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Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong>r Förderrichtlinie<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

Stand 06.09.2012<br />

Seite 1 von 19


Inhalt (Neufassungen <strong>zu</strong>r besonderen Kenntnisnahme)<br />

1 Vorbemerkung ............................................................................................................................. 3<br />

2 Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen............................................................................. 3<br />

2.1 Finanzierungsform und Finanzierungsart.................................................................................... 3<br />

2.2 Bewerbung................................................................................................................................... 3<br />

2.3 Antrag .......................................................................................................................................... 3<br />

2.4 Gesamtfinanzierungsplan............................................................................................................ 4<br />

2.4.1 Ausgaben..................................................................................................................................... 4<br />

2.4.2 Einnahmen................................................................................................................................... 5<br />

2.5 Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der Zuwendung i.H.v. 40.000,00 €).................................. 5<br />

2.5.1 Zuwendungsfähige Ausgaben..................................................................................................... 5<br />

2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)................................................................................ 6<br />

2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ............................................................................................. 6<br />

2.7 Nachweis der Ausgaben.............................................................................................................. 7<br />

2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung....................................................................................................... 7<br />

3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische Fragen................... 7<br />

3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben..................................................................................................... 7<br />

3.1.1 Personalausgaben (A 1).............................................................................................................. 7<br />

3.1.2 Honorare (A 3)............................................................................................................................. 8<br />

3.1.3 Aufwandsentschädigung und Entgelt für nebenberuflich Tätige (A 3 ) ....................................... 9<br />

3.1.4 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (A 3) ............................................................ 10<br />

3.1.5 Reisekosten (A2.2) .................................................................................................................... 10<br />

3.1.6 Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ngen (Abschreibung) (A2)..................................................................... 12<br />

3.1.6.1 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis 410 € (Geringwertige Wirtschaftgüter (GWG))........ 12<br />

3.1.6.2 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € (Sammelposten) ........................ 12<br />

3.1.6.3 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter ....................................................................................... 13<br />

3.1.6.4 Abschreibung bei Anschaffung gebrauchter Güter ................................................................... 13<br />

3.1.6.5 Abschreibungsliste .................................................................................................................... 13<br />

3.1.7 Vergabe von Aufträgen.............................................................................................................. 13<br />

3.1.8 Behandlung der angeschafften Gegenstände und Zweckbindung ........................................... 14<br />

3.1.9 Leasing (A2.2) ........................................................................................................................... 14<br />

3.1.10 Miete (A2.1) ............................................................................................................................... 15<br />

3.1.11 Steuern (A2.2) ........................................................................................................................... 15<br />

3.1.12 Projektbezogene Versicherungen (A2.2) .................................................................................. 15<br />

3.1.13 Bankgebühren (A2.2) ................................................................................................................ 15<br />

3.1.14 Rechtsberatungskosten (A2.2).................................................................................................. 15<br />

3.1.15 Bewirtungskosten (A2.2) ........................................................................................................... 15<br />

3.1.16 Ausgaben für Lebensmittel (A2.2)............................................................................................. 16<br />

3.1.17 Erfahrungsaustausch - Besuche der MGH untereinander (A2.2) ............................................. 16<br />

3.2 Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben (nicht abschließend) ........................................................ 16<br />

4 Mittelanforderungen................................................................................................................... 17<br />

5 Abrechnungsverfahren .............................................................................................................. 17<br />

5.1 Belegliste ................................................................................................................................... 18<br />

5.2 Verwendungsnachweis.............................................................................................................. 18<br />

6 Stammblattverfahren ................................................................................................................. 18<br />

7 Vorschriften und Gesetze.......................................................................................................... 18<br />

7.1 Nationale Vorschriften (nicht abschließend).............................................................................. 18<br />

7.2 Verordnungen der Europäischen Union .................................................................................... 19<br />

Seite 2 von 19


1 Vorbemerkung<br />

Für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wer<strong>den</strong> von der Servicestelle Förderung<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bundesamt<br />

für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (Zuwendungsgeber) die<br />

nachfolgen<strong>den</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Förderrichtlinien</strong> <strong>zu</strong>m Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />

II bereitgestellt.<br />

Diese <strong>Erläuterungen</strong> sollen der Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der Durchführung des Programms dienen<br />

und Hilfestellung bei <strong>zu</strong>wendungsrechtlichen Fragen <strong>zu</strong>m Programm geben.<br />

Aufgrund der Förderung durch <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds (ESF) muss im gesamten Angebotsspektrum<br />

Ihres Hauses der beschäftigungsfördernde Charakter des Aktionsprogramms<br />

<strong>zu</strong>m Tragen kommen. Dies bedeutet insbesondere, dass durch die generationenübergreifen<strong>den</strong><br />

Angebote die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und<br />

Beruf unterstützt oder durch niedrigschwellige Angebote für junge Menschen der Übergang<br />

zwischen Schule und Beruf gefördert wer<strong>den</strong> soll.<br />

Fragen <strong>zu</strong>m Antrag, Finanzplan, Zuwendungsbescheid und <strong>zu</strong>r Projektabrechnung können<br />

Sie unter der zentralen Service-Hotline beim BAFzA von Mo – Fr von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

unter (0221) 3673 4045 oder per E-Mail: mgh@bafza.bund.de stellen.<br />

2 Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

2.1 Finanzierungsform und Finanzierungsart<br />

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung<br />

gewährt. Bei der Festbetragsfinanzierung wer<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben<br />

mit einem festen Betrag gefördert (siehe auch Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.2.3 <strong>zu</strong> § 44<br />

Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Dabei müssen bei der Projektumset<strong>zu</strong>ng mindestens <strong>zu</strong>wendungsfähige<br />

Gesamtausgaben in Höhe der bewilligten Zuwendung anfallen und nachgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2.2 Bewerbung<br />

Mit Ihrer Bewerbung im Rahmen Ihrer Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren <strong>zu</strong>m<br />

Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II haben Sie ein umfassendes Konzept <strong>zu</strong>m Betrieb<br />

Ihres Mehrgenerationenhauses (MGH) vorgelegt. Dieses Konzept ist Bestandteil Ihres<br />

Antrags. In dieser Bewerbung <strong>zu</strong>r Förderung wur<strong>den</strong> die inhaltlichen Komponenten des Aktionsprogramms<br />

und die beabsichtigte Verwendung der beantragten Zuwendung dargestellt.<br />

Nach der positiven Bewertung wur<strong>den</strong> Sie als Antragsteller ausgewählt. Ein Anspruch auf<br />

Förderung besteht damit jedoch noch nicht.<br />

2.3 Antrag<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass ein rechtsverbindlich unterzeichneter<br />

Förderantrag auf der Grundlage der Bewerbung beim Zuwendungsgeber eingereicht<br />

wird. Aus diesem Grund ist es notwendig, <strong>den</strong> im Förderportal des Bundesamtes für<br />

Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (https://esprit.bafza-online.de) eingestellten För-<br />

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derantrag vollständig aus<strong>zu</strong>füllen, aus<strong>zu</strong>drucken und mit <strong>den</strong> notwendigen Anlagen beim<br />

