download - Taxi Vorfahrt
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Was gibt’s Neues aus<br />
Hamburg?<br />
An der Alster gelten ab sofort<br />
strikte Aufzeichnungsregeln für<br />
alle Taxler<br />
<strong>Taxi</strong>experte Thomas Krause aus Hamburg<br />
-Foto jl<br />
Thomas Krause beobachtet das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
seit vielen Jahren und arbeitet bundesweit<br />
als öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger, etwa, wenn es um die<br />
Funktionsfähigkeit des Gewerbes, um Tarife<br />
oder um Auseinandersetzungen vor Gericht<br />
geht. In seiner Heimatstadt Hamburg „gibt<br />
es gerade eine spannende Entwicklung rund<br />
um das Thema ‚Neue Aufzeichnungspflichten’<br />
des <strong>Taxi</strong>unternehmers“, wie Experte Krause<br />
zu berichten weiß. Das Ganze stehe in Folge<br />
des Schreibens aus dem Bundesfinanzministerium<br />
aus dem November 2010 (<strong>Taxi</strong> <strong>Vorfahrt</strong><br />
berichtete ausführlich). „Konkret geht<br />
es darum, wie in der Übergangszeit bis Ende<br />
2016 zu verfahren ist. Die Hamburger Behörden<br />
haben sich festgelegt und verlangen<br />
nunmehr von den Unternehmern Schichtzettel<br />
und elektronische Touren-Daten für die<br />
nunmehr erforderliche elektronische Einzelaufzeichnung“,<br />
erläutert <strong>Taxi</strong>experte Thomas<br />
Krause.<br />
Interessante Gerichtsurteile<br />
Radar auch kurz vor dem Schild<br />
Wenn auf der gegenüberliegenden<br />
Seite ein Ortseingangsschild steht,<br />
ist das nicht maßgeblich. Wer 90<br />
Meter davor geblitzt wird, muss<br />
zahlen.<br />
Schichtzettel und Key- System? Oder lieber<br />
gleich Fiskaltaxameter? Hamburg<br />
setzt Maßstäbe<br />
Was bedeutet das Hamburger Vorgehen<br />
konkret? Wer bisher keine elektronischen<br />
Einzelaufzeichnungen vorzuweisen hat,<br />
muss zumindest mit einem Key- System<br />
nachrüsten oder sich gleich dem in Hamburg<br />
geförderten Fiskaltaxameter-System<br />
anschließen. Ausgenommen davon sind lediglich<br />
Besitzer von Uralttaxametern, die<br />
nicht mehr aufgerüstet werden können.<br />
Praktisch etwa 90% der Bestandstaxameter<br />
können technisch aber zumindest auf Key-<br />
Betrieb aufgerüstet werden, weil sie über<br />
Export-Schnittstellen verfügen.<br />
Auflagen haben Nachfrage nach dem<br />
Fiskaltaxameter sprunghaft steigen lassen<br />
Und noch konkreter: „Wenn ein Unternehmen<br />
aktuell zusätzliche Konzessionen<br />
beantragt, wird bereits heute nach seiner<br />
elektronischen Einzelaufzeichnung gefragt.<br />
Kann er hier nichts vorweisen, hat er<br />
schlechte Karten“, erklärt Thomas Krause.<br />
Erst allmählich werde den Leuten klar, was<br />
das bedeute, so der <strong>Taxi</strong>- Gutachter aus der<br />
Hansestadt. Entsprechend habe sich das Interesse<br />
an dem Fiskaltaxameter in den letzten<br />
Wochen sprunghaft gesteigert.<br />
Berlin: Auswertung des Pilotprojekts mit<br />
Senatsverwaltung Anfang Dezember<br />
SPD und CDU haben für Berlin die Übernahme<br />
des „Hamburger Modells“ in ihrem<br />
Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir sind<br />
gespannt, wie es in Hamburg und bei uns in<br />
der Hauptstadt weitergeht, denn auch hier in<br />
Berlin wird längst nicht mehr nur über den<br />
Fiskaltaxameter geredet: Der TVB hatte erreicht,<br />
dass ein Versuch mit fünf in Berliner<br />
Droschken eingebauten Fiskaltaxametern<br />
durchgeführt wird. Die erste Pilotphase ist<br />
nunmehr abgeschlossen und es gab Anfang<br />
Dezember eine erste Präsentation für die<br />
beteiligten Behörden. Detlev Freutel, TVB-<br />
Vorsitzender nutzte auch diese Gelegenheit<br />
Radar: Obwohl Geschwindigkeitsmessungen<br />
außerhalb von Ortschaften grundsätzlich<br />
in einem Abstand von 150 Metern zu den<br />
jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen<br />
stattfinden sollen, ist es nicht zu beanstanden,<br />
wenn ein Autofahrer mit überhöhter<br />
Geschwindigkeit 90 Meter von einem korrekt<br />
aufgestellten Messgerät vor der Ortstafel<br />
geblitzt wird. Bei dem einzuhaltenden<br />
Abstand ist auf die Fahrtrichtung des<br />
Betroffenen abzustellen, in der es kein<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Vorfahrt</strong> Dezember 2011<br />
Aktuell<br />
um auf die Dringlichkeit zur Umsetzung des<br />
Koalitionsbeschlusses hinzuweisen. Nicht<br />
nur der TVB, sondern inzwischen auch der<br />
BZP informiert seine Mitglieder seit Monaten<br />
über die Konsequenzen aus dem BGH- Urteil<br />
von 2004 und den Schreiben des Bundesfinanzministeriums<br />
zur Aufzeichnungspflicht<br />
der Umsätze, die inzwischen in mehreren<br />
Gerichtsurteilen mündeten. Die anfänglichen<br />
Warnungen über Betrügereien im <strong>Taxi</strong>gewerbe,<br />
aus denen konkrete Forderungen und<br />
inzwischen erste Umsetzungen (Hamburg,<br />
Berlin) geworden sind, hatten zunächst für<br />
Empörung im Gewerbe gesorgt, auch für<br />
Anfeindungen insbesondere gegen den TVB<br />
und seinen Vorsitzenden. Jetzt, wo Politik<br />
und Gesetzeslage sich in die vom Verband<br />
prognostizierte Richtung entwickelt haben,<br />
nervt fast niemand mehr. Im Gegenteil: Nunmehr<br />
beanspruchen Verbände und Personen<br />
den Fiskaltaxameter für sich, die ihn noch<br />
vor wenigen Monaten verteufelten. Durchaus<br />
ein Erfolg. Aber das Langzeitgedächtnis funktioniert…!<br />
Jochen Liedtke<br />
Eichamt mit neuen<br />
Öffnungszeiten<br />
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen<br />
bietet seit November verlängerte<br />
Öffnungszeiten für die Eichung von Taxametern<br />
und Fahrpreisanzeigern an.<br />
Die neuen Öffnungszeiten lauten:<br />
Montags bis Donnerstags: 7:45 - 12.30<br />
und 13:00 - 15:00 Uhr<br />
Freitags: 7:45 - 13:00 Uhr<br />
Das Eichamt finden Sie in der<br />
Lentzeallee 100 nahe des Breitenbachplatzes<br />
in 14195 Berlin. Die Taxenzufahrt<br />
ist beschildert.<br />
jl<br />
beschränkendes Verkehrszeichen gibt.<br />
Die Ortseingangstafel ist insoweit nicht<br />
maßgeblich.<br />
Oberlandesgericht Stuttgart<br />
Beschluss vom 4.7.2011, Aktenzeichen<br />
4 Ss 261/11<br />
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