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indirekteinleiterkontrolle in dresden

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INDIREKTEINLEITERKONTROLLE IN DRESDEN<br />

Anforderungen nach Entwässerungssatzung der LHDD<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen an nicht häusliches Abwasser:<br />

Stoßweises E<strong>in</strong>leiten von Abwasser, das zu e<strong>in</strong>er hydraulischen Überlastung<br />

des Kanalnetzes führen kann, ist zu vermeiden.<br />

Abwasser, das ger<strong>in</strong>ger belastet ist, als dies für den Ablauf der Kläranlage<br />

erwartet wird, sollte direkt <strong>in</strong>s Gewässer e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />

Stoffe, die geeignet s<strong>in</strong>d, die Funktion der öffentlichen Abwasseranlagen zu<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen, dürfen nicht e<strong>in</strong>geleitet werden:<br />

- feste Abfälle (Kehricht, Schutt, Schlamm, Asche, Küchenabfälle)<br />

- erhärtende Stoffe (Zement, Kalk, Gips, synthetische Harze)<br />

- entflammbare oder potenziell explosive Stoffe (Benz<strong>in</strong>, Alkohole)<br />

- korrosive und/oder giftige Substanzen (Säuren, Laugen, Biozide)<br />

- m<strong>in</strong>eralische sowie tierische und pflanzliche Öle und Fette<br />

- Stoffe, die gefährliche Gase (z.B. H2S, HCN, Chlor) bilden<br />

- tierische Exkremente (Mist, Gülle)<br />

Norbert.Lucke@se-<strong>dresden</strong>.de<br />

Folie 10

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