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 404, 50964 Köln ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Eine Hilfestellung beim Ausfüllen des Online-Antrages kann Ihnen die Ausfüllhilfe <strong>zu</strong>m Antrag<br />

geben. Sie fin<strong>den</strong> diese unter http://www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser.<br />

Erst nach positiver Prüfung dieses Förderantrages kann die Zuwendung bewilligt wer<strong>den</strong>.<br />

Sie haben im Antrag unter Punkt 2 (Förderzeitraum) die Möglichkeit, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn<br />

für <strong>den</strong> Fall <strong>zu</strong> beantragen, dass der Zuwendungsbescheid nicht bis <strong>zu</strong>m<br />

01.01.2012 vorliegt. Auch bei einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns darf<br />

mit der Umset<strong>zu</strong>ng des Projektes frühestens am 01.01.2012 (Beginn des Förderzeitraums)<br />

begonnen wer<strong>den</strong>. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründet weder<br />

einen Anspruch auf Zahlungen noch auf eine spätere Förderung. Die Maßnahme ist auf eigenes<br />

finanzielles Risiko vor<strong>zu</strong>finanzieren. Nach erfolgter Bewilligung können die förderfähigen<br />

Ausgaben rückwirkend über die Mittelanforderung beantragt wer<strong>den</strong>.<br />

2.4 Gesamtfinanzierungsplan<br />

Im Gesamtfinanzierungsplan (Nummer 4.2 im Online-Antrag) sind alle <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Einnahmen<br />

und Ausgaben an<strong>zu</strong>geben, die vollständig oder anteilig für die Einrichtung „Mehrgenerationenhaus“<br />

verwendet wer<strong>den</strong> sollen. Hierbei sind nicht nur die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Projekts Mehrgenerationenhäuser II dar<strong>zu</strong>stellen, sondern eine Übersicht aller Einnahmen<br />

und Ausgaben der Einrichtung, in die das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />

II eingebettet wer<strong>den</strong> soll.<br />

Diese Angaben sind für die Prüfung erforderlich, ob die Finanzierung der Einrichtung über<br />

<strong>den</strong> gesamten Förderzeitraum gesichert ist und um eine Prognose hinsichtlich der Nachhaltigkeit<br />

des Programms geben <strong>zu</strong> können.<br />

2.4.1 Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

Sachausgaben<br />

Honorare/ Aufwandsentschädigungen<br />

Ausgaben ohne Geldfluss Entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> Einnahmen ohne Geldfluss<br />

Seite 4 von 19


2.4.2 Einnahmen<br />

ESF-/ Bundesmittel 30.000,00 € im Rahmen der ESF-Förderung<br />

Eigenmittel<br />

Mittel des Trägers/<br />

vom Träger selbst erwirtschaftete Mittel<br />

Drittmittel Spen<strong>den</strong>, Sponsoring<br />

Einnahmen ohne Geldfluss<br />

Weitere öffentliche Mittel<br />

mit Geldfluss<br />

entsprechen in voller Höhe Ausgaben ohne Geldfluss (Sachmittel,<br />

geldwerte Leistungen)<br />

Zuwendungen und Zuweisungen von Bund, Land, Kommune<br />

und von sonstigen öffentlichen Einrichtungen<br />

Für Einnahmen mit oder ohne Geldfluss durch öffentliche Mittel ist der jeweilige Zuwendungsgeber<br />

<strong>zu</strong> benennen.<br />

2.5 Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der Zuwendung i.H.v. 40.000,00 €)<br />

Im detaillierten Finanzierungsplan sind nur die Ausgaben und Einnahmen in Höhe der Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />

(40.000,00 €) im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Hier ist nur der Teil aus dem Gesamtfinanzierungsplan näher <strong>zu</strong> erläutern, der sich direkt auf<br />

die Umset<strong>zu</strong>ng des Aktionsprogramms bezieht.<br />

Als <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben dürfen nur die Ausgaben geplant wer<strong>den</strong>, die für <strong>den</strong> Förderzweck<br />

„Implementierung und Betrieb des Mehrgenerationenhauses im Aktionsprogramm<br />

Mehrgenerationenhäuser II“ als tatsächlich getätigte Ausgaben voraussichtlich anfallen wer<strong>den</strong>.<br />

Die projektbezogenen Einnahmen entsprechen der Maximal<strong>zu</strong>wendung i.H.v. 40.000,00 Euro.<br />

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Förderung des ESF und setzt sich im ESF-<br />

Zielgebiet „Konvergenz“ aus 30.000,00 Euro ESF-Mitteln und im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung“ aus 20.000,00 Euro ESF-Mitteln und 10.000,00 Euro<br />

Bundesmitteln <strong>zu</strong>sammen. Dieser Betrag erhöht sich in bei<strong>den</strong> Zielgebieten um<br />

10.000,00 Euro, die von der Kommune, dem Landkreis und/ oder dem Bundesland als Kofinanzierung<br />

<strong>zu</strong> erbringen sind.<br />

2.5.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />

Die <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />

<strong>zu</strong>geordnet:<br />

A1 Personalausgaben (siehe 3.1.1)<br />

A2 Sachausgaben<br />

A2.1 Mieten (siehe 3.1.10)<br />

A2.2 Sonstige projektbezogene Sachausgaben:<br />

Verbrauchsgüter<br />

Seite 5 von 19


Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />

Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ng (AfA) über 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />

Sammelposten (siehe 3.1.6)<br />

Miete (siehe 3.1.10)<br />

Leasing für Geräte (siehe 3.1.9)<br />

Reisekosten (siehe 3.1.5)<br />

ext. Dienstleistungen<br />

Büro- und allg. Dokumentationsmaterial<br />

Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit<br />

Post und Telekommunikation (einschl. Einrichtung)<br />

Pflichtversicherungen, projektbezogen abgeschl. Versicherungen, Steuern<br />

weitere Sachausgaben<br />

A3 Honorare und Aufwandsentschädigungen<br />

Honorare (siehe 3.1.2)<br />

Aufwandsentschädigungen (siehe 3.1.3)<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst,<br />

Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur, Freiwilliges<br />

Ökologisches Jahr)<br />

Öffentlich geförderte Beschäftigte (z.B. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung<br />

(MAE-Kräfte))<br />

A4 Ausgaben ohne Geldfluss (entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> projektbezogenen Einnahmen<br />

ohne Geldfluss)<br />

2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)<br />

Die projektbezogenen Einnahmen wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />

<strong>zu</strong>geordnet.<br />

B1.1 ESF-/ Bundesmittel (unverändert: 30.000,00 €)<br />

B1.2 Finanzierung mit Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />

B1.3 Finanzierung ohne Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />

Die Finanzplanpositionen B1.2 und B1.3 dürfen <strong>zu</strong>sammen 10.000,00 € nicht übersteigen.<br />

2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuwendung wirtschaftlich <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong><br />

gehört, dass er die Vorteile des Wettbewerbs nutzt und <strong>den</strong> wirtschaftlich günstigsten<br />

Vertragspartner auswählt.<br />

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Bei Lieferungen und Leistungen müssen mögliche Skonti und Rabatte in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Geschieht dies nicht, sind die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Ab einem Auftragswert über 500,00 € muss der Zuwendungsempfänger vor Auftragserteilung<br />

