Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB
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Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong>r Förderrichtlinie<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
Stand 06.09.2012<br />
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Inhalt (Neufassungen <strong>zu</strong>r besonderen Kenntnisnahme)<br />
1 Vorbemerkung ............................................................................................................................. 3<br />
2 Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen............................................................................. 3<br />
2.1 Finanzierungsform und Finanzierungsart.................................................................................... 3<br />
2.2 Bewerbung................................................................................................................................... 3<br />
2.3 Antrag .......................................................................................................................................... 3<br />
2.4 Gesamtfinanzierungsplan............................................................................................................ 4<br />
2.4.1 Ausgaben..................................................................................................................................... 4<br />
2.4.2 Einnahmen................................................................................................................................... 5<br />
2.5 Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der Zuwendung i.H.v. 40.000,00 €).................................. 5<br />
2.5.1 Zuwendungsfähige Ausgaben..................................................................................................... 5<br />
2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)................................................................................ 6<br />
2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ............................................................................................. 6<br />
2.7 Nachweis der Ausgaben.............................................................................................................. 7<br />
2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung....................................................................................................... 7<br />
3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische Fragen................... 7<br />
3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben..................................................................................................... 7<br />
3.1.1 Personalausgaben (A 1).............................................................................................................. 7<br />
3.1.2 Honorare (A 3)............................................................................................................................. 8<br />
3.1.3 Aufwandsentschädigung und Entgelt für nebenberuflich Tätige (A 3 ) ....................................... 9<br />
3.1.4 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (A 3) ............................................................ 10<br />
3.1.5 Reisekosten (A2.2) .................................................................................................................... 10<br />
3.1.6 Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ngen (Abschreibung) (A2)..................................................................... 12<br />
3.1.6.1 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis 410 € (Geringwertige Wirtschaftgüter (GWG))........ 12<br />
3.1.6.2 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € (Sammelposten) ........................ 12<br />
3.1.6.3 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter ....................................................................................... 13<br />
3.1.6.4 Abschreibung bei Anschaffung gebrauchter Güter ................................................................... 13<br />
3.1.6.5 Abschreibungsliste .................................................................................................................... 13<br />
3.1.7 Vergabe von Aufträgen.............................................................................................................. 13<br />
3.1.8 Behandlung der angeschafften Gegenstände und Zweckbindung ........................................... 14<br />
3.1.9 Leasing (A2.2) ........................................................................................................................... 14<br />
3.1.10 Miete (A2.1) ............................................................................................................................... 15<br />
3.1.11 Steuern (A2.2) ........................................................................................................................... 15<br />
3.1.12 Projektbezogene Versicherungen (A2.2) .................................................................................. 15<br />
3.1.13 Bankgebühren (A2.2) ................................................................................................................ 15<br />
3.1.14 Rechtsberatungskosten (A2.2).................................................................................................. 15<br />
3.1.15 Bewirtungskosten (A2.2) ........................................................................................................... 15<br />
3.1.16 Ausgaben für Lebensmittel (A2.2)............................................................................................. 16<br />
3.1.17 Erfahrungsaustausch - Besuche der MGH untereinander (A2.2) ............................................. 16<br />
3.2 Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben (nicht abschließend) ........................................................ 16<br />
4 Mittelanforderungen................................................................................................................... 17<br />
5 Abrechnungsverfahren .............................................................................................................. 17<br />
5.1 Belegliste ................................................................................................................................... 18<br />
5.2 Verwendungsnachweis.............................................................................................................. 18<br />
6 Stammblattverfahren ................................................................................................................. 18<br />
7 Vorschriften und Gesetze.......................................................................................................... 18<br />
7.1 Nationale Vorschriften (nicht abschließend).............................................................................. 18<br />
7.2 Verordnungen der Europäischen Union .................................................................................... 19<br />
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1 Vorbemerkung<br />
Für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wer<strong>den</strong> von der Servicestelle Förderung<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bundesamt<br />
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (Zuwendungsgeber) die<br />
nachfolgen<strong>den</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Förderrichtlinien</strong> <strong>zu</strong>m Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />
II bereitgestellt.<br />
Diese <strong>Erläuterungen</strong> sollen der Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der Durchführung des Programms dienen<br />
