<br />
Leistungen fällig)<br />
1.27 Gewinnverband VL1 NS-Tarife mit Beginnjahr vor 1987<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,2‰ 0,9‰<br />
30 bis 39 J.: 0,2‰ 1,2‰<br />
40 bis 49 J.: 0,4‰ 1,7‰<br />
ab 50 Jahre: 0,4‰ 2,0‰<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
- Zins-Überschussanteil 1,05% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
2,7‰<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
begonnene Versicherungsjahr,<br />
für die bis 1984<br />
zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
5‰, für die von<br />
1984 bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre 4‰,<br />
für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr 3,6‰<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
10%<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles.<br />
Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen<br />
infolge Tod der versicherten Person<br />
werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen<br />
auf 10% der Versicherungssumme<br />
aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien<br />
Termfixversicherung wird mindestens<br />
das Deckungskapital der so aufgefüllten<br />
Summenerhöhungen ausgezahlt.<br />
1.28 Gewinnverbände VL2 und E1 NS-Tarife mit Beginnjahr ab 1987<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Versicherungsdauer:<br />
bis 15 Jahre: 2,8‰<br />
16 bis 24 Jahre: 1,4‰<br />
ab 25 Jahre: 0,8‰<br />
0,55%<br />
2,7‰<br />
10%<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
ab dem 4. Versicherungsjahr<br />
begonnene Versicherungsjahr,<br />
für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
4‰, für das<br />
2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
3,6‰<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu<br />
Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich<br />
bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles<br />
1.29 Gewinnverband ST1<br />
Tarif ST mit Policierung vom 1.10.2005 bis zum 31.12.<strong>2006</strong>, sofern der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
1.30 Gewinnverband STM1<br />
Tarif ST mit Policierung vom 1.10.2005 bis zum 31.12.<strong>2006</strong>, sofern der Vertrag mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
1.31 Gewinnverband STK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarif ST als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.10.2005 bis zum 31.12.<strong>2006</strong>, sofern der jeweilige Vertrag ohne<br />
Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
1.32 Gewinnverband STKM1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarif ST als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.10.2005 bis zum 31.12.<strong>2006</strong>, sofern der jeweilige Vertrag mit<br />
Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
- Risiko-Überschussanteil 30% jährlicher Risikobeitrag<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />
und Summenerhöhungen (die als<br />
beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt<br />
sind)<br />
117
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
118<br />
1,5%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
3,0‰<br />
bei Ablauf Deckungskapital<br />
einschließlich Deckungskapital<br />
bzw. verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes begonnene Versicherungsjahr<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
1.33 Gewinnverband ST2<br />
Tarif ST der Tarifgeneration ab 1.1.2007, sofern der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
1.34 Gewinnverband STM2<br />
Tarif ST der Tarifgeneration ab 1.1.2007, sofern der Vertrag mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde<br />
1.35 Gewinnverband STK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarif ST als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007, sofern der jeweilige Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen<br />
wurde<br />
1.36 Gewinnverband STKM2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarif ST als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007, sofern der jeweilige Vertrag mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen<br />
wurde<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
- Risiko-Überschussanteil 30% jährlicher Risikobeitrag<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
2,0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />
und Summenerhöhungen (die als<br />
beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt<br />
sind)<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
3,0‰<br />
bei Ablauf Deckungskapital<br />
einschließlich Deckungskapital<br />
bzw. verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes begonnene Versicherungsjahr<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Sätze für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.
Anlage zum Anhang<br />
2 Abrechnungsverband Gruppenversicherungen bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie<br />
Abrechnungsverband Gruppen-Kapitallebensversicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversiche-<br />
rung AG“ bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensver-<br />
sicherung AG“ (ohne Gewinnverbände K2, K3, K4, K5, STM1, STKM1, STM2, STKM2, R2, R3, R4, R5 und R6)<br />
2.1 Gewinnverband GK1<br />
Gruppentarife der ehemaligen Aachener und Münchener Leben (Tarife GII, GIII, G42) und der ehemaligen Atlas Leben (Tarife G,<br />
T); Tarife VA/G, VA/Z; NVA/G, NVA/Z mit Beginn vor 1988; Firmengruppentarife der ehemaligen Volkshilfe; F-Tarife (Firmengruppen)<br />
mit Beginnjahr vor 1987; V-Tarife (Vereinsgruppen) mit Beginnjahr vor 1987<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Tarife GII, GIII, G42, G und T<br />
Tarife VA/G, VA/Z und Tarife<br />
NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr<br />
bis 1979<br />
Firmengruppentarife der ehemaligen<br />
Volkshilfe Leben<br />
F-, V-Tarife bis 1986; Tarife<br />
NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr<br />
von 1980 bis 1988<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,4‰ 1,0‰<br />
30 bis 39 J.: 0,5‰ 1,4‰<br />
40 bis 49 J.: 0,8‰ 1,9‰<br />
ab 50 Jahre: 0,9‰ 2,3‰<br />
1,05%<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
10%<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die<br />
bis 1978 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
6‰, für die<br />
ab 1978 bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr 6,3‰<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf<br />
verzinsliche Ansammlung oder Anrechnung auf<br />
den Beitrag<br />
verzinsliche Ansammlung<br />
verzinsliche Ansammlung für beitragspflichtige,<br />
Summenerhöhung für beitragsfreie Versicherungen<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles<br />
119
Anlage zum Anhang<br />
2.2 Gewinnverband GK2a und Versicherungen mit laufender Beitragszahlung im Gewinnverband E1<br />
F-Tarife mit laufender Beitragszahlung mit Beginnjahr ab 1987; F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr von 1987 bis<br />
1992; Tarife NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr ab1988<br />
2.3 Gewinnverband GK2b93<br />
F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1993<br />
2.4 Gewinnverband GK2b94 und Versicherungen mit Einmalbeitragszahlung im Gewinnverband E1<br />
F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1994<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
Kapital-Ergänzungsversicherung<br />
nach Tarif NVA/Z mit Beginn der<br />
Grundversicherung ab 1997<br />
1. Ergänzungsversicherung<br />
2. Ergänzungsversicherung<br />
3. Ergänzungsversicherung<br />
4. Ergänzungsversicherung<br />
5. Ergänzungsversicherung<br />
ab der 6. Ergänzungsversiche-<br />
rung sowie stets ab dem jeweils<br />
3. Versicherungsjahr<br />
120<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 29 Jahre: 0,5‰ 0,4‰<br />
30 bis 39 J.: 0,6‰ 0,5‰<br />
40 bis 49 J.: 0,7‰ 0,5‰<br />
ab 50 Jahre: 0,8‰ 0,6‰<br />
0,55%<br />
0%<br />
zuzüglich 6%<br />
mindestens jedoch 4,7‰<br />
10%<br />
im 1. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 280%<br />
im 2. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 60%<br />
im 1. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 220%<br />
im 2. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 60%<br />
im 1. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 160%<br />
im 2. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 60%<br />
im 1. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 100%<br />
im 2. Versicherungsjahr der<br />
Ergänzungsversicherung 60%<br />
im 1. und 2. Versicherungsjahr<br />
der Ergänzungsversicherung 40%<br />
10%<br />
Todesfallsumme und bereits<br />
bestehende Summenerhöhungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[1]<br />
Leistung aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr ab<br />
dem 4., für die bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />
7‰, für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
6,3‰<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
versicherte Erlebensfallsumme<br />
der jeweiligen Ergänzungsversicherung<br />
Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu<br />
Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich<br />
bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder<br />
10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren<br />
werden reduzierte Leistungen fällig)<br />
Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung<br />
bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles
Anlage zum Anhang<br />
2.5 Gewinnverband E2<br />
KS-Tarife mit Policierung vom 4.12.1995 bis zum 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
0%, Versicherungen mit Policie-<br />
rung vor dem 5.8.1996: 2,0%<br />
0,5‰<br />
- Zins-Überschussanteil 0,1%<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
dauerabhängiger Teil<br />
grundsätzlich dauerunabhängiger<br />
Teil<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Versicherungssumme<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
25% jährlicher Risikobeitrag<br />
3,4‰<br />
22‰<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für<br />
die bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre 5‰, für<br />
das 2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
4,5‰<br />
Versicherungssumme<br />
Grund-, Zins- und Risiko-Überschussanteile zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zu<br />
Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Summenerhöhung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit<br />
Versicherungsdauern unter 12 Jahren sind die<br />
Schluss-Überschussanteilsätze noch mit dem<br />
Quotienten aus Versicherungsdauer in Jahren<br />
und 12 zu multiplizieren.<br />
2.6 Abrechnungsverband Gruppen-Kapitallebensversicherungen bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen der ehemaligen<br />
„die individuale Lebensversicherung AG“<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
(Gruppen-Kapitallebensversiche-<br />
rungen nach Sondertarifen)<br />
- Risiko-Überschussanteil 40%<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 8 Jahre: 0,50%<br />
9 bis 12 Jahre: 0,60%<br />
13 bis 19 Jahre: 0,75%<br />
20 bis 24 Jahre: 0,90%<br />
25 bis 34 Jahre: 1,20%<br />
ab 35 Jahre: 1,40%<br />
maximal 2,5‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
Risikosumme zu Beginn des<br />
jeweiligen Versicherungsjahres<br />
0,55% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[2]<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 2,80‰<br />
20 bis 29 Jahre: 3,55‰<br />
30 bis 39 Jahre: 3,80‰<br />
ab 40 Jahre: 4,30‰<br />
Versicherungssumme für jedes<br />
voll zurückgelegte Versicherungsjahr,<br />
für die bis<br />
2001 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
bei Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 7,50‰<br />
20 bis 29 Jahre: 8,25‰<br />
30 bis 39 Jahre: 8,50‰<br />
ab 40 Jahre: 9,00‰,<br />
für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr bei Versicherungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 4,00‰<br />
20 bis 29 Jahre: 4,75‰<br />
30 bis 39 Jahre: 5,00‰<br />
ab 40 Jahre: 5,50‰<br />
Grund- und Risiko-Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung, Zins- und Ansammlungs-Überschussanteile<br />
jeweils zum Ende des<br />
Versicherungsjahres; Anrechnung der Grund-<br />
Überschussanteile auf den Beitrag und verzinsliche<br />
Ansammlung der Risiko- und Zins-<br />
Überschussanteile; im Rahmen eines Firmen-<br />
und Verbandsgruppen- oder eines Sammelversicherungsvertrages<br />
verzinsliche Ansammlung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf nach mindestens 1/3 der Laufzeit<br />
oder 10 Jahren sowie bei Tod werden reduzierte<br />
Leistungen fällig)<br />
121
Anlage zum Anhang<br />
3 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen<br />
3.1 Gewinnverband F1 Tarif 1A, Beginnjahre bis 1980<br />
3.2 Gewinnverband F2 Tarif 1B, Beginnjahre bis 1980<br />
3.3 Gewinnverband F3 Tarif 1A, Beginnjahre ab 1981<br />
3.4 Gewinnverband F4 Tarif 1B, Beginnjahre ab 1981<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Gewinnverbände F1/F2<br />
Gewinnverbände F3/F4<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
122<br />
25%<br />
40%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 12 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 45 Jahre: 8,0‰ 9,0‰<br />
46 bis 50 J.: 10,0‰ 11,0‰<br />
ab 51 Jahre: 12,0‰ 13,0‰<br />
Versicherungsdauer<br />
13 bis 17 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 45 Jahre: 7,0‰ 8,0‰<br />
46 bis 50 J.: 9,0‰ 10,0‰<br />
ab 51 Jahre: 12,0‰ 13,0‰<br />
Versicherungsdauer ab 18 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 45 Jahre: 5,2‰ 6,2‰<br />
46 bis 50 J.: 8,0‰ 9,0‰<br />
ab 51 Jahre: 12,0‰ 13,0‰<br />
Mindest-Todesfallsumme<br />
Mindest-Todesfallsumme<br />
Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles<br />
nach Beginn des zweiten Versicherungsjahres;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
jährliche Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Ablauf wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Leistung bei<br />
Ablauf wird in Wertpapieren verlangt<br />
3.5 Gewinnverband F5 FLN-/FLS-Tarife Beginnjahre vor 1995<br />
3.6 Gewinnverband E1 FLN-/FLS-Tarife Beginnjahr 1995<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Tarife 1FLN und 5FLN<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
Tarif 1FLN<br />
Tarif 1FLS<br />
Tarif 5FLN, Tarif 5FLS<br />
25%<br />
Männer: 6,2%<br />
Frauen: 6,0%<br />
Männer: 6,4%<br />
Frauen: 6,2%<br />
6,4%<br />
Versicherungssumme bzw.<br />
Einmalbeitrag<br />
Einmalbeitrag dividiert durch<br />
die Versicherungsdauer in<br />
Jahren bzw. Jahresbeitrag<br />
der Hauptversicherung bei<br />
laufender Beitragszahlung<br />
Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
jährliche Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Ablauf wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Leistung bei<br />
Ablauf wird in Wertpapieren verlangt
Anlage zum Anhang<br />
3.7 Gewinnverband E2 FL-Tarife Beginnjahre von Ende 1995 bis Ende 1998<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige FL-Tarife<br />
beitragsfreie FL-Tarife<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
(beitragspflichtige FL-Tarife)<br />
Tarif 1FL<br />
Tarif 5FL<br />
Tarif 1FL50/1FL60<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 3,75%<br />
ab 35 Jahre: 4,50%<br />
0,5‰<br />
Männer: 1,0%<br />
Frauen: 0,5%<br />
0,5%<br />
Beitragszah-<br />
lungsdauer Männer Frauen<br />
bis 8 Jahre: 0,6% 0,4%<br />
9 bis 13 Jahre: 0,4% 0,3%<br />
ab 14 Jahre: 0,2% 0,2%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Versicherungssumme bei<br />
planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungen bzw. durch<br />
die Versicherungsdauer in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Kosten- und Risiko-Überschussanteile zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des dritten Versicherungsjahres (bei einer<br />
Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren erstmals<br />
zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres),<br />
zusätzlich bei Ablauf;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Ablauf wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Leistung bei<br />
Ablauf wird in Wertpapieren verlangt<br />
3.8 Gewinnverband E3 FL-Tarife der Tarifgeneration von August 1998 bis 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige FL-Tarife<br />
beitragsfreie FL-Tarife<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
(Für Versicherungen, denen ein<br />
Teilfonds des Fondssystems<br />
SEB Invest Optimix zugrunde-<br />
liegt)<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 3,75%<br />
ab 35 Jahre: 4,25%<br />
0,5‰<br />
0,5%<br />
Männer: 30%<br />
Frauen: 15%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Versicherungssumme bei<br />
planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungen bzw. durch<br />
die Versicherungsdauer in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Deckungskapital am Ende<br />
des Vormonats<br />
Risikobeitrag<br />
Grund-Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres),<br />
Kosten-Überschussanteile für Versicherungen,<br />
denen ein Teilfonds des Fondssystems SEB Invest<br />
Optimix zugrunde liegt, anteilig zu Beginn<br />
eines jeden Monats, erstmals, nachdem auch<br />
ein Grund-Überschussanteil zugeteilt wurde,<br />
bei Ablauf wird kein Kostenüberschuss mehr<br />
fällig, Risiko-Überschussanteile zu Beginn eines<br />
jeden Beitragszahlungsabschnitts (bei beitragsfrei<br />
gestellten Versicherungen zu Beginn eines<br />
jeden Monats), erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zu Beginn<br />
des zweiten Versicherungsjahres); Umrechnung<br />
der Grund- und Kosten-Überschussanteile in<br />
Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />
der Anteileinheiten und Gutschrift zur Versicherung;<br />
der Überschussanteil bei Ablauf wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Leistung bei Ablauf wird in Wertpapieren<br />
verlangt; Anrechnung der Risiko-<br />
Überschussanteile auf den Risikobeitrag<br />
123
Anlage zum Anhang<br />
3.9 Gewinnverband E4 FL-Tarife als Einzelversicherungen<br />
3.10 Gewinnverband K4 FL-Tarife als Kollektivversicherungen<br />
jeweils der Tarifgeneration ab 1.7.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige FL-Tarife<br />
beitragsfreie FL-Tarife<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
124<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 4,25%<br />
ab 35 Jahre: 4,50%<br />
0,5‰<br />
Männer: 30%<br />
Frauen: 15%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Versicherungssumme bei<br />
planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungen bzw. durch<br />
die Versicherungsdauer in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Risikobeitrag<br />
Grund-Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres), Risiko-<br />
Überschussanteile zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts<br />
(bei beitragsfrei gestellten<br />
Versicherungen zu Beginn eines jeden<br />
Monats), erstmals zu Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zu Beginn des<br />
zweiten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung der Grund-Überschussanteile in<br />
Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />
der Anteileinheiten und Gutschrift zur Versicherung;<br />
der Überschussanteil bei Ablauf wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Leistung bei Ablauf wird in Wertpapieren<br />
verlangt; Anrechnung der Risiko-<br />
Überschussanteile auf den Risikobeitrag<br />
3.11 Gewinnverband FLG1 Tarif 8FLG/8FLGT mit Beginn bis Anfang 2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
für die Grundversicherung:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 0,45%<br />
ab 1.227,10 €: 0,95%<br />
0,6‰<br />
30%<br />
0,1%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVersicherungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilauszahlungen,<br />
zusätzlich jeweils die Erlebensfallsumme<br />
aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilauszahlungen<br />
jährlicher Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
Kosten-, Risiko- und Zins-Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals<br />
zum Ende des zweiten Versicherungsjahres<br />
(bei einer Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
wird nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet,<br />
es sei denn, bei Ablauf wird die Leistung<br />
aus der Überschussbeteiligung in Wertpapieren<br />
verlangt
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für die Grundversicherung<br />
beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
beitragsfreie Versicherungs-<br />
jahre<br />
grundsätzlich dauerunabhängiger<br />
Teil<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
bei Dynamikerhöhungen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
1,7‰<br />
2,4‰<br />
6‰<br />
Beitragszahlungsdauer der<br />
Dynamikerhöhung<br />
bis 34 Jahre: 2,25%<br />
ab 35 Jahre: 3,00%<br />
0,5‰<br />
Beitragszahlungsdauer der<br />
Dynamikerhöhung<br />
Männer Frauen<br />
bis 8 Jahre: 0,6% 0,4%<br />
9 bis 13 Jahre: 0,4% 0,3%<br />
ab 14 Jahre: 0,2% 0,2%<br />
0%<br />
Erlebensfallsumme für jedes<br />
Versicherungsjahr; für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
2,5‰, für das<br />
2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
2,3‰<br />
Erlebensfallsumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
3,5‰, für das<br />
2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
3,2‰<br />
Erlebensfallsumme<br />
Jahresbeitrag<br />
Beitragssumme bzw. durch<br />
die Versicherungsdauer in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Jahresbeitrag<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen<br />
fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />
zugeteilt wurden);<br />
Auszahlung mit der Versicherungsleistung (in<br />
Form von Wertpapieren, wenn bei Ablauf die<br />
Leistung aus der Überschussbeteiligung in<br />
Wertpapieren verlangt wird)<br />
Kosten- und Risiko-Überschussanteile zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres (bei einer<br />
Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
wird nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet,<br />
es sei denn, die Leistung bei Ablauf<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
125
Anlage zum Anhang<br />
4 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, AV2) und Bestands-<br />
gruppe Kollektiv-Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände KAV1, KAV2)<br />
4.1 Gewinnverband L1<br />
R-, L-Tarife; L-Tarife der ehemaligen ATLAS-Leben; RA-Tarife der ehemaligen Volkshilfe; Renten- und Pensionsversicherungen<br />
für die Versorgung des hauptberuflichen Versicherungsaußendienstes; L, LK-Tarife mit Beginnjahr von 1970 bis 1984<br />
4.2 Gewinnverband L2a<br />
L-, K-Tarife mit laufender Beitragszahlung; L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr von 1985 bis 1992<br />
4.3 Gewinnverband L2b93<br />
L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr 1993<br />
4.4 Gewinnverband L2b94<br />
L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr 1994<br />
4.5 Gewinnverband E1<br />
L-Tarife mit Beginnjahr 1995<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
Gewinnverbände L2a, L2b93,<br />
L2b94, E1, vor Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Gewinnverbände L1, L2a,<br />
L2b93, L2b94<br />
Grundversicherungen<br />
Dynamik-Erhöhungen mit<br />
Beginn ab Oktober 1996 und<br />
vor 2005<br />
Dynamik-Erhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
- Gewinnverband E1<br />
Grundversicherungen<br />
Dynamik-Erhöhungen mit<br />
Beginn ab Oktober 1996<br />
und vor 2005<br />
Dynamik-Erhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- Überschussverwendungsart<br />
„jährliche Rentenerhöhung“<br />
- Überschussverwendungsart<br />
„Rentenzuschlag“<br />
(bei sofortbeginnenden Rentenversicherungen)<br />
126<br />
2%<br />
0,5% (1,1%)<br />
0% (0,1%)<br />
0,1%<br />
0,5%<br />
0%<br />
0,1%<br />
0% für Gewinnverband E1,<br />
sonst 0% (0,1%)<br />
0,1%<br />
jährliche Rente<br />
(maximal 1.533,88 €)<br />
97% des maßgebenden<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthabens 3<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[3]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres, bei beitragsfreien Versicherungen<br />
erstmals zu Beginn des zweiten<br />
Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung; bei Beginn der Rentenzahlung<br />
wird das angesammelte Guthaben<br />
zur Rentenerhöhung verwendet<br />
jährliche Zins-Überschussanteile, soweit sie auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres;<br />
bei „jährlicher Rentenerhöhung“ erstmals nachdem<br />
die Rente für ein Jahr gezahlt wurde, Bildung<br />
von jeweils sofort beginnenden Rentenerhöhungen;<br />
bei „Rentenzuschlag“ erstmals zu Beginn des<br />
2. Versicherungsjahres; aus den Zins-Überschussanteilen<br />
wird bereits ab Beginn der Rentenzahlung<br />
ein Rentenzuschlag gewährt; der<br />
sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds<br />
und eines modifizierten Deckungskapitals<br />
jeweils zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004 ergibt. Die Modifikation besteht<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
in Höhe von 4% um den Zins-Überschussanteil;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen
Anlage zum Anhang<br />
4.6 Gewinnverband E2<br />
SR-, AR-Tarife ab 1995 mit Policierung vor dem 20.5.1997 (Haustarife: vor dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag: vor dem 1.1.1998)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
(AR-Tarife)<br />
dauerabhängiger Teil<br />
grundsätzlich dauerunabhängiger<br />
Teil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 0,75%<br />
ab 1.227,10 €: 1,25%<br />
0,5%<br />
0%<br />
0%<br />
0%<br />
0‰<br />
22‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
