Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />
Abset<strong>zu</strong>ng für Abnut<strong>zu</strong>ng (AfA) über 410,00 € (siehe 3.1.6)<br />
Sammelposten (siehe 3.1.6)<br />
Miete (siehe 3.1.10)<br />
Leasing für Geräte (siehe 3.1.9)<br />
Reisekosten (siehe 3.1.5)<br />
ext. Dienstleistungen<br />
Büro- und allg. Dokumentationsmaterial<br />
Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit<br />
Post und Telekommunikation (einschl. Einrichtung)<br />
Pflichtversicherungen, projektbezogen abgeschl. Versicherungen, Steuern<br />
weitere Sachausgaben<br />
A3 Honorare und Aufwandsentschädigungen<br />
Honorare (siehe 3.1.2)<br />
Aufwandsentschädigungen (siehe 3.1.3)<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst,<br />
Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur, Freiwilliges<br />
Ökologisches Jahr)<br />
Öffentlich geförderte Beschäftigte (z.B. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung<br />
(MAE-Kräfte))<br />
A4 Ausgaben ohne Geldfluss (entsprechen in voller Höhe <strong>den</strong> projektbezogenen Einnahmen<br />
ohne Geldfluss)<br />
2.5.2 Projektbezogene Einnahmen (40.000,00 €)<br />
Die projektbezogenen Einnahmen wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />
<strong>zu</strong>geordnet.<br />
B1.1 ESF-/ Bundesmittel (unverändert: 30.000,00 €)<br />
B1.2 Finanzierung mit Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />
B1.3 Finanzierung ohne Geldfluss (Kofinanzierung von Kommune, Kreis, Land)<br />
Die Finanzplanpositionen B1.2 und B1.3 dürfen <strong>zu</strong>sammen 10.000,00 € nicht übersteigen.<br />
2.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuwendung wirtschaftlich <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong><br />
gehört, dass er die Vorteile des Wettbewerbs nutzt und <strong>den</strong> wirtschaftlich günstigsten<br />
Vertragspartner auswählt.<br />
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