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Baumschutz-Verkehrssicherung - Bund Naturschutz in Bayern eV

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<strong>Baumschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Rechtliche Grundlagen zur <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht<br />

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber<br />

Sprecher des AK Recht, <strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Differenzierung <strong>in</strong> der Rechtsprechung<br />

Der Umfang der erforderlichen Baumkontrollen und<br />

Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach:<br />

Zustand des Baumes<br />

Alter, Baumart, Vitalität, erkennbare Schäden<br />

Standort des Baumes<br />

Straße, Parkplatz, Spielplatz, Wald, Landschaft<br />

Art des Verkehrs<br />

Verkehrshäufigkeit und Verkehrswichtigkeit<br />

Verkehrserwartung<br />

Mit welchen Gefahren muss gerechnet werden? Worauf kann man<br />

sich e<strong>in</strong>stellen? Eigenverantwortung, Pflicht sich selbst zu schützen!<br />

Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen<br />

wirtschaftliche Zumutbarkeit, objektive Möglichkeiten des Verkehrs‐<br />

sicherungspflichtigen<br />

Status des <strong>Verkehrssicherung</strong>spflichtigen<br />

unterschiedliche Bewertungen h<strong>in</strong>sichtlich der Fachlichkeit bei Be‐<br />

hörden gegenüber Privatleuten<br />

Dies ist der von Breloer als roter Faden bezeichnete Maßstab, der sich durch<br />

die gesamte Thematik der <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht bei Bäumen zieht!

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