jährliche Rente<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Kapitalabfindung für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
6‰, für das<br />
2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
5,1‰, für die von<br />
2003 bis 2005 begonnenen<br />
Versicherungsjahre 3,8‰<br />
Kapitalabfindung<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zu<br />
Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Beginn der Rentenzahlung;<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird<br />
das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, im Regelfall zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich<br />
aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />
und eines modifizierten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); die Modifikation besteht in<br />
einer Erhöhung des Rechnungszinses um<br />
0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />
sonst 0%; der Rentenzuschlag wird in % der<br />
garantierten Rente bemessen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
bei ab dem 3.2.1997 abgeschlossenen Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag mit einer<br />
Dauer bis zum Beginn der Rentenzahlung<br />
unter 12 Jahren sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />
noch mit dem Quotienten aus Dauer<br />
bis zum Beginn der Rentenzahlung in Jahren<br />
und 12 zu multiplizieren<br />
127
Anlage zum Anhang<br />
4.7 Gewinnverband E3<br />
SR-, AR-Tarife als Einzelversicherungen mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: ab dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag: ab dem 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />
4.8 Gewinnverband R3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
AR-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: ab dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag: ab dem 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
Tarif 8ARB einschl. Dynamik-<br />
erhöhungen hierzu<br />
übrige Tarife<br />
- auf Kapitalabfindung bzw. Ver-<br />
rentungssumme bezogener Teil<br />
Tarif 8ARB einschl. Dynamik-<br />
erhöhungen hierzu<br />
übrige beitragspflichtige<br />
Versicherungen<br />
übrige beitragsfreie<br />
Versicherungen<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2004<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2007<br />
sonstige Versicherungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2004<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
128<br />
Jahresbeitrag:<br />
unter 1.227,10 €: 0,45%<br />
ab 1.227,10 €: 0,95%<br />
unter 1.227,10 €: 0,05%<br />
ab 1.227,10 €: 0,55%<br />
0,6‰<br />
0,15‰<br />
0,1‰<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
1,35%<br />
1,85%<br />
0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,4% bei Rentenbeginn in 2005,<br />
sonst 0,65%<br />
1,0%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Kapitalabfindung; Grundversicherung<br />
bei Tarif 8ARB: bei<br />
beitragspflichtigen Versicherungen<br />
Verrentungssumme,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen<br />
Summe der noch<br />
nicht in Anspruch nehmbaren<br />
Teilverrentungskapitale, zusätzlich<br />
jeweils aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilverrentungskapitalengebildetes<br />
Teilverrentungskapital zum<br />
Ende der Aufschubzeit<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit wird<br />
das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004);
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
AVB vor 1.2000 und sonstige<br />
Versicherungen<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2004 aus Überschussguthaben<br />
bei AVB vor 1.2000<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2005 aus Überschussgut-<br />
haben bei AVB vor 1.2000<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Dynamikerh. mit Beginn vom<br />
1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2004<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2007<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
AVB vor 1.2000<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2004 aus Überschussguthaben<br />
bei AVB vor 1.2000<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2005 aus Überschussgut-<br />
haben bei AVB vor 1.2000<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben<br />
sonstige Versicherungen<br />
0%<br />
0% für Grundvers. und Dyn. mit<br />
Beginn bis 31.12.2003.<br />
0% für Grundvers. und Dyn. mit<br />
Beginn bis 31.12.2003,<br />
0,4% für Dyn. mit Beginn in 2004<br />
bei AVB vor 1.2000:<br />
0,2% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn vor 1.7.2000,<br />
0,3% für Dyn. mit Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003,<br />
0,85% für Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004,<br />
1,0% für Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005<br />
bei AVB 1.2000:<br />
0% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn vor 1.7.2000,<br />
0,1% für Dyn. mit Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003,<br />
0,65% für Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004,<br />
1,0% für Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
1,55%<br />
2,05%<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
0,95%<br />
bei AVB vor 1.2000 und Zahlungsbeginn in <strong>2006</strong>:<br />
1,55% für Dyn. mit Beginn in 2005, sonst 0,95%<br />
bei AVB vor 1.2000 und Zahlungsbeginn ab 1.1.2007:<br />
2,05% für Dyn. mit Beginn ab 1.1.2005, sonst 1,45%<br />
bei AVB 1.2000:<br />
0% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn vor 1.7.2000,<br />
0,25% für Dyn. mit Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003,<br />
0,75% für Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004,<br />
1,55% für Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
2,05% für Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2007<br />
0%<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen; die Modifikation besteht in<br />
einer Erhöhung des Rechnungszinses um die<br />
folgenden Werte:<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn vom<br />
1.7. 2000 bis 31.12.2003: Erhöhung um<br />
0,85%-Punkte bei Rentenbeginn vor 2004,<br />
0,75%-Punkte bei Rentenbeginn in 2004 oder<br />
2005, sonst 0,15%-Punkte;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004:<br />
Erhöhung um 0,35%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
in 2005, sonst 0,1%-Punkte;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,55%-Punkte bei Beginn vor<br />
2007, 1,05%-Punkte bei Beginn ab 1.1.2007;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn vom 1.7.2000 bis<br />
31.12.2003 aus Überschussguthaben bei AVB<br />
vor 1.2000: Erhöhung um 0,85%-Punkte;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in 2004 aus Überschussguthaben<br />
bei AVB vor 1.2000: Erhöhung<br />
um 1,35%-Punkte für Grundvers. und Dyn. mit<br />
Beginn vor 1.7.2000; sonst 1,25%-Punkte<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in 2005 aus Überschussguthaben<br />
bei AVB vor 1.2000: Erhöhung<br />
um 1,35%-Punkte für Grundversicherung<br />
und Dynamikerhöhungen mit Beginn vor<br />
1.7.2000, 1,25%-Punkte für Dyn. mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003 und 0,55%-<br />
Punkte für Dyn. mit Beginn in 2004;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben<br />
bei AVB vor 1.2000 und Zahlungsbeginn in<br />
<strong>2006</strong>: Erhöhung um 0,75%-Punkte für Grundvers.<br />
und Dynamikerhöhungen mit Beginn vor<br />
1.7.2000, 0,65%-Punkte für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003,<br />
0,1%-Punkte für Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
in 2004 und 0,55%-Punkte für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005;<br />
bei AVB vor 1.2000 und Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007: Erhöhung um 1,25%-Punkte für<br />
Grundvers. und Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vor 1.7.2000, 1,15%-Punkte für Dyn. mit<br />
Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003, 0,6%-<br />
Punkte für Dynamikerhöhungen mit Beginn in<br />
2004 und 1,05%-Punkte für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005;<br />
bei AVB 1.2000: Erhöhung um 0%-Punkte für<br />
Grundvers. und Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vor 1.7.2000, 0,15%-Punkte für Dyn. mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003, 0,1%-Punkte für<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004 und<br />
0,55%-Punkte für Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
in 2005 oder <strong>2006</strong>, 1,05%-Punkte für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2007;<br />
sonstige Versicherungen: die Modifikation besteht<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />
sonst 0%-Punkte (0,1%-Punkte).<br />
129
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versiche-<br />
rungsjahre vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
Tarif 8ARB<br />
Dynamikerhöhungen zu Tarif<br />
8ARBD<br />
übrige Tarife inkl. Dynamiker-<br />
höhungen<br />
- beitragsfreie Versicherungsjah-<br />
re vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
Tarif 8ARB<br />
Dynamikerhöhungen zu Tarif<br />
8ARBD<br />
übrige Tarife inkl. Dynamiker-<br />
höhungen<br />
- grundsätzlich dauerunab-<br />
hängiger Teil<br />
Tarif 8ARB<br />
Dynamikerhöhungen zu Tarif<br />
8ARBD<br />
übrige Tarife inkl. Dynamiker-<br />
höhungen<br />
130<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 1,6‰<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 3,2‰<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 3,5‰<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 2,3‰<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 3,8‰<br />
0‰ bei Beginn vor 1.7.2000,<br />
sonst 4,5‰<br />
6,0‰<br />
8,0‰<br />
0‰<br />
Kapitalabfindung (Tarif<br />
8ARB: Verrentungssumme)<br />
für jedes Versicherungsjahr,<br />
für a) die bis 2002 zurückgelegten,<br />
b) in 2002 begonnene,<br />
c) die von 2003 bis 2005<br />
begonnenen Versicherungsjahre<br />
a) 2,5‰, b) 2,1‰, c) 1,6‰<br />
a) 5,0‰, b) 4,3‰, c) 3,2‰<br />
a) 5,5‰, b) 4,7‰, c) 3,5‰<br />
a) 3,5‰, b) 3,0‰, c) 2,3‰<br />
a) 6,0‰, b) 5,1‰, c) 3,8‰<br />
a) 7,0‰, b) 6,0‰, c) 4,5‰<br />
Verrentungssumme<br />
Kapitalabfindung<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung, bei Tarif<br />
8ARB der Hauptrente (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei<br />
vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit werden reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind die<br />
Schluss-Überschussanteilsätze für die ersten<br />
5 Jahre der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu<br />
multiplizieren<br />
4.9 Gewinnverband KR1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif ARBS mit Policierung vom 16.2.1998 bis zum 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />
20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Beginn der Rentenzahlung;<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird<br />
das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />
verwendet
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Renten mit Zahlungsbe-<br />
ginn ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
sonstige Versicherungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2004 aus Überschussgut-<br />
haben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2005 oder <strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007 aus Über-<br />
schussguthaben<br />
sonstige Versicherungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
0,2%<br />
0%<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
0,95%<br />
1,45%<br />
0%<br />
0‰<br />
0‰<br />
Kapitalabfindung für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die a)<br />
vor 2002, b) in 2002, c) von<br />
2003 bis 2005 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
a) 5,0‰, b) 4,3‰, c) 3,2‰<br />
a) 7,0‰, b) 6,0‰, c) 4,5‰<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Renten aus Überschussguthaben:<br />
Erhöhung um 0,85%-Punkte bei Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003; um 1,35%-<br />
Punkte bei Zahlungsbeginn in 2004 oder 2005;<br />
um 0,75%-Punkte bei Zahlungsbeginn in <strong>2006</strong>;<br />
um 1,25%-Punkte bei Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007;<br />
sonstige Versicherungen: Erhöhung um 0,1%-<br />
Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>, sonst<br />
0%-Punkte.<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für die ersten<br />
5 Jahre der Versicherungsdauer noch mit<br />
0,3 zu multiplizieren.<br />
4.10 Gewinnverband E4<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.11 Gewinnverband E5<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E3 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.12 Gewinnverband E6<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT der Gewinnverbände FLGR1 und FLGT1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Renten-<br />
versicherungen während des Rentenbezugs<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
131
Anlage zum Anhang<br />
4.13 Gewinnverband E7<br />
SR-, AR-Tarife als Einzelversicherungen mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
4.14 Gewinnverband R4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
AR-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
- auf Kapitalabfindung bzw. Verrentungssumme<br />
bezogener<br />
Teil<br />
Tarife AR, ARB, ARP, ART<br />
Tarif 8ARB einschl. seiner<br />
Dynamikerhöhungen<br />
- auf Rentenerhöhungen<br />
bezogener Teil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgescho-<br />
bene Rentenversicherungen<br />
ohne Kapitalwahlrecht gegen<br />
Einmalbeitrag, sofern der Ein-<br />
malbeitrag aus einer abgelau-<br />
fenen Versicherung bei der<br />
AachenMünchener stammt<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
132<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,1‰<br />
0,4‰<br />
0,4‰<br />
0,25%<br />
0,85%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Kapitalabfindung; Grundversicherung<br />
bei Tarif 8ARB: bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen<br />
Verrentungssumme, bei beitragsfreien<br />
Versicherungen<br />
Summe der noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />
zusätzlich jeweils<br />
aus nicht in Anspruch genommenen<br />
Teilverrentungskapitalen<br />
gebildetes Teilverrentungskapital<br />
zum Ende der Aufschubzeit<br />
Kapitalabfindung der insgesamt<br />
erreichten Rentenerhöhung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
(alternativ Rentenerhöhungen oder<br />
Fondsanlage); bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
wird das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
obigen Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 0,25%) und dem über<br />
den Rechnungszins von 3,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden<br />
Zinssatz für Beitragsdepots.<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,3%<br />
0% bei Zahlungsbeginn in 2005,<br />
sonst 0,3%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; im Regelfall<br />
– ausgenommen Tarif SRG – zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit<br />
Beginn der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen<br />
Teil soweit möglich zur Bildung von jährlichen<br />
Rentenerhöhungen; alternativ ist auch –<br />
bei Tarif SRG ausschließlich – die alleinige Bildung<br />
von Rentenerhöhungen möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem<br />
Quotienten des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />
und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in <strong>2006</strong>); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten aus Überschussgutha-<br />
ben mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
- Überschussverwendungsart<br />
„verzinsliche Ansammlung“<br />
oder „Rentenerhöhungen“<br />
Tarife AR, ARB, ARP ART<br />
Tarif 8ARB<br />
(Grundversicherung)<br />
Tarif 8ARB<br />
(Dynamikerhöhungen)<br />
0,25%<br />
1,05%<br />
0,45% und 1,05% für Renten mit<br />
Zahlungsbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben von Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab<br />
1.1.2005<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. Jahr: 3,2‰ 4,8‰<br />
11.-20. Jahr: 4,8‰ 6,4‰<br />
ab 21. Jahr: 6,4‰ 9,6‰<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. Jahr: 1,7‰ 2,9‰<br />
11.-20. Jahr: 2,4‰ 3,2‰<br />
ab 21. Jahr: 3,0‰ 4,8‰<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
4,8‰ 6,4‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Kapitalabfindung für jedes Versicherungsjahr,<br />
für die bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 5,0‰ 7,5‰<br />
11.-20. J.: 7,5‰ 10,0‰<br />
ab 21. J.: 10,0‰ 15,0‰<br />
für das 2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 4,3‰ 6,4‰<br />
11.-20. J.: 6,4‰ 8,5‰<br />
ab 21. J.: 8,5‰ 12,8‰<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr , für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,75‰ 4,5‰<br />
11.-20. J.: 3,75‰ 5,0‰<br />
ab 21. J.: 4,75‰ 7,5‰<br />
für das 2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,3‰ 3,8‰<br />
11.-20. J.: 3,2‰ 4,3‰<br />
ab 21. J.: 4,0‰ 6,4‰<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre:<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
7,5‰ 10,0‰<br />
für das 2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
6,4‰ 8,5‰<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Erhöhung um 0,15%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong>, sonst 0,25%-Punkte;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,75%-Punkte;<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005: Erhöhung um<br />
0,75%-Punkte für Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong> aus dem Überschussguthaben<br />
von Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1.2005, sonst 0,45%-Punkte.<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung, bei<br />
Tarif 8ARB der Hauptrente (bei vorzeitiger<br />
Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder<br />
Tod und bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit<br />
werden reduzierte Leistungen fällig);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für die<br />
ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer noch<br />
mit 0,3 zu multiplizieren<br />
133
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- Überschussverwenungsart<br />
„Fondsanlage“<br />
Tarife AR, ARB, ARP ART<br />
Tarif 8ARB<br />
(Grundversicherung)<br />
Tarif 8ARB<br />
(Dynamikerhöhungen)<br />
134<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. Jahr: 3,2‰ 4,8‰<br />
11.-20. Jahr: 4,5‰ 5,9‰<br />
ab 21. Jahr: 5,7‰ 7,7‰<br />
1.-10. Jahr: 1,7‰ 2,9‰<br />
11.-20. Jahr: 2,3‰ 3,0‰<br />
ab 21. Jahr: 2,7‰ 3,8‰<br />
4,5‰ 5,8‰<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
4.15 Gewinnverband E8<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E4 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.16 Gewinnverband E9<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT der Gewinnverbände FLGR2 und FLGT2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene<br />
Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.17 Gewinnverband E10<br />
Tarif 1FLR60 des Gewinnverbandes E5 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.18 Gewinnverband R5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif 1FLR als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes E4 der Bestandsgruppe Fondsgebundene<br />
Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.19 Gewinnverband R6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT als Kollektivversicherungen der Gewinnverbände FLGRK2 und FLGTK2 der Bestandsgruppe<br />
Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.20 Gewinnverband R7 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes K5 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
4.21 Gewinnverband E11<br />
SR-, AR-Tarife als Einzelversicherungen mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
4.22 Gewinnverband R8 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
AR-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
- auf Kapitalabfindung bzw. Verrentungssumme<br />
bezogener<br />
Teil<br />
Tarife AR, ARB, ARP, ART<br />
Tarif 8ARB einschl. seiner<br />
Dynamikerhöhungen<br />
- auf Rentenerhöhungen<br />
bezogener Teil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,1‰<br />
0,4‰<br />
0,4‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Kapitalabfindung; Grundversicherung<br />
bei Tarif 8ARB: bei<br />
beitragspflichtigen Versicherungen<br />
Verrentungssumme,<br />
bei beitragsfreien Versicherungen<br />
Summe der noch<br />
nicht in Anspruch nehmbaren<br />
Teilverrentungskapitale, zusätzlich<br />
jeweils aus nicht in<br />
Anspruch genommenen Teilverrentungskapitalengebildetes<br />
Teilverrentungskapital zum<br />
Ende der Aufschubzeit<br />
Kapitalabfindung der insgesamt<br />
erreichten Rentenerhöhung<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />
20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit wird das angesammelte<br />
Guthaben zur Rentenerhöhung verwendet
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgescho-<br />
bene Rentenversicherungen<br />
ohne Kapitalwahlrecht gegen<br />
Einmalbeitrag, sofern der Ein-<br />
malbeitrag aus einer abgelau-<br />
fenen Versicherung bei der<br />
AachenMünchener stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und<br />
Renten aus Überschussgut<br />
haben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarife AR, ARB, ARP ART<br />
Tarif 8ARB<br />
Dynamikerhöhungen zu Tarif<br />
8ARB<br />
1,5%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
obigen Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über<br />
den Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden<br />
Zinssatz für Beitragsdepots.<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
4,0‰<br />
2,5‰<br />
4,0‰<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zum Rentenbeginn<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Deckungskapital bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit einschließlich<br />
Deckungskapital bzw.<br />
verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben (jedoch nicht<br />
fondsgebundenem Guthaben)<br />
der Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile im Regelfall – ausgenommen<br />
Tarif SRG – zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch – bei Tarif<br />
SRG ausschließlich – die alleinige Bildung von<br />
Rentenerhöhungen möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen Deckungskapitals (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen<br />
unter Berücksichtigung des auf den Vertrag<br />
entfallenden Rentenzuschlagfonds) und eines<br />
modifizierten Deckungskapitals jeweils zu Beginn<br />
der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,5%-Punkte und für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005 und<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,7%-Punkte;<br />
Kosten-Überschussanteile – ausgenommen<br />
Tarif SRG – zur Bildung eines höheren Rentenzuschlags<br />
bzw. – bei Tarif SRG ausschließlich –<br />
von um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung, bei<br />
Tarif 8ARB der Hauptrente (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und<br />
bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit werden<br />
reduzierte Leistungen fällig); bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />
der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren<br />
4.23 Gewinnverband E12<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E7 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.24 Gewinnverband E13<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT der Gewinnverbände FLGR3, FLGT3 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
4.25 Gewinnverband E14<br />
Tarif 1FLR60 des Gewinnverbandes E6 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in den der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
135
Anlage zum Anhang<br />
1<br />
4.26 Gewinnverband R9 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif 1FLR als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes K7 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
4.27 Gewinnverband R10 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT als Kollektivversicherungen der Gewinnverbände FLGRK3 und FLGTK3 der Bestandsgruppe<br />
Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.28 Gewinnverband R11 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes K6 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
136<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in den der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
4.29 Gewinnverband R1<br />
Tarif KR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
4.30 Gewinnverband RK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif KR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
4.31 Gewinnverband RS1<br />
Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SRS und SRGS jeweils als Einzelversicherung mit Policierung<br />
vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
4.32 Gewinnverband RSK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SRS und SRGS jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung<br />
vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
4.33 Gewinnverband RB1<br />
Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans und Tarife SR, SRP und SRG jeweils als Einzelversicherung<br />
mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
4.34 Gewinnverband RBK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans und Tarife SR, SRP und SRG jeweils als Kollektivversicherung<br />
mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
(Sofern bei den Tarifen KRS, KRB oder KRBZ der fondsgebundene Dynamikplan eingeschlossen ist, gehören Grundversicherung<br />
und Dynamikerhöhungen in der Aufschubzeit zum Gewinnverband RFS1, RBF1 bzw. RFSK1, RBFK1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene<br />
