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Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB

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2.4.2 Einnahmen<br />

ESF-/ Bundesmittel 30.000,00 € im Rahmen der ESF-Förderung<br />

Eigenmittel<br />

Mittel des Trägers/<br />

vom Träger selbst erwirtschaftete Mittel<br />

Drittmittel Spen<strong>den</strong>, Sponsoring<br />

Einnahmen ohne Geldfluss<br />

Weitere öffentliche Mittel<br />

mit Geldfluss<br />

entsprechen in voller Höhe Ausgaben ohne Geldfluss (Sachmittel,<br />

geldwerte Leistungen)<br />

Zuwendungen und Zuweisungen von Bund, Land, Kommune<br />

und von sonstigen öffentlichen Einrichtungen<br />

Für Einnahmen mit oder ohne Geldfluss durch öffentliche Mittel ist der jeweilige Zuwendungsgeber<br />

<strong>zu</strong> benennen.<br />

2.5 Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der Zuwendung i.H.v. 40.000,00 €)<br />

Im detaillierten Finanzierungsplan sind nur die Ausgaben und Einnahmen in Höhe der Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />

(40.000,00 €) im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Hier ist nur der Teil aus dem Gesamtfinanzierungsplan näher <strong>zu</strong> erläutern, der sich direkt auf<br />

die Umset<strong>zu</strong>ng des Aktionsprogramms bezieht.<br />

Als <strong>zu</strong>wendungsfähige Ausgaben dürfen nur die Ausgaben geplant wer<strong>den</strong>, die für <strong>den</strong> Förderzweck<br />

„Implementierung und Betrieb des Mehrgenerationenhauses im Aktionsprogramm<br />

Mehrgenerationenhäuser II“ als tatsächlich getätigte Ausgaben voraussichtlich anfallen wer<strong>den</strong>.<br />

Die projektbezogenen Einnahmen entsprechen der Maximal<strong>zu</strong>wendung i.H.v. 40.000,00 Euro.<br />

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Förderung des ESF und setzt sich im ESF-<br />

Zielgebiet „Konvergenz“ aus 30.000,00 Euro ESF-Mitteln und im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung“ aus 20.000,00 Euro ESF-Mitteln und 10.000,00 Euro<br />

Bundesmitteln <strong>zu</strong>sammen. Dieser Betrag erhöht sich in bei<strong>den</strong> Zielgebieten um<br />

10.000,00 Euro, die von der Kommune, dem Landkreis und/ oder dem Bundesland als Kofinanzierung<br />

<strong>zu</strong> erbringen sind.<br />

2.5.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />

Die <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wer<strong>den</strong> summarisch <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Finanzplanpositionen<br />

<strong>zu</strong>geordnet:<br />

A1 Personalausgaben (siehe 3.1.1)<br />

A2 Sachausgaben<br />

A2.1 Mieten (siehe 3.1.10)<br />

A2.2 Sonstige projektbezogene Sachausgaben:<br />

Verbrauchsgüter<br />

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