<strong>den</strong> Markt erkun<strong>den</strong> und drei Vergleichsangebote einholen. Die Vergleichsangebote<br />

und die Vergabeentscheidung sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen. Siehe hier<strong>zu</strong> auch „Merkblatt <strong>zu</strong>r<br />

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“<br />

und Abschnitt Vergabe (3.1.7) in diesen <strong>Erläuterungen</strong>.<br />

2.7 Nachweis der Ausgaben<br />

Die Ausgaben müssen für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig und im Rahmen des Prinzips der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt wor<strong>den</strong> sein.<br />

Die von <strong>den</strong> Zuwendungsempfängern getätigten Ausgaben müssen durch Rechnungen oder<br />

gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Rechnungsbelege müssen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Einrichtung als<br />

Empfänger ausgestellt sein und die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (vgl.<br />

§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz).<br />

Vom Zuwendungsempfänger sind die Rechnungsbelege um <strong>den</strong> Tag der Zahlung, <strong>den</strong> Zahlungsbeweis<br />

und <strong>den</strong> Verwendungszweck <strong>zu</strong> ergänzen. Als Zahlungsbeweise gelten Kontoauszüge<br />

und Kassenbücher. Aus dem Verwendungszweck soll der Projektbe<strong>zu</strong>g hervorgehen.<br />

Alle Ausgabebelege müssen ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal <strong>zu</strong>m Projekt enthalten<br />

(s. Nr. 6.4 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)).<br />

2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung<br />

Der Umfang der <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wird im Rahmen der vorgelegten Antragsunterlagen<br />

vom Zuwendungsgeber geprüft. Über die Zuwendung erteilt der Zuwendungsgeber<br />

einen Bewilligungsbescheid.<br />

Im Projektverlauf eintretende Änderungen sind entsprechend <strong>den</strong> Mitteilungspflichten nach<br />

Nr. 5 der ANBest-P/Gk gegenüber dem Zuwendungsgeber an<strong>zu</strong>zeigen.<br />

3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische<br />

Fragen<br />

3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />

Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die der Umset<strong>zu</strong>ng des Zuwendungszwecks dienen.<br />

3.1.1 Personalausgaben (A 1)<br />

Personalausgaben für im Projekt tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend<br />

ihrer Beteiligung im Projekt <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<strong>zu</strong> muss die Aufteilung nachvollziehbar<br />

und personenbezogen dokumentiert sein. Sammelbelege sind nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Personalausgaben dürfen dabei höchstens 50% (= 20.000,00 Euro) der bewilligten Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />

i.H.v. 40.000,00 Euro betragen.<br />

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Zuwendungsnehmer, bei <strong>den</strong>en die Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der<br />

öffentlichen Hand bestritten wer<strong>den</strong>, dürfen ihre Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare<br />

Bundesbedienstete. Sie dürfen höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für <strong>den</strong><br />

öffentlichen Dienst (TVöD) sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen nicht gewähren<br />

(Besserstellungsverbot, s. ANBest-P Nr. 1.3).<br />

Die Obergrenze für <strong>zu</strong>wendungsfähige Personalausgaben (Projektleitung, Koordination, etc.)<br />

liegt im Regelfall bei TVöD Entgeltgruppe 13 (vergleichbar früher BAT IIa).<br />

Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung beim Träger vorliegen,<br />

die durch das BAFzA angefordert wer<strong>den</strong> kann. Aus der Tätigkeitsbeschreibung müssen<br />

die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt in<br />

Prozent eindeutig hervor gehen. Ein Personalwechsel im Projekt ist dem Zuwendungsgeber<br />

unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Überstun<strong>den</strong> sind nicht förderfähig und müssen im Rahmen der Arbeitszeit ausgeglichen<br />

wer<strong>den</strong>. Ein Personalmehrbedarf ist dem BAFzA unverzüglich über eine Änderungsmitteilung<br />

an<strong>zu</strong>zeigen. In keinem Falle dürfen die Personalausgaben <strong>den</strong> Höchstbetrag von<br />

20.000,00 Euro übersteigen.<br />

Jahressonderzahlungen sind unter Beachtung des Besserstellungsverbots mit der Maßgabe<br />

förderfähig, dass nur die zeitlich <strong>den</strong> Tätigkeiten des Projekts <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen<strong>den</strong> Anteile eingerechnet<br />

und die Zahlungen tatsächlich getätigt wor<strong>den</strong> sind.<br />

Der <strong>zu</strong>wendungsfähige Anteil der Personalausgaben orientiert sich am Arbeitgeberbruttogehalt.<br />

Die Zusammenset<strong>zu</strong>ng des Arbeitgeberbruttogehalts muss aus <strong>den</strong> Belegen eindeutig<br />

hervorgehen. Die Zahlungsflüsse müssen für alle Bestandteile des Arbeitgeberbruttogehalts<br />

personenbezogen nachgewiesen wer<strong>den</strong>. Zum Arbeitgeberbruttogehalt zählen i.d.R. das<br />

Nettogehalt, private Abzüge (z.B. VWL), Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen,<br />

Beiträge <strong>zu</strong> Berufsgenossenschaften und Zusatzversorgungskassen.<br />

Die Zahlungsnachweise sind für sämtliche Bestandteile des Arbeitgeberbruttogehalts personenbezogen<br />

<strong>zu</strong> erbringen und müssen in der Summe dem auf <strong>den</strong> Belegen ausgewiesenen<br />

Arbeitgeberbruttogehalt entsprechen.<br />

Sammelüberweisungen z.B. von Sozialversicherungsbeiträgen können als Zahlungsnachweise<br />

nur dann anerkannt wer<strong>den</strong>, wenn aus <strong>den</strong> beigefügten Unterlagen hervorgeht, dass<br />

und mit welchem Betrag die ab<strong>zu</strong>rechnende Person in der Sammelüberweisung enthalten<br />

ist.<br />

Können Zahlungsflüsse <strong>zu</strong> <strong>den</strong> einzelnen Bestandteilen des Arbeitgeberbruttogehalts z.B.<br />

bei Sammelüberweisungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand personenbezogen aufgeschlüsselt<br />

wer<strong>den</strong>, ist aus Dokumentationsgrün<strong>den</strong> für die Förderakte beim BAFzA die<br />

„Erklärung <strong>zu</strong>r Personalkostenabrechnung“ (verfügbar im Intranet MGH und unter<br />

www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser Downloads) ab<strong>zu</strong>geben.<br />

Auch bei Personalausgaben, die nur anteilig dem Projekt <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind, wird der Projektanteil<br />

vom Arbeitgeberbruttogehalt errechnet.<br />

3.1.2 Honorare (A 3)<br />

Die Ausgaben für Honorare zählen nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Personalausgaben.<br />

Bei Vergabe von Honorarleistungen sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

(s. 2.6) sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen (s. 3.1.7) <strong>zu</strong> beachten. Bei Zuwendungen<br />

an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />

Seite 8 von 19


gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Vergabe (s. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />

für Zuwendungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften und<br />

Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Nr. 3).<br />

Honorare an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ausgeschlossen, wenn sie beim Träger<br />

sozialversicherungspflichtig angestellt sind.<br />

Die Höhe der Vergütung für Honorarverträge bemisst sich nach Art, Umfang, Dauer und<br />