Rentenversicherungen. Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze werden in diesem Abrechnungsverband angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
(Tarife KR, KRS, KRB, KRBZ)<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />
(beitragspflichtig)<br />
fondsgebundene Dynamik-<br />
erhöhungen (beitragspflichtig)<br />
- summenbezogener Teil<br />
Grundversicherung und konv.<br />
Dynamikerhöhungen (beitragsfrei)<br />
- auf Rentenerhöhungen bezogener<br />
Teil<br />
Grundversicherung und<br />
konv. Dynamikerhöhungen<br />
- auf fondsgebundenes Deckungskapital<br />
bezogener Teil<br />
fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />
Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />
2,0%<br />
0,1‰<br />
0,4‰<br />
0,22%<br />
Jahresbeitrag der jeweiligen<br />
Hauptversicherung bzw. Dynamikerhöhung<br />
Jahresbeitrag der jeweiligen<br />
fondsgebundenen Dyn.<br />
Summe der zum Zeitpunkt<br />
der Beitragsfreistellung gezahlten<br />
Beiträge<br />
Summe der bisherigen Zuteilungen<br />
fondsgebundenes<br />
Deckungskapital<br />
- Risiko-Überschussanteil 20% Risikobeitrag<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />
mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres. Für<br />
Renten, die sich durch Nicht-Inanspruch- nahme<br />
von Teilverrentungskapitalen bei Versicherungen<br />
nach Tarif KRBZ ergeben, erfolgt die<br />
Zuteilung der Überschussanteile erstmals zum<br />
Ende des ersten Jahres ab Nicht-<br />
Inanspruchnahme des jeweiligen Teilverrentungskapitals.<br />
Versicherungen, die durch Einstellung<br />
der Beitragszahlung zum Ende des<br />
Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />
zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />
Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />
bei den Tarifen KRS, KRB, KRBZ verzinsliche<br />
Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit wird das angesammelte<br />
Guthaben zur Rentenerhöhung verwendet<br />
oder - ausgenommen Tarif KRS - im<br />
Falle der Kapitalabfindung ausgezahlt bzw. bei<br />
Tarif KRS zur Bildung einer Hinterbliebenenrente<br />
verwendet; bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
Rentenerhöhungen
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />
ne Rentenversicherungen ohne<br />
Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />
malbeitrag (mit Ausnahme von<br />
Sonderzahlungen), sofern der<br />
Einmalbeitrag aus einer abge-<br />
laufenen Versicherung bei<br />
der AachenMünchener stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag und Sonderzah-<br />
lungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Sonderzahlungen ab 1.1.2007<br />
und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif KR<br />
Tarif KRS, KRB und konventionelle<br />
Dynamikerhöhungen<br />
inkl. der von Tarif KRBZ<br />
Tarif KRBZ<br />
1,5%<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5% bzw. 2,0% für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007) und dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen ab<br />
1.1.2007) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
5,5‰ 5,0‰<br />
3,75‰ 4,0‰<br />
2,5‰ 2,75‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
Deckungskapital bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit einschließlich<br />
Deckungskapital bzw.<br />
verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben (jedoch nicht<br />
fondsgebundenem Guthaben)<br />
der Leistungen aus der<br />
laufenden Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zugeteilte Überschussanteile werden im Regelfall<br />
– ausgenommen Tarif SRG und SRGS –<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet;<br />
alternativ ist auch – bei Tarif SRG und<br />
SRGS ausschließlich – die alleinige Bildung von<br />
Rentenerhöhungen möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007 und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007 in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 1,2%-Punkte, sonst um 0,7%-Punkte;<br />
Risiko-Überschussanteile zur Bildung von um<br />
0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der laufenden Überschussbeteiligung<br />
erfolgt ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei<br />
vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit reduzierte<br />
Leistungen fällig,<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei<br />
Sonderzahlungen sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />
für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
137
Anlage zum Anhang<br />
4.35 Gewinnverband RF1<br />
Tarif FR als Einzelversicherung des Gewinnverbandes RF1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während<br />
des Rentenbezugs<br />
4.36 Gewinnverband RFK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif FR als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes RFK1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
4.37 Gewinnverband RFS1<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung des Gewinnverbandes<br />
RFS1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.38 Gewinnverband RFSK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes<br />
RFS1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.39 Gewinnverband RBF1<br />
Tarife FRB, FRBZ, FRG sowie KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung der Gewinnverbände<br />
RBF1, RGF1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs der Hauptrente<br />
4.40 Gewinnverband RBFK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife FRB, FRBZ, FRG sowie KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung der Gewinnverbände<br />
RBFK1, RGFK1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs der Hauptrente<br />
138<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
4.41 Gewinnverband R2 Tarif KR als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
4.42 Gewinnverband RK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif KR als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
4.43 Gewinnverband RS2<br />
Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans, SRS, SRGS als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Gewinnverband RSK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans, SRS, SRGS als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
4.44 Gewinnverband RB2<br />
Tarife KRB, KRBZ jeweils ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SR, SRP und SRG als Einzelversicherung der<br />
der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
4.45 Gewinnverband RBK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife KRB, KRBZ jeweils ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SR, SRP und SRG als Kollektivversicherung<br />
der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
(Sofern bei den Tarifen KRS, KRB oder KRBZ der fondsgebundene Dynamikplan eingeschlossen ist, gehören Grundversicherung<br />
und Dynamikerhöhungen in der Aufschubzeit zum Gewinnverband RFS2, RBF2 bzw. RFSK2, RBFK2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene<br />
Rentenversicherungen. Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze werden in diesem Abrechnungsverband angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
(Tarife KR, KRS, KRB, KRBZ)<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />
(beitragspflichtig)<br />
fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />
(beitragspflichtig)<br />
- summenbezogener Teil<br />
Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />
(beitragsfrei)<br />
- auf Rentenerhöhungen bezogener<br />
Teil<br />
Grundversicherung und<br />
konv. Dynamikerhöhungen<br />
Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />
2,0%<br />
0,1‰<br />
0,4‰<br />
Jahresbeitrag der jeweiligen<br />
Hauptversicherung bzw. Dynamikerhöhung<br />
Jahresbeitrag der jeweiligen<br />
fondsgebundenen Dynamikerhöhung<br />
Summe der zum Zeitpunkt<br />
der Beitragsfreistellung gezahlten<br />
Beiträge<br />
Summe der bisherigen Zuteilungen<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />
mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres. Für<br />
Renten, die sich durch Nicht-Inanspruch- nahme<br />
von Teilverrentungskapitalen bei Versicherungen<br />
nach Tarif KRBZ ergeben, erfolgt die<br />
Zuteilung der Überschussanteile erstmals zum<br />
Ende des ersten Jahres ab Nicht-<br />
Inanspruchnahme des jeweiligen Teilverrentungskapitals.<br />
Versicherungen, die durch Einstellung<br />
der Beitragszahlung zum Ende des<br />
Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />
zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />
Versicherungen geltenden Überschussanteile;
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgescho-<br />
bene Rentenversicherungen<br />
ohne Kapitalwahlrecht gegen<br />
Einmalbeitrag (mit Ausnahme<br />
von Sonderzahlungen), sofern<br />
der Einmalbeitrag aus einer<br />
abgelaufenen Versicherung bei<br />
der AachenMünchener stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag und Sonderzah-<br />
lungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif KR<br />
Tarif KRS, KRB und konven-<br />
tionelle Dynamikerhöhungen<br />
inkl. der von Tarif KRBZ<br />
Tarif KRBZ<br />
0,22%<br />
20%<br />
2,0%<br />
fondsgebundenes<br />
Deckungskapital<br />
Risikobeitrag<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
bei den Tarifen KRS, KRB, KRBZ verzinsliche<br />
Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit wird das angesammelte<br />
Guthaben zur Rentenerhöhung verwendet<br />
oder - ausgenommen Tarif KRS - im<br />
Falle der Kapitalabfindung ausgezahlt bzw. bei<br />
Tarif KRS zur Bildung einer Hinterbliebenenrente<br />
verwendet; bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
6,0‰ 5,5‰<br />
4,25‰ 4,5‰<br />
2,75‰ 3,25‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
Deckungskapital bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit einschließlich<br />
Deckungskapital bzw.<br />
verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben (jedoch nicht<br />
fondsgebundenem Guthaben)<br />
der Leistungen aus der<br />
laufenden Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zugeteilte Überschussanteile werden im Regelfall<br />
– ausgenommen Tarif SRG und SRGS –<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet;<br />
alternativ ist auch – bei Tarif SRG und<br />
SRGS ausschließlich – die alleinige Bildung von<br />
Rentenerhöhungen möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 1,7% Punkte;<br />
der Risiko-Überschussanteil wird zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der laufenden Überschussbeteiligung<br />
erfolgt ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei<br />
vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit reduzierte<br />
Leistungen fällig),<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und<br />
bei Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />
der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
139
Anlage zum Anhang<br />
4.46 Gewinnverband RF2<br />
Tarif FR als Einzelversicherung des Gewinnverbandes RF2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während<br />
des Rentenbezugs<br />
4.47 Gewinnverband RFK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif FR als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes RFK2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
während des Rentenbezugs<br />
4.48 Gewinnverband RFS2<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung des Gewinnverbandes<br />
RFS2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.49 Gewinnverband RFSK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung des Gewinnverbandes<br />
RFSK2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.50 Gewinnverband RBF2<br />
Tarife FRB, FRBZ, FRG sowie KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung der Gewinnverbände<br />
RBF2, RGFK2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs der<br />
Hauptrente<br />
4.51 Gewinnverband RBFK2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />
Tarife FRB, FRBZ, FRG sowie KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung der<br />
Gewinnverbände RBFK2, RGFK2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
der Hauptrente<br />
140<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)
5 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1 und KAV1)<br />
Anlage zum Anhang<br />
5.1 Gewinnverband E1<br />
Tarif 1FLR, Beginnjahre bis 1995 (Die Sätze gelten nicht für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab Oktober 1996.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
durch vorzeitige Einstellung der<br />
Beitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen vor Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht,<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 0%<br />
20 bis 34 Jahre: 0,5%<br />
ab 35 Jahre: 1,0%<br />
0,5‰<br />
Erreichtes Alter Männer Frauen<br />
bis 30 Jahre: 1,50% 0,50%<br />
31 bis 40 J.: 0,75% 1,00%<br />
ab 41 Jahre: 0% 1,50%<br />
0%<br />
25%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
durch die Aufschubzeit in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />
Beginn der Rentenzahlung;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />
denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />
verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des zweiten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
jährliche Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
werden gegebenenfalls reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
5.2 Gewinnverband E2<br />
Tarif 1FLR, Beginnjahre von Ende 1995 bis Ende 1998 (Die Sätze gelten auch für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab<br />
Oktober 1996 zu Versicherungen des Gewinnverbandes E1.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
durch vorzeitige Einstellung der<br />
Beitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen vor Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 1,5%<br />
20 bis 34 Jahre: 2,5%<br />
ab 35 Jahre: 3,5%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
durch die Aufschubzeit in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />
Beginn der Rentenzahlung;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />
denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />
verlangt<br />
141
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
142<br />
Erreichtes Alter Männer Frauen<br />
bis 30 Jahre: 1,50% 0,50%<br />
31 bis 40 J.: 0,75% 1,00%<br />
ab 41 Jahre: 0% 1,50%<br />
0%<br />
0%<br />
25%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des zweiten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />
ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen unter<br />
Berücksichtigung des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der<br />
Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); die Modifikation besteht in<br />
einer Erhöhung des Rechnungszinses um<br />
0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />
sonst 0%-Punkte; der Rentenzuschlag wird<br />
in % der garantierten Rente bemessen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
werden gegebenenfalls reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
5.3 Gewinnverband E3<br />
Tarif 1FLR der Tarifgeneration von August 1998 bis 30.6.2000<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherungen<br />
Grundversicherung und Dynamikerh.<br />
mit Beginn vor 2005<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1. 2005<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 5,75%<br />
ab 35 Jahre: 7,00%<br />
bis 34 Jahre: 6,75%<br />
ab 35 Jahre: 8,00%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
in Jahren geteilter<br />
Rückkaufswert zum Zeitpunkt<br />
der Beitragsfreistellung<br />
50% Risikobeitrag für das<br />
Erwerbsunfähigkeitsrisiko<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Beginn<br />
der Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung und<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn bis 30.6.2000<br />
Dyn. mit Beginn vom 1.7.2000<br />
bis 31.12.2003<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
in 2004<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2004 aus Überschussguthaben.<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2005 aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben<br />
- alternativ alleinige Renten<br />
erhöhungen<br />
Grundversicherung und<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn bis 30.6.2000<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn vom 1.7.2000 bis<br />
31.12.2003<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2004<br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2007<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2004 aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
2005 aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in<br />
<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007 aus Überschussguth.<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
0%<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,4% bei Rentenbeginn in 2005,<br />
sonst 0,65%<br />
1,0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
0% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn bis 31.12.2003.<br />
0% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn bis 31.12.2003,<br />
0,4% für Dyn. mit Beginn in 2004<br />
0,2% für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn vor 1.7.2000,<br />
0,3% für Dyn. mit Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003,<br />
0,85% für Dynamikerhöhung mit Beginn in 2004,<br />
1,0% für Dynamikerhöhung mit Beginn ab 1.1.2005<br />
0%<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
1,55%<br />
2,05%<br />
0,75%<br />
0,95%<br />
1,55% für Dyn. mit Beginn ab<br />
1.1.2005, sonst 0,95%<br />
2,05% für Dyn. mit Beginn ab<br />
1.1.2005, sonst 1,45%<br />
25%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />
ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen unter<br />
Berücksichtigung des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der<br />
Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); der Rentenzuschlag wird in<br />
% der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Grundversicherung und Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn bis 30.6.2000: Erhöhung um<br />
0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />
sonst um 0%-Punkte;<br />
Dynamikerhöh. mit Beginn vom 1.7. 2000 bis<br />
31.12.2003: Erhöhung um 0,85%-Punkte bei<br />
Rentenbeginn vor 2004, um 0,75%-Punkte bei<br />
Rentenbeginn in 2004 oder 2005,um 0,15%-<br />
Punkte bei Rentenbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong>;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn in 2004: Erhöhung<br />
um 0,35%-Punkte bei Rentenbeginn in<br />
2005, sonst um 0,1%-Punkte;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,55%-Punkte bei Beginn vor<br />
2007, 1,05%-Punkte bei Beginn ab 1.1.2007;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in 2004 aus Überschussguthaben.:<br />
Erhöhung um 1,35%-Punkte;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in 2005 aus Überschussguthaben:<br />
Erhöhung um 1,35%-Punkte<br />
für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn vor<br />
1.7.2000, um 1,25%-Punkte für Dyn. mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003 und um<br />
0,55%-Punkte für Dyn. mit Beginn in 2004;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn in <strong>2006</strong> aus Überschussguthaben:<br />
Erhöhung um 0,75%-Punkte<br />
für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn bis<br />
30.6.2000, 0,65%-Punkte für Dyn. mit Beginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003, 0,1%-Punkte für<br />
Dyn. mit Beginn in 2004 , 0,55%-Punkte für<br />
Dyn. mit Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2007 aus<br />
Überschussguthaben.: Erhöhung um 1,25%-<br />
Punkte für Grundversicherung und Dyn. mit Beginn<br />
bis 30.6.2000, 1,15%-Punkte für Dyn. mit<br />
Beginn vom 1.7.2000 bis 31.12.2003, 0,6%-<br />
Punkte für Dyn. mit Beginn in 2004 und um<br />
1,05%-Punkte für Dyn. mit Beginn ab 1.1.2005<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden<br />
gegebenenfalls reduzierte Leistungen fällig)<br />
143
Anlage zum Anhang<br />
5.4 Gewinnverband E4<br />
Tarif 1FLR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
5.5 Gewinnverband K4<br />
Tarif 1FLR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherungen<br />
Grundvers. und Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor 2005<br />
beitragspflichtige Dynamikerh.<br />
mit Beginn ab 1.1. 2005<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor<br />
2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 aus Überschuss-<br />
guthaben<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor<br />
2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 aus Überschuss-<br />
guthaben<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
144<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 5,75%<br />
ab 35 Jahre: 7,00%<br />
bis 34 Jahre: 6,75%<br />
ab 35 Jahre: 8,00%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen bei<br />
beitragspflichtigen Versicherungen;<br />
Beitragssumme bei<br />
planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungen bzw. durch<br />
die Aufschubzeit in Jahren<br />
geteilter Rückkaufswert zum<br />
Zeitpunkt der vorzeitigen<br />
Beitragsfreistellung<br />
20% Risikobeitrag für das<br />
Erwerbsunfähigkeitsrisiko<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,3%<br />
0% bei Zahlungsbeginn in 2005,<br />
sonst 0,3%<br />
0,25%<br />
1,05%<br />
0,45% und 1,05% für Renten mit<br />
Zahlungsbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben von Dyn.<br />
mit Beginn ab 1.1.2005<br />
25%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Beginn<br />
der Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />
ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen unter<br />
Berücksichtigung des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der<br />
Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in <strong>2006</strong>); der Rentenzuschlag wird in<br />
% der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,75%-Punkte;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus<br />
Überschussguthaben.: Erhöhung um 0,45%-<br />
Punkte bei Zahlungsbeginn in 2005 und 0,15%-<br />
Punkte bei Zahlungsbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong>; 0,75%-<br />
Punkte für Renten aus Überschussguthaben von<br />
Dyn. mit Beginn ab 1.1.2005<br />
sonstige Versicherungen: Erhöhung um 0,15%-<br />
Punkte bei Rentenbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong>, sonst<br />
0,25%-Punkte.<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
werden gegebenenfalls reduzierte Leistungen<br />
fällig)
Anlage zum Anhang<br />
5.6 Gewinnverband E7<br />
Tarif 1FLR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
5.7 Gewinnverband K7<br />
Tarif 1FLR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 6,75%<br />
ab 35 Jahre: 8,00%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Beitragsfreistellung<br />
20% Risikobeitrag für das<br />
Erwerbsunfähigkeitsrisiko<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
25%<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres (bei einer<br />
Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht mehr<br />
in Anteileinheiten umgerechnet, es sei denn,<br />
die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ alleinige jährliche<br />
Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag ergibt<br />
sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1. 2005 und<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden<br />
gegebenenfalls reduzierte Leistungen fällig)<br />
145
Anlage zum Anhang<br />
5.8 Gewinnverband E5<br />
Tarif 1FLR60 als Einzelversicherung mit Policierung vom 01.05.2003 bis zum 31.12.2003<br />
5.9 Gewinnverband K5<br />
Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung mit Policierung vom 01.05.2003 bis zum 31.12.2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
Grundversicherung und Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor<br />
2005<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1. 2005<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor<br />
2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn vor<br />
2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
146<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre: 5,50%<br />
von 16 bis 34 J.: 6,50%<br />
ab 35 Jahre: 6,75%<br />
bis 15 Jahre: 6,50%<br />
von 16 bis 34 J.: 7,50%<br />
ab 35 Jahre: 7,75%<br />
0,5‰<br />
Männer Frauen<br />
30% 15%<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,3%<br />
0% bei Zahlungsbeginn in 2005,<br />
sonst 0,3%<br />
0,25%<br />
1,05%<br />
0,45% und 1,05% für Renten mit<br />
Zahlungsbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben von Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab<br />
1.1.2005<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Beitragsfreistellung<br />
Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres (bei einer<br />
Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht mehr<br />
in Anteileinheiten umgerechnet, es sei denn,<br />
die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />
ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen unter<br />
Berücksichtigung des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn<br />
der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in <strong>2006</strong>); der Rentenzuschlag wird<br />
in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,75%-Punkte;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus<br />
Überschussguthaben: Erhöhung um 0,45%-<br />
Punkte bei Zahlungsbeginn in 2005 und<br />
0,15%-Punkte bei Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong>; 0,75%-Punkte für Überschussguthaben<br />
von Dyn. mit Beginn ab 1.1.2005;<br />
sonstige Versicherungen: Erhöhung um<br />
0,15%-Punkte bei Rentenbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong>,<br />
sonst 0,25%-Punkte.
