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Baumschutz-Verkehrssicherung - Bund Naturschutz in Bayern eV

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16<br />

c) Plattenbeläge<br />

<strong>Baumschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Rechtliche Grundlagen zur <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht<br />

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber<br />

Sprecher des AK Recht, <strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Die Tatsache, dass die Stadt Ste<strong>in</strong>platten mit glatter Oberfläche<br />

verlegt hat, die dann durch L<strong>in</strong>denblätter mit e<strong>in</strong>em Schmierfilm<br />

überzogen waren, führt wegen der Eigenverantwortung des Ver‐<br />

kehrsteilnehmers nicht zu e<strong>in</strong>er Haftung der Kommune, OLG<br />

Koblenz, BauR 2001, 844.<br />

d) K<strong>in</strong>derspielplätze<br />

Bei K<strong>in</strong>derspielplätzen gelten besonders hohe Verkehrssiche‐<br />

rungsanforderungen. So s<strong>in</strong>d etwa Dornengehölze nur soweit zu‐<br />

lässig als e<strong>in</strong>e Gefährdung der K<strong>in</strong>der ausgeschlossen werden<br />

kann. Nicht nötig ist aber e<strong>in</strong>e vollständige Entfernung. Auch hat<br />

die Rechtsprechung gefordert, dass Böschungen, an denen e<strong>in</strong>e<br />

Absturzgefahr besteht, so bepflanzt se<strong>in</strong> müssen beziehungsweise<br />

nur so beschnitten se<strong>in</strong> dürfen, dass die K<strong>in</strong>der die Unzulässigkeit<br />

des Betriebes erkennen können. Der Schnitt der Bepflanzung<br />

muss so ausgestaltet se<strong>in</strong>, dass ke<strong>in</strong>e Gefahren für K<strong>in</strong>der entste‐<br />

hen. Gartenfachliche Aspekte müssen zurücktreten.<br />

e) Parkplätze<br />

Bei Parkplätzen muss der Rückschnitt von Sträuchern etc. so<br />

durchgeführt werden, dass an parkenden Autos, die korrekt be‐<br />

ziehungsweise bis zur Bordste<strong>in</strong>kante geparkt s<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong> Schaden<br />

entsteht.

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