Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB
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lichen oder beschränkten Ausschreibung<br />
abgesehen wurde<br />
1.000,01 € bis 8.000,00 € mind. drei schriftliche Angebote einholen; es<br />
ist aktenkundig <strong>zu</strong> machen, weshalb von<br />
einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung<br />
abgesehen wurde<br />
über 8.000,00 € öffentliche oder beschränkte Ausschreibung<br />
Für die Dokumentation sollte der „Vergabevermerk gem. § 20 VOL/A im Aktionsprogramm<br />
Mehrgenerationenhäuser II“ genutzt wer<strong>den</strong>, der im Intranet MGH und unter www.bafza.de<br />
Aufgaben Mehrgenerationenhäuser <strong>zu</strong>m Download <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften<br />
gelten die jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Vergabe (s. Allgemeine<br />
Nebenbestimmungen für Zuwendungen <strong>zu</strong>r Projektförderung an Gebietskörperschaften<br />
und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Nr. 3).<br />
3.1.8 Behandlung der angeschafften Gegenstände und Zweckbindung<br />
Der Zuwendungsempfänger hat die ANBest-P/ Gk Nr. 4 <strong>zu</strong> beachten.<br />
Insbesondere müssen alle <strong>zu</strong>r Erfüllung des Zuwendungszwecks angeschafften Gegenstände<br />
bis <strong>zu</strong>m Ende des Bewilligungszeitraums dem Projekt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />
Über die mit der Zuwendung erworbenen Gegenstände wird nach Ablauf der zeitlichen Bindung<br />
entschie<strong>den</strong>, ob der Zuwendungsempfänger über die Gegenstände frei verfügen darf<br />
oder die für <strong>den</strong> Zuwendungszweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem Bundesministerium<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend <strong>zu</strong> übereignen oder ob sie <strong>zu</strong> Gunsten des<br />
BMFSFJ <strong>zu</strong> veräußern sind.<br />
3.1.9 Leasing (A2.2)<br />
Leasingausgaben für das Projekt sind während des Maßnahmezeitraumes grundsätzlich<br />
<strong>zu</strong>wendungsfähig. Leasing wird im Rahmen der ESF-Förderung dabei nur als Finanzierungsalternative<br />
<strong>zu</strong>m (nicht förderfähigen) Kauf von Wirtschaftsgütern anerkannt.<br />
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (siehe 2.6) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />
Leasing ist nur förderfähig, wenn nachgewiesen wird, dass es sich um die kostengünstigste<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsform handelt. Da<strong>zu</strong> ist das Leasing mit <strong>den</strong> Alternativen „Abschreibung“ und „Miete“<br />
nachvollziehbar <strong>zu</strong> vergleichen.<br />
In Leasingverträgen vereinbarte Nachteile für <strong>den</strong> Zuwendungsgeber, z.B. durch die Kombination<br />
von hohen Leasingraten, einem geringen Restwert und die Übernahme des Gegenstandes<br />
durch <strong>den</strong> Projektträger am Ende der Leasinglaufzeit, wer<strong>den</strong> gesondert geprüft.<br />
Hieraus entstehende Vorteile für <strong>den</strong> Projektträger wer<strong>den</strong> bei der Abrechnung nicht anerkannt.<br />
Die im Projektzeitraum gezahlten Leasingraten bil<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>schussfähigen Ausgaben und<br />
müssen durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen<br />
wer<strong>den</strong>. Ergibt die Prüfung, dass es sich beim Leasing nicht um die kostengünstigste Variante<br />
handelt, ist nur der Betrag <strong>zu</strong>wendungsfähig, der bei Abschreibung oder Anmietung entstan<strong>den</strong><br />
wäre.