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Jahresbericht 2009/2010 - vzbv

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Wirtschaft<br />

62<br />

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung<br />

bringt mehr Rechte am Telefon<br />

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und<br />

die Verbraucherzentralen sind in den vergangenen<br />

Jahren massiv gegen unerlaubte<br />

Telefonwerbung vorgegangen. Gleichzeitig hat<br />

der <strong>vzbv</strong> sich gegenüber der Politik verstärkt<br />

für schärfere Sanktionen eingesetzt, da das<br />

seit 2004 bestehende gesetzliche Verbot von<br />

Werbeanrufen ohne vorherige Zustimmung<br />

der Verbraucher zu solcher Art Werbung immer<br />

wieder umgangen worden war.<br />

Hunderttausende Verbraucherbeschwerden<br />

belegten dies. Daher ist das Gesetz gegen<br />

unerlaubte Telefonwerbung ebenso wie die<br />

zeitgleiche Novelle des Telekommunikationsgesetzes<br />

(TKG) ein Lobbyerfolg des <strong>vzbv</strong>,<br />

auch wenn dieser sich in einer zentralen<br />

Forderung nicht hat durchsetzen können.<br />

Durch die beiden Gesetze, deren wesentliche<br />

Regelungen im Juli beziehungsweise August<br />

<strong>2009</strong> in Kraft getreten sind, werden die<br />

Verbraucher besser<br />

gegen lästige Werbeanrufe<br />

geschützt.<br />

Außerdem wurde<br />

mit dem geänderten<br />

Telekommunikationsgesetz<br />

weitere<br />

Preistransparenz<br />

geschaffen, und für<br />

0180er „Service-Rufnummern“<br />

wurden<br />

Preisobergrenzen<br />

eingeführt. Darüber<br />

hinaus wird es den<br />

betroffenen Verbrauchern<br />

erleichtert,<br />

sich aus Verträgen<br />

zu lösen, die ihnen<br />

am Telefon untergeschoben<br />

wurden.<br />

Auch wurden klare<br />

Rahmenbedingungen für eine legale Ortung<br />

per Handy formuliert. Schließlich wurden<br />

Bußgelder eingeführt für den Fall, dass bei<br />

unlauteren Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt<br />

wird. Das Abschalten von auffälligen<br />

Nummern durch die Bundesnetzagentur, oft<br />

verbunden mit einem auch rückwirkenden<br />

Inkassierungsverbot, sorgt ergänzend dazu<br />

für eine gewisse Marktbereinigung. Außerdem<br />

gelten mit diesem Gesetz zukünftig Preisobergrenzen<br />

für 0180er-Nummern.<br />

Das Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung<br />

schließt unter anderem Lücken bei den Widerrufsmöglichkeiten.<br />

Verbraucher können danach<br />

auch Zeitschriftenabonnements, Verträge<br />

über Wett- und Lotteriedienstleistungen und<br />

alle anderen am Telefon geschlossenen Verträge<br />

widerrufen. Verstöße gegen das Verbot<br />

belästigender Telefonwerbung können künftig<br />

mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden,<br />

Verletzungen des Verbots der Rufnummernunterdrückung<br />

mit bis zu 10.000 Euro.<br />

Auch wenn die Verbraucherrechte durch die<br />

Neuregelungen gestärkt wurden, haben die<br />

Bundesregierung und der Bundestag auf die<br />

wirksamste Maßnahme verzichtet. So sind<br />

auch künftig am Telefon abgeschlossene<br />

Verträge bereits ohne schriftliche Bestätigung<br />

nach Ablauf der Widerrufsfristen gültig.<br />

Der <strong>vzbv</strong> hatte gefordert, dass am Telefon<br />

abgeschlossene Verträge bis zur schriftlichen<br />

Bestätigung und Einwilligung unwirksam sind.<br />

Neue EU-Roamingentgelte:<br />

günstiger telefonieren und simsen<br />

Seit Juli <strong>2009</strong> gelten günstigere Preise für<br />

grenzüberschreitende Mobilfunkverbindungen.<br />

Diejenigen, die einen anderen EU-Mitgliedstaat<br />

als Urlaubsziel gewählt haben und dort<br />

mobil erreichbar sein wollen, können nun<br />

billiger telefonieren und SMS versenden.

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