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Was gibt’s Neues aus<br />

Hamburg?<br />

An der Alster gelten ab sofort<br />

strikte Aufzeichnungsregeln für<br />

alle Taxler<br />

<strong>Taxi</strong>experte Thomas Krause aus Hamburg<br />

-Foto jl<br />

Thomas Krause beobachtet das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

seit vielen Jahren und arbeitet bundesweit<br />

als öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger, etwa, wenn es um die<br />

Funktionsfähigkeit des Gewerbes, um Tarife<br />

oder um Auseinandersetzungen vor Gericht<br />

geht. In seiner Heimatstadt Hamburg „gibt<br />

es gerade eine spannende Entwicklung rund<br />

um das Thema ‚Neue Aufzeichnungspflichten’<br />

des <strong>Taxi</strong>unternehmers“, wie Experte Krause<br />

zu berichten weiß. Das Ganze stehe in Folge<br />

des Schreibens aus dem Bundesfinanzministerium<br />

aus dem November 2010 (<strong>Taxi</strong> <strong>Vorfahrt</strong><br />

berichtete ausführlich). „Konkret geht<br />

es darum, wie in der Übergangszeit bis Ende<br />

2016 zu verfahren ist. Die Hamburger Behörden<br />

haben sich festgelegt und verlangen<br />

nunmehr von den Unternehmern Schichtzettel<br />

und elektronische Touren-Daten für die<br />

nunmehr erforderliche elektronische Einzelaufzeichnung“,<br />

erläutert <strong>Taxi</strong>experte Thomas<br />

Krause.<br />

Interessante Gerichtsurteile<br />

Radar auch kurz vor dem Schild<br />

Wenn auf der gegenüberliegenden<br />

Seite ein Ortseingangsschild steht,<br />

ist das nicht maßgeblich. Wer 90<br />

Meter davor geblitzt wird, muss<br />

zahlen.<br />

Schichtzettel und Key- System? Oder lieber<br />

gleich Fiskaltaxameter? Hamburg<br />

setzt Maßstäbe<br />

Was bedeutet das Hamburger Vorgehen<br />

konkret? Wer bisher keine elektronischen<br />

Einzelaufzeichnungen vorzuweisen hat,<br />

muss zumindest mit einem Key- System<br />

nachrüsten oder sich gleich dem in Hamburg<br />

geförderten Fiskaltaxameter-System<br />

anschließen. Ausgenommen davon sind lediglich<br />

Besitzer von Uralttaxametern, die<br />

nicht mehr aufgerüstet werden können.<br />

Praktisch etwa 90% der Bestandstaxameter<br />

können technisch aber zumindest auf Key-<br />

Betrieb aufgerüstet werden, weil sie über<br />

Export-Schnittstellen verfügen.<br />

Auflagen haben Nachfrage nach dem<br />

Fiskaltaxameter sprunghaft steigen lassen<br />

Und noch konkreter: „Wenn ein Unternehmen<br />

aktuell zusätzliche Konzessionen<br />

beantragt, wird bereits heute nach seiner<br />

elektronischen Einzelaufzeichnung gefragt.<br />

Kann er hier nichts vorweisen, hat er<br />

schlechte Karten“, erklärt Thomas Krause.<br />

Erst allmählich werde den Leuten klar, was<br />

das bedeute, so der <strong>Taxi</strong>- Gutachter aus der<br />

Hansestadt. Entsprechend habe sich das Interesse<br />

an dem Fiskaltaxameter in den letzten<br />

Wochen sprunghaft gesteigert.<br />

Berlin: Auswertung des Pilotprojekts mit<br />

Senatsverwaltung Anfang Dezember<br />

SPD und CDU haben für Berlin die Übernahme<br />

des „Hamburger Modells“ in ihrem<br />

Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir sind<br />

gespannt, wie es in Hamburg und bei uns in<br />

der Hauptstadt weitergeht, denn auch hier in<br />

Berlin wird längst nicht mehr nur über den<br />

Fiskaltaxameter geredet: Der TVB hatte erreicht,<br />

dass ein Versuch mit fünf in Berliner<br />

Droschken eingebauten Fiskaltaxametern<br />

durchgeführt wird. Die erste Pilotphase ist<br />

nunmehr abgeschlossen und es gab Anfang<br />

Dezember eine erste Präsentation für die<br />

beteiligten Behörden. Detlev Freutel, TVB-<br />

Vorsitzender nutzte auch diese Gelegenheit<br />

Radar: Obwohl Geschwindigkeitsmessungen<br />

außerhalb von Ortschaften grundsätzlich<br />

in einem Abstand von 150 Metern zu den<br />

jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen<br />

stattfinden sollen, ist es nicht zu beanstanden,<br />

wenn ein Autofahrer mit überhöhter<br />

Geschwindigkeit 90 Meter von einem korrekt<br />

aufgestellten Messgerät vor der Ortstafel<br />

geblitzt wird. Bei dem einzuhaltenden<br />

Abstand ist auf die Fahrtrichtung des<br />

Betroffenen abzustellen, in der es kein<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Vorfahrt</strong> Dezember 2011<br />

Aktuell<br />

um auf die Dringlichkeit zur Umsetzung des<br />

Koalitionsbeschlusses hinzuweisen. Nicht<br />

nur der TVB, sondern inzwischen auch der<br />

BZP informiert seine Mitglieder seit Monaten<br />

über die Konsequenzen aus dem BGH- Urteil<br />

von 2004 und den Schreiben des Bundesfinanzministeriums<br />

zur Aufzeichnungspflicht<br />

der Umsätze, die inzwischen in mehreren<br />

Gerichtsurteilen mündeten. Die anfänglichen<br />

Warnungen über Betrügereien im <strong>Taxi</strong>gewerbe,<br />

aus denen konkrete Forderungen und<br />

inzwischen erste Umsetzungen (Hamburg,<br />

Berlin) geworden sind, hatten zunächst für<br />

Empörung im Gewerbe gesorgt, auch für<br />

Anfeindungen insbesondere gegen den TVB<br />

und seinen Vorsitzenden. Jetzt, wo Politik<br />

und Gesetzeslage sich in die vom Verband<br />

prognostizierte Richtung entwickelt haben,<br />

nervt fast niemand mehr. Im Gegenteil: Nunmehr<br />

beanspruchen Verbände und Personen<br />

den Fiskaltaxameter für sich, die ihn noch<br />

vor wenigen Monaten verteufelten. Durchaus<br />

ein Erfolg. Aber das Langzeitgedächtnis funktioniert…!<br />

Jochen Liedtke<br />

Eichamt mit neuen<br />

Öffnungszeiten<br />

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen<br />

bietet seit November verlängerte<br />

Öffnungszeiten für die Eichung von Taxametern<br />

und Fahrpreisanzeigern an.<br />

Die neuen Öffnungszeiten lauten:<br />

Montags bis Donnerstags: 7:45 - 12.30<br />

und 13:00 - 15:00 Uhr<br />

Freitags: 7:45 - 13:00 Uhr<br />

Das Eichamt finden Sie in der<br />

Lentzeallee 100 nahe des Breitenbachplatzes<br />

in 14195 Berlin. Die Taxenzufahrt<br />

ist beschildert.<br />

jl<br />

beschränkendes Verkehrszeichen gibt.<br />

Die Ortseingangstafel ist insoweit nicht<br />

maßgeblich.<br />

Oberlandesgericht Stuttgart<br />

Beschluss vom 4.7.2011, Aktenzeichen<br />

4 Ss 261/11<br />

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