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8<br />

c) lfd. Nr. 2/zu 1 des Bestandsverzeichnisses, 1/13 Miteigentumsan-<br />

teil an dem Grundstück<br />

Gemarkung Prora, Flur 7, Flurstück 5/160, Verkehrsfläche,<br />

Strandstraße, OT Prora, mit einer grundbuchmäßigen Größe von<br />

9.223 m² und<br />

Gemarkung Prora, Flur 7, Flurstück 5/54, Verkehrsfläche, An der<br />

Poststraße, mit einer grundbuchmäßigen Größe von 3.472 m²;<br />

d) lfd. Nr. 3/zu 1 des Bestandsverzeichnisses, Grunddienstbarkeit<br />

(Wege-, Befahrungs- und Leitungsrecht) an dem Grundstück Blatt<br />

4875, BV Nr. 11, dort eingetragen in Abt. II Nr. 6.<br />

Bezüglich des zu lfd. Nr. 2/zu 1 des Bestandsverzeichnisses eingetrage-<br />

nen Miteigentumsanteils sowie bezüglich des ehemaligen Flurstücks 5/54<br />

der Flur 7 von Prora wird auf die Hinweise zu vorstehend 1.1 verwiesen.<br />

Der Bauträger 2 wird beantragen, das Flurstück 5/207 dem im Grundbuch<br />

von Binz, Blatt 4965, eingetragenen Bestand zuzuschreiben, so dass ein<br />

einheitliches Grundstück, bestehend aus den Flurstücken 5/207 und<br />

5/197 und den vorstehend zu b) bis d) genannten Miteigentumsanteilen<br />

und Rechten entsteht. Dieses vereinigte Grundstück bildet den Gegen-<br />

stand der Aufteilung gemäß § 8 WEG, die am 07.08.2012 zur UR-Nr. W<br />

919/2012 des Notars Klaus-Hinrik Woddow in Berlin erfolgt ist (nachste-<br />

hend „Teilungserklärung 2“).<br />

Auf dem Grundstück gemäß vorstehend 1.2<br />

- nachfolgend auch "Parkhausgrundstück oder Grundstück 2" genannt -<br />

wird ein zweigeschossiges, im Obergeschoss nicht überdachtes Parkhaus<br />

mit 276 Kraftfahrzeugstellplätzen in einer Größe von ca. 2,50 m * ca. 5,00<br />

m sowie 12 Mehrzweckboxen in einer Größe von ca. 5,00 m * ca. 5,00 m<br />

errichtet.<br />

Die Kraftfahrzeugstellplätze sind im der Teilungserklärung 2 beigefügten<br />

Aufteilungsplan mit Nrn. 1 bis 273 und mit A, B und C bezeichnet.

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