Erläuterungen zu den Förderrichtlinien - PDF, 227 KB
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Bei Lieferungen und Leistungen müssen mögliche Skonti und Rabatte in Anspruch genommen<br />
wer<strong>den</strong>. Geschieht dies nicht, sind die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht <strong>zu</strong>wendungsfähig.<br />
Ab einem Auftragswert über 500,00 € muss der Zuwendungsempfänger vor Auftragserteilung<br />
<strong>den</strong> Markt erkun<strong>den</strong> und drei Vergleichsangebote einholen. Die Vergleichsangebote<br />
und die Vergabeentscheidung sind aktenkundig <strong>zu</strong> machen. Siehe hier<strong>zu</strong> auch „Merkblatt <strong>zu</strong>r<br />
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“<br />
und Abschnitt Vergabe (3.1.7) in diesen <strong>Erläuterungen</strong>.<br />
2.7 Nachweis der Ausgaben<br />
Die Ausgaben müssen für die Projektumset<strong>zu</strong>ng notwendig und im Rahmen des Prinzips der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt wor<strong>den</strong> sein.<br />
Die von <strong>den</strong> Zuwendungsempfängern getätigten Ausgaben müssen durch Rechnungen oder<br />
gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Rechnungsbelege müssen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Einrichtung als<br />
Empfänger ausgestellt sein und die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (vgl.<br />
§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz).<br />
Vom Zuwendungsempfänger sind die Rechnungsbelege um <strong>den</strong> Tag der Zahlung, <strong>den</strong> Zahlungsbeweis<br />
und <strong>den</strong> Verwendungszweck <strong>zu</strong> ergänzen. Als Zahlungsbeweise gelten Kontoauszüge<br />
und Kassenbücher. Aus dem Verwendungszweck soll der Projektbe<strong>zu</strong>g hervorgehen.<br />
Alle Ausgabebelege müssen ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal <strong>zu</strong>m Projekt enthalten<br />
(s. Nr. 6.4 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>zu</strong>r Projektförderung (ANBest-P)).<br />
2.8 Festset<strong>zu</strong>ng der Zuwendung<br />
Der Umfang der <strong>zu</strong>wendungsfähigen Ausgaben wird im Rahmen der vorgelegten Antragsunterlagen<br />
vom Zuwendungsgeber geprüft. Über die Zuwendung erteilt der Zuwendungsgeber<br />
einen Bewilligungsbescheid.<br />
Im Projektverlauf eintretende Änderungen sind entsprechend <strong>den</strong> Mitteilungspflichten nach<br />
Nr. 5 der ANBest-P/Gk gegenüber dem Zuwendungsgeber an<strong>zu</strong>zeigen.<br />
3 Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und <strong>zu</strong> beachtende finanztechnische<br />
Fragen<br />
3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />
Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die der Umset<strong>zu</strong>ng des Zuwendungszwecks dienen.<br />
3.1.1 Personalausgaben (A 1)<br />
Personalausgaben für im Projekt tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend<br />
ihrer Beteiligung im Projekt <strong>zu</strong>wendungsfähig. Hier<strong>zu</strong> muss die Aufteilung nachvollziehbar<br />
und personenbezogen dokumentiert sein. Sammelbelege sind nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
Die Personalausgaben dürfen dabei höchstens 50% (= 20.000,00 Euro) der bewilligten Maximal<strong>zu</strong>wendung<br />
i.H.v. 40.000,00 Euro betragen.<br />
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