Kalk Kompendium - BV Kalk: Willkommen!
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B 5 Baukalk<br />
B 5 Baukalk<br />
Auf der Basis der Bauproduktenrichtlinie werden für die meisten Baustoffe europäische Normen erarbeitet.<br />
Diese werden anschließend in das nationale Normenwerk des DIN übernommen. Die im CEN TC 51 „Zement<br />
und Baukalk“ erarbeitete Baukalknorm EN 459, Teile 1 – 3, ist im Jahr 2002 auf europäischer Ebene einführt<br />
worden.<br />
DIN EN 459 Teil 1 „Definitionen, Anforderungen und Konformitätskriterien“<br />
Die verschiedenen Baukalkarten werden systematisch erfasst und definiert. Die Weißkalke werden um die<br />
Wasserkalke erweitert und in Abhängigkeit vom CaO-Gehalt umbenannt in CL 90, CL 80, CL 70. Die Dolomitkalke<br />
werden in die beiden Gruppen DL 80 und DL 85 unterteilt. Für die Hydraulischen <strong>Kalk</strong>e gibt es 3 Gruppen<br />
HL 2, HL 3,5 und HL 5 mit ansteigender Druckfestigkeit, gemessen nach 28 Tagen. Der HL 5 entspricht<br />
dabei dem bisherigen Hochhydraulischen <strong>Kalk</strong>. Die natürlichen Hydraulischen <strong>Kalk</strong>e erhalten die Zusatzbezeichnung<br />
„N“. Werden natürlichen hydraulischen <strong>Kalk</strong>e puzzolanische oder hydraulische Stoffe zugegeben,<br />
muss zusätzlich die Kennzeichnung mit einem „Z“ erfolgen<br />
DIN EN 459 Teil 2 „Prüfverfahren“<br />
Im Teil 2 werden die chemischen und physikalischen Prüfverfahren nunmehr in einer Norm zusammengefasst.<br />
Dabei bilden die Prüfnormen für Zemente der Reihe EN 196 soweit als möglich die Grundlage. Dies<br />
gilt bei den chemischen Prüfungen für die CaO- + MgO-Bestimmung, den Kohlenstoffdioxidgehalt, den<br />
Glühverlust sowie den Sulfatgehalt.<br />
Bei den physikalischen Prüfungen gilt dies für die Druckfestigkeit und die Raumbeständigkeit mit der Tablettenmethode.<br />
Zur Bestimmung des Ausbreitmaßes wurde ein europäisch einheitlicher Ausbreittisch zu<br />
Grunde gelegt. Neu aufgenommen wurde die Bestimmung des Wasserrückhaltevermögens sowie die Bestimmung<br />
der Reaktionsfähigkeit mit der Nasslöschkurve.<br />
DIN EN 459 Teil 3 „Konformitätsbewertung“<br />
Im Teil 3 wird das Verfahren zur Bewertung der Konformität von Baukalken einschließlich der Konformitätserklärung<br />
durch den Hersteller festgelegt. Ebenso werden technische Regeln für die werkseigene Produktionskontrolle<br />
durch den Hersteller einschließlich der internen Überwachungsprüfung der Produkte festgeschrieben.<br />
Weiter werden Regeln für Maßnahmen bei Nichtkonformität der Produkte sowie das Verfahren<br />
der Konformitätserklärung und Anforderungen für Auslieferungsstellen festgelegt.