Schwierigkeitsgrad der <strong>zu</strong> erbringen<strong>den</strong> Leistung. Die Einordnung muss angemessen sein<br />

und die Besonderheiten des Einzelfalles sind <strong>zu</strong> berücksichtigen. Der Umfang der Vor- und<br />

Nachbereitungszeiten wird einbezogen. Die Gründe für die Auswahl der Honorarvergütung<br />

für eine Zeiteinheit (Euro/ Stunde) sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen.<br />

Einem Tagessatz können i.d.R. bis <strong>zu</strong> zehn Zeiteinheiten <strong>zu</strong>grunde gelegt wer<strong>den</strong>, einem<br />

Wochensatz höchstens fünf Tagessätze.<br />

In der Vergütung sind, sofern der Einzelfall es nicht anders erfordert, alle mit der Tätigkeit<br />

verbun<strong>den</strong>en allgemeinen Arbeiten und Aufwendungen sowie Reise- und Sachkosten abgegolten.<br />

In <strong>den</strong> besonderen Fällen, in <strong>den</strong>en Reisekosten erstattet wer<strong>den</strong> sollen, z.B. bei<br />

Teilnahme an Veranstaltungen, sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes<br />

(BRKG) <strong>zu</strong> beachten. Die Erstattung der Fahrtkosten ist im Vertrag <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />

Honorare für Lehrtätigkeit sind in Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem TVöD <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Es ist eine entsprechende Vereinbarung/ Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen. Mit dieser/m<br />

müssen mindestens Leistungsumfang und –inhalt, Zeitraum sowie Zahlungsweise<br />

vereinbart wer<strong>den</strong>. Über die vereinbarte Leistungsbezahlung hinausgehende Ausgaben wer<strong>den</strong><br />

nicht anerkannt.<br />

Der Honorarvertrag muss folgende Mindestbestandteile enthalten:<br />

Name der Vertragspartner<br />

Vertragsgegenstand/ Grund der Beschäftigung<br />

Anzahl der <strong>zu</strong> leisten<strong>den</strong> Stun<strong>den</strong> bzw. Tage<br />

Stun<strong>den</strong>satz<br />

rechtsverbindliche Unterschriften der Vertragspartner.<br />

Zur Prüfung der Honorarausgaben sind neben dem Honorarvertrag folgende Unterlagen<br />

nach Aufforderung erforderlich:<br />

Rechnung über die erbrachte Honorarleistung des Auftragsnehmers oder der Auftragnehmerin<br />

Nachweis, dass der Honorarempfänger oder die Honorarempfängerin für die gestellten<br />

Anforderungen qualifiziert ist<br />

Zahlungsbeleg <strong>zu</strong>m Nachweis der Überweisung des Honorars.<br />

3.1.3 Aufwandsentschädigung und Entgelt für nebenberuflich Tätige (A 3 )<br />

Ziel des Aktionsprogramms ist u.a. die Förderung des Freiwilligen Engagements. Konkret<br />

bedeutet dies: Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen durch die niedrigschwelligen<br />

und bedarfsorientierten Angebote in <strong>den</strong> Mehrgenerationenhäusern für ein Freiwilliges Engagement<br />

motiviert und qualifiziert wer<strong>den</strong>.<br />

Seite 9 von 19


Grundsätzlich ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Freiwilliges Engagement „freiwillig“, d.h. nur unter<br />

Erstattung der tatsächlichen Ausgaben erfolgt. Da<strong>zu</strong> können z.B. Fahrt- oder Telefonkosten<br />

gehören, die entsprechend <strong>zu</strong> belegen sind. Eine pauschale Geltendmachung ist ausgeschlossen.<br />

Davon <strong>zu</strong> trennen sind darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigungen im Sinne von<br />

Personenentgelten. Diese sind unter Annahme einer „nebenberuflichen Tätigkeit“ möglich,<br />

wenn folgende Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind:<br />

1. Wenn die als rein nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 1 /3 der Arbeitszeit einer<br />

vergleichbaren Vollzeitkraft beträgt und deutlich von der ggf. ausgeübten Haupttätigkeit<br />

abgrenzbar ist. Die Wahrnehmung eines Hauptberufes ist nicht notwendig.<br />

2. Wenn die Tätigkeit <strong>zu</strong>r Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke<br />

erfolgt. In diesen Bereich fallen viele Angebote und Dienstleistungen der Mehrgenerationenhäuser<br />

z.B. Erziehungs- und Familienhilfen, Unterstüt<strong>zu</strong>ng beim Einkauf, Behör<strong>den</strong>gänge<br />

und andere Alltagstätigkeiten.<br />

3. Wenn die bzw. der nebenberuflich Tätige nicht beim Mehrgenerationenhaus hauptberuflich<br />

beschäftigt ist.<br />

Die Entgelte für „nebenberuflich Tätige“ im Mehrgenerationenhaus sind nicht <strong>den</strong> Personalausgaben<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen, sondern wer<strong>den</strong> als personenbezogene Sachausgaben abgerechnet.<br />

Zuwendungsfähig sind Entgelte bis <strong>zu</strong> einer Höhe von 175,00 € im Monat. Da es sich<br />

hierbei nicht um eine Pauschale handelt, sind die Entgelte durch einen Ausgabebeleg nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Der Ausgabebeleg muss neben dem Betrag <strong>den</strong> Namen des oder der nebenberuflich<br />

Tätigen, das Datum der getätigten Leistung, <strong>den</strong> Projektbe<strong>zu</strong>g und die Anzahl der geleisteten<br />

Stun<strong>den</strong> enthalten. Die Abrechnung gegenüber dem BAFzA muss mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Originalausgabebelegen erfolgen.<br />

Für die Abrechnung von Fahrtkosten im Rahmen der Aufwandsentschädigung gelten die<br />

Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (s. Reisekosten 3.1.5).<br />

3.1.4 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (A 3)<br />

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige stellt eine Entschädigung für Ausgaben<br />

dar, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstan<strong>den</strong> sind. Sie ist kein Entgelt für eine Leistung<br />

oder <strong>den</strong> zeitlichen Aufwand des Ehrenamtlichen. Darüber hinaus muss die ehrenamtliche<br />

Tätigkeit für die eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht wird einen Projektbe<strong>zu</strong>g<br />

aufweisen.<br />

Für Aufwandsentschädigungen kommen ausschließlich die tatsächlich angefallenen Ausgaben,<br />

die der/ dem Ehrenamtlichen entstehen, <strong>zu</strong>r Abrechnung. Die Originalbelege der Abrechnung<br />

– Rechnungen und Zahlungsbeweise – müssen aufbewahrt wer<strong>den</strong>. Bei der Abrechnung<br />

sind <strong>zu</strong>sätzlich mindestens der Name der/ des Ehrenamtlichen und der Projektbe<strong>zu</strong>g<br />

an<strong>zu</strong>geben.<br />

Die Abrechnung von Fahrtkosten im Rahmen der Aufwandsentschädigung ist nach dem<br />

Bundesreisekostengesetz vor<strong>zu</strong>nehmen (s. Reisekosten 3.1.5).<br />

