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Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB

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Bei Lieferungen und Leistungen müssen mögliche Skonti und Rabatte in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Geschieht dies nicht, sind die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />

Ab einem Auftragswert über 500,00 € muss der Zuwendungsempfänger vor Auftragserteilung<br />

<strong>den</strong> Markt erkun<strong>den</strong> und drei Vergleichsangebote einholen. Die Vergleichsangebote<br />

und die Vergabeentscheidung sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen. Siehe hier<strong>zu</strong> auch „Merkblatt <strong>zu</strong>r<br />

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“<br />

und Abschnitt Vergabe (3.1.7) in diesen <strong>Erläuterungen</strong>.<br />

2.7 Nachweis der Ausgaben<br />

Die Ausgaben müssen für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig und im Rahmen des Prinzips der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt wor<strong>den</strong> sein.<br />

Die von <strong>den</strong> Zuwendungsempfängern getätigten Ausgaben müssen durch Rechnungen oder<br />

gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Rechnungsbelege müssen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Einrichtung als<br />

Empfänger ausgestellt sein und die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (vgl.<br />

§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz).<br />

Vom Zuwendungsempfänger sind die Rechnungsbelege um <strong>den</strong> Tag der Zahlung, <strong>den</strong> Zahlungsbeweis<br />

und <strong>den</strong> Verwendungszweck <strong>zu</strong> ergänzen. Als Zahlungsbeweise gelten Kontoauszüge<br />

und Kassenbücher. Aus dem Verwendungszweck soll der Projektbe<strong>zu</strong>g hervorgehen.<br />

Alle Ausgabebelege müssen ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal <strong>zu</strong>m Projekt enthalten<br />

(s. Nr. 6.4 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)).<br />

2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung<br />

Der Umfang der <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wird im Rahmen der vorgelegten Antragsunterlagen<br />

vom Zuwendungsgeber geprüft. Über die Zuwendung erteilt der Zuwendungsgeber<br />

einen Bewilligungsbescheid.<br />

Im Projektverlauf eintretende Änderungen sind entsprechend <strong>den</strong> Mitteilungspflichten nach<br />

Nr. 5 der ANBest-P/Gk gegenüber dem Zuwendungsgeber an<strong>zu</strong>zeigen.<br />

3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische<br />

Fragen<br />

3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />

Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die der Umset<strong>zu</strong>ng des Zuwendungszwecks dienen.<br />

3.1.1 Personalausgaben (A 1)<br />

Personalausgaben für im Projekt tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend<br />

ihrer Beteiligung im Projekt <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<strong>zu</strong> muss die Aufteilung nachvollziehbar<br />

und personenbezogen dokumentiert sein. Sammelbelege sind nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Personalausgaben dürfen dabei höchstens 50% (= 20.000,00 Euro) der bewilligten Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />

i.H.v. 40.000,00 Euro betragen.<br />

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