und Hilfestellung bei <strong>zu</strong>wendungsrechtlichen Fragen <strong>zu</strong>m Programm geben.<br />
Aufgrund der Förderung durch <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds (ESF) muss im gesamten Angebotsspektrum<br />
Ihres Hauses der beschäftigungsfördernde Charakter des Aktionsprogramms<br />
<strong>zu</strong>m Tragen kommen. Dies bedeutet insbesondere, dass durch die generationenübergreifen<strong>den</strong><br />
Angebote die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und<br />
Beruf unterstützt oder durch niedrigschwellige Angebote für junge Menschen der Übergang<br />
zwischen Schule und Beruf gefördert wer<strong>den</strong> soll.<br />
Fragen <strong>zu</strong>m Antrag, Finanzplan, Zuwendungsbescheid und <strong>zu</strong>r Projektabrechnung können<br />
Sie unter der zentralen Service-Hotline beim BAFzA von Mo – Fr von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
unter (0221) 3673 4045 oder per E-Mail: mgh@bafza.bund.de stellen.<br />
2 Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
2.1 Finanzierungsform und Finanzierungsart<br />
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung<br />
gewährt. Bei der Festbetragsfinanzierung wer<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben<br />
mit einem festen Betrag gefördert (siehe auch Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.2.3 <strong>zu</strong> § 44<br />
Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Dabei müssen bei der Projektumset<strong>zu</strong>ng mindestens <strong>zu</strong>wendungsfähige<br />
Gesamtausgaben in Höhe der bewilligten Zuwendung anfallen und nachgewiesen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
2.2 Bewerbung<br />
Mit Ihrer Bewerbung im Rahmen Ihrer Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren <strong>zu</strong>m<br />
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II haben Sie ein umfassendes Konzept <strong>zu</strong>m Betrieb<br />
Ihres Mehrgenerationenhauses (MGH) vorgelegt. Dieses Konzept ist Bestandteil Ihres<br />
Antrags. In dieser Bewerbung <strong>zu</strong>r Förderung wur<strong>den</strong> die inhaltlichen Komponenten des Aktionsprogramms<br />
und die beabsichtigte Verwendung der beantragten Zuwendung dargestellt.<br />
Nach der positiven Bewertung wur<strong>den</strong> Sie als Antragsteller ausgewählt. Ein Anspruch auf<br />
Förderung besteht damit jedoch noch nicht.<br />
2.3 Antrag<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass ein rechtsverbindlich unterzeichneter<br />
Förderantrag auf der Grundlage der Bewerbung beim Zuwendungsgeber eingereicht<br />
wird. Aus diesem Grund ist es notwendig, <strong>den</strong> im Förderportal des Bundesamtes für<br />
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (https://esprit.bafza-online.de) eingestellten För-<br />
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derantrag vollständig aus<strong>zu</strong>füllen, aus<strong>zu</strong>drucken und mit <strong>den</strong> notwendigen Anlagen beim<br />
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 404, 50964 Köln ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
Eine Hilfestellung beim Ausfüllen des Online-Antrages kann Ihnen die Ausfüllhilfe <strong>zu</strong>m Antrag<br />
geben. Sie fin<strong>den</strong> diese unter http://www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser.<br />
Erst nach positiver Prüfung dieses Förderantrages kann die Zuwendung bewilligt wer<strong>den</strong>.<br />
Sie haben im Antrag unter Punkt 2 (Förderzeitraum) die Möglichkeit, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn<br />
für <strong>den</strong> Fall <strong>zu</strong> beantragen, dass der Zuwendungsbescheid nicht bis <strong>zu</strong>m<br />
01.01.2012 vorliegt. Auch bei einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns darf<br />
mit der Umset<strong>zu</strong>ng des Projektes frühestens am 01.01.2012 (Beginn des Förderzeitraums)<br />
begonnen wer<strong>den</strong>. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründet weder<br />
einen Anspruch auf Zahlungen noch auf eine spätere Förderung. Die Maßnahme ist auf eigenes<br />
finanzielles Risiko vor<strong>zu</strong>finanzieren. Nach erfolgter Bewilligung können die förderfähigen<br />
Ausgaben rückwirkend über die Mittelanforderung beantragt wer<strong>den</strong>.<br />
2.4 Gesamtfinanzierungsplan<br />
Im Gesamtfinanzierungsplan (Nummer 4.2 im Online-Antrag) sind alle <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Einnahmen<br />
und Ausgaben an<strong>zu</strong>geben, die vollständig oder anteilig für die Einrichtung „Mehrgenerationenhaus“<br />
verwendet wer<strong>den</strong> sollen. Hierbei sind nicht nur die Einnahmen und Ausgaben<br />
des Projekts Mehrgenerationenhäuser II dar<strong>zu</strong>stellen, sondern eine Übersicht aller Einnahmen<br />
und Ausgaben der Einrichtung, in die das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />
II eingebettet wer<strong>den</strong> soll.<br />
Diese Angaben sind für die Prüfung erforderlich, ob die Finanzierung der Einrichtung über<br />
<strong>den</strong> gesamten Förderzeitraum gesichert ist und um eine Prognose hinsichtlich der Nachhaltigkeit<br />
des Programms geben <strong>zu</strong> können.<br />
2.4.1 Ausgaben<br />
Personalausgaben<br />
Sachausgaben<br />
Honorare/ Aufwandsentschädigungen<br />
Ausgaben ohne Geldfluss Entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> Einnahmen ohne Geldfluss<br />
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2.4.2 Einnahmen<br />
ESF-/ Bundesmittel 30.000,00 € im Rahmen der ESF-Förderung<br />
Eigenmittel<br />
Mittel des Trägers/<br />
vom Träger selbst erwirtschaftete Mittel<br />
Drittmittel Spen<strong>den</strong>, Sponsoring<br />
Einnahmen ohne Geldfluss<br />
Weitere öffentliche Mittel<br />
mit Geldfluss<br />
entsprechen in voller Höhe Ausgaben ohne Geldfluss (Sachmittel,<br />
geldwerte Leistungen)<br />
Zuwendungen und Zuweisungen von Bund, Land, Kommune<br />
und von sonstigen öffentlichen Einrichtungen<br />
Für Einnahmen mit oder ohne Geldfluss durch öffentliche Mittel ist der jeweilige Zuwendungsgeber<br />
<strong>zu</strong> benennen.<br />
2.5 Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der Zuwendung i.H.v. 40.000,00 €)<br />
Im detaillierten Finanzierungsplan sind nur die Ausgaben und Einnahmen in Höhe der Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />
(40.000,00 €) im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
Hier ist nur der Teil aus dem Gesamtfinanzierungsplan näher <strong>zu</strong> erläutern, der sich direkt auf<br />
die Umset<strong>zu</strong>ng des Aktionsprogramms bezieht.<br />
Als <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben dürfen nur die Ausgaben geplant wer<strong>den</strong>, die für <strong>den</strong> Förderzweck<br />
„Implementierung und Betrieb des Mehrgenerationenhauses im Aktionsprogramm<br />
Mehrgenerationenhäuser II“ als tatsächlich getätigte Ausgaben voraussichtlich anfallen wer<strong>den</strong>.<br />
Die projektbezogenen Einnahmen entsprechen der Maximal<strong>zu</strong>wendung i.H.v. 40.000,00 Euro.<br />
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Förderung des ESF und setzt sich im ESF-<br />
Zielgebiet „Konvergenz“ aus 30.000,00 Euro ESF-Mitteln und im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Beschäftigung“ aus 20.000,00 Euro ESF-Mitteln und 10.000,00 Euro<br />
Bundesmitteln <strong>zu</strong>sammen. Dieser Betrag erhöht sich in bei<strong>den</strong> Zielgebieten um<br />
10.000,00 Euro, die von der Kommune, dem Landkreis und/ oder dem Bundesland als Kofinanzierung<br />
<strong>zu</strong> erbringen sind.<br />
2.5.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />
Die <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />
<strong>zu</strong>geordnet:<br />