Anlage zum Anhang<br />
5.10 Gewinnverband E6<br />
Tarif 1FLR60 als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
5.11 Gewinnverband K6<br />
Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre: 6,50%<br />
von 16 bis 34 Jahren: 7,50%<br />
ab 35 Jahre: 7,75%<br />
0,5‰<br />
Männer Frauen<br />
30% 15%<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Beitragsfreistellung<br />
Risikobeitrag<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Beginn<br />
der Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile nach Beginn der Rentenzahlung,<br />
erstmals zum Ende des ersten<br />
Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur<br />
Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ alleinige jährliche<br />
Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag ergibt<br />
sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />
und eines modifizierten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1. 2005 und<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 besteht die Modifikation<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag wird in<br />
% der garantierten Rente bemessen;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
147
Anlage zum Anhang<br />
5.12 Gewinnverband RF1<br />
Tarif FR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
5.13 Gewinnverband RFK1<br />
Tarif FR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
5.14 Gewinnverband RFS1<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit Policierung<br />
vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
5.15 Gewinnverband RFSK1<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung<br />
vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
5.16 Gewinnverband RBF1<br />
Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit<br />
Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
5.17 Gewinnverband RBFK1<br />
Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit<br />
Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF1, RFK1, RFS1, RFSK1, RFB1 und RFBK1 der<br />
Bestandsgruppe Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch<br />
hier angegeben. Die Überschussanteilsätze zu den Tarifen KRS, KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans<br />
werden in der Bestandsgruppe Rentenversicherungen angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil bei<br />
beitragspflichtigen Verträgen<br />
Tarif FR (Grundversicherung<br />
bei Policierung vor 21.3.2005)<br />
Tarif FR (Grundversicherung<br />
bei Policierung ab 21.3.2005;<br />
Dynamikerhöhungen)<br />
Tarif FRB (Grundversicherung<br />
bei Policierung vor 21.3.2005)<br />
Tarife FRB (Grundversicherung<br />
bei Policierung ab 21.3.2005),<br />
FRBZ und FRS; Dynamikerh.<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
148<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre:<br />
1. Zuteilung: 6,50%<br />
2. Zuteilung: 4,85%<br />
ab 3. Zuteilung: 3,20%<br />
über 15 Jahre:<br />
1. Zuteilung: 7,10%<br />
2.Zuteilung: 5,55%<br />
ab 3. Zuteilung: 4,00%<br />
bis 15 Jahre: 3,2%<br />
über 15 Jahre: 4,0%<br />
bis 15 Jahre:<br />
1. Zuteilung: 6,50%<br />
2.Zuteilung: 4,75%<br />
ab 3. Zuteilung: 3,00%<br />
über 15 Jahre: Männer Frauen<br />
1. Zuteilung: 7,10% 7,25%<br />
2.Zuteilung: 5,30% 5,375%<br />
ab 3. Zuteilung: 3,50% 3,50%<br />
bis 15 Jahre: 3,0%<br />
über 15 Jahre: 3,5%<br />
0% (0,22%) für Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitragszahlung<br />
und für Sonderzahlungen, sonst<br />
0,22%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />
mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />
die durch Einstellung der Beitragszahlung<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt<br />
die für beitragspflichtige Versicherungen<br />
geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum Deckungskapital; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
Sonderzahlungen ab 1.1.2007<br />
und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />
dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines<br />
modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007 und Renten aus deren<br />
Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007 in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 1,2%-Punkte, sonst um 0,7%-Punkte;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
5.18 Gewinnverband RF2<br />
Tarif FR als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.19 Gewinnverband RFK2<br />
Tarif FR als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.20 Gewinnverband RFS2<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.21 Gewinnverband RFSK2<br />
Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab<br />
1.1.2007<br />
5.22 Gewinnverband RBF2<br />
Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab<br />
1.1.2007<br />
5.23 Gewinnverband RBFK2<br />
Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab1.1.2007<br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF2, RFK2, RFS2, RFSK2, RFB2 und RFBK2 der<br />
Bestandsgruppe Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch<br />
hier angegeben. Die Überschussanteilsätze zu den Tarifen KRS, KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans<br />
werden in der Bestandsgruppe Rentenversicherungen angegeben.)<br />
149
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen nach Tarif FR<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen nach Tarif FRS, FRB,<br />
FRBZ<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
und Sonderzahlungen<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Tarif FR<br />
Tarif FRS<br />
Tarif FRB, FRBZ<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
150<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre: 3,2%<br />
über 15 Jahre: 4,0%<br />
bis 15 Jahre: 3,0%<br />
über 15 Jahre: 3,5%<br />
0,22%<br />
0,05%<br />
20%<br />
0%<br />
65%<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />
mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />
die durch Einstellung der Beitragszahlung<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt<br />
die für beitragspflichtige Versicherungen<br />
geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum Deckungskapital; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />
dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines<br />
modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />
des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet
5.24 Gewinnverband RGF1<br />
Tarif FRG als Einzelversicherung mit Policierung in <strong>2006</strong><br />
5.25 Gewinnverband RGFK1<br />
Tarif FRG als Kollektivversicherung mit Policierung in <strong>2006</strong><br />
Anlage zum Anhang<br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF1, RBFK1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen.<br />
Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden hier angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
(für beitragspflichtige<br />
Versicherungen)<br />
auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
Beitrag, Sonderzahlungen<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
Sonderzahlungen ab 1.1.2007<br />
und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Aufschubzeit<br />
bis 15 Jahre: 0%<br />
über 15 Jahre: 1,0%<br />
0,22%<br />
1,5%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der Aufschubzeit<br />
jedoch nicht mit dem Ende eines Versicherungsjahres<br />
zusammen, so wird zum Ende<br />
der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher Überschussanteil<br />
gewährt, bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />
bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />
Versicherungen, die durch Einstellung der<br />
Beitragszahlung zum Ende des Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei werden, erhalten zu diesem<br />
Zeitpunkt die für beitragspflichtige Versicherungen<br />
geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung (2007: 1,5% bzw. 2,0% für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007) und dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen ab 1.1.2007)<br />
hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
Bestandsjahr<br />
1.-10. Jahr: 4,00‰<br />
11.-20. Jahr: 3,25‰<br />
21.-30, Jahr: 3,25‰<br />
ab 31. Jahr: 3,25‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
konventionelles Deckungskapital<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
für jedes Jahr der<br />
Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der<br />
Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil soweit<br />
möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen möglich; der<br />
Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen und eines modifizierten<br />
jeweils überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung; die<br />
Modifikation besteht für Sonderzahlungen ab<br />
1.1.2007 und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2007 in einer<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um 1,2%-<br />
Punkte, sonst um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt ist,<br />
werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf<br />
der Aufschubzeit reduzierte Leistungen fällig), bei<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei<br />
Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre der<br />
Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
151
Anlage zum Anhang<br />
5.26 Gewinnverband RGF2<br />
Tarif FRG als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.27 Gewinnverband RGFK2<br />
Tarif FRG als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF2, RBFK2 der Bestandsgruppe Rentenversicherun-<br />
gen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
(für beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen)<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag, Sonderzahlungen<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
152<br />
Aufschubzeit<br />
bis 15 Jahre: 0%<br />
über 15 Jahre: 1,0%<br />
0,22%<br />
2,0%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />
20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />
Versicherungen, die durch<br />
Einstellung der Beitragszahlung zum Ende des<br />
Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />
zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />
Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den Rechnungszins<br />
von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für<br />
Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
Bestandsjahr<br />
1.-10. Jahr: 3,50‰<br />
11.-20. Jahr: 4,25‰<br />
21.-30, Jahr: 5,00‰<br />
ab 31. Jahr: 6,00‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
konventionelles Deckungskapital<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
für jedes Jahr der<br />
Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />
dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines<br />
modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />
des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt<br />
ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />
Ablauf der Aufschubzeit reduzierte Leistungen<br />
fällig), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
und bei Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />
der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.
Anlage zum Anhang<br />
5.28 Gewinnverband FLGR1 Tarif 8FLGR mit Beginn von Anfang 2000 bis 30.6.2000<br />
5.29 Gewinnverband FLGT1 Tarif 8FLG/8FLGT mit Beginn von Anfang 2000 bis 30.6.2000<br />
5.30 Gewinnverband FLGR2 Tarif 8FLGR mit Beginn ab 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
5.31 Gewinnverband FLGT2 Tarif 8FLG/8FLGT mit Beginn ab 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
5.32 Gewinnverband FLGRK2 Tarif 8FLGR als Kollektivversicherung mit Beginn ab 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
5.33 Gewinnverband FLGTK2 Tarif 8FLG/8FLGT als Kollektivversicherung mit Beginn ab 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
für die Grundversicherung, soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
Gewinnverbände FLGR1,<br />
FLGT1<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGT2, FLGRK2, FLGTK2<br />
- summenbezogener Teil<br />
Gewinnverbände FLGR1,<br />
FLGT1<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGT2, FLGRK2, FLGTK2<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Tarif 8FLG/8FLGT<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Gewinnverbände FLGR1,<br />
FLGT1:<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGT2, FLGRK2, FLGTK2:<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für die Grundversicherung<br />
Gewinnverband FLGR1<br />
Gewinnverband FLGT1<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 0,45%<br />
ab 1.227,10 €: 0,95%<br />
unter 1.200 €: 0,20%<br />
ab 1.200 €: 0,70%<br />
0,6‰<br />
0,4‰<br />
30%<br />
0%<br />
0,25%<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
0‰ 0‰<br />
0‰ 0‰<br />
Jahresbeitrag der Grundversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVerrentungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />
zusätzlich jeweils<br />
aus nicht in Anspruch genommenenTeilverrentungskapitalen<br />
gebildetes Teilverrentungskapital<br />
zum Ende<br />
der Aufschubzeit<br />
jährlicher Risikobeitrag der<br />
Hauptversicherung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr, für (a) die<br />
bis 2002 zurückgelegten, (b)<br />
das 2002 begonnene, (c) die<br />
von 2003 bis 2005 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
(a) 2,5‰ (a) 3,5‰<br />
(b) 2,1‰ (b) 3,0‰<br />
(c) 1,6‰ (c) 2,3‰<br />
(a) 2,5‰ (a) 3,5‰<br />
(b) 2,3‰ (b) 3,2‰<br />
(c) 1,7‰ (c) 2,4‰<br />
jährliche Überschussanteile für die Grundversicherung,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung der<br />
Hauptrente (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />
Ablauf der Aufschubzeit werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, sofern bereits jährliche<br />
Überschussanteile zugeteilt wurden);<br />
Auszahlung bei Ablauf der Aufschubzeit mit der<br />
Kapitalabfindung, wenn diese verlangt wird (in<br />
Form von Wertpapieren, wenn bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit die Kapitalabfindung in Wertpapieren<br />
verlangt wird)<br />
153
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für die Grundversicherung<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGRK2:<br />
Gewinnverbände FLGT2,<br />
FLGTK2<br />
grundsätzlich dauerunabhängiger<br />
Teil bei den Gewinnverbänden<br />
FLGT1, FLGR1<br />
Jährliche Überschussanteile bei<br />
Dynamikerhöhungen, soweit sie<br />
nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherungen<br />
Gewinnverband FLGT1<br />
Gewinnverband FLGR1<br />
Gewinnverbände FLGT2,<br />
FLGTK2<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGRK2<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
154<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 1,7‰ 2,9‰<br />
11.-20. J.: 2,3‰ 3,0‰<br />
ab 21. J.: 2,7‰ 3,8‰<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 1,9‰ 3,1‰<br />
ab 11. J.: 2,4‰ 3,1‰<br />
6,0‰<br />
Beitragszahlungsdauer der Dynamikerhöhung<br />
bis 34 Jahre: 1,25%<br />
ab 35 Jahre: 2,00%<br />
bis 34 Jahre: 4,25%<br />
ab 35 Jahre: 5,75%<br />
bis 34 Jahre: 2,75%<br />
ab 35 Jahre: 3,00%<br />
bis 34 Jahre: 6,25%<br />
ab 35 Jahre: 7,75%<br />
0,5‰<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
für die bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,75‰ 4,50‰<br />
11.-20. J.: 3,50‰ 4,75‰<br />
ab 21. J.: 4,25‰ 6,00‰,<br />
für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,3‰ 3,8‰<br />
11.-20. J.: 3,0‰ 4,0‰<br />
ab 21. J.: 3,6‰ 5,1‰<br />
für die bis 2002 zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,75‰ 4,5‰<br />
ab 11. J.: 3,50‰ 4,5‰,<br />
für das 2002 begonnene<br />
Versicherungsjahr<br />
Bestands- beitrags- beitrags-<br />
jahr pflichtig frei<br />
1.-10. J.: 2,5‰ 4,1‰<br />
ab 11. J.: 3,2‰ 4,1‰<br />
Verrentungssumme<br />
Jahresbeitrag der Dynamikerhöhung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bzw. durch<br />
die Aufschubzeit geteilter<br />
Rückkaufswert der jeweiligen<br />
Dynamikerhöhung zum Zeitpunkt<br />
der Beitragsfreistellung<br />
jährliche Überschussanteile bei Dynamikerhöhungen,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile bei<br />
Dynamikerhöhungen, soweit sie<br />
nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherungen<br />
Gewinnverband FLGT1<br />
Gewinnverbände FLGT2,<br />
FLGTK2<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Gewinnverbände FLGR1,<br />
FLGT1<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGT2, FLGRK2, FLGTK2<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vor 2005 und Renten mit<br />
Zahlungsbeginn vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben der Gewinnverbände<br />
FLGR2, FLGT2,<br />
FLGRK2, FLGTK2<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1.2005 und Renten<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
der Gewinnverbände<br />
FLGR2, FLGT2, FLGRK2,<br />
FLGTK2<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
Gewinnverbände FLGR1,<br />
FLGT1<br />
Gewinnverbände FLGR2,<br />
FLGT2, FLGRK2, FLGTK2<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
vor 2005 und Renten mit<br />
Zahlungsbeginn vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben der Gewinnverbände<br />
FLGR2, FLGT2,<br />
FLGRK2, FLGTK2<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1.2005 und Renten<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
der Gewinnverbände<br />
FLGR2, FLGT2, FLGRK2,<br />
FLGTK2<br />
Beitragszahlungsdauer der Dynamikerhöhung<br />
Männer Frauen<br />
bis 8 Jahre: 0,6% 0,4%<br />
9 bis 13 Jahre: 0,4% 0,3%<br />
ab 14 Jahre: 0,2% 0,2%<br />
0%<br />
0%<br />
Männer Frauen<br />
30% 15%<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0% für Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2004 aus dem Überschussguthaben<br />
der Hauptversicherung,<br />
sonst 0% bei Rentenbeginn<br />
vor 2004 und 0,1% bei<br />
Rentenbeginn ab 2004<br />
0% für Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2005 aus dem Überschussguthaben<br />
der Hauptversicherung,<br />
sonst 0,3%<br />
0%<br />
0,25%<br />
0,25% für Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vor 2005 aus dem Überschussguthaben<br />
der Hauptversicherung,<br />
sonst 0,85%<br />
0,45% für Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 aus dem<br />
Überschussguthaben der Hauptversicherung,<br />
sonst 1,05%<br />
Jahresbeitrag der Dynamikerhöhung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
jährlicher Risikobeitrag der<br />
Dynamikerhöhung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres nach Rentenbeginn,<br />
im Regelfall zum einen Teil zur Bildung eines<br />
Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit<br />
möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige Bildung<br />
von Rentenerhöhungen möglich; der<br />
Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen Verträgen<br />
unter Berücksichtigung des auf den Vertrag<br />
entfallenden Rentenzuschlagfonds) und eines<br />
modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in <strong>2006</strong>); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
in den Gewinnverbänden FLGR1 und FLGT1<br />
besteht die Modifikation in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,1%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
vor <strong>2006</strong> und 0%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong>;<br />
in den Gewinnverbänden FLGR2, FLGT2,<br />
FLGRK2 und FLGTK2 besteht die Modifikation<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses um die<br />
folgenden Werte:<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn vor 2005:<br />
Erhöhung um 0,85%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
vor 2004, sonst 0,75%-Punkte;<br />
Dynamikerhöhungen mit Beginn ab 1.1.2005:<br />
Erhöhung um 0,75%-Punkte;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn vor 2005 aus<br />
Überschussguthaben: Erhöhung um 0,25%-<br />
Punkte für Überschussguthaben der Hauptversicherung,<br />
sonst 0,85%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
vor 2004 und 0,75%-Punkte bei Rentenbeginn<br />
ab 2004;<br />
Renten mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus<br />
Überschussguthaben: Erhöhung um 0,45%-<br />
Punkte für Überschussguthaben der Hauptversicherung,<br />
sonst 0,75%-Punkte<br />
155
Anlage zum Anhang<br />
5.34 Gewinnverband FLGR3 Tarif 8FLGR der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.35 Gewinnverband FLGT3 Tarif 8FLG/8FLGT der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.36 Gewinnverband FLGRK3 Tarif 8FLGR als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.37 Gewinnverband FLGTK3 Tarif 8FLG/8FLGT als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