3.1.5 Reisekosten (A2.2)<br />

Reisekosten für dienstlich erforderliche, d.h. für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendige Reisen<br />

sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Neben dem begründeten Projektbe<strong>zu</strong>g müssen die Reisen vor Antritt<br />

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angeordnet oder genehmigt sein. Als Genehmigung gilt dabei auch eine generelle personenbezogene<br />

Genehmigung, z.B. als Vereinbarung im Arbeitsvertrag, durch die Reisen im Zusammenhang<br />

mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II grundsätzlich gebilligt<br />

sind. Freiwillig engagierte Koordinatorinnen und Koordinatoren können ihre Reisekosten<br />

über die Aufwandsentschädigungen (vgl. 3.1.4) abrechnen. Alle Reisekostenunterlagen und<br />

die Genehmigung der Reise sind als Originalbelege auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

Die Reisekostenvergütung umfasst Fahrt- und Flugkostenerstattung, Wegstreckenentschädigung,<br />

Tagegeld, Übernachtungsgeld und die Erstattung der Nebenkosten.<br />

Tägliche Fahrtkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Wohn- und Arbeitsstätte<br />

sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Abrechnungsgrundlage für Reisekosten ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschließlich<br />

der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>zu</strong>m BRKG.<br />

Bei der Nut<strong>zu</strong>ng eines privaten Kraftfahrzeuges wird regelmäßig eine einheitliche Kilometerpauschale<br />

von 0,20 €/km, höchstens jedoch 150,00 Euro je Reise als <strong>zu</strong>wendungsfähig anerkannt<br />

(§ 5 Abs. 1 BRKG).<br />

Die Wegstreckenentschädigung beträgt ausnahmsweise 0,30 €/km, wenn an der PKW-<br />

Nut<strong>zu</strong>ng ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Das erhebliche dienstliche Interesse<br />

muss vor Antritt der Reise schriftlich festgestellt wer<strong>den</strong> (§ 5 Abs. 2 BRKG). Dies sollte<br />

zweckmäßigerweise im Rahmen der erforderlichen Dienstreisegenehmigung erfolgen.<br />

An das Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses sind hohe Anforderungen gestellt.<br />

Erhebliches dienstliches Interesse liegt nur dann vor, wenn ohne Benut<strong>zu</strong>ng des privaten<br />

Kraftfahrzeugs die Dienstreise nicht durchgeführt wer<strong>den</strong> kann. Dies ist insbesondere der<br />

Fall, wenn<br />

das Dienstgeschäft bei Benut<strong>zu</strong>ng öffentlicher Verkehrsmittel nicht durchgeführt wer<strong>den</strong><br />

kann<br />

schweres (>25kg)/ sperriges Dienstgepäck mit<strong>zu</strong>führen ist<br />

durch Nut<strong>zu</strong>ng des Kraftfahrzeugs Dienstgeschäfte an mehreren Orten durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong> können und dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich wäre<br />

eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen –aG- vorliegt.<br />

Für Miet-, Leasing und betriebseigene Fahrzeuge sind die für die Reise belegten tatsächlich<br />

getätigten Ausgaben <strong>zu</strong>wendungsfähig wie z. B. Ausgaben für Kraftstoff, Öl, Wartung und<br />

Pflege.<br />

Belegte Ausgaben des Trägers für Versicherungen (ohne Kasko), Steuern, Reparaturen,<br />

Wartung und Pflege wer<strong>den</strong> nach Jahresabschluss anteilig auf die für das Projekt gefahrenen<br />

Kilometer umgelegt.<br />

Das Fahrtenbuch muss die für das Projekt gefahrenen Kilometer belegen. Im Fahrtenbuch<br />

für das Fahrzeug sind kurz allgemeine Daten des Herstellers <strong>zu</strong> vermerken (Marke, Fahrzeugtyp,<br />

durchschnittlicher Treibstoffverbrauch). Es muss ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch<br />

vorliegen und folgende Angaben enthalten: Datum und Zeit der Reise, Fahrtziel und<br />

Grund, Fahrer(in), Km-Stand, Zurückgelegte Kilometer und Kraftstoffverbrauch.<br />

Die Anschaffungskosten einer BahnCard oder von Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel<br />

sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn die Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Wirtschaftlichkeit<br />

bezieht sich auf Dienstreisen, die im Rahmen der Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig sind; dies ist<br />

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nach<strong>zu</strong>weisen. Zuwendungsfähig sind die (ggf. anteiligen) Kosten, die im Förderzeitraum<br />

anfallen.<br />

3.1.6 Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ngen (Abschreibung) (A2)<br />

Abschreibungen für Neuinvestitionen und bereits vorhan<strong>den</strong>e Güter des Anlagevermögens<br />

sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn diese für die Durchführung des Projekts notwendig sind. Wer<strong>den</strong><br />

die angesetzten Gegenstände nur <strong>zu</strong>m Teil im Projekt genutzt, so ist nur der auf das<br />

Projekt entfallende Anteil <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier kommen ausschließlich die Abschreibungskosten<br />

für eine Förderung in dem Umfang in Betracht, wie diese Güter im Maßnahmezeitraum<br />

dem Projekt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 ist der Kauf von Möbeln, Ausrüstungsgütern,<br />

Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Jedoch sind die Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter in dem Maße <strong>zu</strong>wendungsfähig,<br />

wie<br />

a) ihr Erwerb nicht unter Nut<strong>zu</strong>ng öffentlicher Zuschüsse finanziert wor<strong>den</strong> ist,<br />

b) die Abschreibungskosten gemäß der nationalen Vorschriften, einschließlich der Buchhaltungsvorschriften,<br />

berechnet wer<strong>den</strong> und<br />

c) sie im Förderzeitraum anfallen.<br />

Abschreibungen auf Investitionen, die bereits von der Europäischen Union oder anderen<br />

öffentlichen Haushalten gefördert wur<strong>den</strong>, sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig und können somit<br />

auch keine Kofinanzierung darstellen. Der Zuwendungsempfänger erklärt hier<strong>zu</strong> mit Unterschrift<br />

unter <strong>den</strong> Zwischen- und Verwendungsnachweisen, dass er für die abgerechneten<br />

Abschreibungen keine öffentlichen Zuschüsse erhalten hat.<br />

Rechtsgrundlage für die Abschreibung ist das Einkommensteuergesetz (insbesondere<br />

§ 6 Abs. 2 EStG und § 7 EStG).<br />

3.1.6.1 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis 410 € (Geringwertige Wirtschaftgüter<br />

(GWG))<br />

Wirtschaftsgüter, die <strong>zu</strong> einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng fähig sind, einen Anschaffungswert bis<br />

410,- EUR netto haben und nicht Bestandteil eines Sammelpostens sind, können im Jahr der<br />

Anschaffung vollständig abgeschrieben wer<strong>den</strong>. Die Abschreibungen sind in dieser Höhe<br />

<strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen<br />

Zweckbestimmung nur <strong>zu</strong>sammen mit einem anderen Wirtschaftsgut genutzt wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

3.1.6.2 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € (Sammelposten)<br />

Abweichend von 3.1.6.1 können Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng fähig<br />

sind, mit einem Anschaffungswert zwischen 150,- EUR netto und 1000,- EUR netto auch in<br />

einem Sammelposten gebündelt wer<strong>den</strong>. Diese dort gebündelten Wirtschaftsgüter können<br />

nicht im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben wer<strong>den</strong>, sondern linear über einen<br />

