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Seite 11 16/07 – Das OBT Magazin x KMU Praxis<br />

Jacqueline Grob im Gespräch mit Nicole Luder<br />

DER NEUE LOHNAUSWEIS SCHAFFT<br />

KLARE LOHNSTRUKTUREN<br />

Der über 30 Jahre alte Lohnausweises hat ausgedient. An seine Stelle ist am 1. Januar<br />

2007 der neue Lohnausweis (NLA) getreten. Dieser zielt auf mehr Transparenz und<br />

Detailliertheit. Da vielen vieles noch unklar ist, haben wir mit Nicole Luder, Steuerspezialistin<br />

bei OBT AG, ein Gespräch geführt. Sie verhilft uns zu mehr Durchblick.<br />

Nicole Luder, nach langem<br />

Hin und Her wurde der neue<br />

Lohnausweis (NLA) auf den<br />

1. Januar 2007 definitiv eingeführt.<br />

Warum wurde der<br />

NLA überhaupt geschaffen?<br />

Das bekannte, über 30-jährige<br />

Formular «Lohnausweis», das<br />

bis anhin für die Steuererklärung<br />

verwendet wurde, gab es in<br />

ganz unterschiedlichen Varianten<br />

je nach Kanton. Als Folge<br />

des Steuerharmonisierungsgesetzes<br />

und aufgrund der in den<br />

letzten Jahren stark veränderten<br />

Gehaltszusammensetzungdrängte<br />

sich die Ausarbeitung eines<br />

einheitlichen Formulars auf.<br />

Der NLA ist zweifellos vorteilhaft<br />

für die Steuerverwaltung.<br />

Ist er aber auch<br />

nutzbringend für die KMU?<br />

Der NLA ermöglicht und bietet<br />

Gelegenheit, klare und einfache<br />

Lohnstrukturen einzuführen. Spesenwünsche<br />

anstatt Lohn der<br />

Arbeitnehmer können durch den<br />

Arbeitgeber abgewendet werden.<br />

Es entsteht eine gerechtere<br />

Steuerbelastung bei den Gehaltsnebenleistungen.Gesamtschweizerisch<br />

besteht nun ein einheitliches,<br />

multifunktionales Formular<br />

für Lohn, Renten, VR-Entschädigungen.<br />

Der NLA ist zudem informatik-<br />

und scannertauglich.<br />

Welches sind die wesentlichen<br />

neuen Punkte beim<br />

NLA?<br />

Der NLA ist dank der neuen<br />

Gestaltung und dem Additionsprinzip<br />

übersichtlicher. Mit der<br />

detaillierten Gliederung in Spesen,<br />

Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen<br />

wird der<br />

Arbeitgeber stärker in die Pflicht<br />

genommen und somit sein<br />

Bewusstsein gestärkt, welche<br />

Leistungen zu deklarieren sind.<br />

De facto ist dies heute bereits<br />

der Fall, aber bisher wurde dies<br />

weder von den Unternehmen<br />

noch von den Steuerbehörden<br />

konsequent umgesetzt.<br />

Was ist neu bei den<br />

Gehaltsnebenleistungen?<br />

Die Deklaration von Gehaltsnebenleistungen<br />

ist nicht neu, sie<br />

werden aber im NLA konsequent<br />

erfasst. Als Gehaltsnebenleistung<br />

gelten alle Leistungen<br />

des Arbeitgebers, die nicht in<br />

Geldform ausgerichtet werden,<br />

die der Arbeitgeber aber bewerten<br />

kann. Zum Beispiel<br />

Privatanteil Geschäftsauto, Gratisverpflegung<br />

oder Club- und<br />

Vereinsmitgliedschaften über<br />

1000 Franken pro Jahr. Die Bewertung<br />

erfolgt zum Markt- bzw.<br />

Verkehrswert. Durch die Intervention<br />

der Wirtschaftsverbände<br />

wurden Grenzwerte festgelegt,<br />

wobei Spesenauslagen bei deren<br />

Unterschreitung nicht erfasst<br />

werden müssen. Dazu<br />

geben die Randziffern 52 und<br />

72 in der Wegleitung Auskunft.<br />

Zum Stichwort «Spesen»,<br />

was ist hier transparenter?<br />

Sämtliche Pauschalen sind wie<br />

bisher betragsmässig zu dekla-<br />

rieren. Auch die effektiven Spesenvergütungen,<br />

wenn vorgegebene<br />

Richtwerte der Wegleitung<br />

zum Ausfüllen der Lohnausweise<br />

nicht eingehalten werden<br />

oder wenn kein von den<br />

Steuerbehörden genehmigtes<br />

Spesenreglement vorliegt.<br />

Einige Kriterien sind<br />

detaillierter zu deklarieren.<br />

Gibt es auch solche, die<br />

entfallen?<br />

Ja, auf dem NLA fehlen Fragen<br />

über die Anzahl Schichttage,<br />

Angaben zu Kinderzulagen sowie<br />

den Arbeitsort. Angaben,<br />

die für die Festlegung der Berufskosten<br />

nötig sind, werden<br />

mit den Steuererklärungsformularen<br />

erhoben. Dadurch werden<br />

die Arbeitgeber entlastet.<br />

Bei den Kinderzulagen empfehlen<br />

wir einen Vermerk unter<br />

Bemerkungen, da dies als Indiz<br />

von den Steuerbehörden für die<br />

Gewährung des «Kinderabzugs»<br />

herangezogen wird.<br />

Was empfehlen Sie den<br />

KMU-Verantwortlichen, um<br />

das neue Formular in den<br />

Griff zu bekommen?<br />

Auf der Homepage der schweizerischen<br />

Steuerkonferenz unter<br />

www.steuerkonferenz.ch sind<br />

sämtliche Informationen über<br />

den NLA zu finden. Auch wir von<br />

der OBT geben gerne detailliert<br />

Auskunft auf alle Fragen.<br />

Nicole Luder ist Treuhänderin<br />

mit eidg. Fachausweis und dipl.<br />

Steuersekretärin GFS. Sie ist als<br />

Steuerberaterin bei OBT AG in<br />

St. Gallen, tätig. Als Steuerspezialistin<br />

ist sie auch Referentin an<br />

den NLA-Seminaren von OBT.

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