für die Grundversicherung, soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Tarif 8FLG/8FLGT<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für die Grundversicherung<br />
156<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.200 €: 0,2%<br />
ab 1.200 €: 0,7%<br />
0,4‰<br />
30%<br />
1,5%<br />
2,5‰<br />
Jahresbeitrag der Grundversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
bei beitragspflichtigen VersicherungenVerrentungssumme,<br />
bei beitragsfreien<br />
Versicherungen Summe der<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />
zusätzlich jeweils<br />
aus nicht in Anspruch genommenenTeilverrentungskapitalen<br />
gebildetes Teilverrentungskapital<br />
zum Ende<br />
der Aufschubzeit<br />
jährlicher Risikobeitrag der<br />
Grundversicherung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Verrentungssumme für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
jährliche Überschussanteile für die Grundversicherung,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung der<br />
Hauptrente (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />
Ablauf der Aufschubzeit werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, sofern bereits jährliche<br />
Überschussanteile zugeteilt wurden);<br />
Auszahlung bei Ablauf der Aufschubzeit mit der<br />
Kapitalabfindung, wenn diese verlangt wird (in<br />
Form von Wertpapieren, wenn bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit die Kapitalabfindung in Wertpapieren<br />
verlangt wird)
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile bei<br />
Dynamikerhöhungen, soweit sie<br />
nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragspflichtige Versicherungen<br />
Gewinnverbände FLGT3,<br />
FLGTK3<br />
Gewinnverbände FLGR3,<br />
FLGRK3<br />
- beitragsfreie Versicherungen<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
der Gewinnverbände<br />
FLGT3, FLGTK3<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben<br />
Beitragszahlungsdauer der<br />
Dynamikerhöhung<br />
bis 34 Jahre: 2,75%<br />
ab 35 Jahre: 3,00%<br />
bis 34 Jahre: 6,25%<br />
ab 35 Jahre: 7,75%<br />
0,5‰<br />
Männer Frauen<br />
30% 15%<br />
0%<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
Jahresbeitrag der Dynamikerhöhung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bzw. durch<br />
die Aufschubzeit in Jahren<br />
geteilter Rückkaufswert der<br />
Dynamikerhöhung zum Zeitpunkt<br />
der Beitragsfreistellung<br />
jährlicher Risikobeitrag der<br />
Dynamikerhöhung<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile bei Dynamikerhöhungen,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals zum Ende des zweiten<br />
Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von Rentenerhöhungen möglich; der<br />
Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen Verträgen<br />
unter Berücksichtigung des auf den Vertrag<br />
entfallenden Rentenzuschlagfonds) und eines<br />
modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung; die Modifikation<br />
besteht in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
ab 1.1.2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong> aus Überschussguthaben besteht<br />
die Modifikation in einer Erhöhung um 0,7%-<br />
Punkte; der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
157
Anlage zum Anhang<br />
6 Bestandsgruppen Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem Alt-<br />
ZertG, Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände AV1 und AV2 der Bestandsgruppe<br />
Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1 und KAV2 der Bestandsgruppe Kollektiv-<br />
Rentenversicherungen, Gewinnverbände AV1 und KAV1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
6.1 Gewinnverbände AV1, AV2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1, KAV2 der Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Rentenversicherungen, Gewinnverbände AV1, KAV1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
nicht zertifizierte RG-Tarife mit Policierung bis Ende 2001<br />
6.2 Gewinnverbände AVZ1, AVZ2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ1, KAVZ1 der Bestands-<br />
gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände KAVZ1, KAVZ2 der Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung bis Ende 2001<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn vor 2005<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn vor 2005, Renten<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
Zahlungsbeginn vor 2005<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005<br />
und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
bei Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong><br />
sonstige Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarif 2RG, 3RG<br />
158<br />
0,25%<br />
0,85%<br />
0,25%<br />
1,05%<br />
0,45%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,3‰<br />
ab 21. Jahr: 4,2‰<br />
1.-10. Jahr: 1,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,2‰<br />
ab 21. Jahr: 4,1‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr; für die<br />
a) vor 2002, b) in 2002, c) in<br />
2003 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
a) b) c)<br />
4,5‰<br />
7,0‰<br />
13,0‰<br />
4,5‰<br />
6,75‰<br />
12,75‰<br />
3,8‰<br />
6,0‰<br />
11,1‰<br />
3,8‰<br />
5,7‰<br />
10,8‰<br />
2,9‰<br />
4,5‰<br />
8,3‰<br />
2,9‰<br />
4,3‰<br />
8,1‰<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Sonderzahlung oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />
bei Tarif 1RG und Umrechnung in<br />
Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />
und Gutschrift der Versicherung bei den Tarifen<br />
2RG, 3RG (die bei Beginn der Renten-zahlung<br />
fällige Zuteilung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Verlängerung<br />
der Aufschubzeit wird verlangt); das bei<br />
Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />
wird zur Rentenerhöhung verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, nach Beginn<br />
der Rentenzahlung zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
erstmals am Ende des ersten Jahres<br />
nach Rentenbeginn; jährliche Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung werden reduzierte<br />
Leistungen fällig)
Anlage zum Anhang<br />
6.3 Gewinnverbände AVZ3, AVZ4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ2, KAVZ2 der Bestands-<br />
gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ3, KAVZ4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Renten-<br />
versicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung ab Ende 2001 bis Ende 2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
(beitragspflichtige Vers.)<br />
- summenbezogener Teil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarif 2RG, 3RG<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn vor 2005, Renten<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
Zahlungsbeginn vor 2005<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005,<br />
Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong><br />
sonstige Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005<br />
- im Fall von Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn vor 2005, Renten<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
Zahlungsbeginn vor 2005<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005,<br />
Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2006</strong><br />
sonstige Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005<br />
0%<br />
0,2‰<br />
0‰<br />
0,85% für Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab<br />
1.1.2005, sonst 0,25%<br />
0,25%<br />
1,05%<br />
0,45%<br />
0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />
sonst 0,1%<br />
0,3%<br />
0% bei Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn in<br />
2005, sonst 0,3%<br />
Jahresbeitrag<br />
Beitragssumme<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Sonderzahlung oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />
bei Tarif 1RG und Umrechnung in<br />
Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />
und Gutschrift der Versicherung bei den Tarifen<br />
2RG, 3RG (die bei Beginn der Rentenzahlung<br />
fällige Zuteilung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Verlängerung<br />
der Aufschubzeit wird verlangt); das bei<br />
Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />
wird zur Rentenerhöhung verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in <strong>2006</strong>); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Grundversicherung, Dynamik- und Stufenerhöhung<br />
mit Beginn vor 2005, Renten aus Überschussguthaben<br />
bei Zahlungsbeginn vor 2005:<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um 0,25%-<br />
Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong> und um<br />
0,15%-Punkte bei Rentenbeginn ab 1.1.<strong>2006</strong>;<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen mit Beginn<br />
ab 1.1.2005 und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong>: Erhöhung um 0,75%-Punkte;<br />
sonstige Renten aus Überschussguthaben mit<br />
Zahlungsbeginn ab 1.1.2005: Erhöhung um<br />
0,45%-Punkte bei Rentenbeginn in 2005 und<br />
um 0,15%-Punkte bei Rentenbeginn ab<br />
1.1.<strong>2006</strong><br />
159
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarif 2RG<br />
Tarif 3RG<br />
160<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,0‰<br />
11.-20. Jahr: 2,5‰<br />
21.-30. Jahr: 5,8‰<br />
ab 31. Jahr: 0,8‰<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 2,1‰<br />
11.-20. Jahr: 2,7‰<br />
21.-30. Jahr: 4,9‰<br />
ab 31. Jahr: 1,9‰<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,1‰<br />
11.-20. Jahr: 2,8‰<br />
21.-30. Jahr: 7,2‰<br />
ab 31. Jahr: 2,8‰<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die<br />
a) in 2002, b) in 2003 begonnenen<br />
Versicherungsjahre:<br />
a)<br />
2,5‰<br />
6,5‰<br />
15,5‰<br />
2,0‰<br />
5,5‰<br />
7,0‰<br />
13,0‰<br />
5,0‰<br />
2,75‰<br />
7,3‰<br />
19,0‰<br />
7,5‰<br />
b)<br />
1,9‰<br />
4,9‰<br />
11,6‰<br />
1,5‰<br />
4,1‰<br />
5,3‰<br />
9,8‰<br />
3,8‰<br />
2,1‰<br />
5,5‰<br />
14,3‰<br />
5,6‰<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />
Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
6.4 Gewinnverbände AVZ5, AVZ6 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ3, KAVZ3 der Bestands-<br />
gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ5, KAVZ6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Renten-<br />
versicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 35 Jahre: 1,0‰<br />
ab 36 Jahre: 0,9‰<br />
1,5%<br />
Beitragssumme<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Sonderzahlung oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />
bei Tarif 1RG und Umrechnung in<br />
Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />
und Gutschrift der Versicherung bei den Tarifen<br />
2RG, 3RG (die bei Beginn der Rentenzahlung<br />
fällige Zuteilung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Verlängerung<br />
der Aufschubzeit wird verlangt); das bei<br />
Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />
wird zur Rentenerhöhung verwendet
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteile<br />
- im Fall alleiniger Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn in 2004, Renten<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
Zahlungsbeginn in 2004<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005,<br />
Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
- im Fall von Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
3,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
1,0%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,0‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 3,0‰<br />
ab 31. Jahr: 4,0‰<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 0,5‰<br />
11.-20. Jahr: 1,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,5‰<br />
ab 31. Jahr: 2,0‰<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-Überschussanteile<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
besteht die Modifikation in einer<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um 0,7%-<br />
Punkte;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,25%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />
Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
161
Anlage zum Anhang<br />
6.5 Gewinnverbände AVZ7, AVZ8 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ4, KAVZ4 der Bestands-<br />
gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ7, KAVZ8 der Bestandsgruppe Kollektiv-Renten-<br />
versicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2005<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen nach Tarif 2RG, 3RG<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />
im Fall von Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
162<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 35 Jahre: 1,0‰<br />
über 35 Jahre: 0,9‰<br />
1,5%<br />
3,5%<br />
1,7%<br />
1,0%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,0‰<br />
11.-20. Jahr: 4,0‰<br />
21.-30. Jahr: 6,5‰<br />
ab 31. Jahr: 6,0‰<br />
1.-10. Jahr: 0,9‰<br />
11.-20. Jahr: 3,6‰<br />
21.-30. Jahr: 5,4‰<br />
ab 31. Jahr: 4,8‰<br />
Beitragssumme<br />
maßgebendes (konventionelles)Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
(konventionelles) Deckungskapital<br />
für jedes Versicherungsjahr<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />
oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />
1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />
jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />
Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />
Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />
wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />
Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals (bei bereits im<br />
Rentenbezug befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente<br />
bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-Über-<br />
schussanteile in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte;<br />
die Kosten-Überschussanteile bei den Tarifen<br />
2RG, 3RG werden zur Bildung eines höheren<br />
Rentenzuschlags bzw. von um 0,3%-Punkte<br />
höheren Rentenerhöhungen verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />
Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)
Anlage zum Anhang<br />
6.6 Gewinnverbände AVZ9, AVZ10 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ5, KAVZ5 der<br />
Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ9, KAVZ10 der Bestandsgruppe Kollektiv-<br />
Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />
im Fall von Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG, 3RG<br />
Tarife 2RG<br />
0,05%<br />
1,5%<br />
0,4%<br />
1,5%<br />
0,6%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 4,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,5‰<br />
ab 31. Jahr: 1,5‰<br />
1.-10. Jahr: 2,0‰<br />
11.-20. Jahr: 0,5‰<br />
21.-30. Jahr: 0,5‰<br />
ab 31. Jahr: 0,5‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
(konventionelles) Deckungskapital<br />
einschließlich verzinslich<br />
angesammeltem Guthaben<br />
(jedoch nicht fondsgebundenem<br />
Guthaben) der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />
oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />
1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />
jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />
Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />
Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />
wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />
Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung; der<br />
Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-<br />
Überschussanteile in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,9%-Punkte;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />
für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig<br />
163
Anlage zum Anhang<br />
6.7 Gewinnverbände AVZ11, AVZ12 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ6, KAVZ6 der<br />
Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ11, KAVZ12 der Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Fall alleiniger Rentenerhö-<br />
hungen<br />
im Fall von Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarife 2RG<br />
Tarif 3RG<br />
164<br />
0,05%<br />
2,0%<br />
0,4%<br />
2,0%<br />
0,1%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 5,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,0‰<br />
ab 31. Jahr: 1,0‰<br />
1.-10. Jahr: 2,5‰<br />
11.-20. Jahr: 1,0‰<br />
21.-30. Jahr: 0,2‰<br />
ab 31. Jahr: 0,2‰<br />
1.-10. Jahr: 5,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,5‰<br />
ab 31. Jahr: 1,0‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
(konventionelles) Deckungskapital<br />
einschließlich verzinslich<br />
angesammeltem Guthaben<br />
(jedoch nicht fondsgebundenem<br />
Guthaben) der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />
oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />
1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />
jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />
Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />
Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />
wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />
Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung; der<br />
Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-<br />
Überschussanteile in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 1,9%-Punkte;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />
für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig
Anlage zum Anhang<br />
7 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Risikoversicherungen und Gewinnverbände R2, R3, R4, R5, und<br />
R6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Risikoversicherungen der ehemaligen<br />
„die individuale Lebensversicherung AG“<br />
7.1 Gewinnverband R1 Tarif R, Tarif RE mit Beginnjahr vor 1988, Tarife RN, RS mit Beginnjahr vor 1987<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Anrechnung auf den Beitrag<br />
- verzinsliche Ansammlung<br />
Grund-Überschussanteil<br />
Tarif R; Tarife RN, RS mit Beginnjahr<br />
vor 1981<br />
Tarife RN, RS mit Beginnjahr<br />
von 1981 bis 1985<br />
Tarife RN, RS mit Beginnjahr<br />
1986, Tarif RE mit Beginnjahr<br />
vor 1988<br />
Männer Frauen<br />
100% 120%<br />
30%, die Versicherungen nach<br />
den Tarifen R, RN und RS erhalten<br />
zusätzlich einen Todesfallbonus<br />
in Höhe von<br />
Männer Frauen<br />
25% 35%<br />
Männer Frauen<br />
50% 55%<br />
bei den Tarifen R und RN in<br />
% der Versicherungssumme,<br />
bei den Tarifen RS und RE in<br />
% der jeweils erreichten Todesfallsumme<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung<br />
Versicherungssumme bei<br />
den Tarifen R, RN, bei Tarif<br />
RS die jeweils erreichte Todesfallsumme<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungs-<br />
falles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
jährliche Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung, bei vor 1981 abgeschlossenen<br />
Versicherungen zusätzlich bei Beendigung<br />
der Versicherung durch Kündigung zum Ende<br />
des Versicherungsjahres<br />
verzinsliche Ansammlung, für beitragsfreie Versicherungen<br />
Todesfallbonus<br />
Todesfallbonus für beitragsfreie Versicherungen,<br />
für beitragspflichtige Versicherungen verzinsliche<br />
Ansammlung, ab Beginnjahr 1983 Anrechnung<br />
auf den Beitrag<br />
im Regelfall Todesfallbonus, alternativ bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
7.2 Gewinnverband R2 und E1 Tarife RN, RS mit Beginnjahr ab 1987, Tarif RE (Einzelgeschäft) mit Beginn von 1988 bis 1996<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- verzinsliche Ansammlung<br />
Grund-Überschussanteil<br />
Männer Frauen<br />
60% 55%<br />
Männer Frauen<br />
40% 35%<br />
beim Tarif RN in % der Versicherungssumme,<br />
bei den<br />
Tarifen RS und RE in % der<br />
jeweils erreichten Todesfallsumme<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
im Regelfall Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
alternativ bei beitragspflichtigen Versicherungen<br />
nach Tarif RN und RS jährliche Überschussanteile<br />
anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
7.3 Gewinnverband GR2 und E1 Tarif RF mit Beginnjahr ab 1987<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- verzinsliche Ansammlung<br />
Grund-Überschussanteil<br />
100%<br />
50%<br />
Versicherungssumme<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
im Regelfall Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
alternativ bei beitragspflichtigen Versicherungen<br />
