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Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />

Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ng (AfA) über 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />

Sammelposten (siehe 3.1.6)<br />

Miete (siehe 3.1.10)<br />

Leasing für Geräte (siehe 3.1.9)<br />

Reisekosten (siehe 3.1.5)<br />

ext. Dienstleistungen<br />

Büro- und allg. Dokumentationsmaterial<br />

Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit<br />

Post und Telekommunikation (einschl. Einrichtung)<br />

Pflichtversicherungen, projektbezogen abgeschl. Versicherungen, Steuern<br />

weitere Sachausgaben<br />

A3 Honorare und Aufwandsentschädigungen<br />

Honorare (siehe 3.1.2)<br />

Aufwandsentschädigungen (siehe 3.1.3)<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst,<br />

Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur, Freiwilliges<br />

Ökologisches Jahr)<br />

Öffentlich geförderte Beschäftigte (z.B. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung<br />

(MAE-Kräfte))<br />

A4 Ausgaben ohne Geldfluss (entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> projektbezogenen Einnahmen<br />

ohne Geldfluss)<br />

2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)<br />

Die projektbezogenen Einnahmen wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />

<strong>zu</strong>geordnet.<br />

B1.1 ESF-/ Bundesmittel (unverändert: 30.000,00 €)<br />

B1.2 Finanzierung mit Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />

B1.3 Finanzierung ohne Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />

Die Finanzplanpositionen B1.2 und B1.3 dürfen <strong>zu</strong>sammen 10.000,00 € nicht übersteigen.<br />

2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuwendung wirtschaftlich <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong><br />

gehört, dass er die Vorteile des Wettbewerbs nutzt und <strong>den</strong> wirtschaftlich günstigsten<br />

Vertragspartner auswählt.<br />

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