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im Sondereigentum Dritter stehende Nutzflächen zu Wohnflächen bzw.<br />

Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum Dritter stehende<br />

Flächen in Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum ste-<br />

hende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln sowie sämtliche in die-<br />

sem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen ge-<br />

genüber dem Grundbuchamt, Behörden, Notaren und Privaten abzuge-<br />

ben und entgegenzunehmen,<br />

die Identität des Kaufgegenstandes nach grundbuchlicher Bildung zu er-<br />

klären.<br />

Im Innenverhältnis darf von den Vollmachten nur Gebrauch gemacht werden,<br />

wenn damit eine Wert- oder Gebrauchsminderung des Kaufgegenstandes nicht<br />

zu besorgen ist. Die Vollmacht kann nur vor dem beurkundenden Notar oder sei-<br />

nem Vertreter im Amt ausgeübt werden; bei Zweifeln darüber, ob eine genannte<br />

Wert- oder Gebrauchsminderung vorliegt, soll der Notar zuvor eine schriftliche<br />

Zustimmung des Käufers anhand des konkreten Urkundenentwurfs einholen.<br />

Die Vollmacht erlischt 1 Jahr nach Umschreibung der letzten dem Verkäufer zu-<br />

stehenden Einheit.<br />

Die vorstehende Vollmacht wird seitens des Erwerbers im Bewusstsein erteilt,<br />

dass triftige Gründe auf Seiten des Veräußerers vorliegen, sich (in den vorste-<br />

henden Grenzen) einen Abänderungsvorbehalt einräumen zu lassen. So ist zum<br />

Zeitpunkt der Beurkundung dieses Vertrages die Detailplanung für das Bauvor-<br />

haben möglicherweise noch nicht abgeschlossen, es ist noch mit Auflagen der<br />

Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu rechnen,<br />

die Planungsänderungen erforderlich machen können. Ferner können notwendig<br />

werdende technische Erschließungsmaßnahmen, die der Erschließung der Ge-<br />

samtanlage dienen, Änderungen der Teilungserklärung, insbesondere die Ände-<br />

rung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum oder die Einräumung von<br />

Sondernutzungsrechten für die Eigentümer bestimmter Wohnungs- oder Teilei-<br />

gentumseinheiten, erforderlich machen. Schließlich kann sich im Laufe des Ver-<br />

triebs der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten ergeben, dass anstelle von<br />

Teileigentumseinheiten Wohnungen hergestellt werden sollen oder anstelle von<br />

Wohnungen Teileigentumseinheiten, die entsprechend den Bestimmungen in der<br />

Teilungserklärung genutzt werden dürfen. Auch kann sich die Teilung größerer

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