jährliche Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung<br />
165
Anlage zum Anhang<br />
7.4 Gewinnverband E2 Tarife RN, RS mit Beginn von Ende 1996 bis zum 30.6.2000<br />
7.5 Gewinnverband R2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarife RN, RS als Kollektivversicherungen mit Beginn von Ende 1996 bis zum 30.6.2000<br />
7.6 Gewinnverband E3 Tarife RN, RS mit Beginn von Anfang Juli 2000 bis Ende März 2003<br />
7.7 Gewinnverband R3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarife RN, RS als Kollektivversicherungen mit Beginn von Anfang Juli 2000 bis Ende März 2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
Laufende Überschussanteile:<br />
- verzinsliche Ansammlung<br />
Grund-Überschussanteil<br />
166<br />
125%<br />
35%<br />
beim Tarif RN in % der Versicherungssumme,<br />
beim Tarif<br />
RS in % der jeweils erreichten<br />
Todesfallsumme<br />
Ratenbeitrag der Hauptversicherung<br />
im Regelfall Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
alternativ bei beitragspflichtigen Versicherungen<br />
laufende Überschussanteile mit jeder Beitragszahlung<br />
7.8 Gewinnverband E4 Tarife RN, RS, RF mit Beginn von Anfang April 2003 bis Ende 2003<br />
7.9 Gewinnverband R4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarife RN, RS, RF als Kollektivversicherungen mit Beginn von Anfang April 2003 bis Ende 2003<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Versicherungen mit<br />
laufender Beitragszahlung<br />
Tarife RN, RNP, RF, RFP<br />
Tarife RS, RSP<br />
- Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
45%<br />
30%<br />
45%<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung; früherer<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung bei Tarif<br />
RS und RSP in der tariflich<br />
beitragsfreien Zeit<br />
Einmalbeitrag geteilt durch<br />
die Laufzeit in Jahren<br />
beitragspflichtige Versicherungen mit verzinslicher<br />
Ansammlung oder Beitragsanrechnung:<br />
laufende Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung; planmäßig beitragsfreie Versicherungen:<br />
laufende Überschussanteile zur ursprünglichen<br />
Beitragsfälligkeit; Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag: laufende Überschussanteile<br />
jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres;<br />
im Regelfall Beitragsanrechnung, alternativ<br />
(in der planmäßig beitragsfreien Zeit bzw. bei<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag ausschließlich)<br />
verzinsliche Ansammlung<br />
7.10 Gewinnverband E5 Tarife RN, RS, RF mit Beginn von Anfang 2004 bis Ende <strong>2006</strong><br />
7.11 Gewinnverband R5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarife RN, RS, RF als Kollektivversicherungen mit Beginn von Anfang 2004 bis Ende <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Tarife RN, RNP, RF, RFP<br />
Tarife RS, RSP<br />
- Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Todesfallbonus<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 46%<br />
von 23 bis 27 J.: 41%<br />
ab 28 Jahre: 36%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 31%<br />
von 23 bis 27 J.: 27%<br />
ab 28 Jahre: 24%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 46%<br />
von 23 bis 27 J.: 41%<br />
ab 28 Jahre: 36%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 85%<br />
von 23 bis 27 J.: 69%<br />
ab 28 Jahre: 56%<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung; früherer<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung bei Tarif<br />
RS und RSP in der tariflich<br />
beitragsfreien Zeit<br />
Einmalbeitrag geteilt durch<br />
die Laufzeit in Jahren<br />
garantierte Todesfallsumme<br />
beitragspflichtige Versicherungen mit verzinslicher<br />
Ansammlung oder Beitragsanrechnung:<br />
laufende Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung; beitragspflichtige Versicherungen<br />
mit Fondsanlage: laufende Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres;<br />
bei planmäßig beitragsfreien Versicherungen<br />
laufende Überschussanteile zur ursprünglichen<br />
Beitragsfälligkeit, Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag: laufende Überschussanteile jährlich<br />
zu Beginn des Versicherungsjahres;<br />
im Regelfall Beitragsanrechnung, alternativ verzinsliche<br />
Ansammlung bzw. Fondsanlage;<br />
in der planmäßig beitragsfreien Zeit bzw. bei<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag verzinsliche<br />
Ansammlung bzw. Fondsanlage mit Zuteilung<br />
der Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres<br />
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />
ist alternativ die Überschussverwendung Todesfallbonus<br />
zur Erhöhung der Todesfall-<br />
Leistung möglich
Anlage zum Anhang<br />
7.12 Gewinnverband E6 Tarife RN, RS, RF der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
7.13 Gewinnverband R6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen<br />
Tarife RN, RS, RF als Kollektivversicherungen der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Tarife RN, RNP, RF, RFP<br />
Tarife RS, RSP<br />
- Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Todesfallbonus<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 52%<br />
von 23 bis 27 J.: 48%<br />
ab 28 Jahre: 44%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 35%<br />
von 23 bis 27 J.: 32%<br />
ab 28 Jahre: 29%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 52%<br />
von 23 bis 27 J.: 48%<br />
ab 28 Jahre: 44%<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 22 Jahre: 108%<br />
von 23 bis 27 J.: 92%<br />
ab 28 Jahre: 79%<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
in der tariflich beitragsfreien<br />
Zeit der frühere tarifliche Ratenbeitrag<br />
der Hauptversicherung<br />
Einmalbeitrag geteilt durch<br />
die Laufzeit in Jahren<br />
garantierte Todesfallsumme<br />
beitragspflichtige Versicherungen mit verzinslicher<br />
Ansammlung oder Beitragsanrechnung:<br />
laufende Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung; beitragspflichtige Versicherungen<br />
mit Fondsanlage: laufende Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres;<br />
planmäßig beitragsfreie Versicherungen<br />
laufende Überschussanteile zur ursprünglichen<br />
Beitragsfälligkeit, Versicherungen gegen Einmalbeitrag:<br />
laufende Überschussanteile jährlich<br />
zu Beginn des Versicherungsjahres; im Regelfall<br />
Beitragsanrechnung, alternativ verzinsliche<br />
Ansammlung bzw. Fondsanlage; in der planmäßig<br />
beitragsfreien Zeit bzw. bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag verzinsliche Ansammlung<br />
bzw. Fondsanlage mit Zuteilung der Überschussanteile<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />
ist alternativ die Überschussverwendung Todesfallbonus<br />
zur Erhöhung der Todesfall-<br />
Leistung möglich<br />
7.12 Gewinnverband RB (Bauspar-Risikoversicherungen)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
100%<br />
tariflicher Jahresbeitrag der<br />
Hauptversicherung<br />
jährliche Überschussanteile mit der Beitragszahlung;<br />
Anrechnung auf den Beitrag<br />
7.13 Risikoversicherungen im Abrechnungsverband Großlebensversicherungen bzw. Bestandsgruppe Risikoversicherungen der<br />
ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile:<br />
- laufender Überschussanteil<br />
Todesfallbonus<br />
Tarife Ri und RiF<br />
40%<br />
65%<br />
tariflicher Ratenbeitrag der<br />
Hauptversicherung<br />
bei Tarifen mit gleichbleibender<br />
Versicherungssumme in<br />
% der Versicherungssumme,<br />
bei Tarifen mit flexibler Versicherungssumme<br />
in % der im<br />
jeweiligen Versicherungsjahr<br />
geltenden Versicherungssumme<br />
Tarife RiA, RiE und RiFE Todesfallbonus<br />
laufende Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung<br />
Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
im Regelfall Anrechnung auf den Beitrag oder<br />
verzinsliche Ansammlung, alternativ Todesfallbonus;<br />
bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungen<br />
Todesfallbonus<br />
167
Anlage zum Anhang<br />
8 Restschuldversicherungen im Abrechnungsverband Risikoversicherungen bzw.<br />
Bestandsgruppe Restschuldversicherungen<br />
Restschuldversicherungen des Rahmenvertragsgeschäfts mit Beginnjahr ab 1988 (Tarif RE)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Todesfallbonus<br />
168<br />
Männer Frauen<br />
60% 60%<br />
9 Bestandsgruppe Bauspar-Risikoversicherungen<br />
jeweils erreichte<br />
Todesfallsumme<br />
Todesfallbonus bei Eintritt des Versicherungsfalles;<br />
Aufstockung der für den Todesfall vereinbarten<br />
Leistung<br />
Tarif RB (Gewinnverbände E1 und E2)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
40%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
jährliche Überschussanteile mit jeder Beitragszahlung;<br />
Anrechnung auf den Beitrag<br />
10 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen und Bestandsgruppe<br />
Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen<br />
10.1 Tarife BU, BUA des Abrechnungsverbandes Berufsunfähigkeits-Versicherungen (Versicherungsbeginne bis 1994) und Gewinnverband<br />
E1 der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen (Versicherungsbeginne von 1995 bis Ende 2000)<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen:<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Bezugsgröße ist der Jahresbeitrag ohne Ratenzuschlag für jedes<br />
Versicherungsjahr; die nachstehenden Überschussanteil-Sätze<br />
gelten für jedes vollendete Versicherungsjahr:<br />
25% für die bis inkl. 1993 zurückgelegten Versicherungsjahre;<br />
für die ab Januar 1993 bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 25% 30%<br />
25 bis 29 J.: 20% 23%<br />
30 bis 34 J.: 15% 15%<br />
35 bis 39 J.: 13% 13%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 38% 45%<br />
25 bis 29 J.: 30% 35%<br />
30 bis 34 J.: 23% 25%<br />
35 bis 39 J.: 18% 20%<br />
40 bis 44 J.: 15% 15%<br />
45 bis 49 J.: 10% 10%<br />
ab 50 Jahre: 8% 8%<br />
für die in 2003 oder 2004 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 12% 15%<br />
25 bis 29 J.: 10% 11%<br />
30 bis 34 J.: 7% 7%<br />
35 bis 39 J.: 6% 6%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 19% 22%<br />
25 bis 29 J.: 15% 17%<br />
30 bis 34 J.: 11% 12%<br />
35 bis 39 J.: 9% 10%<br />
40 bis 44 J.: 7% 7%<br />
45 bis 49 J.: 5% 5%<br />
ab 50 Jahre: 4% 4%<br />
für die in 2005 oder <strong>2006</strong> begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 6% 8%<br />
25 bis 29 J.: 5% 6%<br />
30 bis 34 J.: 4% 4%<br />
35 bis 39J.: 3% 3%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 10% 11%<br />
25 bis 29 J.: 8% 9%<br />
30 bis 34 J.: 6% 6%<br />
35 bis 39 J.: 5% 5%<br />
40 bis 44 J.: 4% 4%<br />
45 bis 49 J.: 3% 3%<br />
ab 50 Jahre: 2% 2%<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden<br />
gegebenenfalls reduzierte Leistungen fällig)
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragsfreie Versicherungen:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
für die ab 2007 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 25% 30%<br />
25 bis 29 J.: 20% 23%<br />
30 bis 34 J.: 15% 15%<br />
35 bis 39J.: 13% 13%<br />
0,6%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 38% 45%<br />
25 bis 29 J.: 30% 35%<br />
30 bis 34 J.: 23% 25%<br />
35 bis 39 J.: 18% 20%<br />
40 bis 44 J.: 15% 15%<br />
45 bis 49 J.: 10% 10%<br />
ab 50 Jahre: 8% 8%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5] für die zu<br />
diesem Zeitpunkt geltende Berufsunfähigkeitsrente<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet<br />
wurde; jährliche Rentenerhöhungen<br />
10.2 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband E2<br />
10.3 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband BV<br />
jeweils Tarif BU mit Beginn von Ende 2000 bis Ende 2002<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für die bis 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre:<br />
Versicherungsdauer<br />
bis 9 Jahre: 15%<br />
10 bis 19 Jahre: 25%<br />
20 bis 29 Jahre: 50%<br />
ab 30 Jahre: 100%<br />
für die ab 2003 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
0%<br />
Für Beitragszahlungsdauern unter<br />
5 Jahren reduzieren sich die<br />
Sätze um jeweils 1/5 für jedes<br />
Jahr, das die Beitragszahlungsdauer<br />
unter 5 Jahren liegt<br />
Jahresbeitrag für jedes Versicherungsjahr<br />
ohne Ratenzuschlag<br />
Bonusrente 50% jeweils garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
Beitragsfreie Versicherungen der<br />
Aktiven (mit Ausnahme der aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
beitragsfreien):<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Berufs-<br />
unfähigen:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
für die bis 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre 2%, für in<br />
2003 oder 2004 begonnene Versicherungsjahre<br />
1%, für die ab<br />
2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />
0,5%<br />
Jahresrente für jedes beitragsfreie<br />
Versicherungsjahr<br />
0,85% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig)<br />
Bonusrente zur Erhöhung der zu zahlenden<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig)<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen<br />
169
Anlage zum Anhang<br />
10.4 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband E3<br />
10.5 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband BV2<br />
jeweils Tarif BU mit Beginn von Anfang 2003 bis Ende 2003<br />
10.6 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband E4<br />
10.7 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband BV3<br />
jeweils Tarif BU mit Beginn von Anfang 2004 bis Ende <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
Bonusrente<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Bonusrente<br />
bei laufenden Überschussan-<br />
teilen<br />
Beitragsfreie Versicherungen der<br />
Aktiven (mit Ausnahme der aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
beitragsfreien):<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Berufs-<br />
unfähigen bzw. Invaliden:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Gewinnverbände E3, BV2<br />
Gewinnverbände E4, BV3<br />
170<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 42% 42%<br />
2 42% 42%<br />
3 33% 42%<br />
4 33% 42%<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 30% 30%<br />
2 30% 30%<br />
3 25% 30%<br />
4 25% 30%<br />
für 2003 oder 2004 begonnene<br />
Versicherungsjahre:<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 1,07% 1,07%<br />
2 1,07% 1,07%<br />
3 1,00% 1,07%<br />
4 1,00% 1,07%<br />
für ab 2005 begonnene Versicherungsjahre:<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 0,54% 0,54%<br />
2 0,54% 0,54%<br />
3 0,50% 0,54%<br />
4 0,50% 0,54%<br />
für 2003 oder 2004 begonnene<br />
Versicherungsjahre 0,75%, für ab<br />
2005 begonnene Versicherungsjahre<br />
0,38%<br />
für 2003 oder 2004 begonnene<br />
Versicherungsjahre 1%, für ab<br />
2005 begonnene Versicherungsjahre<br />
0,5%<br />
0,85%<br />
1,50%<br />
jeweils garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />
bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />
Versicherungen,<br />
jeweils im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
in Jahren<br />
gewichtet<br />
tariflicher Jahresbeitrag ohne<br />
Ratenzuschlag für jedes Versicherungsjahr<br />
Jahresrente für jedes begonnene<br />
beitragsfreie Versicherungsjahr<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Bonusrente für Versicherungen mit Policierung<br />
der vor dem 28.04.2003 (für Versicherungen im<br />
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist<br />
bei Policierung ab dem 20.06.2003 weiterhin<br />
die Bonusrente zulässig); Erhöhung der zu zahlenden<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der<br />
Leistungspflicht<br />
laufende Überschussanteile für Versicherungen<br />
mit Policierung ab dem 28.04.2003;<br />
beitragspflichtige Versicherungen: bei Beitragsanrechnung<br />
laufende Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung, bei verzinslicher Ansammlung<br />
oder Fondsanlage laufende Überschussanteile<br />
am Ende eines jeden Versicherungsjahres;<br />
in der tariflich beitragsfreien Zeit<br />
Fondsanlage bzw. (bei Beitragsanrechnung in<br />
der beitragspflichtigen Zeit ausschließlich) verzinsliche<br />
Ansammlung, Zuteilung jeweils am<br />
Ende jedes Versicherungsjahres<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Tod<br />
oder Rückkauf werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />
Versicherungen und aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />
Versicherungen werden jeweils mit der<br />
Anzahl aller ab dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten<br />
Versicherungsjahre multipliziert und<br />
im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen
Anlage zum Anhang<br />
10.8 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband E5<br />
10.9 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband BV4<br />
jeweils Tarif BU der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
Bonusrente<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Bonusrente<br />
bei laufenden Überschussanteilen<br />
Beitragsfreie Versicherungen der<br />
Aktiven (mit Ausnahme der aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
beitragsfreien):<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Berufsun-<br />
fähigen bzw. Invaliden:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 49% 49%<br />
2 49% 49%<br />
3 38% 49%<br />
4 38% 49%<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 33% 33%<br />
2 33% 33%<br />
3 28% 33%<br />
4 28% 33%<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 0,54% 0,54%<br />
2 0,54% 0,54%<br />
3 0,50% 0,54%<br />
4 0,50% 0,54%<br />
0,38%<br />
0,5%<br />
2,0%<br />
jeweils garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />
bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />
Versicherungen,<br />
jeweils im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
in Jahren<br />
gewichtet<br />
Tariflicher Jahresbeitrag ohne<br />
Ratenzuschlag für jedes Versicherungsjahr<br />
Jahresrente für jedes begonnene<br />
beitragsfreie Versicherungsjahr<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Bonusrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;<br />
Erhöhung der zu zahlenden<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht<br />
beitragspflichtige Versicherungen: bei Beitragsanrechnung<br />
laufende Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung; bei verzinslicher Ansammlung<br />
oder Fondsanlage laufende Überschussanteile<br />
am Ende eines jeden Versicherungsjahres;<br />
in der tariflich beitragsfreien Zeit<br />
Fondsanlage bzw. (bei Beitragsanrechnung in<br />
der beitragspflichtigen Zeit ausschließlich) verzinsliche<br />
Ansammlung; Zuteilung jeweils am<br />
Ende jedes Versicherungsjahres<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig);<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />
Versicherungen und aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />
Versicherungen werden jeweils mit der<br />
Anzahl aller ab dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten<br />
Versicherungsjahre multipliziert und<br />
im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen<br />
171
Anlage zum Anhang<br />
10.10 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband SK1<br />
10.11 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband SK1<br />
jeweils Tarif SK mit Beginn von 1.7.2004 bis Ende <strong>2006</strong><br />
10.12 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband SK2<br />
10.13 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband SK2<br />
jeweils Tarif SK der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer oder<br />
Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Beitragsfreie Versicherungen der<br />
Aktiven (mit Ausnahme der aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
oder Einmalbeitragszahlung<br />
beitragsfreien)<br />
172<br />
30%<br />
0,75%<br />
Schluss-Überschussanteil 1,0%<br />
Versicherungen der Invaliden:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Gewinnverband SK1<br />
Gewinnverband SK2<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />
bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />
Versicherungen,<br />
jeweils im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
in Jahren<br />
gewichtet; Einmalbeitrag geteilt<br />
durch die Versicherungsdauer<br />
in Jahren<br />
tariflicher Jahresbeitrag ohne<br />
Ratenzuschlag bzw. Einmalbeitrag<br />
für jedes Versicherungsjahr<br />
KIZ-Jahresrente für jedes<br />
begonnene beitragsfreie Versicherungsjahr<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
