Jahresbericht 2009/2010 - vzbv
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liegt nahe, dass an der entscheidenden Stelle<br />
der Sicherheit zugunsten der Unternehmensgewinne<br />
gespart wurde.“<br />
Anlässlich der jüngsten Sicherheitsmängel<br />
bei der Deutschen Bahn AG forderte der<br />
Verbraucherzentrale Bundesverband eine<br />
bessere Aufsicht des Staatskonzerns. „Mein<br />
Auto muss ich auch alle zwei Jahre vom TÜV<br />
überprüfen lassen. Für die Bahn sind solche<br />
unabhängigen Prüfungen nicht vorgeschrieben“,<br />
monierte <strong>vzbv</strong>-Vorstand Gerd Billen die<br />
aktuelle Rechtslage. Die Rahmenbedingungen<br />
der Instandhaltung und Wartung der Fern-<br />
und Nahverkehrszüge bleiben den Betreibern<br />
meist selbst überlassen, also der Deutschen<br />
Bahn AG oder eines anderen Bahnunternehmens.<br />
Für das ‚Wann‘ oder ‚Wie‘ der<br />
Überprüfung gibt es keine konkreten Anforderungen.<br />
Die Sicherheit der Fahrgäste muss<br />
oberste Priorität haben. Der <strong>vzbv</strong> drängte auf<br />
die Etablierung klarer Anforderungen an die<br />
Qualitätssicherung. Nur dies schaffe Vertrauen<br />
bei den Kunden.<br />
Mehr Rechte für Bahnkunden<br />
Der Bundesrat hat im Mai <strong>2009</strong> das Fahrgastrechtegesetz<br />
beschlossen, mit dem Bahnkunden<br />
erstmals gesetzlich verankerte Rechte<br />
erhalten, wenn Züge Verspätung haben oder<br />
ausfallen.<br />
Demnach bekommen Fahrgäste bei Verspätungen<br />
ab 60 Minuten 25 Prozent des<br />
Fahrpreises, bei Verspätungen ab 120 Minuten<br />
50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Die Fahrgäste<br />
können eine Auszahlung in bar verlangen,<br />
ausgezahlt werden nur Beträge ab einer<br />
Höhe von vier Euro. Im Nahverkehr dürfen<br />
Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen<br />
Zug nutzen, wenn zu erwarten ist, dass<br />
der ursprünglich gewählte Zug mehr als 20<br />
Minuten verspätet eintrifft. Auch wer nachts<br />
wegen Verspätung oder Ausfall des Zuges<br />
Energie, Umwelt, Verkehr, Bauen und Wohnen<br />
sein Ziel nicht mehr erreicht, hat Anspruch auf<br />
Erstattung von Taxikosten.<br />
Besonders begrüßte der Verbraucherzentrale<br />
Bundesverband die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.<br />
Der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
hatte im Gesetzgebungsverfahren<br />
erreicht, dass die Anforderungen an die Neutralität<br />
und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle<br />
in wesentlichen Punkten konkretisiert<br />
wurden. Auch in zwei weiteren Punkten folgt<br />
der Gesetzentwurf den Forderungen des Verbraucherzentrale<br />
Bundesverbandes: Fahrgäste<br />
sollten im Falle von Verspätungen zunächst<br />
nur dann einen anderen Zug benutzen dürfen,<br />
wenn für diesen derselbe Tarif gilt wie für<br />
den verspäteten Zug. Diese für Fahrgäste<br />
kaum nachvollziehbare Einschränkung wurde<br />
gestrichen. Darüber hinaus können nun Taxikosten<br />
in Höhe von 80 statt 50 Euro erstattet<br />
werden.<br />
Nanotechnologien: Prüfung und<br />
kontrollierte Zulassung nötig<br />
Mit einer Studie zur Nanotechnologie haben<br />
der Verbraucherzentrale Bundesverband und<br />
die Verbraucherzentralen das Thema in den<br />
öffentlichen Fokus gerückt. Demnach fordern<br />
die Verbraucher sichere Rahmenbedingungen<br />
für deren Einsatz.<br />
Der <strong>vzbv</strong>, Mitglied in der Nanokommission der<br />
Bundesregierung, fordert, dass alle verbrauchernahen<br />
Produkte, die Nanomaterialien<br />
enthalten, vor ihrer Markteinführung ausgiebig<br />
geprüft und anschließend von staatlichen<br />
Kontrollstellen zugelassen werden müssen.<br />
Bedenklich ist, dass sich nicht mit Sicherheit<br />
sagen lässt, ob und in welchem Umfang<br />
Lebensmittel mit Nanomaterialien auf dem<br />
deutschen Markt sind. Grundsätzlich lehnt<br />
der <strong>vzbv</strong> einen Einsatz von Nanopartikeln in<br />
Lebensmitteln ab, da die Forschung hier noch<br />
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