Baumschutz-Verkehrssicherung - Bund Naturschutz in Bayern eV
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<strong>Baumschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Rechtliche Grundlagen zur <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht<br />
Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber<br />
Sprecher des AK Recht, <strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Differenzierung <strong>in</strong> der Rechtsprechung<br />
Der Umfang der erforderlichen Baumkontrollen und<br />
Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach:<br />
Zustand des Baumes<br />
Alter, Baumart, Vitalität, erkennbare Schäden<br />
Standort des Baumes<br />
Straße, Parkplatz, Spielplatz, Wald, Landschaft<br />
Art des Verkehrs<br />
Verkehrshäufigkeit und Verkehrswichtigkeit<br />
Verkehrserwartung<br />
Mit welchen Gefahren muss gerechnet werden? Worauf kann man<br />
sich e<strong>in</strong>stellen? Eigenverantwortung, Pflicht sich selbst zu schützen!<br />
Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen<br />
wirtschaftliche Zumutbarkeit, objektive Möglichkeiten des Verkehrs‐<br />
sicherungspflichtigen<br />
Status des <strong>Verkehrssicherung</strong>spflichtigen<br />
unterschiedliche Bewertungen h<strong>in</strong>sichtlich der Fachlichkeit bei Be‐<br />
hörden gegenüber Privatleuten<br />
Dies ist der von Breloer als roter Faden bezeichnete Maßstab, der sich durch<br />
die gesamte Thematik der <strong>Verkehrssicherung</strong>spflicht bei Bäumen zieht!