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Jahresbericht 2009/2010 - vzbv

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liegt nahe, dass an der entscheidenden Stelle<br />

der Sicherheit zugunsten der Unternehmensgewinne<br />

gespart wurde.“<br />

Anlässlich der jüngsten Sicherheitsmängel<br />

bei der Deutschen Bahn AG forderte der<br />

Verbraucherzentrale Bundesverband eine<br />

bessere Aufsicht des Staatskonzerns. „Mein<br />

Auto muss ich auch alle zwei Jahre vom TÜV<br />

überprüfen lassen. Für die Bahn sind solche<br />

unabhängigen Prüfungen nicht vorgeschrieben“,<br />

monierte <strong>vzbv</strong>-Vorstand Gerd Billen die<br />

aktuelle Rechtslage. Die Rahmenbedingungen<br />

der Instandhaltung und Wartung der Fern-<br />

und Nahverkehrszüge bleiben den Betreibern<br />

meist selbst überlassen, also der Deutschen<br />

Bahn AG oder eines anderen Bahnunternehmens.<br />

Für das ‚Wann‘ oder ‚Wie‘ der<br />

Überprüfung gibt es keine konkreten Anforderungen.<br />

Die Sicherheit der Fahrgäste muss<br />

oberste Priorität haben. Der <strong>vzbv</strong> drängte auf<br />

die Etablierung klarer Anforderungen an die<br />

Qualitätssicherung. Nur dies schaffe Vertrauen<br />

bei den Kunden.<br />

Mehr Rechte für Bahnkunden<br />

Der Bundesrat hat im Mai <strong>2009</strong> das Fahrgastrechtegesetz<br />

beschlossen, mit dem Bahnkunden<br />

erstmals gesetzlich verankerte Rechte<br />

erhalten, wenn Züge Verspätung haben oder<br />

ausfallen.<br />

Demnach bekommen Fahrgäste bei Verspätungen<br />

ab 60 Minuten 25 Prozent des<br />

Fahrpreises, bei Verspätungen ab 120 Minuten<br />

50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Die Fahrgäste<br />

können eine Auszahlung in bar verlangen,<br />

ausgezahlt werden nur Beträge ab einer<br />

Höhe von vier Euro. Im Nahverkehr dürfen<br />

Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen<br />

Zug nutzen, wenn zu erwarten ist, dass<br />

der ursprünglich gewählte Zug mehr als 20<br />

Minuten verspätet eintrifft. Auch wer nachts<br />

wegen Verspätung oder Ausfall des Zuges<br />

Energie, Umwelt, Verkehr, Bauen und Wohnen<br />

sein Ziel nicht mehr erreicht, hat Anspruch auf<br />

Erstattung von Taxikosten.<br />

Besonders begrüßte der Verbraucherzentrale<br />

Bundesverband die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.<br />

Der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

hatte im Gesetzgebungsverfahren<br />

erreicht, dass die Anforderungen an die Neutralität<br />

und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle<br />

in wesentlichen Punkten konkretisiert<br />

wurden. Auch in zwei weiteren Punkten folgt<br />

der Gesetzentwurf den Forderungen des Verbraucherzentrale<br />

Bundesverbandes: Fahrgäste<br />

sollten im Falle von Verspätungen zunächst<br />

nur dann einen anderen Zug benutzen dürfen,<br />

wenn für diesen derselbe Tarif gilt wie für<br />

den verspäteten Zug. Diese für Fahrgäste<br />

kaum nachvollziehbare Einschränkung wurde<br />

gestrichen. Darüber hinaus können nun Taxikosten<br />

in Höhe von 80 statt 50 Euro erstattet<br />

werden.<br />

Nanotechnologien: Prüfung und<br />

kontrollierte Zulassung nötig<br />

Mit einer Studie zur Nanotechnologie haben<br />

der Verbraucherzentrale Bundesverband und<br />

die Verbraucherzentralen das Thema in den<br />

öffentlichen Fokus gerückt. Demnach fordern<br />

die Verbraucher sichere Rahmenbedingungen<br />

für deren Einsatz.<br />

Der <strong>vzbv</strong>, Mitglied in der Nanokommission der<br />

Bundesregierung, fordert, dass alle verbrauchernahen<br />

Produkte, die Nanomaterialien<br />

enthalten, vor ihrer Markteinführung ausgiebig<br />

geprüft und anschließend von staatlichen<br />

Kontrollstellen zugelassen werden müssen.<br />

Bedenklich ist, dass sich nicht mit Sicherheit<br />

sagen lässt, ob und in welchem Umfang<br />

Lebensmittel mit Nanomaterialien auf dem<br />

deutschen Markt sind. Grundsätzlich lehnt<br />

der <strong>vzbv</strong> einen Einsatz von Nanopartikeln in<br />

Lebensmitteln ab, da die Forschung hier noch<br />

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