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Amtsblatt vom 11.01.2013 - Verbandsgemeinde Wachenheim

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<strong>Wachenheim</strong> Freitag, den 11. Januar 2013 Seite 4<br />

tete über seine zu Ende gehende Amtszeit mit<br />

der Besonderheit des Baus einer gemeinsamen<br />

KiTa für die Ortsgemeinden Friedelsheim und<br />

Gönnheim. Neben der Koordination der Baumaßnahme<br />

war es auch unter seiner Amtszeit<br />

Verpflichtung, die beiden Teams der Kindergärten<br />

unter einer neuen Leitung zusammen zu<br />

führen. Er bedankte sich für die Unterstützung<br />

und konstruktive Arbeit der Zweckverbandsmitglieder<br />

und der Teammitglieder der Kindertagesstätte.<br />

Nach dem Bericht der Vorstehers berichtete<br />

Frau Wagner aus Sicht der Einrichtungsleitung<br />

über die Situation der bevorstehenden Anmeldezahlen<br />

für die KiTa an sich, aber speziell im<br />

Bereich der Ganztagsplätze. Dort können nicht<br />

alle Anfragen befriedigt werden. Sie rechnet<br />

mit weiter steigenden Kinderzahlen. Bemerkenswert<br />

ist auch die große Zahl an Zwillingen<br />

in der Einrichtung.<br />

Im Rahmen der turnusmäßigen Neuwahl wurde<br />

der bisherige stellvertretende Verbandsvorsteher,<br />

Robert Blaul zum Vorsteher gewählt.<br />

Haushaltssatzung<br />

des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Friedelsheimer Gruppe"<br />

Sitz Fußgönheim, Rhein-Pfalz-Kreis,<br />

für das Wirtschaftsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) <strong>vom</strong> 31.1.1994 in der gültigen Fassung,<br />

in Verbindung mit § 7 des Gesetze über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) <strong>vom</strong> 22.12.1982 in der gültigen<br />

Fassung, wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung <strong>vom</strong> 27.11.2012 für das Wirtschaftsjahr 2013<br />

folgende<br />

Haushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird<br />

im Erfolgsplan<br />

auf der Aufwandsseite auf EUR 3.917.500,00<br />

auf der Ertragsseite auf EUR 3.917.500,00<br />

im Vermögensplan<br />

auf der Einnahmenseite (Finanzierungsmittel) EUR1.924.000,00<br />

auf der Ausgabenseite (Finanzbedarf) EUR 1.924.000,00<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden veranschlagt in Höhe von €<br />

0,--.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes wird auf € 0,-- festgesetzt.<br />

1<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

Eigenbetriebes in Anspruch genommen werden, wird auf<br />

EUR 500.000,00<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Sätze nach der Entgeltssatzung in der Fassung <strong>vom</strong> 15.12.1999 für die laufenden Entgelte und einmaligen<br />

Beiträge für die Wasserversorgungseinrichtungen (KAG) werden für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

I. laufende Entgelte<br />

Art der Entgelte<br />

KAG<br />

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11 der Entgeltsatzung) werden 33 v. H. als Grundgebühr und 67 v. H. als<br />

Benutzungsgebühr erhoben.<br />

1) Benutzungsgebühren<br />

a) Verbrauchsgebühr<br />

- Normaltarif 1,059 EUR/cbm inkl. MwSt. (0,99 EUR netto)<br />

- Eigenverbrauch<br />

der beteiligten<br />

Gemeinden 0,950 EUR/cbm inkl. MwSt. (0,89 EUR netto)<br />

2<br />

b) Wasserentnahmeentgelt<br />

0,085 EUR/cbm inkl. MwSt. (0,08 EUR netto)<br />

c) Bauwassergebühr nach umbauten Raum<br />

je angefangene 100 m³ umbauter Raum EUR 13,375 inkl. MwSt. ( 12,50 EUR netto)<br />

Georg Barczynski hatte als ältestes Mitglied der<br />

Verbandsversammlung die ehrenvolle Aufgabe,<br />

den neuen Verbandsvorsteher in sein Amt<br />

einzuführen. Der bisherige Verbandsvorsteher,<br />

Walter Hafner übernimmt nach der Wahl die<br />

Funktion des Stellvertreters. Beide Herren nahmen<br />

die jeweilige Wahl an und bedankten sich<br />

für das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

In der folgenden nicht-öffentlichen Sitzung<br />

wurden Bau-, Personal- und Finanzangelegenheiten<br />

behandelt.<br />

gez.: Robert Blaul, Verbandsvorsteher<br />

Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Friedelsheimer Gruppe“<br />

