V e r h a n d e l t
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im Sondereigentum Dritter stehende Nutzflächen zu Wohnflächen bzw.<br />
Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum Dritter stehende<br />
Flächen in Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum ste-<br />
hende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln sowie sämtliche in die-<br />
sem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen ge-<br />
genüber dem Grundbuchamt, Behörden, Notaren und Privaten abzuge-<br />
ben und entgegenzunehmen,<br />
die Identität des Kaufgegenstandes nach grundbuchlicher Bildung zu er-<br />
klären.<br />
Im Innenverhältnis darf von den Vollmachten nur Gebrauch gemacht werden,<br />
wenn damit eine Wert- oder Gebrauchsminderung des Kaufgegenstandes nicht<br />
zu besorgen ist. Die Vollmacht kann nur vor dem beurkundenden Notar oder sei-<br />
nem Vertreter im Amt ausgeübt werden; bei Zweifeln darüber, ob eine genannte<br />
Wert- oder Gebrauchsminderung vorliegt, soll der Notar zuvor eine schriftliche<br />
Zustimmung des Käufers anhand des konkreten Urkundenentwurfs einholen.<br />
Die Vollmacht erlischt 1 Jahr nach Umschreibung der letzten dem Verkäufer zu-<br />
stehenden Einheit.<br />
Die vorstehende Vollmacht wird seitens des Erwerbers im Bewusstsein erteilt,<br />
dass triftige Gründe auf Seiten des Veräußerers vorliegen, sich (in den vorste-<br />
henden Grenzen) einen Abänderungsvorbehalt einräumen zu lassen. So ist zum<br />
Zeitpunkt der Beurkundung dieses Vertrages die Detailplanung für das Bauvor-<br />
haben möglicherweise noch nicht abgeschlossen, es ist noch mit Auflagen der<br />
Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu rechnen,<br />
die Planungsänderungen erforderlich machen können. Ferner können notwendig<br />
werdende technische Erschließungsmaßnahmen, die der Erschließung der Ge-<br />
samtanlage dienen, Änderungen der Teilungserklärung, insbesondere die Ände-<br />
rung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum oder die Einräumung von<br />
Sondernutzungsrechten für die Eigentümer bestimmter Wohnungs- oder Teilei-<br />
gentumseinheiten, erforderlich machen. Schließlich kann sich im Laufe des Ver-<br />
triebs der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten ergeben, dass anstelle von<br />
Teileigentumseinheiten Wohnungen hergestellt werden sollen oder anstelle von<br />
Wohnungen Teileigentumseinheiten, die entsprechend den Bestimmungen in der<br />
Teilungserklärung genutzt werden dürfen. Auch kann sich die Teilung größerer