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Newsletter No.03 als PDF - TAA Travel Agency Accounting GmbH

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taa newsletter 3 Steuer & Recht–18<br />

Kenntnisse über die<br />

im Einsatz befindlichen<br />

EDV-Systeme<br />

Unternehmensveränderungen<br />

Betriebswirtschaftliche<br />

Angelegenheiten<br />

• Ableitung der notwendigen Abschlussinformationen aus den im Reisebüro<br />

bestehenden EDV-Systemen<br />

• Kenntnisse über die Arbeitsteilungsprozesse im Reisebüro<br />

• Kenntnisse über die wichtigsten Produkte und die Zahlungsarten<br />

• Systematik der Umsatz- und Erlösbuchung sowie Erlösrealisierung<br />

• Zuordnungs- und Abgrenzungsproblematik von Provisionen und Superprovisionen<br />

• Unternehmensveränderungen/-veräußerungen häufiger <strong>als</strong> in anderen<br />

Branchen<br />

• Unternehmer benötigt Ratschläge über zweckmäßige Unternehmensform<br />

bei Unternehmensgründung (Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft)<br />

• Beratungsnotwendigkeit bei Hinzukäufen und Veräußerungen sowie<br />

bei Teilschließungen<br />

• Beratung des Unternehmers bei Eintritt in den Ruhestand sowie Weiterführung<br />

des Unternehmens innerhalb der Familie<br />

• Unterstützung bei Standortveränderungen, Reduzierungen sowie<br />

Expansionen innerhalb des Unternehmens<br />

• Unternehmer benötigt aussagefähige, betriebswirtschaftliche Auswertungen<br />

und eine Interpretation durch erfahrene Berater<br />

• Unterstützung bei Liquiditäts- und Geldmanagement auch gegenüber<br />

Kreditinstituten<br />

• Beratung bei der Erstellung von Budgets und Finanzplänen<br />

• Erstellung, Interpretation und Erläuterung von Kennzahlen sowie möglicherweise<br />

Benchmarking im Vergleich zu ähnlich gelagerten Betrieben<br />

• Grundsätzliche Hinweise zu den wichtigsten betriebswirtschaftlichen<br />

Indikatoren Umsatz, Erlös und Kosten<br />

• Eventuell auch Hinweise über zweckmäßige EDV-Werkzeuge zu Problemlösungen<br />

Der Steuerberater ist für den Unternehmer nicht nur für die Erstellung des Jahres-<br />

abschlusses zuständig, sondern bei der Entscheidung sollten auch die übrigen Schnitt-<br />

stellenbereiche der Buchhaltung und die Kostenübernahme bei der Beauftragung<br />

besprochen werden. Dazu gehören:<br />

Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnung<br />

• Klärung, wie sich die Betreuung und die Kosten bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

gestalten. Der übliche Kostensatz bei der Übernahme der<br />

Lohn- und Gehaltsabrechnung beträgt je Mitarbeiter und Monat 10 F<br />

• Wichtig ist dabei auch, ob für Personalveränderungen beziehungsweise<br />

Veränderungen beim einzelnen Mitarbeiter Kosten anfallen<br />

• Bei Beauftragung muss ein verbindlicher Zeitplan abgesichert sein<br />

(Abrechnungstermin/Auszahlungstermin)<br />

Dadurch erspart sich der<br />

Steuerberater die Daten-<br />

übernahme in ein separa-<br />

tes System. Außerdem<br />

muss der Buchhalter die<br />

Abschlussbuchungen<br />

nicht in sein eigenes Sys-<br />

tem manuell nachtragen.<br />

Alle Jahresabschlussbu-<br />

chungen können eben-<br />

falls im System erfolgen<br />

Leistungen und Kosten<br />

Es ist zweckmäßig, Kos-<br />

tenvergleiche einzuholen<br />

und das Leistungsangebot<br />

des Steuerberaters, insbe-<br />

sondere der unterjährigen<br />

Beratungsleistung, zu<br />

überprüfen. Es sollte<br />

geklärt werden, ob spon-<br />

tane Leistungen, wie z. B.<br />

Beratung am Telefon,<br />

honoriert werden<br />

Zeitliche Planung<br />

Viele Steuerberater sind<br />

überlastet. Dadurch ist es<br />

schwierig, vorgegebene<br />

Termine einzuhalten.<br />

Es sollten bei Auftrags-<br />

vergabe feste Termine<br />

vereinbart werden.<br />

Die Absprache von<br />

Detailterminen ist eben-<br />

falls zweckmäßig: Wann<br />

ist Buchungsschluss, >>

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