Baumschutz-Verkehrssicherung - Bund Naturschutz in Bayern eV
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<strong>Baumschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Rechtliche Grundlagen zur <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht<br />
Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber<br />
Sprecher des AK Recht, <strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Der <strong>Bund</strong>esgerichtshof hat hierzu ausdrücklich festgestellt, dass<br />
die <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht den Waldbesitzer, nicht aber den<br />
Träger der Straßenbaulast trifft.<br />
f) <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht an Parkplätzen im Wald<br />
Für e<strong>in</strong>en als solchen ausgewiesenen Parkplatz trifft den Waldbe‐<br />
sitzer die <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht. Allerd<strong>in</strong>gs kann den Fahr‐<br />
zeugbesitzer e<strong>in</strong> eigenes Mitverschulden treffen, wenn er <strong>in</strong><br />
Kenntnis der ungünstigen Wetterlage se<strong>in</strong> Fahrzeug dennoch dort<br />
abstellt oder für e<strong>in</strong>e geraume Zeit dort abstellt, <strong>in</strong> der mit Sturm<br />
etc. gerechnet werden muss.<br />
Anders ist die Rechtslage bei am Waldrand, auf Waldwegen oder<br />
anderen nicht als Parkplatz gekennzeichneten Flächen abgestell‐<br />
ten Fahrzeugen. Das Parken dort ist grundsätzlich verbotswidrig<br />
und erfolgt damit ohneh<strong>in</strong> auf eigene Gefahr.<br />
e) <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht bei E<strong>in</strong>richtungen im Wald<br />
aa) feste E<strong>in</strong>richtungen im Wald<br />
Bei K<strong>in</strong>dern hat die Rechtsprechung seit jeher hohe Anforderun‐<br />
gen an die <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht gestellt. E<strong>in</strong>richtungen im<br />
Wald oder an den Wald angrenzend, müssen die zur E<strong>in</strong>richtung<br />
führenden Wege und die unmittelbare Umgebung der E<strong>in</strong>rich‐<br />
tungen <strong>in</strong> erhöhtem Maße sichern und überwachen. Die Ver‐<br />
kehrssicherungspflicht trifft <strong>in</strong> der Regel den Waldbesitzer und<br />
den Träger der E<strong>in</strong>richtung. Hier sollten vertragliche Regelungen<br />
zwischen Eigentümer und Pächter getroffen werden, wobei diese<br />
‐ wie schon gesehen ‐ den Eigentümer nie vollständig von se<strong>in</strong>er<br />
<strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht entlasten können.