A1 Personalausgaben (siehe 3.1.1)<br />
A2 Sachausgaben<br />
A2.1 Mieten (siehe 3.1.10)<br />
A2.2 Sonstige projektbezogene Sachausgaben:<br />
Verbrauchsgüter<br />
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />
Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ng (AfA) über 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />
Sammelposten (siehe 3.1.6)<br />
Miete (siehe 3.1.10)<br />
Leasing für Geräte (siehe 3.1.9)<br />
Reisekosten (siehe 3.1.5)<br />
ext. Dienstleistungen<br />
Büro- und allg. Dokumentationsmaterial<br />
Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit<br />
Post und Telekommunikation (einschl. Einrichtung)<br />
Pflichtversicherungen, projektbezogen abgeschl. Versicherungen, Steuern<br />
weitere Sachausgaben<br />
A3 Honorare und Aufwandsentschädigungen<br />
Honorare (siehe 3.1.2)<br />
Aufwandsentschädigungen (siehe 3.1.3)<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst,<br />
Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur, Freiwilliges<br />
Ökologisches Jahr)<br />
Öffentlich geförderte Beschäftigte (z.B. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung<br />
(MAE-Kräfte))<br />
A4 Ausgaben ohne Geldfluss (entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> projektbezogenen Einnahmen<br />
ohne Geldfluss)<br />
2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)<br />
Die projektbezogenen Einnahmen wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />
<strong>zu</strong>geordnet.<br />
B1.1 ESF-/ Bundesmittel (unverändert: 30.000,00 €)<br />
B1.2 Finanzierung mit Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />
B1.3 Finanzierung ohne Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />
Die Finanzplanpositionen B1.2 und B1.3 dürfen <strong>zu</strong>sammen 10.000,00 € nicht übersteigen.<br />
2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuwendung wirtschaftlich <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong><br />
gehört, dass er die Vorteile des Wettbewerbs nutzt und <strong>den</strong> wirtschaftlich günstigsten<br />
Vertragspartner auswählt.<br />
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Bei Lieferungen und Leistungen müssen mögliche Skonti und Rabatte in Anspruch genommen<br />
wer<strong>den</strong>. Geschieht dies nicht, sind die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Ab einem Auftragswert über 500,00 € muss der Zuwendungsempfänger vor Auftragserteilung<br />
<strong>den</strong> Markt erkun<strong>den</strong> und drei Vergleichsangebote einholen. Die Vergleichsangebote<br />
und die Vergabeentscheidung sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen. Siehe hier<strong>zu</strong> auch „Merkblatt <strong>zu</strong>r<br />
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“<br />
und Abschnitt Vergabe (3.1.7) in diesen <strong>Erläuterungen</strong>.<br />
2.7 Nachweis der Ausgaben<br />
Die Ausgaben müssen für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig und im Rahmen des Prinzips der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt wor<strong>den</strong> sein.<br />
Die von <strong>den</strong> Zuwendungsempfängern getätigten Ausgaben müssen durch Rechnungen oder<br />
gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Rechnungsbelege müssen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Einrichtung als<br />
Empfänger ausgestellt sein und die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (vgl.<br />
§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz).<br />
Vom Zuwendungsempfänger sind die Rechnungsbelege um <strong>den</strong> Tag der Zahlung, <strong>den</strong> Zahlungsbeweis<br />
und <strong>den</strong> Verwendungszweck <strong>zu</strong> ergänzen. Als Zahlungsbeweise gelten Kontoauszüge<br />
und Kassenbücher. Aus dem Verwendungszweck soll der Projektbe<strong>zu</strong>g hervorgehen.<br />
Alle Ausgabebelege müssen ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal <strong>zu</strong>m Projekt enthalten<br />
(s. Nr. 6.4 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)).<br />
2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung<br />
Der Umfang der <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wird im Rahmen der vorgelegten Antragsunterlagen<br />
vom Zuwendungsgeber geprüft. Über die Zuwendung erteilt der Zuwendungsgeber<br />
einen Bewilligungsbescheid.<br />
Im Projektverlauf eintretende Änderungen sind entsprechend <strong>den</strong> Mitteilungspflichten nach<br />
Nr. 5 der ANBest-P/Gk gegenüber dem Zuwendungsgeber an<strong>zu</strong>zeigen.<br />
3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische<br />
Fragen<br />
3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />
Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die der Umset<strong>zu</strong>ng des Zuwendungszwecks dienen.<br />
3.1.1 Personalausgaben (A 1)<br />
Personalausgaben für im Projekt tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend<br />
ihrer Beteiligung im Projekt <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<strong>zu</strong> muss die Aufteilung nachvollziehbar<br />
und personenbezogen dokumentiert sein. Sammelbelege sind nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
Die Personalausgaben dürfen dabei höchstens 50% (= 20.000,00 Euro) der bewilligten Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />
i.H.v. 40.000,00 Euro betragen.<br />
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Zuwendungsnehmer, bei <strong>den</strong>en die Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der<br />
öffentlichen Hand bestritten wer<strong>den</strong>, dürfen ihre Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare<br />
Bundesbedienstete. Sie dürfen höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für <strong>den</strong><br />
öffentlichen Dienst (TVöD) sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen nicht gewähren<br />
(Besserstellungsverbot, s. ANBest-P Nr. 1.3).<br />
Die Obergrenze für <strong>zu</strong>wendungsfähige Personalausgaben (Projektleitung, Koordination, etc.)<br />
liegt im Regelfall bei TVöD Entgeltgruppe 13 (vergleichbar früher BAT IIa).<br />
Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung beim Träger vorliegen,<br />
die durch das BAFzA angefordert wer<strong>den</strong> kann. Aus der Tätigkeitsbeschreibung müssen<br />
die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt in<br />
Prozent eindeutig hervor gehen. Ein Personalwechsel im Projekt ist dem Zuwendungsgeber<br />
unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
Überstun<strong>den</strong> sind nicht förderfähig und müssen im Rahmen der Arbeitszeit ausgeglichen<br />
wer<strong>den</strong>. Ein Personalmehrbedarf ist dem BAFzA unverzüglich über eine Änderungsmitteilung<br />
an<strong>zu</strong>zeigen. In keinem Falle dürfen die Personalausgaben <strong>den</strong> Höchstbetrag von<br />
20.000,00 Euro übersteigen.<br />
Jahressonderzahlungen sind unter Beachtung des Besserstellungsverbots mit der Maßgabe<br />
förderfähig, dass nur die zeitlich <strong>den</strong> Tätigkeiten des Projekts <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen<strong>den</strong> Anteile eingerechnet<br />
und die Zahlungen tatsächlich getätigt wor<strong>den</strong> sind.<br />
Der <strong>zu</strong>wendungsfähige Anteil der Personalausgaben orientiert sich am Arbeitgeberbruttogehalt.<br />
Die Zusammenset<strong>zu</strong>ng des Arbeitgeberbruttogehalts muss aus <strong>den</strong> Belegen eindeutig<br />
hervorgehen. Die Zahlungsflüsse müssen für alle Bestandteile des Arbeitgeberbruttogehalts<br />
personenbezogen nachgewiesen wer<strong>den</strong>. Zum Arbeitgeberbruttogehalt zählen i.d.R. das<br />
Nettogehalt, private Abzüge (z.B. VWL), Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen,<br />
Beiträge <strong>zu</strong> Berufsgenossenschaften und Zusatzversorgungskassen.<br />