beitragspflichtige Versicherungen mit Beitragsanrechnung:<br />
laufende Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung;<br />
beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag mit verzinslicher<br />
Ansammlung oder Fondsanlage: laufende Überschussanteile<br />
am Ende eines jeden Versicherungsjahres;<br />
in der tariflich beitragsfreien Zeit Fondsanlage<br />
bzw. (bei Beitragsanrechnung in der beitragspflichtigen<br />
Zeit ausschließlich) verzinsliche Ansammlung;<br />
Zuteilung jeweils am Ende eines jeden<br />
Versicherungsjahres<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig);<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />
Versicherungen und aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder Einmalbeitragszahlung<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem<br />
5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre<br />
multipliziert und im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig)<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen
Anlage zum Anhang<br />
11 Bestandsgruppe Pflegerentenversicherungen und Bestandsgruppe Kollektiv-Pflegerentenversicherungen<br />
11.1 Gewinnverband PRS1 Tarif PRS als Einzelversicherung<br />
11.2 Gewinnverband PR1 Tarif PR (ohne Gesundheitsprüfung) als Einzelversicherung<br />
11.3 Gewinnverband PRM1 Tarif PR (mit Gesundheitsprüfung) als Einzelversicherung<br />
11.4 Gewinnverband PRSK1 Tarif PRS als Kollektivversicherung<br />
11.5 Gewinnverband PRK1 Tarif PR (ohne Gesundheitsprüfung) als Kollektivversicherung<br />
11.6 Gewinnverband PRMK1 Tarif PR (mit Gesundheitsprüfung) als Kollektivversicherung<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer oder<br />
Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
- Laufende Überschussanteile<br />
Tarif PRS<br />
Tarif PR<br />
- Bonusrente<br />
Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Versicherungen der Pflegebedürftigen:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
33%<br />
35%<br />
50%<br />
2,0%<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />
bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />
Versicherungen,<br />
jeweils im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Vertragsdauer<br />
(bis Endalter 100)<br />
in Jahren gewichtet; Einmalbeitrag<br />
geteilt durch die Vertragsdauer<br />
(bis Endalter 100)<br />
in Jahren<br />
garantierte Pflegerente<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
bei beitragspflichtige Versicherungen laufende<br />
Überschussanteile anteilig mit jeder Beitragszahlung,<br />
Beitragsanrechnung;<br />
in der tariflich (planmäßig) beitragsfreien Zeit<br />
und standardmäßig bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag laufende Überschussanteile, die<br />
jeweils am Ende jeden Versicherungsjahres zugeteilt<br />
werden; verzinsliche Ansammlung mit<br />
Auszahlung des angesammelten Guthabens<br />
spätestens bei Tod oder Rückkauf;<br />
alternativ Bonusrente bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag; Erhöhung der zu zahlenden<br />
Pflegerente bei Beginn der Leistungspflicht<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Pflegerente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet<br />
wurde; jährliche Erhöhungen der Pflegerente<br />
173
Anlage zum Anhang<br />
12 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) sowie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV)<br />
der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
12.1 Beitragspflichtige Versicherungen und aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen<br />
(ohne Versicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“)<br />
FI-, NI-, LI-, FLI-, RNI-, RSI- und KI-Tarife mit Beginnjahr vor 1995 oder Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
mit Auflagedatum „BUZVB (10.94)“<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(nicht dynamischer BUZV-Tarif)<br />
und Berufsunfähigkeitsrente mit<br />
gleicher Versicherungs- und<br />
Leistungsdauer<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(dynamischer BUZV-Tarif)<br />
Berufsunfähigkeitsrente mit ge-<br />
genüber der Leistungsdauer ab-<br />
gekürzter Versicherungsdauer<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(nicht dynamischer BUZV-Tarif)<br />
und Berufsunfähigkeitsrente mit<br />
gleicher Versicherungs- und<br />
Leistungsdauer<br />
174<br />
Bezugsgröße ist der tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZV) ohne Ratenzuschlag bzw. bei<br />
beitragsfreien Versicherungen der gesamten versicherten jährlichen<br />
Berufsunfähigkeitsrente für jedes Versicherungsjahr. Für die<br />
bis einschließlich 1993 zurückgelegten vollen Versicherungsjahre<br />
gilt ein Überschussanteil-Satz von einheitlich 40%, für die ab Januar<br />
1993 bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 60%<br />
25 bis 29 J.: 0% 20%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 70%<br />
25 bis 29 J.: 0% 20%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 40% 90%<br />
25 bis 29 J.: 25% 60%<br />
30 bis 34 J.: 25% 30%<br />
35 bis 39 J.: 25% 30%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 60% 150%<br />
25 bis 29 J.: 30% 100%<br />
30 bis 34 J.: 20% 60%<br />
35 bis 39 J.: 15% 40%<br />
40 bis 44 J.: 5% 20%<br />
45 bis 49 J.: 0% 10%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 100% 225%<br />
25 bis 29 J.: 70% 150%<br />
30 bis 34 J.: 40% 90%<br />
35 bis 39 J.: 20% 60%<br />
40 bis 44 J.: 10% 30%<br />
45 bis 49 J.: 0% 15%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 70% 150%<br />
25 bis 29 J.: 50% 100%<br />
30 bis 34 J.: 30% 70%<br />
35 bis 39 J.: 20% 50%<br />
40 bis 44 J.: 10% 30%<br />
45 bis 49 J.: 0% 10%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
für die in 2003 oder 2004 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 30%<br />
25 bis 29 J. 0% 10%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 30% 75%<br />
25 bis 29 J.: 15% 50%<br />
30 bis 34 J.: 10% 30%<br />
35 bis 39 J.: 7% 20%<br />
40 bis 44 J.: 2% 10%<br />
45 bis 49 J.: 0% 5%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
der BUZV, bei vorzeitiger Beendigung<br />
der BUZV werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig, mindestens jedoch<br />
der in 1989 erreichte Wert
Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(dynamischer BUZV-Tarif)<br />
Berufsunfähigkeitsrente mit ge-<br />
genüber der Leistungsdauer ab-<br />
gekürzter Versicherungsdauer<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(nicht dynamischer BUZV-Tarif)<br />
und Berufsunfähigkeitsrente mit<br />
gleicher Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
(dynamischer BUZV-Tarif)<br />
Berufsunfähigkeitsrente mit ge-<br />
genüber der Leistungsdauer ab-<br />
gekürzter Versicherungsdauer<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 35%<br />
25 bis 29 J.: 0% 10%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 20% 45%<br />
25 bis 29 J.: 12% 30%<br />
30 bis 34 J.: 12% 15%<br />
35 bis 39 J.: 12% 15%<br />
für die ab 2005 begonnenen Versicherungsjahre:<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bis 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 15%<br />
25 bis 29 J.: 0% 5%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 0% 18%<br />
25 bis 29 J.: 0% 5%<br />
30 bis 34 J.: 0% 0%<br />
35 bis 39 J.: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 20% 23%<br />
25 bis 29 J.: 12% 15%<br />
30 bis 34 J.: 12% 8%<br />
35 bis 39 J.: 12% 8%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 50% 112%<br />
25 bis 29 J.: 35% 75%<br />
30 bis 34 J.: 20% 45%<br />
35 bis 39 J.: 10% 30%<br />
40 bis 44 J.: 5% 15%<br />
45 bis 49 J.: 0% 7%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 35% 75%<br />
25 bis 29 J.: 25% 50%<br />
30 bis 34 J.: 15% 35%<br />
35 bis 39 J.: 10% 25%<br />
40 bis 44 J.: 5% 15%<br />
45 bis 49 J.: 0% 5%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Endalter bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
über 40 Jahre:<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 15% 38%<br />
25 bis 29 J.: 8% 25%<br />
30 bis 34 J.: 5% 15%<br />
35 bis 39 J.: 4% 10%<br />
40 bis 44 J.: 1% 5%<br />
45 bis 49 J.: 0% 3%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 25 % 56%<br />
25 bis 29 J.: 18% 38%<br />
30 bis 34 J.: 10% 23%<br />
35 bis 39 J.: 5% 15%<br />
40 bis 44 J.: 3% 8%<br />
45 bis 49 J.: 0% 4%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
Eintrittsalter Männer Frauen<br />
bis 24 Jahre: 18% 38%<br />
25 bis 29 J.: 13% 25%<br />
30 bis 34 J.: 8% 18%<br />
35 bis 39 J.: 5% 13%<br />
40 bis 44 J.: 3% 8%<br />
45 bis 49 J.: 0% 3%<br />
ab 50 Jahre: 0% 0%<br />
wJ-, zb-, zi-, FJ-, NJ-, LJ-, AJ-, BJ- und M-Tarife<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Modifizierte Werte<br />
wJ- und zb-Tarife<br />
zi-, FJ-, NJ-, LJ-, AJ-, BJ- und<br />
M-Tarife<br />
Die vorstehenden Werte der FI-, NI-, LI-, FLI-, RNI-, RSI- und KI-<br />
Tarife mit Beginnjahr vor 1995 oder Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
mit Auflagedatum „BUZVB<br />
(10.94)“ werden wie folgt erhöht (+) bzw. vermindert (-), soweit<br />
sich keine negativen Werte ergeben:<br />
Eintrittsalter<br />
bis 25 Jahre: – 5%-Punkte<br />
26 bis 40 Jahre: + 8%-Punkte<br />
ab 41 Jahre: + 21%-Punkte<br />
alle – 5%-Punkte<br />
175
Anlage zum Anhang<br />
FLI-, KI-, KSI-, ARI-, RNI- und RSI-Tarife mit Beginn von 1995 bis 30.6.2000 (ausgenommen Versicherungen mit Bedingungen für die<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Auflagedatum „BUZVB (10.94)“)<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
Bonusrente<br />
176<br />
Bezugsgröße ist der tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung (BUZV) ohne Ratenzuschlag für jedes Versicherungsjahr;<br />
die nachstehenden Überschussanteil-Sätze gelten<br />
für jedes vollendete Versicherungsjahr der BUZV, für die<br />
a) bis 2002, b) in 2003 oder 2004, c) ab 2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />
bei Versicheungsdauer<br />
bis 9 Jahre:<br />
10 bis 19 Jahre:<br />
ab 20 Jahre:<br />
a) 33%, b) 29%, c) 15%<br />
a) 66%, b) 58%, c) 29%<br />
a) 100%, b) 70%, c) 35%<br />
für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre<br />
Endalter bei Ablauf<br />
der Versicherungsdauer<br />
bis 59 Jahre:<br />
bei Versicherungsdauer<br />
bis 9 Jahre: 4%<br />
10 bis 19 Jahre: 5%<br />
20 bis 29 Jahre: 10%<br />
ab 30 Jahre: 20%<br />
Endalter bei Ablauf<br />
der Versicherungsdauer<br />
ab 60 Jahre:<br />
bei Versicherungsdauer<br />
bis 9 Jahre: 4%<br />
10 bis 19 Jahre: 8%<br />
20 bis 29 Jahre: 25%<br />
ab 30 Jahre: 50%<br />
für die ab 2003 begonnenen Versicherungsjahre: 0%<br />
25% der Berufsunfähigkeitsrente für von 1997 bis <strong>2006</strong> eingetretene<br />
und 2007 eintretende Berufsunfähigkeitsfälle<br />
10% der Berufsunfähigkeitsrente für 1996 eingetretene Berufsunfähigkeitsfälle<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
der BUZV, bei vorzeitiger Beendigung<br />
der BUZV werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig<br />
Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente<br />
bei Beginn der Leistungspflicht<br />
FLI-, KI-, ARI-, RNI-/RSI-/RFI-Tarife mit Beginn ab 1.7.2000 bis Ende 2002<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Beitragsbefreiungsrente<br />
Bezugsgröße ist der tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung (BUZV) ohne Ratenzuschlag für jedes Versicherungsjahr;<br />
die nachstehenden Überschussanteil-Sätze gelten<br />
für jedes vollendete Versicherungsjahr der BUZV, für die<br />
a) bis 2002, b) in 2003 oder 2004, c) ab 2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />
bei Versicherungsdauer<br />
bis 9 Jahre:<br />
10 bis 19 Jahre:<br />
20 bis 29 Jahre:<br />
ab 30 Jahre:<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Versicherungsdauer<br />
Bonusrente<br />
bis 9 Jahre:<br />
10 bis 19 Jahre:<br />
20 bis 29 Jahre:<br />
ab 30 Jahre:<br />
a) 30%, b) 15%, c) 8%<br />
a) 60%, b) 35%, c) 18%<br />
a) 100%, b) 50%, c) 25%<br />
a) 150%, b) 50%, c) 25%<br />
a) 15%, b) 0%, c) 0%<br />
a) 25%, b) 0%, c) 0%<br />
a) 50%, b) 0%, c) 0%<br />
a) 100%, b) 0%, c) 0%<br />
50% der Berufsunfähigkeitsrente<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
der BUZV, bei vorzeitiger Beendigung<br />
der BUZV werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig<br />
Bonusrente;<br />
Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente<br />
bei Beginn der Leistungspflicht
Anlage zum Anhang<br />
FLI-, KI-, ARI-, RNI-/RSI-/RFI-Tarife mit Beginn ab Anfang 2003<br />
KRI-, KRSI-, KRBI-,KRBZI-, FRI-, FRSI-, FRBI-, FRBZI-, FRGI-Tarife mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Ratenbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(mit evtl. Risikozuschlag)<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 30% 30%<br />
2 30% 30%<br />
3 25% 30%<br />
4 25% 30%<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZV) ohne Ratenzuschlag<br />
für diejenigen Versicherungsjahre, in denen keine Leistungen oder<br />
nur die Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung gewährt worden sind; die nachstehenden<br />
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete Versicherungsjahr<br />
der BUZV und werden jeweils mit der Anzahl aller ab<br />
dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre multipliziert<br />
und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Bonusrente Beitragsanrechnung<br />
Beitragsbefreiungsrente für in 2003 oder 2004 begonnene Versicherungsjahre:<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 3,21% 3,21%<br />
2 3,21% 3,21%<br />
3 3,00% 3,21%<br />
4 3,00% 3,21%<br />
für ab 2005 begonnene Versicherungsjahre:<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 1,61% 1,61%<br />
2 1,61% 1,61%<br />
3 1,50% 1,61%<br />
4 1,50% 1,61%<br />
0,75% während der Beitragszahlungsdauer<br />
2,25% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
Berufsunfähigkeitsrente für in 2003 oder 2004 begonnene Versicherungsjahre:<br />
Bonusrente<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 1,07% 1,07%<br />
2 1,07% 1,07%<br />
3 1,00% 1,07%<br />
4 1,00% 1,07%<br />
für ab 2005 begonnene Versicherungsjahre:<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 0,54% 0,54%<br />
2 0,54% 0,54%<br />
3 0,50% 0,54%<br />
4 0,50% 0,54%<br />
0,75% während der Beitragszahlungsdauer<br />
2,25% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 42% 42%<br />
2 42% 42%<br />
3 33% 42%<br />
4 33% 42%<br />
laufende Überschussanteile für Versicherungen<br />
mit Policierung ab dem 28.04.2003;<br />
beitragspflichtige Versicherungen: Beitragsanrechnung<br />
anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />
Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei<br />
Versicherungsbeginn in 2005 oder <strong>2006</strong> anteilig<br />
für bei Ablauf der Versicherungsdauer der<br />
BUZV unvollendete Versicherungsjahre), bei<br />
vorzeitiger Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, der<br />
Schlussüberschussanteil der BUZV wird bei<br />
Versicherungen, die als Basisversorgung im<br />
Sinne des Alterseinkünftegesetzes mit Förderung<br />
nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung<br />
mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in der Fassung ab<br />
2005 angeboten werden, nicht ausgezahlt,<br />
sondern dem Überschussguthaben bzw. Deckungskapital<br />
der Hauptversicherung zugeschlagen<br />
und verrentet, bei Tod der versicherten<br />
Person während der Aufschubzeit wird bei<br />
diesen Verträgen – sofern sie nicht im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />
werden – kein Schlussüberschussanteil fällig.<br />
Bonusrente bei Versicherungen mit Policierung<br />
vor dem 28.04.2003 oder Versicherungen im<br />
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;<br />
Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente<br />
bei Beginn der Leistungspflicht<br />
177
Anlage zum Anhang<br />
FLI-, KI-, RNI-, RSI-, RFI-. KRI-, KRSI, KRBI-,KRBZI-, FRI-, FRSI, FRBI-, FRBZI-, FRGI-Tarife mit Beginn ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
178<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Ratenbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(mit evtl. Risikozuschlag)<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 33% 33%<br />
2 33% 33%<br />
3 28% 33%<br />
4 28% 33%<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZV) ohne Ratenzuschlag<br />
für diejenigen Versicherungsjahre, in denen keine Leistungen oder<br />
nur die Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung gewährt worden sind; die nachstehenden<br />
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete Versicherungsjahr<br />
der BUZV und werden jeweils mit der Anzahl aller ab<br />
dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre multipliziert<br />
und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Bonusrente<br />
Beitragsbefreiungsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 1,61% 1,61%<br />
2 1,61% 1,61%<br />
3 1,50% 1,61%<br />
4 1,50% 1,61%<br />
Berufsunfähigkeitsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 0,54% 0,54%<br />
2 0,54% 0,54%<br />
3 0,50% 0,54%<br />
4 0,50% 0,54%<br />
Bonusrente<br />
Beitragsanrechnung<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 49% 49%<br />
2 49% 49%<br />
3 38% 49%<br />
4 38% 49%<br />
laufende Überschussanteile;<br />
beitragspflichtige Versicherungen: Beitragsanrechnung<br />
anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />
Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (anteilig<br />
für bei Ablauf der Versicherungsdauer der<br />
BUZV unvollendete Versicherungsjahre), bei<br />
vorzeitiger Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, der<br />
Schlussüberschussanteil der BUZV wird bei<br />
Versicherungen, die als Basisversorgung im<br />
Sinne des Alterseinkünftegesetzes mit Förderung<br />
nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung<br />
mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in der Fassung ab<br />
2005 angeboten werden, nicht ausgezahlt,<br />
sondern dem Überschussguthaben bzw. Deckungskapital<br />
der Hauptversicherung zugeschlagen<br />
und verrentet, bei Tod der versicherten<br />
Person während der Aufschubzeit wird bei<br />
diesen Verträgen – sofern sie nicht im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />
werden – kein Schlussüberschussanteil fällig.<br />
Bonusrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;<br />
Erhöhung der zu zahlenden<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
Anlage zum Anhang<br />
12.2 Beitragsfreie Versicherungen mit Ausnahme der aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien,<br />
(ohne Versicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“)<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Versicherungen der Aktiven:<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Verträge mit Beginnjahr ab 1995<br />
(ausgenommen Versicherungen<br />
mit Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
mit<br />
Auflagedatum „BUZVB(10.94)“)<br />
übrige Verträge<br />
Versicherungen der Berufsunfähigen,<br />
sofern keine Berufsunfähigkeitsrente<br />
gezahlt wird:<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Verträge mit Beginn von 1995 bis<br />
30.6.2000 (ausgenommen Versicherungen<br />
mit Bedingungen für<br />
die Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung mit Auflagedatum<br />
„BUZVB (10.94)“)<br />
übrige Verträge<br />
Versicherungen der Berufsunfähigen,<br />
sofern eine Berufsunfähigkeitsrente<br />
gezahlt wird:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Verträge mit Beginn ab 1.1.2007<br />
Verträge mit Beginn ab 1.1.2004<br />
bis Ende <strong>2006</strong><br />
Verträge mit Beginn ab 1.7.2000<br />
bis Ende 2003<br />
Verträge mit Beginn von 1995<br />
bis 30.6.2000 (ausgenommen<br />
Versicherungen mit Bedingungen<br />
für die Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung mit Auflage-<br />
datum „BUZVB (10.94)“)<br />
sonstige FI-, NI-, FLI-, RNI-, RSI-<br />
und KI-Verträge<br />
übrige Verträge<br />
jährliche Berufsunfähigkeitsrente für jedes beitragsfreie volle Versicherungsjahr;<br />
für die bis 2002 begonnenen beitragsfreien Versicherungsjahre<br />
2%, für in 2003 oder 2004 begonnene beitragsfreie<br />
Versicherungsjahre 1%, für die ab 2005 begonnenen beitragsfreien<br />
Versicherungsjahre 0,5%<br />
1/10 des Prozentsatzes für beitragspflichtige Versicherungen<br />
(ohne Berücksichtigung der modifizierten Werte für die wJ-, zb-,<br />
zi-, FJ-, NJ-, LJ-, AJ-, BJ- und M-Tarife) bezogen auf die Jahresrente<br />
für jedes beitragsfreie Versicherungsjahr<br />
Bezugsgröße ist die jährliche Beitragsbefreiungsrente; die nachstehenden<br />
