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Promotionsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten der ...

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(6) 1 Als Prüfungsfächer gelten:<br />

1. Mathematik 13. Zoologie<br />

2. Physik 14. Mikrobiologie<br />

3. Astronomie 15. Mineralogie<br />

4. Kristallographie einschließlich Kristallstrukturforschung 16. Geologie<br />

5. Medizin-technische Physik 17. Paläontologie<br />

6. Physikalische Chemie 18. Geographie<br />

7. Anorganische Chemie 19. Didaktik <strong>der</strong> Mathematik<br />

8. Organische Chemie 20. Didaktik <strong>der</strong> Physik<br />

9. Pharmazie 21. Didaktik <strong>der</strong> Chemie<br />

10. Lebensmittelchemie 22. Didaktik <strong>der</strong> Biologie<br />

11. Biochemie 23. Didaktik <strong>der</strong> Geographie<br />

12. Pflanzenwissenschaften 24. Genetik<br />

25. Molekulare Medizin<br />

2 An<strong>der</strong>e Naturwissenschaftliche Fächer können durch Beschluss <strong>der</strong> Promotionskommission<br />

zugelassen werden. 3 Ein Nebenfach kann auch den Fachgebieten einer<br />

an<strong>der</strong>en Fakultät entnommen werden, sofern das gewählte Hauptfach ein in den <strong>Naturwissenschaftlichen</strong><br />

<strong>Fakultäten</strong> vertretenes Fach ist und von einem in den <strong>Naturwissenschaftlichen</strong><br />

<strong>Fakultäten</strong> hauptamtlich tätigen Hochschullehrer geprüft wird. 4 In<br />

<strong>die</strong>sem Fall ist ein prüfungsberechtigter Fachvertreter (vgl. § 7 Abs. 3) <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Fakultät als Prüfer zuzuziehen. 5 Voraussetzung ist ein sinnvoller innerer Zusammenhang<br />

mit dem Hauptfach, den <strong>der</strong> Kandidat zunächst selbst zu begründen hat. 6 Über<br />

<strong>die</strong> Zulassung entscheidet <strong>die</strong> Promotionskommission.<br />

(7) Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:<br />

1. Mathematik, Physik, Geographie und Pharmazie zählen, falls es <strong>der</strong> Kandidat<br />

wünscht, bei <strong>der</strong> mündlichen Prüfung als Doppelfächer, d.h. als Haupt- und Nebenfach<br />

gleichzeitig, und werden in <strong>die</strong>sem Fall von zwei Prüfern abgenommen.<br />

2. Ist Physik Hauptfach, so erfolgt <strong>die</strong> mündliche Prüfung jeweils während etwa einer<br />

halben Stunde in experimenteller und in theoretischer Physik. Wird Physik zusätzlich<br />

als Nebenfach gewählt, so ist eine weitere halbstündige Prüfung bei einem dritten<br />

Prüfer abzulegen.<br />

3. Ist Astronomie Hauptfach <strong>der</strong> mündlichen Prüfung, so muss Mathematik o<strong>der</strong> Physik<br />

als Nebenfach gewählt werden.<br />

4. Pharmazie umfasst als Prüfungsfach <strong>die</strong> <strong>für</strong> sich wählbaren Teilfächer Pharmazeutische<br />

Biologie, Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie und<br />

Pharmakologie <strong>für</strong> Naturwissenschaftler. Wird Pharmazie als Doppelfach gewählt, so<br />

sind zwei verschiedene <strong>der</strong> in Satz 1 genannten Teilfächer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfungen im<br />

Hauptfach und Nebenfach zu kombinieren. Wird Pharmakologie <strong>für</strong> Naturwissenschaftler<br />

als Hauptfach gewählt, so ist das Nebenfach stets ein Fach <strong>der</strong> übrigen drei<br />

in Satz 1 genannten Fächer; <strong>die</strong> mündliche Prüfung findet als Kollegialprüfung vor<br />

zwei Prüfern statt und <strong>die</strong> Prüfungsdauer beträgt im Haupt- und im Nebenfach je etwa<br />

60 Minuten.<br />

5. Das Fach Pflanzenwissenschaften umfasst als Prüfungsfach <strong>die</strong> <strong>für</strong> sich wählbaren<br />

Teilfächer Botanik, Molekulare Pflanzenphysiologie und Ökophysiologie. Wird<br />

Pflanzenwissenschaften als Doppelfach gewählt, so sind zwei verschiedene <strong>der</strong> in<br />

Satz 1 genannten Teilfächer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfungen im Hauptfach und Nebenfach zu kombinieren.<br />

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