Die Zahlungsnachweise sind für sämtliche Bestandteile des Arbeitgeberbruttogehalts personenbezogen<br />
<strong>zu</strong> erbringen und müssen in der Summe dem auf <strong>den</strong> Belegen ausgewiesenen<br />
Arbeitgeberbruttogehalt entsprechen.<br />
Sammelüberweisungen z.B. von Sozialversicherungsbeiträgen können als Zahlungsnachweise<br />
nur dann anerkannt wer<strong>den</strong>, wenn aus <strong>den</strong> beigefügten Unterlagen hervorgeht, dass<br />
und mit welchem Betrag die ab<strong>zu</strong>rechnende Person in der Sammelüberweisung enthalten<br />
ist.<br />
Können Zahlungsflüsse <strong>zu</strong> <strong>den</strong> einzelnen Bestandteilen des Arbeitgeberbruttogehalts z.B.<br />
bei Sammelüberweisungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand personenbezogen aufgeschlüsselt<br />
wer<strong>den</strong>, ist aus Dokumentationsgrün<strong>den</strong> für die Förderakte beim BAFzA die<br />
„Erklärung <strong>zu</strong>r Personalkostenabrechnung“ (verfügbar im Intranet MGH und unter<br />
www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser Downloads) ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Auch bei Personalausgaben, die nur anteilig dem Projekt <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind, wird der Projektanteil<br />
vom Arbeitgeberbruttogehalt errechnet.<br />
3.1.2 Honorare (A 3)<br />
Die Ausgaben für Honorare zählen nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Personalausgaben.<br />
Bei Vergabe von Honorarleistungen sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
(s. 2.6) sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen (s. 3.1.7) <strong>zu</strong> beachten. Bei Zuwendungen<br />
an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />
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gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Vergabe (s. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />
für Zuwendungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften und<br />
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Nr. 3).<br />
Honorare an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ausgeschlossen, wenn sie beim Träger<br />
sozialversicherungspflichtig angestellt sind.<br />
Die Höhe der Vergütung für Honorarverträge bemisst sich nach Art, Umfang, Dauer und<br />
Schwierigkeitsgrad der <strong>zu</strong> erbringen<strong>den</strong> Leistung. Die Einordnung muss angemessen sein<br />
und die Besonderheiten des Einzelfalles sind <strong>zu</strong> berücksichtigen. Der Umfang der Vor- und<br />
Nachbereitungszeiten wird einbezogen. Die Gründe für die Auswahl der Honorarvergütung<br />
für eine Zeiteinheit (Euro/ Stunde) sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen.<br />
Einem Tagessatz können i.d.R. bis <strong>zu</strong> zehn Zeiteinheiten <strong>zu</strong>grunde gelegt wer<strong>den</strong>, einem<br />
Wochensatz höchstens fünf Tagessätze.<br />
In der Vergütung sind, sofern der Einzelfall es nicht anders erfordert, alle mit der Tätigkeit<br />
verbun<strong>den</strong>en allgemeinen Arbeiten und Aufwendungen sowie Reise- und Sachkosten abgegolten.<br />
In <strong>den</strong> besonderen Fällen, in <strong>den</strong>en Reisekosten erstattet wer<strong>den</strong> sollen, z.B. bei<br />
Teilnahme an Veranstaltungen, sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes<br />
(BRKG) <strong>zu</strong> beachten. Die Erstattung der Fahrtkosten ist im Vertrag <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />
Honorare für Lehrtätigkeit sind in Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem TVöD <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Es ist eine entsprechende Vereinbarung/ Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen. Mit dieser/m<br />
müssen mindestens Leistungsumfang und –inhalt, Zeitraum sowie Zahlungsweise<br />
vereinbart wer<strong>den</strong>. Über die vereinbarte Leistungsbezahlung hinausgehende Ausgaben wer<strong>den</strong><br />
nicht anerkannt.<br />
Der Honorarvertrag muss folgende Mindestbestandteile enthalten:<br />
Name der Vertragspartner<br />
Vertragsgegenstand/ Grund der Beschäftigung<br />
Anzahl der <strong>zu</strong> leisten<strong>den</strong> Stun<strong>den</strong> bzw. Tage<br />
Stun<strong>den</strong>satz<br />
rechtsverbindliche Unterschriften der Vertragspartner.<br />
Zur Prüfung der Honorarausgaben sind neben dem Honorarvertrag folgende Unterlagen<br />
nach Aufforderung erforderlich:<br />
Rechnung über die erbrachte Honorarleistung des Auftragsnehmers oder der Auftragnehmerin<br />
Nachweis, dass der Honorarempfänger oder die Honorarempfängerin für die gestellten<br />
Anforderungen qualifiziert ist<br />
Zahlungsbeleg <strong>zu</strong>m Nachweis der Überweisung des Honorars.<br />
3.1.3 Aufwandsentschädigung und Entgelt für nebenberuflich Tätige (A 3 )<br />
Ziel des Aktionsprogramms ist u.a. die Förderung des Freiwilligen Engagements. Konkret<br />
bedeutet dies: Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen durch die niedrigschwelligen<br />
und bedarfsorientierten Angebote in <strong>den</strong> Mehrgenerationenhäusern für ein Freiwilliges Engagement<br />
motiviert und qualifiziert wer<strong>den</strong>.<br />
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Grundsätzlich ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Freiwilliges Engagement „freiwillig“, d.h. nur unter<br />
Erstattung der tatsächlichen Ausgaben erfolgt. Da<strong>zu</strong> können z.B. Fahrt- oder Telefonkosten<br />
gehören, die entsprechend <strong>zu</strong> belegen sind. Eine pauschale Geltendmachung ist ausgeschlossen.<br />
Davon <strong>zu</strong> trennen sind darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigungen im Sinne von<br />
Personenentgelten. Diese sind unter Annahme einer „nebenberuflichen Tätigkeit“ möglich,<br />
wenn folgende Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind:<br />
1. Wenn die als rein nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 1 /3 der Arbeitszeit einer<br />
vergleichbaren Vollzeitkraft beträgt und deutlich von der ggf. ausgeübten Haupttätigkeit<br />
abgrenzbar ist. Die Wahrnehmung eines Hauptberufes ist nicht notwendig.<br />
2. Wenn die Tätigkeit <strong>zu</strong>r Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke<br />
erfolgt. In diesen Bereich fallen viele Angebote und Dienstleistungen der Mehrgenerationenhäuser<br />
z.B. Erziehungs- und Familienhilfen, Unterstüt<strong>zu</strong>ng beim Einkauf, Behör<strong>den</strong>gänge<br />
und andere Alltagstätigkeiten.<br />
3. Wenn die bzw. der nebenberuflich Tätige nicht beim Mehrgenerationenhaus hauptberuflich<br />
beschäftigt ist.<br />
Die Entgelte für „nebenberuflich Tätige“ im Mehrgenerationenhaus sind nicht <strong>den</strong> Personalausgaben<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen, sondern wer<strong>den</strong> als personenbezogene Sachausgaben abgerechnet.<br />
Zuwendungsfähig sind Entgelte bis <strong>zu</strong> einer Höhe von 175,00 € im Monat. Da es sich<br />
hierbei nicht um eine Pauschale handelt, sind die Entgelte durch einen Ausgabebeleg nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
Der Ausgabebeleg muss neben dem Betrag <strong>den</strong> Namen des oder der nebenberuflich<br />
Tätigen, das Datum der getätigten Leistung, <strong>den</strong> Projektbe<strong>zu</strong>g und die Anzahl der geleisteten<br />
Stun<strong>den</strong> enthalten. Die Abrechnung gegenüber dem BAFzA muss mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />
Originalausgabebelegen erfolgen.<br />
Für die Abrechnung von Fahrtkosten im Rahmen der Aufwandsentschädigung gelten die<br />
Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (s. Reisekosten 3.1.5).<br />