Zeitraum von 5 Jahren (jährlich 20% des Anschaffungswertes). Sollten Sie diese Form der<br />

Abschreibung wählen, sind Wirtschaftsgüter bis 150,- EUR netto im Jahr der Anschaffung<br />

ab<strong>zu</strong>schreiben. Wirtschaftsgüter über 1000,- EUR netto sind gemäß AfA-Tabellen ab<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Eine einmal gewählte Abschreibungsvariante muss beibehalten wer<strong>den</strong>.<br />

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3.1.6.3 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht <strong>den</strong> Nrn. 3.1.6.1 oder 3.1.6.2 <strong>zu</strong>geordnet<br />

wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> gemäß <strong>den</strong> AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen<br />

abgeschrieben und sind in Höhe der jährlichen Abschreibungskosten <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<br />

wird jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom Anschaffungswert für die Nut<strong>zu</strong>ngsdauer,<br />

d.h. immer gleiche Abschreibungsraten, abgeschrieben (lineare Abschreibung).<br />

3.1.6.4 Abschreibung bei Anschaffung gebrauchter Güter<br />

Die Abschreibung bei der Anschaffung gebrauchter Güter ist unter Beachtung der o.g. Punkte<br />

<strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Zusätzlich hat der Verkäufer der gebrauchten Güter eine schriftliche Erklärung ab<strong>zu</strong>geben,<br />

aus der der Ursprung der Gegenstände hervorgeht und in der bestätigt wird, dass sie <strong>zu</strong> keinem<br />

Zeitpunkt mit Hilfe von öffentlichen Zuschüssen angekauft wur<strong>den</strong>.<br />

Der Preis der gebrauchten Güter darf <strong>den</strong> Marktwert nicht überschreiten und muss unter <strong>den</strong><br />

Kosten für gleichartige neue Gegenstände liegen. Der Gegenstand muss die für die Aktion<br />

erforderlichen technischen Merkmale aufweisen und <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Normen und Standards<br />

entsprechen.<br />

3.1.6.5 Abschreibungsliste<br />

Die für das Projekt anrechenbare AfA wird in der Belegliste bei <strong>den</strong> Abschreibungskosten<br />

abgerechnet.<br />

Findet die kameralistische Buchhaltung Anwendung, sind in jedem Fall Abschreibungslisten<br />

mit folgen<strong>den</strong> Mindestangaben <strong>zu</strong> führen:<br />

der Tag der Anschaffung<br />

die Bezeichnung des angeschafften Gegenstandes<br />

Anschaffungspreis<br />

Abschreibungssatz (EUR) pro Jahr<br />

die Abschreibungsdauer<br />

Anteil der Nut<strong>zu</strong>ng im Projekt<br />

3.1.7 Vergabe von Aufträgen<br />

Leistungen bis <strong>zu</strong> einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,00 € (netto) können unter<br />

Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein<br />

Vergabeverfahren beschafft wer<strong>den</strong> (Direktkauf, § 3 Abs. 6 VOL/A).<br />

Ab 500,00 € sind folgende Regeln bei der Auftragsvergabe ein<strong>zu</strong>halten und die einzelnen<br />

Schritte <strong>zu</strong> dokumentieren (s. auch Merkblatt <strong>zu</strong>r Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen<br />

im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II):<br />

Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) Dokumentation der Auftragsvergabe<br />

500,00 € bis 1.000,00 € eine nachvollziehbare formlose Preisermittlung<br />

bei mind. drei Anbietern; es ist aktenkundig<br />

<strong>zu</strong> machen, weshalb von einer öffent-<br />

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lichen oder beschränkten Ausschreibung<br />

abgesehen wurde<br />

1.000,01 € bis 8.000,00 € mind. drei schriftliche Angebote einholen; es<br />

ist aktenkundig <strong>zu</strong> machen, weshalb von<br />

einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung<br />

abgesehen wurde<br />

über 8.000,00 € öffentliche oder beschränkte Ausschreibung<br />

Für die Dokumentation sollte der „Vergabevermerk gem. § 20 VOL/A im Aktionsprogramm<br />

Mehrgenerationenhäuser II“ genutzt wer<strong>den</strong>, der im Intranet MGH und unter www.bafza.de<br />

Aufgaben Mehrgenerationenhäuser <strong>zu</strong>m Download <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />

gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Vergabe (s. Allgemeine<br />

Nebenbestimmungen für Zuwendungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften<br />

und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Nr. 3).<br />

3.1.8 Behandlung der angeschafften Gegenstände und Zweckbindung<br />

Der Zuwendungsempfänger hat die ANBest-P/ Gk Nr. 4 <strong>zu</strong> beachten.<br />

Insbesondere müssen alle <strong>zu</strong>r Erfüllung des Zuwendungszwecks angeschafften Gegenstände<br />

bis <strong>zu</strong>m Ende des Bewilligungszeitraums dem Projekt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

Über die mit der Zuwendung erworbenen Gegenstände wird nach Ablauf der zeitlichen Bindung<br />

entschie<strong>den</strong>, ob der Zuwendungsempfänger über die Gegenstände frei verfügen darf<br />

oder die für <strong>den</strong> Zuwendungszweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem Bundesministerium<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend <strong>zu</strong> übereignen oder ob sie <strong>zu</strong> Gunsten des<br />

BMFSFJ <strong>zu</strong> veräußern sind.<br />

3.1.9 Leasing (A2.2)<br />

Leasingausgaben für das Projekt sind während des Maßnahmezeitraumes grundsätzlich<br />

<strong>zu</strong>wendungsfähig. Leasing wird im Rahmen der ESF-Förderung dabei nur als Finanzierungsalternative<br />

<strong>zu</strong>m (nicht förderfähigen) Kauf von Wirtschaftsgütern anerkannt.<br />

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (siehe 2.6) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

Leasing ist nur förderfähig, wenn nachgewiesen wird, dass es sich um die kostengünstigste<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsform handelt. Da<strong>zu</strong> ist das Leasing mit <strong>den</strong> Alternativen „Abschreibung“ und „Miete“<br />

nachvollziehbar <strong>zu</strong> vergleichen.<br />

In Leasingverträgen vereinbarte Nachteile für <strong>den</strong> Zuwendungsgeber, z.B. durch die Kombination<br />

von hohen Leasingraten, einem geringen Restwert und die Übernahme des Gegenstandes<br />

durch <strong>den</strong> Projektträger am Ende der Leasinglaufzeit, wer<strong>den</strong> gesondert geprüft.<br />

Hieraus entstehende Vorteile für <strong>den</strong> Projektträger wer<strong>den</strong> bei der Abrechnung nicht anerkannt.<br />

Die im Projektzeitraum gezahlten Leasingraten bil<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>schussfähigen Ausgaben und<br />

müssen durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Ergibt die Prüfung, dass es sich beim Leasing nicht um die kostengünstigste Variante<br />

handelt, ist nur der Betrag <strong>zu</strong>wendungsfähig, der bei Abschreibung oder Anmietung entstan<strong>den</strong><br />

wäre.


