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Ausscheideordnung<br />

DAV 94 T<br />

DAV 94 R*<br />

DAV 94 R<br />

1986 M/F<br />

1960/62 M<br />

1924/26 M<br />

1949/51 M/F<br />

DAV 94 T mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />

gemäß VT 90 M/F*<br />

1986 M/F mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />

gemäß Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften<br />

aus den Jahren 1935-1939<br />

1960/62 M mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten<br />

gemäß Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften<br />

aus den Jahren 1935-1939<br />

übrige**<br />

ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2001<br />

Rechnungszins Anteil an der<br />

Deckungsrückstellung<br />

Passiva C. II. 1.<br />

4,0 % 10,4 %<br />

4,0 % 4,8 %<br />

3,25 % 0,4 %<br />

3,5 % 42,6 %<br />

3,0 % 33,9 %<br />

3,0 % 3,5 %<br />

3,0 % 1,2 %<br />

4,0 % 0,6 %<br />

3,5 % 1,1 %<br />

3,0 % 0,4 %<br />

1,1 %<br />

* inkl. Anpassung älterer Tarifgenerationen an aktuelle Rechnungsgrundlagen<br />

** DAV 94 T (Rechnungszins 3,25 %), Vereinstafel V, PSV 96R, PSV 2000R, Meisner-Mewes, DAV 97 I,<br />

VT 90 M/F, Riedel 1914, Heubeck-Fischer, 1924/26 M mit Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten gemäß<br />

Untersuchung 11 amerikanischer Gesellschaften aus den Jahren 1935-1939<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe<br />

wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag<br />

eingetretenen, der Gesellschaft bis zum<br />

Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt<br />

gewordenen Fall einzeln entsprechend der<br />

erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum<br />

Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch<br />

nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres<br />

wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />

gebildet.<br />

Der Fonds für die Schluss-Überschussanteile<br />

wurde so berechnet, dass sich für jede<br />

Versicherung der Teil des zu ihrem regulären<br />

Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung<br />

oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen<br />

Rentenversicherungen) vorgesehenen<br />

Schluss-Überschussanteils ergab, der dem<br />

Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer<br />

zu der gesamten Versicherungsdauer<br />

oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen<br />

entspricht, abgezinst mit<br />

einem je Abrechnungsverband bzw.<br />

Bestandsgruppe festgelegten Zinssatz. Für<br />

den Altbestand im Sinne von § 11 c VAG<br />

und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG<br />

zum VAG erfolgte<br />

die Berechnung nach dem von dem Bundesaufsichtsamt<br />

genehmigten Geschäftsplan.<br />

Der Zinssatz beträgt 8,5 %, laufzeitunabhängige<br />

Sockelbeträge bleiben – mit<br />

Ausnahme bei der Vermögensbildungsversicherung<br />

– in Höhe von 6 % der<br />

Versicherungssumme unberücksichtigt. Für<br />

die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und die Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung beträgt der Zinssatz<br />

6,5 %. Für den Neubestand entspricht der<br />

Zinssatz dem über 10 Jahre errechneten<br />

arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen<br />

der Anleihen der öffentlichen Hand gemäß<br />

der von der Deutschen Bundesbank in ihren<br />

Monatsberichten veröffentlichten Kapitalmarktstatistik<br />

(5,7 %). Für vorzeitig fällige<br />

Schluss-Überschussanteile wurden von der<br />

Restlaufzeit und der voraussichtlichen<br />

Inanspruchnahme abhängige Abschläge auf<br />

die bei Ablauf fällige Leistung berücksich-<br />

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