3.1.4 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (A 3)<br />
Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige stellt eine Entschädigung für Ausgaben<br />
dar, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstan<strong>den</strong> sind. Sie ist kein Entgelt für eine Leistung<br />
oder <strong>den</strong> zeitlichen Aufwand des Ehrenamtlichen. Darüber hinaus muss die ehrenamtliche<br />
Tätigkeit für die eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht wird einen Projektbe<strong>zu</strong>g<br />
aufweisen.<br />
Für Aufwandsentschädigungen kommen ausschließlich die tatsächlich angefallenen Ausgaben,<br />
die der/ dem Ehrenamtlichen entstehen, <strong>zu</strong>r Abrechnung. Die Originalbelege der Abrechnung<br />
– Rechnungen und Zahlungsbeweise – müssen aufbewahrt wer<strong>den</strong>. Bei der Abrechnung<br />
sind <strong>zu</strong>sätzlich mindestens der Name der/ des Ehrenamtlichen und der Projektbe<strong>zu</strong>g<br />
an<strong>zu</strong>geben.<br />
Die Abrechnung von Fahrtkosten im Rahmen der Aufwandsentschädigung ist nach dem<br />
Bundesreisekostengesetz vor<strong>zu</strong>nehmen (s. Reisekosten 3.1.5).<br />
3.1.5 Reisekosten (A2.2)<br />
Reisekosten für dienstlich erforderliche, d.h. für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendige Reisen<br />
sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Neben dem begründeten Projektbe<strong>zu</strong>g müssen die Reisen vor Antritt<br />
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angeordnet oder genehmigt sein. Als Genehmigung gilt dabei auch eine generelle personenbezogene<br />
Genehmigung, z.B. als Vereinbarung im Arbeitsvertrag, durch die Reisen im Zusammenhang<br />
mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II grundsätzlich gebilligt<br />
sind. Freiwillig engagierte Koordinatorinnen und Koordinatoren können ihre Reisekosten<br />
über die Aufwandsentschädigungen (vgl. 3.1.4) abrechnen. Alle Reisekostenunterlagen und<br />
die Genehmigung der Reise sind als Originalbelege auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />
Die Reisekostenvergütung umfasst Fahrt- und Flugkostenerstattung, Wegstreckenentschädigung,<br />
Tagegeld, Übernachtungsgeld und die Erstattung der Nebenkosten.<br />
Tägliche Fahrtkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Wohn- und Arbeitsstätte<br />
sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Abrechnungsgrundlage für Reisekosten ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschließlich<br />
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>zu</strong>m BRKG.<br />
Bei der Nut<strong>zu</strong>ng eines privaten Kraftfahrzeuges wird regelmäßig eine einheitliche Kilometerpauschale<br />
von 0,20 €/km, höchstens jedoch 150,00 Euro je Reise als <strong>zu</strong>wendungsfähig anerkannt<br />
(§ 5 Abs. 1 BRKG).<br />
Die Wegstreckenentschädigung beträgt ausnahmsweise 0,30 €/km, wenn an der PKW-<br />
Nut<strong>zu</strong>ng ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Das erhebliche dienstliche Interesse<br />
muss vor Antritt der Reise schriftlich festgestellt wer<strong>den</strong> (§ 5 Abs. 2 BRKG). Dies sollte<br />
zweckmäßigerweise im Rahmen der erforderlichen Dienstreisegenehmigung erfolgen.<br />
An das Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses sind hohe Anforderungen gestellt.<br />
Erhebliches dienstliches Interesse liegt nur dann vor, wenn ohne Benut<strong>zu</strong>ng des privaten<br />
Kraftfahrzeugs die Dienstreise nicht durchgeführt wer<strong>den</strong> kann. Dies ist insbesondere der<br />
Fall, wenn<br />
das Dienstgeschäft bei Benut<strong>zu</strong>ng öffentlicher Verkehrsmittel nicht durchgeführt wer<strong>den</strong><br />
kann<br />
schweres (>25kg)/ sperriges Dienstgepäck mit<strong>zu</strong>führen ist<br />
durch Nut<strong>zu</strong>ng des Kraftfahrzeugs Dienstgeschäfte an mehreren Orten durchgeführt<br />
wer<strong>den</strong> können und dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich wäre<br />
eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen –aG- vorliegt.<br />
Für Miet-, Leasing und betriebseigene Fahrzeuge sind die für die Reise belegten tatsächlich<br />
getätigten Ausgaben <strong>zu</strong>wendungsfähig wie z. B. Ausgaben für Kraftstoff, Öl, Wartung und<br />
Pflege.<br />
Belegte Ausgaben des Trägers für Versicherungen (ohne Kasko), Steuern, Reparaturen,<br />
Wartung und Pflege wer<strong>den</strong> nach Jahresabschluss anteilig auf die für das Projekt gefahrenen<br />
Kilometer umgelegt.<br />
Das Fahrtenbuch muss die für das Projekt gefahrenen Kilometer belegen. Im Fahrtenbuch<br />
für das Fahrzeug sind kurz allgemeine Daten des Herstellers <strong>zu</strong> vermerken (Marke, Fahrzeugtyp,<br />
durchschnittlicher Treibstoffverbrauch). Es muss ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch<br />
vorliegen und folgende Angaben enthalten: Datum und Zeit der Reise, Fahrtziel und<br />
Grund, Fahrer(in), Km-Stand, Zurückgelegte Kilometer und Kraftstoffverbrauch.<br />
Die Anschaffungskosten einer BahnCard oder von Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel<br />
sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn die Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Wirtschaftlichkeit<br />
bezieht sich auf Dienstreisen, die im Rahmen der Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig sind; dies ist<br />
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nach<strong>zu</strong>weisen. Zuwendungsfähig sind die (ggf. anteiligen) Kosten, die im Förderzeitraum<br />
anfallen.<br />
3.1.6 Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ngen (Abschreibung) (A2)<br />
Abschreibungen für Neuinvestitionen und bereits vorhan<strong>den</strong>e Güter des Anlagevermögens<br />
sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn diese für die Durchführung des Projekts notwendig sind. Wer<strong>den</strong><br />
die angesetzten Gegenstände nur <strong>zu</strong>m Teil im Projekt genutzt, so ist nur der auf das<br />
Projekt entfallende Anteil <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier kommen ausschließlich die Abschreibungskosten<br />
für eine Förderung in dem Umfang in Betracht, wie diese Güter im Maßnahmezeitraum<br />
dem Projekt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 ist der Kauf von Möbeln, Ausrüstungsgütern,<br />
Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Jedoch sind die Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter in dem Maße <strong>zu</strong>wendungsfähig,<br />
wie<br />
a) ihr Erwerb nicht unter Nut<strong>zu</strong>ng öffentlicher Zuschüsse finanziert wor<strong>den</strong> ist,<br />
b) die Abschreibungskosten gemäß der nationalen Vorschriften, einschließlich der Buchhaltungsvorschriften,<br />
berechnet wer<strong>den</strong> und<br />
c) sie im Förderzeitraum anfallen.<br />
Abschreibungen auf Investitionen, die bereits von der Europäischen Union oder anderen<br />
öffentlichen Haushalten gefördert wur<strong>den</strong>, sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig und können somit<br />
auch keine Kofinanzierung darstellen. Der Zuwendungsempfänger erklärt hier<strong>zu</strong> mit Unterschrift<br />
unter <strong>den</strong> Zwischen- und Verwendungsnachweisen, dass er für die abgerechneten<br />
Abschreibungen keine öffentlichen Zuschüsse erhalten hat.<br />
Rechtsgrundlage für die Abschreibung ist das Einkommensteuergesetz (insbesondere<br />
§ 6 Abs. 2 EStG und § 7 EStG).<br />
3.1.6.1 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis 410 € (Geringwertige Wirtschaftgüter<br />
(GWG))<br />
Wirtschaftsgüter, die <strong>zu</strong> einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng fähig sind, einen Anschaffungswert bis<br />
410,- EUR netto haben und nicht Bestandteil eines Sammelpostens sind, können im Jahr der<br />