-Körperschaft des öffentlichen Rechts-,<br />

Fußgönheim<br />

Jahresabschluss 2011<br />

Die Verbandsversammlung hat am 27.11.2012<br />

den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr<br />

2011 festgestellt:<br />

Die Bilanz schließt demnach in Aktiva und Pas-<br />

2) Grundgebühren<br />

3<br />

a) Wasserzähler<br />

Qn 2,5 - Qn 10: EUR 6,42 pro Monat, inkl. MwSt. ( 6,-- EUR netto)<br />

b) Großwasserzähler (Woltmannzähler)<br />

EUR 18,19 pro Monat, inkl. MwSt. ( 17,-- EUR netto)<br />

c) Verbundwasserzähler (Verbundzähler)<br />

Qn 15 (WSV 50) EUR 44,94 pro Monat, inkl. MwSt. ( 42,-- EUR netto)<br />

Qn 40 (WSV 80) EUR 55,64 pro Monat, inkl. MwSt. ( 52,-- EUR netto)<br />

Qn 60 (WSV 100) EUR 66,34 pro Monat, inkl. MwSt. ( 62,-- EUR netto)<br />

d) Standrohrzähler EUR 10,70 pro Monat, inkl. MwSt. ( 10,-- EUR netto)<br />

e) Bauwasserzähler EUR 8,56 pro Monat, inkl. MwSt. ( 8,-- EUR netto)<br />

3.Sonstige Gebühren<br />

a) Teilbefreiung <strong>vom</strong><br />

Anschluß und Benutzungszwang EUR 119,00 inkl. MwSt. (100,-- EUR netto)<br />

b) Weiterbewilligung der Teilbefreiung<br />

<strong>vom</strong> Anschluss- und Benutzungszwang EUR 25,00 inkl. MwSt. (21,01 EUR netto)<br />

II. Einmalige Beiträge<br />

Der Beitragssatz zur Erhebung von einmaligen Beiträgen für alle Wasserversorgungsanlagen einschl.<br />

Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum beträgt<br />

inkl. MwSt. 3,5845 EUR pro m² (3,35 EUR netto)<br />

der mit Zuschlägen für Vollgeschosse vervielfältigten Grundstücksfläche<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />

Verbandsvorsteher<br />

Der Wirtschaftsplan liegt <strong>vom</strong> 14.01.2013 bis einschließlich 22.01.2013 in Fußgönheim bei der Verwaltung des<br />

Zweckverbandes, Industriestr. 32, öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

Die Kreisverwaltung Ludwigshafen/Rhein als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 02.01.2013 Az.:<br />

20/811-05 WiPl2013, mitgeteilt, dass gegen die vorstehend bekannt gemachte Haushaltssatzung keine<br />

Rechtsbedenken gem. § 1 EigAnVO, § 97 Abs.1 GemO i. V. m. § 117 GemO geltend gemacht werden.<br />

Hinweis<br />

siva mit der Bilanzsumme von je Euro<br />

15.588.724,96 ab.<br />

Der Gewinn für das Wirtschaftsjahr 2011<br />

beträgt Euro 177.560,68 und wird gemäß<br />

Beschluss der Verbandsversammlung der allgemeinen<br />

Rücklage zugeführt. Die Konzessionsabgabe<br />

in Höhe von Euro 267.025,00 wird an<br />

die Mitgliedsgemeinden entsprechend der verkauften<br />

Wassermenge ausgezahlt.<br />

Der Jahresabschluss 2011 wurde von dem Wirtschaftsprüfer,<br />

Dipl. Volkswirt Dr. Burret, Ludwigshafen/Rh.,<br />

gem. § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung<br />

von Rheinland-Pfalz geprüft und mit<br />

dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

versehen.<br />

Der Jahresabschluss liegt mit dem Lagebericht,<br />

dem Bestätigungsbericht und dem Bestätigungsvermerk<br />

im Betriebsgebäude des Zweckverbandes<br />

in Fußgönheim, Industriestraße 32<br />

<strong>vom</strong> 14.01.2013 bis einschließlich 22.01.2013<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

gez.: Kittelberger, Verbandsvorsteher<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO):<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses<br />

Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande<br />

gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die<br />

Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Friedelsheimer Gruppe“ unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Fußgönheim, 01.01.2013<br />

gez. Kittelberger<br />

Verbandsvorsteher

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