3.1.10 Miete (A2.1)<br />

Mietausgaben für Räume einschl. Nebenkosten und für bewegliche Sachen für die Nut<strong>zu</strong>ng<br />

im Projekt sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Bei Neuanmietungen sind Vergleichsangebote ein<strong>zu</strong>holen.<br />

Bei der Anmietung von Räumen ist der örtliche Mietspiegel <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Bei anteiliger Nut<strong>zu</strong>ng für das Projekt ist nur der für das Projekt genutzte Teil des Mietgegenstandes<br />

<strong>zu</strong>wendungsfähig. Die rechnerische Ermittlung des für die Förderung in Frage<br />

kommen<strong>den</strong> Anteils ist in einer der Abrechnung bei<strong>zu</strong>fügen<strong>den</strong> Aufstellung (Kostenschlüssel)<br />

nachvollziehbar dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Alle Mietausgaben müssen belegt wer<strong>den</strong> (Vertragskopie und Zahlungsnachweise).<br />

3.1.11 Steuern (A2.2)<br />

Steuern, Abgaben und Gebühren sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, sofern sie tatsächlich und endgültig<br />

vom Zuwendungsempfänger getragen wer<strong>den</strong> müssen und einen Projektbe<strong>zu</strong>g aufweisen.<br />

Steuern auf Gewinn und Ertrag und erstattungsfähige Umsatzsteuer sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

3.1.12 Projektbezogene Versicherungen (A2.2)<br />

Da<strong>zu</strong> zählen notwendige Versicherungen, die sich in der Projektarbeit begrün<strong>den</strong> und mit<br />

dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II unmittelbar in Zusammenhang stehen.<br />

(Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig sind z.B. Ausgaben für Kfz-Versicherungen. Diese wer<strong>den</strong> über die<br />

Kilometerpauschale nach dem BRKG abgerechnet).<br />

3.1.13 Bankgebühren (A2.2)<br />

Die Gebühren <strong>zu</strong>r Eröffnung eines Bankkontos für die Durchführung des Projekts sind <strong>zu</strong>wendungsfähig,<br />

sofern die Führung auf Auflagen des Zuwendungsgebers beruht.<br />

3.1.14 Rechtsberatungskosten (A2.2)<br />

Rechtsberatungskosten sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, sofern sie tatsächlich und endgültig vom<br />

Zuwendungsempfänger getragen wer<strong>den</strong> müssen und einen Projektbe<strong>zu</strong>g aufweisen.<br />

3.1.15 Bewirtungskosten (A2.2)<br />

Bewirtungskosten in angemessener Höhe sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Da<strong>zu</strong> zählen z.B. Besprechungen<br />

mit externen Partnern (z. B. Arbeitsagentur, Kooperationspartnern, Wirtschaftsunternehmen<br />

usw.) <strong>zu</strong>r Abstimmung der Angebote/ Aktivitäten.<br />

Als angemessen und verhältnismäßig kann bezogen auf die Dauer der Veranstaltung ein<br />

Angebot von z.B. einem Imbiss, alkoholfreien Getränken betrachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Verwendungszweck (Bezeichnung der Veranstaltung) und die Anzahl der Teilnehmen<strong>den</strong><br />

müssen auf <strong>den</strong> Belegen eindeutig angegeben sein.<br />

Besprechungen innerhalb des MGH sind normales Tagesgeschäft. Sie sind Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Projektarbeit und stellen keine <strong>zu</strong>sätzlichen Aktivitäten dar. Hier sind Bewirtungskosten<br />

nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig. Dies betrifft auch die “ Pausenversorgung“ für ständige Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II.<br />

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3.1.16 Ausgaben für Lebensmittel (A2.2)<br />

Ausgaben für Lebensmittel sind nur <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit<br />

der Bewirtung externer Partner (s. 3.1.15) stehen oder im Rahmen projektbezogener Aktivitäten<br />

anfallen. Ausgaben für Lebensmittel, die <strong>zu</strong>m Beispiel bei der Bewirtung im Offenen<br />

Treff oder beim Mittagstisch <strong>zu</strong>r Erzielung von Einnahmen anfallen, sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

3.1.17 Erfahrungsaustausch - Besuche der MGH untereinander (A2.2)<br />

Besuche bei anderen MGH sind im Sinne des Aktionsprogramms und in der Programmbeschreibung<br />

vorgeschrieben.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Anerkennung der mit <strong>den</strong> Besuchen verbun<strong>den</strong>en Ausgaben ist, dass<br />

diese i.S. des Aktionsprogramms durchgeführt wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> gehören Erfahrungsaustausche,<br />

Kooperationstreffen, Netzwerktreffen, gemeinsame Seminare und Workshops.<br />

Die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an diesen Besuchen muss im Verhältnis mit<br />

der Anzahl der tatsächlich für das MGH Tätigen und Aktiven stehen. Inhalte und Ziele des<br />

Treffens und eine Teilnehmerliste sind <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

3.2 Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben (nicht abschließend)<br />

Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben i.S. des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II<br />

sind insbesondere:<br />

Erstattungsfähige Umsatzsteuer<br />

Sollzinsen<br />

Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken<br />

(siehe hier<strong>zu</strong> VO (EG) Nr.1081/2006 Artikel 11 Absatz 2c )<br />

Mehrausgaben wegen nicht wahrgenommener Skonti und Rabatte (Eingeräumte Skonti,<br />

Boni oder Rabatte müssen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>. Bei Nichtinanspruchnahme<br />

ist die Zuwendung entsprechend <strong>zu</strong> kürzen.)<br />

Beiträge <strong>zu</strong> Organisationen und Verbän<strong>den</strong><br />

Kosten für von einer Bank oder einem Finanzinstitut geleistete Sicherheiten<br />

Rückstellungen<br />

Steuern auf Gewinn und Ertrag<br />

Bußgelder, Geldstrafen<br />

Ausgaben für Baumaßnahmen, die einer Sanierung der Räumlichkeiten gleichkommen,<br />

z.B. Fußbo<strong>den</strong>sanierung, Neuinstallation von Hei<strong>zu</strong>ngs-, Sanitär- und Elektroeinrichtungen,<br />

Außenfenstern und Türen<br />

Mittel, die nicht als kassenwirksame Ausgaben des Projektträgers nachgewiesen wer<strong>den</strong><br />

können<br />

Ausgaben, für die keine Originalbelege oder vergleichbare Unterlagen vorgelegt wer<strong>den</strong><br />

Ausgaben, die keinen Zahlungsfluss aufweisen<br />

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Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck nicht plausibel erscheinen<br />

(fehlender Projektbe<strong>zu</strong>g)<br />

Ausgaben, die für die Projektumset<strong>zu</strong>ng nicht notwendig sind und für die kein wirtschaftlicher<br />

und sparsamer Umgang mit <strong>den</strong> Zuwendungsmitteln nachgewiesen und dokumentiert<br />

wer<strong>den</strong> kann<br />

Ausgaben, die unverhältnismäßig sind und nicht angemessen erscheinen<br />

Pauschalen (Eine Pauschale ist ein fester Förderbetrag oder Fördersatz, ohne dass im<br />

Einzelnen Umfang und Höhe der geförderten Ausgaben genau bestimmt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Die Förderung von Pauschalen ist grundsätzlich nicht <strong>zu</strong>lässig.)<br />

