Baumschutz-Verkehrssicherung - Bund Naturschutz in Bayern eV
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c) Plattenbeläge<br />
<strong>Baumschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Rechtliche Grundlagen zur <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht<br />
Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber<br />
Sprecher des AK Recht, <strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Die Tatsache, dass die Stadt Ste<strong>in</strong>platten mit glatter Oberfläche<br />
verlegt hat, die dann durch L<strong>in</strong>denblätter mit e<strong>in</strong>em Schmierfilm<br />
überzogen waren, führt wegen der Eigenverantwortung des Ver‐<br />
kehrsteilnehmers nicht zu e<strong>in</strong>er Haftung der Kommune, OLG<br />
Koblenz, BauR 2001, 844.<br />
d) K<strong>in</strong>derspielplätze<br />
Bei K<strong>in</strong>derspielplätzen gelten besonders hohe Verkehrssiche‐<br />
rungsanforderungen. So s<strong>in</strong>d etwa Dornengehölze nur soweit zu‐<br />
lässig als e<strong>in</strong>e Gefährdung der K<strong>in</strong>der ausgeschlossen werden<br />
kann. Nicht nötig ist aber e<strong>in</strong>e vollständige Entfernung. Auch hat<br />
die Rechtsprechung gefordert, dass Böschungen, an denen e<strong>in</strong>e<br />
Absturzgefahr besteht, so bepflanzt se<strong>in</strong> müssen beziehungsweise<br />
nur so beschnitten se<strong>in</strong> dürfen, dass die K<strong>in</strong>der die Unzulässigkeit<br />
des Betriebes erkennen können. Der Schnitt der Bepflanzung<br />
muss so ausgestaltet se<strong>in</strong>, dass ke<strong>in</strong>e Gefahren für K<strong>in</strong>der entste‐<br />
hen. Gartenfachliche Aspekte müssen zurücktreten.<br />
e) Parkplätze<br />
Bei Parkplätzen muss der Rückschnitt von Sträuchern etc. so<br />
durchgeführt werden, dass an parkenden Autos, die korrekt be‐<br />
ziehungsweise bis zur Bordste<strong>in</strong>kante geparkt s<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong> Schaden<br />
entsteht.