Anschaffung vollständig abgeschrieben wer<strong>den</strong>. Die Abschreibungen sind in dieser Höhe<br />
<strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen<br />
Zweckbestimmung nur <strong>zu</strong>sammen mit einem anderen Wirtschaftsgut genutzt wer<strong>den</strong><br />
kann.<br />
3.1.6.2 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € (Sammelposten)<br />
Abweichend von 3.1.6.1 können Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nut<strong>zu</strong>ng fähig<br />
sind, mit einem Anschaffungswert zwischen 150,- EUR netto und 1000,- EUR netto auch in<br />
einem Sammelposten gebündelt wer<strong>den</strong>. Diese dort gebündelten Wirtschaftsgüter können<br />
nicht im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben wer<strong>den</strong>, sondern linear über einen<br />
Zeitraum von 5 Jahren (jährlich 20% des Anschaffungswertes). Sollten Sie diese Form der<br />
Abschreibung wählen, sind Wirtschaftsgüter bis 150,- EUR netto im Jahr der Anschaffung<br />
ab<strong>zu</strong>schreiben. Wirtschaftsgüter über 1000,- EUR netto sind gemäß AfA-Tabellen ab<strong>zu</strong>schreiben.<br />
Eine einmal gewählte Abschreibungsvariante muss beibehalten wer<strong>den</strong>.<br />
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3.1.6.3 Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht <strong>den</strong> Nrn. 3.1.6.1 oder 3.1.6.2 <strong>zu</strong>geordnet<br />
wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> gemäß <strong>den</strong> AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen<br />
abgeschrieben und sind in Höhe der jährlichen Abschreibungskosten <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<br />
wird jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom Anschaffungswert für die Nut<strong>zu</strong>ngsdauer,<br />
d.h. immer gleiche Abschreibungsraten, abgeschrieben (lineare Abschreibung).<br />
3.1.6.4 Abschreibung bei Anschaffung gebrauchter Güter<br />
Die Abschreibung bei der Anschaffung gebrauchter Güter ist unter Beachtung der o.g. Punkte<br />
<strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Zusätzlich hat der Verkäufer der gebrauchten Güter eine schriftliche Erklärung ab<strong>zu</strong>geben,<br />
aus der der Ursprung der Gegenstände hervorgeht und in der bestätigt wird, dass sie <strong>zu</strong> keinem<br />
Zeitpunkt mit Hilfe von öffentlichen Zuschüssen angekauft wur<strong>den</strong>.<br />
Der Preis der gebrauchten Güter darf <strong>den</strong> Marktwert nicht überschreiten und muss unter <strong>den</strong><br />
Kosten für gleichartige neue Gegenstände liegen. Der Gegenstand muss die für die Aktion<br />
erforderlichen technischen Merkmale aufweisen und <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Normen und Standards<br />
entsprechen.<br />
3.1.6.5 Abschreibungsliste<br />
Die für das Projekt anrechenbare AfA wird in der Belegliste bei <strong>den</strong> Abschreibungskosten<br />
abgerechnet.<br />
Findet die kameralistische Buchhaltung Anwendung, sind in jedem Fall Abschreibungslisten<br />
mit folgen<strong>den</strong> Mindestangaben <strong>zu</strong> führen:<br />
der Tag der Anschaffung<br />
die Bezeichnung des angeschafften Gegenstandes<br />
Anschaffungspreis<br />
Abschreibungssatz (EUR) pro Jahr<br />
die Abschreibungsdauer<br />
Anteil der Nut<strong>zu</strong>ng im Projekt<br />
3.1.7 Vergabe von Aufträgen<br />
Leistungen bis <strong>zu</strong> einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,00 € (netto) können unter<br />
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein<br />
Vergabeverfahren beschafft wer<strong>den</strong> (Direktkauf, § 3 Abs. 6 VOL/A).<br />
Ab 500,00 € sind folgende Regeln bei der Auftragsvergabe ein<strong>zu</strong>halten und die einzelnen<br />
Schritte <strong>zu</strong> dokumentieren (s. auch Merkblatt <strong>zu</strong>r Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen<br />
im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II):<br />
Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) Dokumentation der Auftragsvergabe<br />
500,00 € bis 1.000,00 € eine nachvollziehbare formlose Preisermittlung<br />
bei mind. drei Anbietern; es ist aktenkundig<br />
<strong>zu</strong> machen, weshalb von einer öffent-<br />
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lichen oder beschränkten Ausschreibung<br />
abgesehen wurde<br />
1.000,01 € bis 8.000,00 € mind. drei schriftliche Angebote einholen; es<br />
ist aktenkundig <strong>zu</strong> machen, weshalb von<br />
einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung<br />
abgesehen wurde<br />
über 8.000,00 € öffentliche oder beschränkte Ausschreibung<br />
Für die Dokumentation sollte der „Vergabevermerk gem. § 20 VOL/A im Aktionsprogramm<br />
Mehrgenerationenhäuser II“ genutzt wer<strong>den</strong>, der im Intranet MGH und unter www.bafza.de<br />
Aufgaben Mehrgenerationenhäuser <strong>zu</strong>m Download <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />
gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Vergabe (s. Allgemeine<br />
Nebenbestimmungen für Zuwendungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften<br />
und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Nr. 3).<br />
3.1.8 Behandlung der angeschafften Gegenstände und Zweckbindung<br />
Der Zuwendungsempfänger hat die ANBest-P/ Gk Nr. 4 <strong>zu</strong> beachten.<br />
Insbesondere müssen alle <strong>zu</strong>r Erfüllung des Zuwendungszwecks angeschafften Gegenstände<br />
bis <strong>zu</strong>m Ende des Bewilligungszeitraums dem Projekt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />
Über die mit der Zuwendung erworbenen Gegenstände wird nach Ablauf der zeitlichen Bindung<br />
entschie<strong>den</strong>, ob der Zuwendungsempfänger über die Gegenstände frei verfügen darf<br />
oder die für <strong>den</strong> Zuwendungszweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem Bundesministerium<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend <strong>zu</strong> übereignen oder ob sie <strong>zu</strong> Gunsten des<br />
BMFSFJ <strong>zu</strong> veräußern sind.<br />
3.1.9 Leasing (A2.2)<br />
Leasingausgaben für das Projekt sind während des Maßnahmezeitraumes grundsätzlich<br />
<strong>zu</strong>wendungsfähig. Leasing wird im Rahmen der ESF-Förderung dabei nur als Finanzierungsalternative<br />
<strong>zu</strong>m (nicht förderfähigen) Kauf von Wirtschaftsgütern anerkannt.<br />
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (siehe 2.6) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />
Leasing ist nur förderfähig, wenn nachgewiesen wird, dass es sich um die kostengünstigste<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsform handelt. Da<strong>zu</strong> ist das Leasing mit <strong>den</strong> Alternativen „Abschreibung“ und „Miete“<br />
nachvollziehbar <strong>zu</strong> vergleichen.<br />
In Leasingverträgen vereinbarte Nachteile für <strong>den</strong> Zuwendungsgeber, z.B. durch die Kombination<br />
von hohen Leasingraten, einem geringen Restwert und die Übernahme des Gegenstandes<br />
durch <strong>den</strong> Projektträger am Ende der Leasinglaufzeit, wer<strong>den</strong> gesondert geprüft.<br />
Hieraus entstehende Vorteile für <strong>den</strong> Projektträger wer<strong>den</strong> bei der Abrechnung nicht anerkannt.<br />
Die im Projektzeitraum gezahlten Leasingraten bil<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>schussfähigen Ausgaben und<br />
müssen durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen<br />
wer<strong>den</strong>. Ergibt die Prüfung, dass es sich beim Leasing nicht um die kostengünstigste Variante<br />
handelt, ist nur der Betrag <strong>zu</strong>wendungsfähig, der bei Abschreibung oder Anmietung entstan<strong>den</strong><br />
wäre.