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes volle Versicherungsjahr,<br />
in dem als Leistung aus der BUZV nur die Beitragsbefreiung<br />
gewährt wurde<br />
10%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />
Satz von 20%<br />
12%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />
Satz von 25%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [5]<br />
2,0%<br />
1,5%<br />
0,85%<br />
0,1%<br />
0,6%<br />
1,1%<br />
Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />
Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei<br />
Versicherungsbeginn ab 2005 anteilig für bei<br />
Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV unvollendete<br />
Versicherungsjahre), bei vorzeitiger<br />
Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, mindestens jedoch<br />
der in 1989 erreichte Wert; der Schlussüberschussanteil<br />
der BUZV wird bei Versicherungen,<br />
die als Basisversorgung im Sinne des<br />
Alterseinkünftegesetzes mit Förderung nach §<br />
10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung mit § 22 Nr.<br />
1 a) aa) EStG in der Fassung ab 2005 angeboten<br />
werden, nicht ausgezahlt sondern dem Überschussguthaben<br />
bzw. Deckungskapital der<br />
Hauptversicherung zugeschlagen und verrentet,<br />
bei Tod der versicherten Person während<br />
der Aufschubzeit wird bei diesen Verträgen –<br />
sofern sie nicht im Rahmen einer betrieblichen<br />
Altersversorgung abgeschlossen werden – kein<br />
Schlussüberschussanteil fällig.<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen<br />
179
Anlage zum Anhang<br />
12.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Versicherungen der Aktiven:<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Berufs-<br />
unfähigen:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Beitragsbefreiungrente<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
180<br />
7,5%<br />
6%<br />
Kürzung um 7,5%-Punkte (bei<br />
negativer Differenz wird der gekürzteSchluss-Überschussanteilsatz<br />
gleich 0 gesetzt)<br />
0,6%<br />
BUZV-Jahresbeitrag<br />
gezahlte BUZV-Beitragssumme<br />
für die voll zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre,<br />
für die bis 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre gilt ein<br />
Satz von 25%, für die in<br />
2003 oder 2004 begonnenen<br />
Versicherungsjahre 12%;<br />
bei Versicherungen mit abgekürzterBeitragszahlungsdauer<br />
wird als Maßstab der<br />
fiktive Beitragsaufwand einer<br />
entsprechenden beitragspflichtigen<br />
Versicherung mit<br />
übereinstimmender Versicherungs-<br />
und Beitragszahlungsdauer<br />
zugrunde gelegt.<br />
bei Versicherungen mit gegenüber<br />
der Leistungsdauer<br />
abgekürzter Versicherungsdauer<br />
im Falle des Eintritts<br />
der Berufsunfähigkeit, für die<br />
vor 2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />
Kürzung um<br />
7,5%-Punkte<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
der Beitragsbefreiungsrente<br />
0,6% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
der Berufsunfähigkeitsrente<br />
jährliche Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung; Anrechnung des laufenden<br />
Überschussanteils auf den Beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf, Rückkauf,<br />
Tod oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ab<br />
Beginn des 2. Versicherungsjahres<br />
Zins- und Ansammlungs-Überschussanteile zu<br />
Beginn jedes Versicherungsjahres, erstmals zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, das frühestens<br />
ein Jahr nach Beginn der Beitragsbefreiung<br />
beginnt; verzinsliche Ansammlung der jährlichen<br />
Überschussanteile<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn jedes Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
das frühestens ein Jahr nach<br />
Rentenbeginn beginnt; Verwendung der jährlichen<br />
Überschussanteile zur sofortigen Rentenerhöhung
13 Pflegerenten-Zusatzversicherungen (PZV) und Options-Zusatzversicherungen auf eine Pflegerentenver-<br />
sicherung (POZV)<br />
Anlage zum Anhang<br />
FLP-, KP-, RNP-, RSP-, RFP-, KRBP-, KRBZP-, FRBP, FRBZP-Tarife<br />
FLPO-, KPO-, RNPO-, RSPO-, RFPO-, KRBPO-, KRBZPO-, FRBPO, FRBZPO-Tarife<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer oder<br />
Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
- Laufende Überschussanteile<br />
- Bonusrente<br />
Tarif P gegen Einmalbeitrag<br />
Versicherungen der Pflegebedürftigen:<br />
Jährl. Zins Überschussanteile<br />
Tarif P<br />
35%<br />
50%<br />
2,0%<br />
tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />
früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />
bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />
Versicherungen,<br />
jeweils im Verhältnis von Beitragszahlungsdauer<br />
zu Vertragsdauer<br />
in Jahren bis<br />
Endalter 100 bei Tarif P bzw.<br />
zur Dauer der Aufschubzeit<br />
in Jahren bei Tarif PO gewichtet;<br />
Einmalbeitrag geteilt<br />
durch die Vertragsdauer bis<br />
Endalter 100 in Jahren bei<br />
Tarif P bzw. geteilt durch die<br />
Aufschubzeit in Jahren bei<br />
Tarif PO<br />
garantierte Pflegerente<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
bei beitragspflichtigen Versicherungen laufende<br />
Überschussanteile anteilig mit jeder Beitragszahlung,<br />
Beitragsanrechnung, bei Versicherungen,<br />
zu denen gleichzeitig eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
eingeschlossen ist,<br />
wird während der Beitragsbefreiung wegen Berufsunfähigkeit<br />
die Überschussverwendungsart<br />
von der Beitragsanrechnung auf verzinsliche<br />
Ansammlung umgestellt;<br />
in der tariflich (planmäßig) beitragsfreien Zeit<br />
und standardmäßig bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag laufende Überschussanteile, die<br />
jeweils am Ende jeden Versicherungsjahres zugeteilt<br />
werden; verzinsliche Ansammlung mit<br />
Auszahlung des angesammelten Guthabens<br />
spätestens bei Tod oder Rückkauf;<br />
alternativ Bonusrente bei Pflegerenten-Zusatz-<br />
Versicherungen nach Tarif P gegen Einmalbeitrag;<br />
Erhöhung der zu zahlenden Pflegerente<br />
bei Beginn der Leistungspflicht<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Pflegerente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet<br />
wurde; jährliche Erhöhungen der Pflegerente<br />
181
Anlage zum Anhang<br />
14 Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherungen (KIZ)<br />
FLK-, KK-, ARK-,RNK-, RSK-, RFK-Tarife mit Beginn ab 1.7.2004<br />
KRBK-, KRBZK-, FRBK, FRBZK-Tarife mit Beginn ab 2005<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Beitragspflichtige Versicherungen<br />
und aufgrund abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer oder<br />
Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen:<br />
Laufende Überschussanteile<br />
(für beitragspflichtige Versicherungen<br />
gegen laufende Beitragszahlung)<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
gegen laufende Beitragszahlung<br />
planmäßig beitragsfreie Versicherungen<br />
und Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Beitragsfreie Versicherungen der<br />
Aktiven (mit Ausnahme der aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
oder Einmalbeitragszahlung<br />
beitragsfreien):<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Invaliden:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit Beginn<br />
vor 2007<br />
Versicherungen mit Beginn<br />
ab 1.1.2007<br />
182<br />
30%<br />
0,75%<br />
2,25%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
tariflicher KIZ-Ratenbeitrag;<br />
im Verhältnis von Beitragszahlungs-<br />
zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
tariflicher KIZ-Jahresbeitrag<br />
ohne Ratenzuschlag für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
ehemaliger tariflicher KIZ-<br />
Jahresbeitrag ohne Ratenzuschlag<br />
bzw. Einmalbeitrag für<br />
jedes Versicherungsjahr<br />
KIZ-Jahresrente für jedes<br />
begonnene beitragsfreie Versicherungsjahr<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
der KIZ<br />
beitragspflichtige Versicherungen mit Beitragsanrechnung:<br />
laufende Überschussanteile anteilig<br />
mit jeder Beitragszahlung;<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
(bei Versicherungsbeginn ab<br />
2005 anteilig für bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
unvollendete Versicherungsjahre) nach<br />
Beginn des dritten Versicherungsjahres, bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Tod oder<br />
Rückkauf werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig;<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />
Versicherungen und aufgrund<br />
abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder Einmalbeitragszahlung<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem<br />
5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre<br />
multipliziert und im Verhältnis von<br />
Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
(bei Versicherungsbeginn ab<br />
2005 anteilig für bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
unvollendete Versicherungsjahre) nach<br />
Beginn des dritten Versicherungsjahres, bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Tod oder<br />
Rückkauf werden gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
erstmalig nachdem die Rente<br />
für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />
jährliche Rentenerhöhungen
15 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZV)<br />
Anlage zum Anhang<br />
15.1 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
KRH-, KRSH, FRH-, FRSH-, FRGH, KRBH-, KRBZH-, FRBH- und FRBZH-Tarife mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
sofern sie nicht auf laufende Hinterbliebenenrenten<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- für beitragspflichtige HZV<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- für beitragsfreie HZV<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
(bei Einschluss zu Tarif KRB(Z),<br />
KRS, FRB(Z), FRS, FRG)<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />
ne Rentenversicherungen ohne<br />
Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />
malbeitrag, sofern dieser aus<br />
einer abgelaufenen Versiche-<br />
rung bei der AachenMünchener<br />
stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Jährliche Überschussanteile, sofern<br />
sie auf laufende Hinterbliebenenenten<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />
0,1‰<br />
0,3%<br />
30%<br />
1,5%<br />
HZV-Jahresbeitrag<br />
HZV-Beitragssumme<br />
Jahresrente aus der HZV<br />
HZV-Risikobeitrag für das<br />
Todesfallrisiko des Versorgers<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
der HZV<br />
laufende Überschussanteile zum Ende des<br />
Versicherungsjahres; bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />
bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
Erhöhung der jährlichen Hinterbliebenenrente,<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage;<br />
in der beitragspflichtigen bzw. in der planmäßig<br />
beitragsfreien Zeit vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
entspricht die Überschussverwendungsart immer<br />
der (gewählten) Überschussverwendungsart<br />
der Hauptversicherung, bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
wird das angesammelte Guthaben<br />
zur Rentenerhöhung verwendet oder im Falle<br />
der Kapitalabfindung ausgezahlt;<br />
bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit Rentenerhöhungen<br />
mit Rentenbeginn bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
der HZV<br />
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn<br />
der Rentenzahlung, erstmals ein volles<br />
Versicherungsjahr nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich Bildung von<br />
jährlichen Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente<br />
bemessen;<br />
der Risiko-Überschussanteil dient zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
183
Anlage zum Anhang<br />
15.2 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
KRH-, KRSH, FRH-, FRSH-, FRGH, KRBH-, KRBZH-, FRBH- und FRBZH-Tarife mit Beginn ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
sofern sie nicht auf laufende Hinterbliebenenrenten<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- für beitragspflichtige HZV<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- für beitragsfreie HZV<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
(bei Einschluss zu Tarif KRB(Z),<br />
KRS, FRB(Z), FRS, FRG)<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />
ne Rentenversicherungen ohne<br />
Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />
malbeitrag, sofern dieser aus<br />
einer abgelaufenen Versiche-<br />
rung bei der AachenMünchener<br />
stammt<br />
übrige Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag<br />
Jährliche Überschussanteile, sofern<br />
sie auf laufende Hinterbliebenenenten<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
184<br />
Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />
0,1‰<br />
0,3%<br />
30%<br />
2,0%<br />
HZV-Jahresbeitrag<br />
HZV-Beitragssumme<br />
Jahresrente aus der HZV<br />
HZV-Risikobeitrag für das<br />
Todesfallrisiko des Versorgers<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
der HZV<br />
laufende Überschussanteile zum Ende des<br />
Versicherungsjahres; bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />
bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
Erhöhung der jährlichen Hinterbliebenenrente,<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage;<br />
in der beitragspflichtigen bzw. in der planmäßig<br />
beitragsfreien Zeit vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
entspricht die Überschussverwendungsart immer<br />
der (gewählten) Überschussverwendungsart<br />
der Hauptversicherung, bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
wird das angesammelte Guthaben<br />
zur Rentenerhöhung verwendet oder im Falle<br />
der Kapitalabfindung ausgezahlt;<br />
bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit Rentenerhöhungen<br />
mit Rentenbeginn bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
der HZV<br />
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn<br />
der Rentenzahlung, erstmals ein volles<br />
Versicherungsjahr nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich Bildung von<br />
jährlichen Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 1,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente<br />
bemessen;<br />
der Risiko-Überschussanteil dient zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen
16 Todesfall-Zusatzversicherungen (TZV)<br />
Anlage zum Anhang<br />
16.1 Todesfall-Zusatzversicherungen<br />
KRBT-, KRBZT-, FRBT und FRBZT-Tarife mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Versicherungsdauer:<br />
unter 28 Jahre: 35%<br />
ab 28 Jahre: 30%<br />
40%<br />
2‰<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige<br />
tarifliche Ratenbeitrag der<br />
TZV mit evtl. Risikozuschlag<br />
im Verhältnis von Beitragszahlungs-<br />
zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Jahresbeitrag der TZV inkl.<br />
Ratenzuschlag, jedoch ohne<br />
Risikozuschlag, für jedes beitragspflichtigeVersicherungsjahr<br />
ab dem elften<br />
Versicherungssumme der<br />
TZV für jedes beitragsfreie<br />
Versicherungsjahr ab dem<br />
dritten bzw. ab dem ersten<br />
bei durch vorzeitige Einstellung<br />
der Beitragszahlung beitragsfreien<br />
Versicherungen<br />
oder Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
laufende Überschussanteile;<br />
Beitragsanrechnung anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
bei beitragspflichtigen Versicherungen;<br />
Schluss-Überschussanteil für beitragspflichtige<br />
Versicherungsjahre bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des elften Versicherungsjahres<br />
der Todesfall-Zusatzversicherung<br />
(anteilig für bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
unvollendete Versicherungsjahre);<br />
Schluss-Überschussanteil für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
der Todesfall-Zusatzversicherung (anteilig<br />
für bei Ablauf der Versicherungsdauer unvollendete<br />
Versicherungsjahre);<br />
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Tod<br />
oder Rückkauf können jeweils gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig werden<br />
16.2 Todesfall-Zusatzversicherungen<br />
KRBT-, KRBZT-, FRBT und FRBZT-Tarife mit Beginn ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Versicherungsdauer:<br />
unter 28 Jahre: 40%<br />
ab 28 Jahre: 36%<br />
5%<br />
2‰<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige<br />
tarifliche Ratenbeitrag der<br />
TZV mit evtl. Risikozuschlag<br />
im Verhältnis von Beitragszahlungs-<br />
zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Jahresbeitrag der TZV inkl.<br />
Ratenzuschlag, jedoch ohne<br />
Risikozuschlag, für jedes beitragspflichtigeVersicherungsjahr<br />
ab dem dritten<br />
Versicherungssumme der<br />
TZV für jedes beitragsfreie<br />
Versicherungsjahr ab dem<br />
dritten bzw. ab dem ersten<br />
bei durch vorzeitige Einstellung<br />
der Beitragszahlung beitragsfreien<br />
Versicherungen<br />
oder Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
laufende Überschussanteile;<br />
Beitragsanrechnung anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
bei beitragspflichtigen Versicherungen;<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />
der Todesfall-Zusatzversicherung<br />
(anteilig für bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />
unvollendete Versicherungsjahre);<br />
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Tod<br />
oder Rückkauf können gegebenenfalls reduzierte<br />
Leistungen fällig werden<br />
185
Anlage zum Anhang<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
Überschussanteilsätze, Bezugsgrößen sowie die Zuteilung und Verwendung im Regelfall beziehen sich, soweit nicht<br />
anders angegeben, bei Grund- bzw. Hauptversicherungen immer auf die Grund- bzw. Hauptversicherung, bei Zusatzversicherungen<br />
immer auf die jeweilige Zusatzversicherung und bei Dynamikerhöhungen immer auf die jeweilige Dynamikerhöhung.<br />
Die Bezugsgröße des Zins-Überschussanteil- und Direktgutschriftsatzes wird allgemein als das maßgebende<br />
Versicherungsnehmer-Guthaben bezeichnet. Hierbei ist das maßgebende Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
Nummer<br />
[1] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der Summen<br />
aus dem Deckungskapital der jeweiligen Versicherung, soweit positiv, und dem Deckungskapital der Summenerhöhungen<br />
oder Erlebensfall-Bonussummen bzw. dem verzinslich angesammelten Überschussguthaben,<br />
jeweils zu Beginn und am Ende des Versicherungsjahres, jedoch ohne die gegebenenfalls zum Ende<br />
des Versicherungsjahres fällige Überschusszuteilung,<br />
[2] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein Jahr abgezinste (uneingeschränkt gezillmerte) Deckungskapital<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, soweit positiv, und das verzinslich angesammelte Überschussguthaben<br />
zum Ende des vorigen Versicherungsjahres am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />
[3] das Deckungskapital aus Hauptversicherung und bereits bestehenden Rentenerhöhungen bzw. dem verzinslich<br />
angesammelten Überschussguthaben am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />
[4] das arithmetische Mittel des Deckungskapitals zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres und zum<br />
Ende des Vorjahres,<br />
186<br />
[5] das Deckungskapital zum Ende des jeweiligen Vorjahres,<br />
[6] das Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt (bei Tarif SRG ermittelt sich das Deckungskapital ohne Anteile<br />
für die Beitragsrückgewähr im Todesfall).
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der AachenMünchener Lebensversicherung Aktiengesellschaft,<br />
Aachen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember <strong>2006</strong> geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von<br />
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 341 ff. HGB<br />
und der RechVersV) und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung des<br />
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />
wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und<br />
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den<br />
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.<br />
Düsseldorf, den 13 Februar 2007<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Hofmann) (ppa. Sack)<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
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