Präsente als Anerkennung für Ehrenamtliche Ausgaben für Lebensmittel (Ausnahmen s.<br />

3.1.16)<br />

4 Mittelanforderungen<br />

Die mit dem Zuwendungsbescheid gewährten Mittel wer<strong>den</strong> ausschließlich auf der Grundlage<br />

einer schriftlichen und von <strong>den</strong> befugten Personen unterschriebenen Mittelanforderung<br />

ausgezahlt.<br />

Die Auszahlung der bewilligten Mittel kann von einer Auflagenerfüllung abhängig gemacht<br />

wer<strong>den</strong>. Dies kann <strong>zu</strong>m Beispiel die Nachreichung bestimmter Unterlagen betreffen.<br />

Es dürfen von <strong>den</strong> Projektträgern nur die Mittel vom Zuwendungsgeber angefordert wer<strong>den</strong>,<br />

die bereits für getätigte Ausgaben verbraucht wur<strong>den</strong> oder die innerhalb der nächsten zwei<br />

Monate - nach Mitteleingang auf dem Projektkonto - verbraucht wer<strong>den</strong> (ANBest-P Nr. 1.4,<br />

ANBest-Gk Nr. 1.3).<br />

Sollten die ausgezahlten Mittel nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht wer<strong>den</strong>, ist dies<br />

dem Zuwendungsgeber unbedingt mit<strong>zu</strong>teilen, siehe ANBest-P/ Gk Nr. 5.4. Zur Vermeidung<br />

der Verzinsung sind die nicht alsbald verbrauchten Mittel unverzüglich auf das im Zuwendungsbescheid<br />

angegebene Konto des Zuwendungsgebers <strong>zu</strong> überweisen. Anderenfalls<br />

kann dies auf der Grundlage der Ziffer 8.4 der ANBest-P/ Gk <strong>zu</strong>r Geltendmachung eines<br />

Zinsanspruches für nicht alsbald verbrauchte Mittel führen.<br />

Der Abruf der Fördermittel erfolgt online über das Förderportal im BAFzA<br />

(https://esprit.bafza-online.de). Eine Anleitung <strong>zu</strong>r Benut<strong>zu</strong>ng der Formulare <strong>zu</strong>m Mittelabruf<br />

wird auf der Internetseite des BAFzA (http://www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser)<br />

bereitgestellt.<br />

Die Mittelanforderung muss anschließend von <strong>den</strong> befugten Personen unterschrieben und<br />

per Post an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 404,<br />

50964 Köln, geschickt wer<strong>den</strong>. Die Förderdatenbank wählt nach dem Zufallsprinzip eingepflegte<br />

Belege aus, die in Kopie der Mittelanforderung bei<strong>zu</strong>fügen sind. Die Auswahl der Belege<br />

wird über die E-Mail, die der Zuwendungsempfänger nach Absen<strong>den</strong> des Mittelabrufs<br />

erhält, bekannt gegeben.<br />

5 Abrechnungsverfahren<br />

Mit der Abrechnung wird der Zahlungsfluss nachvollziehbar nachgewiesen (Verordnung (EG)<br />

Nr. 1083/2006, Artikel 56).<br />

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5.1 Belegliste<br />

Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Originalbelege und vergleichbarer Unterlagen. Wie<br />

die Belege beschaffen sein müssen und welche Mindestanforderungen bestehen, ist in <strong>den</strong><br />

ANBest-P Nr. 6.4 definiert.<br />

Die wesentlichen Daten der Belege wer<strong>den</strong> in die online bereitgestellte Belegliste im Förderportal<br />

im BAFzA (https://esprit.bafza-online.de) übernommen.<br />

Die Berechtigung <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g ist <strong>zu</strong> beachten.<br />

vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigt = es wer<strong>den</strong> die Nettobeträge abgerechnet (erstattungsfähige<br />

Umsatzsteuer ist nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig)<br />

nicht vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigt = es wer<strong>den</strong> die Bruttobeträge abgerechnet<br />

5.2 Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht.<br />

Der Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger <strong>zu</strong> dem im Zuwendungsbescheid<br />

genannten Termin vor<strong>zu</strong>legen.<br />

In dem zahlenmäßigen Nachweis wer<strong>den</strong> die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlich getätigten<br />

Ausgaben summarisch nach <strong>den</strong> Finanzplanpositionen abgerechnet. Dabei wer<strong>den</strong> die<br />

jeweiligen Summen über die Online-Belegerfassungen ermittelt.<br />

Aus diesem Grund ist es wichtig, die ausgabenseitige Belegerfassung aktuell <strong>zu</strong> führen.<br />

6 Stammblattverfahren<br />

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet am ESF-Stammblattverfahren teil<strong>zu</strong>nehmen.<br />

7 Vorschriften und Gesetze<br />

7.1 Nationale Vorschriften (nicht abschließend)<br />

Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere §§ 23 und 44<br />

<strong>Förderrichtlinien</strong> des BMFSFJ <strong>zu</strong>m Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II<br />

Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)<br />

Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften und<br />

Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)<br />

Bundesreisekostengesetz (BRKG) mit Allgemeinen Verwaltungsvorschriften <strong>zu</strong>m BRKG<br />

(BRKGVwV)<br />

Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />

Sozialgesetzbuch (SGB)<br />

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7.2 Verordnungen der Europäischen Union<br />

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (ABl. EU Nr. L 210 vom 31.07.2006) mit allgemeinen<br />

Bestimmungen über <strong>den</strong> Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, <strong>den</strong> Europäischen<br />

Sozialfonds und <strong>den</strong> Kohäsionsfonds und <strong>zu</strong>r Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.<br />

1260/1999 (ABl. EU Nr. L 210, S. 25, berichtigt ABl. EU Nr. L 239, S. 248), geändert<br />

durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 <strong>zu</strong>r Änderung<br />

des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen<br />

über <strong>den</strong> Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds<br />

und <strong>den</strong> Kohäsionsfonds (ABl. EU Nr. L 411, S. 6, berichtigt ABl. EU Nr. L 27, S. 5<br />

(Allgemeine Verordnung)<br />

Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Artikel 8 Zuständigkeiten der Begünstigten im Zusammenhang<br />

mit <strong>den</strong> Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit (ABl. EU<br />

Nr. L 371 vom 27.12.2006)<br />

Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.<br />

Juli 2006 über <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds und <strong>zu</strong>r Aufhebung der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1784/1999 (ABl. EU Nr. L 210 S. 12)<br />

Artikel 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001<br />

über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG<br />

L 10/20 vom 13. Januar 2001), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006<br />

der Kommission vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU L 368/85 vom 23. Dezember 2006)<br />

(Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen)<br />

Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über<br />

die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und<br />

mittlere Unternehmen (ABl. EG L 10/33 vom 13. Januar 2001), <strong>zu</strong>letzt geändert durch<br />

Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 (KMU-Freistellungsverordnung)<br />

Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 5. Dezember 2002 über die Anwendung<br />

der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (ABl. EG L 337/3<br />

vom 13. Dezember 2002, <strong>zu</strong>letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 (Freistellungsverordnung<br />

für Beschäftigungsbeihilfen)<br />

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