3.1.10 Miete (A2.1)<br />
Mietausgaben für Räume einschl. Nebenkosten und für bewegliche Sachen für die Nut<strong>zu</strong>ng<br />
im Projekt sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Bei Neuanmietungen sind Vergleichsangebote ein<strong>zu</strong>holen.<br />
Bei der Anmietung von Räumen ist der örtliche Mietspiegel <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Bei anteiliger Nut<strong>zu</strong>ng für das Projekt ist nur der für das Projekt genutzte Teil des Mietgegenstandes<br />
<strong>zu</strong>wendungsfähig. Die rechnerische Ermittlung des für die Förderung in Frage<br />
kommen<strong>den</strong> Anteils ist in einer der Abrechnung bei<strong>zu</strong>fügen<strong>den</strong> Aufstellung (Kostenschlüssel)<br />
nachvollziehbar dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
Alle Mietausgaben müssen belegt wer<strong>den</strong> (Vertragskopie und Zahlungsnachweise).<br />
3.1.11 Steuern (A2.2)<br />
Steuern, Abgaben und Gebühren sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, sofern sie tatsächlich und endgültig<br />
vom Zuwendungsempfänger getragen wer<strong>den</strong> müssen und einen Projektbe<strong>zu</strong>g aufweisen.<br />
Steuern auf Gewinn und Ertrag und erstattungsfähige Umsatzsteuer sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
3.1.12 Projektbezogene Versicherungen (A2.2)<br />
Da<strong>zu</strong> zählen notwendige Versicherungen, die sich in der Projektarbeit begrün<strong>den</strong> und mit<br />
dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II unmittelbar in Zusammenhang stehen.<br />
(Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig sind z.B. Ausgaben für Kfz-Versicherungen. Diese wer<strong>den</strong> über die<br />
Kilometerpauschale nach dem BRKG abgerechnet).<br />
3.1.13 Bankgebühren (A2.2)<br />
Die Gebühren <strong>zu</strong>r Eröffnung eines Bankkontos für die Durchführung des Projekts sind <strong>zu</strong>wendungsfähig,<br />
sofern die Führung auf Auflagen des Zuwendungsgebers beruht.<br />
3.1.14 Rechtsberatungskosten (A2.2)<br />
Rechtsberatungskosten sind <strong>zu</strong>wendungsfähig, sofern sie tatsächlich und endgültig vom<br />
Zuwendungsempfänger getragen wer<strong>den</strong> müssen und einen Projektbe<strong>zu</strong>g aufweisen.<br />
3.1.15 Bewirtungskosten (A2.2)<br />
Bewirtungskosten in angemessener Höhe sind <strong>zu</strong>wendungsfähig. Da<strong>zu</strong> zählen z.B. Besprechungen<br />
mit externen Partnern (z. B. Arbeitsagentur, Kooperationspartnern, Wirtschaftsunternehmen<br />
usw.) <strong>zu</strong>r Abstimmung der Angebote/ Aktivitäten.<br />
Als angemessen und verhältnismäßig kann bezogen auf die Dauer der Veranstaltung ein<br />
Angebot von z.B. einem Imbiss, alkoholfreien Getränken betrachtet wer<strong>den</strong>.<br />
Der Verwendungszweck (Bezeichnung der Veranstaltung) und die Anzahl der Teilnehmen<strong>den</strong><br />
müssen auf <strong>den</strong> Belegen eindeutig angegeben sein.<br />
Besprechungen innerhalb des MGH sind normales Tagesgeschäft. Sie sind Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />
für die Projektarbeit und stellen keine <strong>zu</strong>sätzlichen Aktivitäten dar. Hier sind Bewirtungskosten<br />
nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig. Dies betrifft auch die “ Pausenversorgung“ für ständige Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II.<br />
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3.1.16 Ausgaben für Lebensmittel (A2.2)<br />
Ausgaben für Lebensmittel sind nur <strong>zu</strong>wendungsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit<br />
der Bewirtung externer Partner (s. 3.1.15) stehen oder im Rahmen projektbezogener Aktivitäten<br />
anfallen. Ausgaben für Lebensmittel, die <strong>zu</strong>m Beispiel bei der Bewirtung im Offenen<br />
Treff oder beim Mittagstisch <strong>zu</strong>r Erzielung von Einnahmen anfallen, sind nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
3.1.17 Erfahrungsaustausch - Besuche der MGH untereinander (A2.2)<br />
Besuche bei anderen MGH sind im Sinne des Aktionsprogramms und in der Programmbeschreibung<br />
vorgeschrieben.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Anerkennung der mit <strong>den</strong> Besuchen verbun<strong>den</strong>en Ausgaben ist, dass<br />
diese i.S. des Aktionsprogramms durchgeführt wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> gehören Erfahrungsaustausche,<br />
Kooperationstreffen, Netzwerktreffen, gemeinsame Seminare und Workshops.<br />
Die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an diesen Besuchen muss im Verhältnis mit<br />
der Anzahl der tatsächlich für das MGH Tätigen und Aktiven stehen. Inhalte und Ziele des<br />
Treffens und eine Teilnehmerliste sind <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
3.2 Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben (nicht abschließend)<br />
Nicht <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben i.S. des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II<br />
sind insbesondere:<br />
Erstattungsfähige Umsatzsteuer<br />
Sollzinsen<br />
Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken<br />
(siehe hier<strong>zu</strong> VO (EG) Nr.1081/2006 Artikel 11 Absatz 2c )<br />
Mehrausgaben wegen nicht wahrgenommener Skonti und Rabatte (Eingeräumte Skonti,<br />
Boni oder Rabatte müssen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>. Bei Nichtinanspruchnahme<br />
ist die Zuwendung entsprechend <strong>zu</strong> kürzen.)<br />
Beiträge <strong>zu</strong> Organisationen und Verbän<strong>den</strong><br />
Kosten für von einer Bank oder einem Finanzinstitut geleistete Sicherheiten<br />
Rückstellungen<br />
Steuern auf Gewinn und Ertrag<br />
Bußgelder, Geldstrafen<br />
Ausgaben für Baumaßnahmen, die einer Sanierung der Räumlichkeiten gleichkommen,<br />
z.B. Fußbo<strong>den</strong>sanierung, Neuinstallation von Hei<strong>zu</strong>ngs-, Sanitär- und Elektroeinrichtungen,<br />
Außenfenstern und Türen<br />
Mittel, die nicht als kassenwirksame Ausgaben des Projektträgers nachgewiesen wer<strong>den</strong><br />
können<br />
Ausgaben, für die keine Originalbelege oder vergleichbare Unterlagen vorgelegt wer<strong>den</strong><br />
Ausgaben, die keinen Zahlungsfluss aufweisen<br />
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Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck nicht plausibel erscheinen<br />
(fehlender Projektbe<strong>zu</strong>g)<br />
Ausgaben, die für die Projektumset<strong>zu</strong>ng nicht notwendig sind und für die kein wirtschaftlicher<br />
und sparsamer Umgang mit <strong>den</strong> Zuwendungsmitteln nachgewiesen und dokumentiert<br />
wer<strong>den</strong> kann<br />
Ausgaben, die unverhältnismäßig sind und nicht angemessen erscheinen<br />
Pauschalen (Eine Pauschale ist ein fester Förderbetrag oder Fördersatz, ohne dass im<br />
Einzelnen Umfang und Höhe der geförderten Ausgaben genau bestimmt wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Die Förderung von Pauschalen ist grundsätzlich nicht <strong>zu</strong>lässig.)<br />
Präsente als Anerkennung für Ehrenamtliche Ausgaben für Lebensmittel (Ausnahmen s.<br />
3.1.16)<br />
4 Mittelanforderungen<br />
Die mit dem Zuwendungsbescheid gewährten Mittel wer<strong>den</strong> ausschließlich auf der Grundlage<br />
