Jahresbericht 2009/2010 - vzbv
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Wirtschaft<br />
62<br />
Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung<br />
bringt mehr Rechte am Telefon<br />
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und<br />
die Verbraucherzentralen sind in den vergangenen<br />
Jahren massiv gegen unerlaubte<br />
Telefonwerbung vorgegangen. Gleichzeitig hat<br />
der <strong>vzbv</strong> sich gegenüber der Politik verstärkt<br />
für schärfere Sanktionen eingesetzt, da das<br />
seit 2004 bestehende gesetzliche Verbot von<br />
Werbeanrufen ohne vorherige Zustimmung<br />
der Verbraucher zu solcher Art Werbung immer<br />
wieder umgangen worden war.<br />
Hunderttausende Verbraucherbeschwerden<br />
belegten dies. Daher ist das Gesetz gegen<br />
unerlaubte Telefonwerbung ebenso wie die<br />
zeitgleiche Novelle des Telekommunikationsgesetzes<br />
(TKG) ein Lobbyerfolg des <strong>vzbv</strong>,<br />
auch wenn dieser sich in einer zentralen<br />
Forderung nicht hat durchsetzen können.<br />
Durch die beiden Gesetze, deren wesentliche<br />
Regelungen im Juli beziehungsweise August<br />
<strong>2009</strong> in Kraft getreten sind, werden die<br />
Verbraucher besser<br />
gegen lästige Werbeanrufe<br />
geschützt.<br />
Außerdem wurde<br />
mit dem geänderten<br />
Telekommunikationsgesetz<br />
weitere<br />
Preistransparenz<br />
geschaffen, und für<br />
0180er „Service-Rufnummern“<br />
wurden<br />
Preisobergrenzen<br />
eingeführt. Darüber<br />
hinaus wird es den<br />
betroffenen Verbrauchern<br />
erleichtert,<br />
sich aus Verträgen<br />
zu lösen, die ihnen<br />
am Telefon untergeschoben<br />
wurden.<br />
Auch wurden klare<br />
Rahmenbedingungen für eine legale Ortung<br />
per Handy formuliert. Schließlich wurden<br />
Bußgelder eingeführt für den Fall, dass bei<br />
unlauteren Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt<br />
wird. Das Abschalten von auffälligen<br />
Nummern durch die Bundesnetzagentur, oft<br />
verbunden mit einem auch rückwirkenden<br />
Inkassierungsverbot, sorgt ergänzend dazu<br />
für eine gewisse Marktbereinigung. Außerdem<br />
gelten mit diesem Gesetz zukünftig Preisobergrenzen<br />
für 0180er-Nummern.<br />
Das Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung<br />
schließt unter anderem Lücken bei den Widerrufsmöglichkeiten.<br />
Verbraucher können danach<br />
auch Zeitschriftenabonnements, Verträge<br />
über Wett- und Lotteriedienstleistungen und<br />
alle anderen am Telefon geschlossenen Verträge<br />
widerrufen. Verstöße gegen das Verbot<br />
belästigender Telefonwerbung können künftig<br />
mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden,<br />
Verletzungen des Verbots der Rufnummernunterdrückung<br />
mit bis zu 10.000 Euro.<br />
Auch wenn die Verbraucherrechte durch die<br />
Neuregelungen gestärkt wurden, haben die<br />
Bundesregierung und der Bundestag auf die<br />
wirksamste Maßnahme verzichtet. So sind<br />
auch künftig am Telefon abgeschlossene<br />
Verträge bereits ohne schriftliche Bestätigung<br />
nach Ablauf der Widerrufsfristen gültig.<br />
Der <strong>vzbv</strong> hatte gefordert, dass am Telefon<br />
abgeschlossene Verträge bis zur schriftlichen<br />
Bestätigung und Einwilligung unwirksam sind.<br />
Neue EU-Roamingentgelte:<br />
günstiger telefonieren und simsen<br />
Seit Juli <strong>2009</strong> gelten günstigere Preise für<br />
grenzüberschreitende Mobilfunkverbindungen.<br />
Diejenigen, die einen anderen EU-Mitgliedstaat<br />
als Urlaubsziel gewählt haben und dort<br />
mobil erreichbar sein wollen, können nun<br />
billiger telefonieren und SMS versenden.