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3. Künftige Nutzung, Übernahme von Verpflichtungen, aus dem Be-<br />

bauungsplan und der Denkmalpflegerischen Zielsetzung, sowie aus<br />

einem Wärmeenergieversorgungsvertrag, Vollmacht, Städtebauli-<br />

cher Vertrag, Teilungserklärung)<br />

(1) Dem Käufer ist der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde<br />

Ostseebad Binz, einerseits, und der Prora Projektentwicklungs GmbH<br />

sowie der Prora Projektentwicklungs GmbH & Co. Wohnheim Prora<br />

KG, andererseits, bekannt.<br />

(2) Dem Käufer ist ferner die Denkmalpflegerische Zielsetzung für das<br />

Baudenkmal KdF – Seebad Prora BLOCK I+II (Entwurf vom<br />

16.08.2009 sowie die beantragte Ergänzung vom 25.06.2012) be-<br />

kannt.<br />

(3) Dem Käufer ist die bestandskräftige Satzung zum Bebauungsplan Nr.<br />

13 „Wohnen in Prora“ vom 23.09.2010 bekannt. Als Nutzungsmög-<br />

lichkeiten sind nach dem Bebauungsplan Nr. 13 zugelassen:<br />

a) Teilerschlossenes Bauland für den Ausbau der Blöcke I und II und<br />

des Gebäudes 58 mit ca. 75.560 m² Grundstücksfläche (ein-<br />

schließlich Flächen für Stell- und Parkplätze);<br />

b) unbebaute nicht erschlossene Flächen gemäß Ausweisung im Be-<br />

bauungsplan Nr. 13.<br />

Der Kaufgegenstand a) befindet sich im Gebiet WA 1 b.<br />

(4) Dem Käufer ist schließlich der Vorvertrag zwischen der Wärmeenergie<br />

Mukran GbR und der Prora Projektentwicklungs GmbH vom<br />

05.05.2011 zur Wärmeenergieversorgung aus dem Biomasseheiz-<br />

werk Mukran mit Anlage 1 (Muster für Technische Anschlussbedin-<br />

gungen und Vorschriften (TAB) für die Lieferung von Wärme aus dem<br />

Fernwärmenetz der Wärmeenergie Mukran, Anlage 2 (Muster Haus-<br />

übergabestation) und Anlage 3 (Muster zu Gestattungsvertrag) be-<br />

kannt. Der Käufer tritt bezüglich des hiesigen Kaufgegenstandes in<br />

diesen Vertrag ein.

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