einer schriftlichen und von <strong>den</strong> befugten Personen unterschriebenen Mittelanforderung<br />
ausgezahlt.<br />
Die Auszahlung der bewilligten Mittel kann von einer Auflagenerfüllung abhängig gemacht<br />
wer<strong>den</strong>. Dies kann <strong>zu</strong>m Beispiel die Nachreichung bestimmter Unterlagen betreffen.<br />
Es dürfen von <strong>den</strong> Projektträgern nur die Mittel vom Zuwendungsgeber angefordert wer<strong>den</strong>,<br />
die bereits für getätigte Ausgaben verbraucht wur<strong>den</strong> oder die innerhalb der nächsten zwei<br />
Monate - nach Mitteleingang auf dem Projektkonto - verbraucht wer<strong>den</strong> (ANBest-P Nr. 1.4,<br />
ANBest-Gk Nr. 1.3).<br />
Sollten die ausgezahlten Mittel nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht wer<strong>den</strong>, ist dies<br />
dem Zuwendungsgeber unbedingt mit<strong>zu</strong>teilen, siehe ANBest-P/ Gk Nr. 5.4. Zur Vermeidung<br />
der Verzinsung sind die nicht alsbald verbrauchten Mittel unverzüglich auf das im Zuwendungsbescheid<br />
angegebene Konto des Zuwendungsgebers <strong>zu</strong> überweisen. Anderenfalls<br />
kann dies auf der Grundlage der Ziffer 8.4 der ANBest-P/ Gk <strong>zu</strong>r Geltendmachung eines<br />
Zinsanspruches für nicht alsbald verbrauchte Mittel führen.<br />
Der Abruf der Fördermittel erfolgt online über das Förderportal im BAFzA<br />
(https://esprit.bafza-online.de). Eine Anleitung <strong>zu</strong>r Benut<strong>zu</strong>ng der Formulare <strong>zu</strong>m Mittelabruf<br />
wird auf der Internetseite des BAFzA (http://www.bafza.de Aufgaben Mehrgenerationenhäuser)<br />
bereitgestellt.<br />
Die Mittelanforderung muss anschließend von <strong>den</strong> befugten Personen unterschrieben und<br />
per Post an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 404,<br />
50964 Köln, geschickt wer<strong>den</strong>. Die Förderdatenbank wählt nach dem Zufallsprinzip eingepflegte<br />
Belege aus, die in Kopie der Mittelanforderung bei<strong>zu</strong>fügen sind. Die Auswahl der Belege<br />
wird über die E-Mail, die der Zuwendungsempfänger nach Absen<strong>den</strong> des Mittelabrufs<br />
erhält, bekannt gegeben.<br />
5 Abrechnungsverfahren<br />
Mit der Abrechnung wird der Zahlungsfluss nachvollziehbar nachgewiesen (Verordnung (EG)<br />
Nr. 1083/2006, Artikel 56).<br />
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5.1 Belegliste<br />
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Originalbelege und vergleichbarer Unterlagen. Wie<br />
die Belege beschaffen sein müssen und welche Mindestanforderungen bestehen, ist in <strong>den</strong><br />
ANBest-P Nr. 6.4 definiert.<br />
Die wesentlichen Daten der Belege wer<strong>den</strong> in die online bereitgestellte Belegliste im Förderportal<br />
im BAFzA (https://esprit.bafza-online.de) übernommen.<br />
Die Berechtigung <strong>zu</strong>m Vorsteuerab<strong>zu</strong>g ist <strong>zu</strong> beachten.<br />
vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigt = es wer<strong>den</strong> die Nettobeträge abgerechnet (erstattungsfähige<br />
Umsatzsteuer ist nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig)<br />
nicht vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigt = es wer<strong>den</strong> die Bruttobeträge abgerechnet<br />
5.2 Verwendungsnachweis<br />
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht.<br />
Der Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger <strong>zu</strong> dem im Zuwendungsbescheid<br />
genannten Termin vor<strong>zu</strong>legen.<br />
In dem zahlenmäßigen Nachweis wer<strong>den</strong> die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlich getätigten<br />
Ausgaben summarisch nach <strong>den</strong> Finanzplanpositionen abgerechnet. Dabei wer<strong>den</strong> die<br />
jeweiligen Summen über die Online-Belegerfassungen ermittelt.<br />
Aus diesem Grund ist es wichtig, die ausgabenseitige Belegerfassung aktuell <strong>zu</strong> führen.<br />
6 Stammblattverfahren<br />
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet am ESF-Stammblattverfahren teil<strong>zu</strong>nehmen.<br />
7 Vorschriften und Gesetze<br />
7.1 Nationale Vorschriften (nicht abschließend)<br />
Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere §§ 23 und 44<br />
<strong>Förderrichtlinien</strong> des BMFSFJ <strong>zu</strong>m Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II<br />
Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)<br />
Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften und<br />
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)<br />
Bundesreisekostengesetz (BRKG) mit Allgemeinen Verwaltungsvorschriften <strong>zu</strong>m BRKG<br />
(BRKGVwV)<br />
Einkommensteuergesetz (EStG)<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />
Sozialgesetzbuch (SGB)<br />
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7.2 Verordnungen der Europäischen Union<br />
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (ABl. EU Nr. L 210 vom 31.07.2006) mit allgemeinen<br />
Bestimmungen über <strong>den</strong> Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, <strong>den</strong> Europäischen<br />
Sozialfonds und <strong>den</strong> Kohäsionsfonds und <strong>zu</strong>r Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.<br />
1260/1999 (ABl. EU Nr. L 210, S. 25, berichtigt ABl. EU Nr. L 239, S. 248), geändert<br />
durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 <strong>zu</strong>r Änderung<br />
des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen<br />
über <strong>den</strong> Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds<br />
und <strong>den</strong> Kohäsionsfonds (ABl. EU Nr. L 411, S. 6, berichtigt ABl. EU Nr. L 27, S. 5<br />
(Allgemeine Verordnung)<br />
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Artikel 8 Zuständigkeiten der Begünstigten im Zusammenhang<br />
mit <strong>den</strong> Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit (ABl. EU<br />
Nr. L 371 vom 27.12.2006)<br />
Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.<br />
Juli 2006 über <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds und <strong>zu</strong>r Aufhebung der Verordnung (EG)<br />
Nr. 1784/1999 (ABl. EU Nr. L 210 S. 12)<br />
Artikel 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001<br />
über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG<br />
L 10/20 vom 13. Januar 2001), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006<br />
der Kommission vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU L 368/85 vom 23. Dezember 2006)<br />
(Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen)<br />
Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über<br />
die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und<br />
mittlere Unternehmen (ABl. EG L 10/33 vom 13. Januar 2001), <strong>zu</strong>letzt geändert durch<br />
Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 (KMU-Freistellungsverordnung)<br />
Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 5. Dezember 2002 über die Anwendung<br />
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (ABl. EG L 337/3<br />
vom 13. Dezember 2002, <strong>zu</strong>letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 (Freistellungsverordnung<br />
für Beschäftigungsbeihilfen)<br />
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