Privat
Privat
Privat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausscheideordnung<br />
DAV 94 T<br />
DAV 94 R*<br />
DAV 94 R<br />
1986 M/F<br />
1960/62 M<br />
1924/26 M<br />
1949/51 M/F<br />
DAV 94 T mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />
gemäß VT 90 M/F*<br />
1986 M/F mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />
gemäß Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften<br />
aus den Jahren 1935-1939<br />
1960/62 M mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />
gemäß Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften<br />
aus den Jahren 1935-1939<br />
übrige**<br />
ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2001<br />
Rechnungszins Anteil an der<br />
Deckungsrückstellung<br />
Passiva C. II. 1.<br />
4,0 % 10,4 %<br />
4,0 % 4,8 %<br />
3,25 % 0,4 %<br />
3,5 % 42,6 %<br />
3,0 % 33,9 %<br />
3,0 % 3,5 %<br />
3,0 % 1,2 %<br />
4,0 % 0,6 %<br />
3,5 % 1,1 %<br />
3,0 % 0,4 %<br />
1,1 %<br />
* inkl. Anpassung älterer Tarifgenerationen an aktuelle Rechnungsgrundlagen<br />
** DAV 94 T (Rechnungszins 3,25 %), Vereinstafel V, PSV 96R, PSV 2000R, Meisner-Mewes, DAV 97 I,<br />
VT 90 M/F, Riedel 1914, Heubeck-Fischer, 1924/26 M mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten gemäß<br />
Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften aus den Jahren 1935-1939<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe<br />
wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag<br />
eingetretenen, der Gesellschaft bis zum<br />
Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt<br />
gewordenen Fall einzeln entsprechend der<br />
erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum<br />
Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch<br />
nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres<br />
wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />
gebildet.<br />
Der Fonds für die Schluss-Überschussanteile<br />
wurde so berechnet, dass sich für jede<br />
Versicherung der Teil des zu ihrem regulären<br />
Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung<br />
oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen<br />
Rentenversicherungen) vorgesehenen<br />
Schluss-Überschussanteils ergab, der dem<br />
Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer<br />
zu der gesamten Versicherungsdauer<br />
oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen<br />
entspricht, abgezinst mit<br />
einem je Abrechnungsverband bzw.<br />
Bestandsgruppe festgelegten Zinssatz. Für<br />
den Altbestand im Sinne von § 11 c VAG<br />
und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG<br />
zum VAG erfolgte<br />
die Berechnung nach dem von dem Bundesaufsichtsamt<br />
genehmigten Geschäftsplan.<br />
Der Zinssatz beträgt 8,5 %, laufzeitunabhängige<br />
Sockelbeträge bleiben – mit<br />
Ausnahme bei der Vermögensbildungsversicherung<br />
– in Höhe von 6 % der<br />
Versicherungssumme unberücksichtigt. Für<br />
die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
und die Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung beträgt der Zinssatz<br />
6,5 %. Für den Neubestand entspricht der<br />
Zinssatz dem über 10 Jahre errechneten<br />
arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen<br />
der Anleihen der öffentlichen Hand gemäß<br />
der von der Deutschen Bundesbank in ihren<br />
Monatsberichten veröffentlichten Kapitalmarktstatistik<br />
(5,7 %). Für vorzeitig fällige<br />
Schluss-Überschussanteile wurden von der<br />
Restlaufzeit und der voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme abhängige Abschläge auf<br />
die bei Ablauf fällige Leistung berücksich-<br />
55